Rechtsprechung
| BGH, 23.10.2009 - V ZR 105/09 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Neue und eigenständige Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör als Voraussetzung für die Zulassung einer Anhörungsrüge
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 321a
Neue und eigenständige Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör als Voraussetzung für die Zulassung einer Anhörungsrüge - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Anhörungsrüge"
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Anhörungsrüge und Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Anhörungsrüge gegen einen die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschluss
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 21.08.2007 - 3 O 252/06
- OLG Düsseldorf, 30.04.2009 - 12 U 202/07
- BGH, 23.10.2009 - V ZR 105/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 274
- MDR 2010, 100
- JR 2011, 30
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (11)
- BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …
Auszug aus BGH, 23.10.2009 - V ZR 105/09
Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht seiner Pflicht zur Kenntnisnahme und zur Erwägung des Vorgetragenen nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 22, 267, 274; 65, 293, 295; 88, 366, 375 f.; Senat, BGHZ 154, 288, 300).Eine von der Nichtzulassungsbeschwerde für falsch gehaltene Auffassung des Berufungsgerichts ist nur in seltenen Ausnahmefällen in einer Weise unzutreffend, dass sie "unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht" (Senat, BGHZ 154, 288, 300).
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BGH, 23.10.2009 - V ZR 105/09
Infolgedessen muss auch nicht - wie es dort heißt - "allein schon aus anwaltlicher Vorsicht davon ausgegangen werden, dass der BGH das gesamte Vorbringen in der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung nicht zur Kenntnis genommen hat und daher in Bezug auf dieses gesamte Vorbringen eine neue und eigenständige Gehörsverletzung vorliegt." Diese Annahme ist abwegig und verkennt, dass im Grundsatz davon auszugehen ist, dass Gerichte ihrer Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, nachkommen, auch wenn sie darauf nicht im Einzelnen eingehen (BVerfGE 47, 182, 187; 86, 133, 146; 96, 205, 216; BVerfG RdL 2004, 68, 69 - st. Rspr.). - BGH, 19.03.2009 - V ZR 142/08
Erfordernis einer eigenständigen Auseinandersetzung mit der angegriffenen …
Auszug aus BGH, 23.10.2009 - V ZR 105/09
Das Gegenteil ergibt sich aus dem Senatsbeschluss vom 19. März 2009 (V ZR 142/08, NJW 2009, 1609), der sich zu den Anforderungen verhält, die an die Zulässigkeit einer Anhörungsrüge gegen einen nach § 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO nicht näher begründeten Zurückweisungsbeschluss zu stellen sind.
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus BGH, 23.10.2009 - V ZR 105/09
Infolgedessen muss auch nicht - wie es dort heißt - "allein schon aus anwaltlicher Vorsicht davon ausgegangen werden, dass der BGH das gesamte Vorbringen in der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung nicht zur Kenntnis genommen hat und daher in Bezug auf dieses gesamte Vorbringen eine neue und eigenständige Gehörsverletzung vorliegt." Diese Annahme ist abwegig und verkennt, dass im Grundsatz davon auszugehen ist, dass Gerichte ihrer Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, nachkommen, auch wenn sie darauf nicht im Einzelnen eingehen (BVerfGE 47, 182, 187; 86, 133, 146; 96, 205, 216; BVerfG RdL 2004, 68, 69 - st. Rspr.). - BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 562/08
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Zivilrechtsschutzes …
Auszug aus BGH, 23.10.2009 - V ZR 105/09
Wenn er, wie hier, nach dieser Prüfung zu einem negativen Ergebnis und damit zu einer anderen Auffassung als die Beschwerde kommt, begeht er keine "neue und eigenständige" Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, sondern verneint lediglich einen Verstoß des Berufungsgerichts gegen ein Verfahrensgrundrecht (vgl. BVerfG NJW 2008, 2635, 2636). - BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus BGH, 23.10.2009 - V ZR 105/09
Infolgedessen muss auch nicht - wie es dort heißt - "allein schon aus anwaltlicher Vorsicht davon ausgegangen werden, dass der BGH das gesamte Vorbringen in der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung nicht zur Kenntnis genommen hat und daher in Bezug auf dieses gesamte Vorbringen eine neue und eigenständige Gehörsverletzung vorliegt." Diese Annahme ist abwegig und verkennt, dass im Grundsatz davon auszugehen ist, dass Gerichte ihrer Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, nachkommen, auch wenn sie darauf nicht im Einzelnen eingehen (BVerfGE 47, 182, 187; 86, 133, 146; 96, 205, 216; BVerfG RdL 2004, 68, 69 - st. Rspr.). - BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 864/03
Gewährung effektiven Rechtsschutzes in Verfahren vor den Zivilgerichten
Auszug aus BGH, 23.10.2009 - V ZR 105/09
Dass der Bundesgerichtshof, im Einklang mit dem Gesetz, einen die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückweisenden Beschluss dann nicht näher begründet, wenn eine Begründung nicht geeignet wäre, zu den Voraussetzungen einer Revisionszulassung Klärendes beizutragen (§ 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO; zur Verfassungsmäßigkeit vgl. nur BVerfG NJW 2004, 1371, 1372), lässt nur den Rückschluss darauf zu, dass es an diesen Voraussetzungen für eine Begründung fehlt. - BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83
Tierzuchtgesetz II
Auszug aus BGH, 23.10.2009 - V ZR 105/09
Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht seiner Pflicht zur Kenntnisnahme und zur Erwägung des Vorgetragenen nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 22, 267, 274; 65, 293, 295; 88, 366, 375 f.; Senat, BGHZ 154, 288, 300). - BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66
Einheitliches Grundrecht
Auszug aus BGH, 23.10.2009 - V ZR 105/09
Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht seiner Pflicht zur Kenntnisnahme und zur Erwägung des Vorgetragenen nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 22, 267, 274; 65, 293, 295; 88, 366, 375 f.; Senat, BGHZ 154, 288, 300). - BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen …
Auszug aus BGH, 23.10.2009 - V ZR 105/09
Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht seiner Pflicht zur Kenntnisnahme und zur Erwägung des Vorgetragenen nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 22, 267, 274; 65, 293, 295; 88, 366, 375 f.; Senat, BGHZ 154, 288, 300). - BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 949/02
Gewährung rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren
- BGH, 25.03.2010 - V ZB 159/09
Rechtsbeschwerdezulassung: Anforderungen an die Substanziierung der …
Rn. 7 aa) Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot liegt vor, wenn die angegriffene Erwägung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. nur Senat, BGHZ 154, 288, 300; Beschl. v. 23. Oktober 2009, V ZR 105/09. NJW-RR 2010, 274, 275). - BGH, 26.11.2015 - III ZR 78/15
Schadensersatzanspruch aufgrund fehlerhafter Anlageberatung i.R.d. Beteiligung an …
Damit sich ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen lässt, müssen besondere Umstände vorliegen, die deutlich ergeben, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht beachtet worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 2009 - V ZR 105/09, NJW-RR 2010, 274, 275 Rn. 4;… vom 19. März 2009 aaO …und vom 20. Januar 2009 aaO jeweils mwN; BVerfG…, Urteil vom 8. Juli 1997, aaO S. 216; BVerfG…, Beschluss vom 19. Mai 1992, aaO). - BGH, 28.07.2010 - XII ZR 140/09
Zurückweisung einer Anhörungsrüge
Insbesondere kann daraus nicht geschlossen werden, der Bundesgerichtshof habe sich mit dem Vorbringen nicht inhaltlich auseinandergesetzt (BGH Beschluss vom 23. Oktober 2009 - V ZR 105/09 - NJW-RR 2010, 274 Tz. 7).
- BGH, 01.02.2010 - VI ZR 158/09
Anhörungsrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
Gehörsverletzung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ist aber eine weitere gerichtliche Kontrolle durch den Senat gemäß § 321a Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht veranlasst (vgl. BVerfG, NJW 2007, 3418, 3419; BVerfG vom 26. August 2008 - 2 BvR 1516/08 - juris; Senat, Beschluss vom 20. November 2007 - VI ZR 38/07 - VersR 2008, 418; BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2009 - V ZR 105/09 - juris). - OLG Hamm, 17.06.2016 - 32 Sa 31/16
Gerichtsstandbestimmung; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Verweisungsbeschluss; …
Im zweiteren liegt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, die immer dann vorliegt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht seiner Pflicht zur Kenntnisnahme und zur Erwägung des Vorgetragenen nicht nachgekommen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23.10.2009 - V ZR 105/09, BeckRS 2009, 87670, beck-online Rn. 4 m.w.N.). - BGH, 22.11.2011 - IV ZR 197/10
Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehörs bei nicht erneuter Zeugenvernehmung …
Ob der Kläger mit dem in der Anhörungsrüge allein erhobenen Vorwurf, die rechtliche Wertung in dem angefochtenen Beschluss führe bereits zu einer Verletzung seines rechtlichen Gehörs, eine "neue und eigenständige" Verletzung seines Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG durch den erkennenden Senat geltend macht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2010 - V ZR 95/10, juris Rn. 3; vom 23. Oktober 2009 - V ZR 105/09, NJW-RR 2010, 274 Rn. 3 ff.; BVerfG NJW 2008, 2635, 2636 m. Anm. Zuck; NJW 2007, 3418, 3419; jeweils m. w. N.), erscheint fraglich. - BGH, 09.12.2010 - V ZR 33/10
Berufung auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung einer …
Das Absehen von einer Begründung besagt nämlich nur, dass eine weitergehende Begründung nach der Überzeugung des Revisionsgerichts nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist, aber nicht, dass das Revisionsgericht Vorbringen nicht beachtet oder nicht erfasst hätte (Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2009 - V ZR 105/09, NJW-RR 2010, 274 Rn. 7). - BGH, 26.03.2012 - VI ZR 224/11
Anforderungen an eine Begründung einer Entscheidung i.R.e. …
Mangels der Rüge einer "neuen und eigenständigen" Gehörsverletzung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ist eine weitere gerichtliche Kontrolle durch den Senat gemäß § 321a Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht veranlasst (vgl. BVerfG, NJW 2007, 3418, 3419; BVerfG vom 26. August 2008 - 2 BvR 1516/08, juris; Senat, Beschluss vom 20. November 2007 - VI ZR 38/07, VersR 2008, 418; Beschluss vom 1. Februar 2010 - VI ZR 158/09, juris; BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2009 - V ZR 105/09, juris). - OLG Naumburg, 30.03.2011 - 10 W 66/10
Verletzung des rechtlichen Gehörs: Gehörsrüge wegen Nichtauseinandersetzung mit …
Rn. 6 Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Gerichte ihrer Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, nachkommen, auch wenn sie darauf nicht im Einzelnen eingehen (BVerfG, Beschluss vom 01. Februar 1978, Az: 1 BvR 426/77, BVerfGE 47, 182; BVerfG, Beschluss vom 08. Oktober 2003, Az: 2 BvR 949/02, RdL 2004, 68; BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2009, Az: V ZR 105/09, NSW GG Art. 103 - BGH - intern - zitiert nach juris). - OLG Naumburg, 08.01.2010 - 10 U 65/07
Verletzung des rechtlichen Gehörs: Anhörungsrüge wegen Übergehen des …
Rn. 8 Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Gerichte ihrer Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, nachkommen, auch wenn sie darauf nicht im Einzelnen eingehen (BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 1978, Az: 1 BvR 426/77, BVerfGE 47, 182; BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2003, Az: 2 BvR 949/02, RdL 2004, 68; BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2009, Az: V ZR 105/09, NSW GG Art. 103 - BGH - intern - zitiert nach juris). - OLG Nürnberg, 22.05.2024 - 10 UF 230/24
Anhörungsrüge wegen fehlender Aufforderung zur weiteren Begründung einer …
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