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Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.08.2007

Rechtsprechung
   BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,880
BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07 (1) (https://dejure.org/2008,880)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2008 - V ZR 106/07 (1) (https://dejure.org/2008,880)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07 (1) (https://dejure.org/2008,880)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Duldungsanspruch für ein Befahren eines fremden Grundstücks mit Kraftfahrzeugen bei nicht ausreichender Verbindung zu einer öffentlichen Straße und zur Verteilung der Unterhaltungskosten

  • Judicialis

    BGB § 741; ; BGB § 746; ; BGB § 917 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 917 Abs. 1
    Notwegerecht für Wohngrundstück trotz Anschluss an öffentlichen Geh- und Radweg

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der Benutzung ihrer Grundstücke zum Befahren mit Kraftfahrzeugen; Tragung der Unterhaltskosten für den auch vom Nachbarn verwendeten Notweg; Auswirkungen des Fehlens der Widmung der Privatstraße für ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Einräumung eines kostenpflichtigen Notwegerechts bei Kfz-Erreichbarkeit eines Grundstücks ausschließlich über Privatweg

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Zugangsrecht eines Grundstückseigentümers zur öffentlichen Strasse

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 917 Abs. 1
    Notwendigkeit der Zufahrt mit Kraftfahrzeugen bei Wohngrundstück

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der Benutzung ihrer Grundstücke zum Befahren mit Kraftfahrzeugen; Tragung der Unterhaltskosten für den auch vom Nachbarn verwendeten Notweg; Auswirkungen des Fehlens der Widmung der Privatstraße für ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlende Verbindung von Wohngrundstück mit öffentlichem Weg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB § 917 Abs. 1
    Notwegerecht für Wohngrundstück trotz Anschluss an öffentlichen Geh- und Radweg

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Befahren des Grundstückes ist zu dulden, wenn ein anderes Grundstück nicht anders mit einem Kraftfahrzeug erreicht werden kann

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Nachbar muss Zufahrt zum Grundstück ermöglichen

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Notweg - KfZ Zugang zum Grundstück

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Benutzung des Nachbargrundstücks als Zuwegung zu öffentlichem Weg (IMR 2009, 1052)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 515
  • MDR 2009, 374
  • DNotZ 2009, 448
  • NZM 2009, 253
  • NJ 2009, 200
  • BauR 2009, 704
 
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Wird zitiert von ... (92)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.04.1964 - V ZR 134/62
    Auszug aus BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07
    Nichts anderes ergibt sich - entgegen der Ansicht der Revision - aus dem Urteil des Senats vom 15. April 1964 (V ZR 134/62, NJW 1964, 1321).

    Zwar ist dort ausgeführt, dass den Maßstab für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Grundstücksbenutzung die Bedürfnisse einer praktischen Wirtschaft bilden, wobei es jeweils auf die Benutzungsart und Größe des Grundstücks, seine Umgebung und die sonstigen Umstände des Einzelfalls ankommt; dies steht jedoch unter dem Obersatz, dass es sich nach objektiven Gesichtspunkten bestimmt, ob eine Grundstücksbenutzung ordnungsmäßig ist (Senat, Urt. v. 15. April 1964, V ZR 134/62, NJW 1964, 1321, 1322).

  • BGH, 16.11.1990 - V ZR 297/89

    Bemessung einer Notwegrente

    Auszug aus BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07
    Im Übrigen ist die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen (§ 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO), damit es über den zweiten Hilfsantrag befinden kann, indem es die von den Widerbeklagten geschuldete Rentenhöhe ermittelt (siehe dazu Senat, BGHZ 113, 32 ).
  • OLG Frankfurt, 10.03.1981 - 8 U 219/80
    Auszug aus BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07
    Der von dem Prozessbevollmächtigten der Widerkläger in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat unter Hinweis auf das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 10. März 1981 (MDR 1981, 932) angesprochene Gesichtspunkt der Verwirkung des Duldungsanspruchs der Widerbeklagten kommt nicht zum Tragen.
  • BGH, 21.10.2005 - V ZR 169/04

    Beginn des für die Verwirkung erforderlichen Zeitmoments bei mehrfacher Störung

    Auszug aus BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07
    Zwar darf eine in erster Instanz siegreiche Partei grundsätzlich darauf vertrauen, dass das Berufungsgericht ihr rechtzeitig einen Hinweis nach § 139 ZPO erteilt, wenn es der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will (siehe nur BGH, Beschl. v. 15. Februar 2005, XI ZR 144/03, BGH-Report 2005, 936, 937 m.w.N.) und insbesondere aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Vorbringens oder einen Beweisantritt für erforderlich hält (Senat, Urt. v. 21. Oktober 2005, V ZR 169/04, NJW-RR 2006, 235, 236).
  • BGH, 09.11.1979 - V ZR 85/78

    Notweg für Zufahrt mit Kraftfahrzeugen zu Wohngrundstück?

    Auszug aus BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt grundlegend von dem, welcher der Entscheidung des Senats vom 9. November 1979 (BGHZ 75, 315) zugrunde lag, auf die sich das Berufungsgericht für seine Auffassung auch gestützt hat.
  • BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02

    Hinweispflichten des Gerichts im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07
    Die Aussage des in erster Instanz vernommenen Zeugen, die sich die Widerbeklagten zu Eigen gemacht haben, durfte das Berufungsgericht jedoch nicht - wie geschehen - abweichend von dem Landgericht würdigen, ohne die Widerbeklagten zuvor rechtzeitig auf die beabsichtigte Abweichung hingewiesen und gegebenenfalls den Zeugen erneut vernommen zu haben (vgl. BVerfG NJW 2003, 2524).
  • BGH, 06.04.1995 - III ZR 27/94

    Bewertung einer Privatstraße

    Auszug aus BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07
    Vielmehr müssen sie zum einen die Kosten der Unterhaltung dieses Straßenteils anteilig tragen (…PWW/Lemke, aaO, § 917 Rdn. 21); denn zur Unterhaltung des Notwegs ist der Duldungspflichtige grundsätzlich nicht verpflichtet (BGH, Urt. v. 6. April 1995, III ZR 27/94, WM 1995, 1195, 1198).
  • BGH, 04.02.1955 - V ZR 112/52

    Begriff und Rechtsfolgen der unvordenklichen Verjährung

    Auszug aus BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07
    Dafür ist es erforderlich, dass der als Recht beanspruchte Zustand in einem Zeitraum von 40 Jahren als Recht besessen worden ist und dass weitere 40 Jahre vorher keine Erinnerung an einen anderen Zustand seit Menschengedenken bestand (Senat, BGHZ 16, 234, 238 m.w.N.).
  • BGH, 15.02.2005 - XI ZR 144/03

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07
    Zwar darf eine in erster Instanz siegreiche Partei grundsätzlich darauf vertrauen, dass das Berufungsgericht ihr rechtzeitig einen Hinweis nach § 139 ZPO erteilt, wenn es der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will (siehe nur BGH, Beschl. v. 15. Februar 2005, XI ZR 144/03, BGH-Report 2005, 936, 937 m.w.N.) und insbesondere aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Vorbringens oder einen Beweisantritt für erforderlich hält (…Senat, Urt. v. 21. Oktober 2005, V ZR 169/04, NJW-RR 2006, 235, 236).
  • OLG Frankfurt, 27.05.1999 - 3 U 86/97

    Anspruch auf Notwegrecht im Falle des Fehlens einer zur ordnungsgemäßen Benutzung …

    Auszug aus BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07
    Objektiv ist das Abstellen von Kraftfahrzeugen in den Garagen für die ordnungsmäßige Benutzung des Wohngrundstücks nicht notwendig (a.A. OLG Frankfurt a.M. ZfIR 2000, 124, 126 zu einer WEG-Anlage mit Tiefgaragen- und Stellplätzen).
  • BGH, 26.05.1978 - V ZR 72/77

    Anspruch auf Duldung der Benutzung eines Grundstücks - Vorliegen eines …

  • BGH, 11.06.1954 - V ZR 20/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.01.2020 - V ZR 155/18

    Kein gewohnheitsrechtliches Wegerecht aufgrund jahrzehntelanger Duldung durch den …

    Rn. 14 (2) Auch nach Teil I Titel 22 § 13 des Preußischen Allgemeinen Landrechts (ALR) konnte eine Grunddienstbarkeit (Grundgerechtigkeit) durch Ersitzung (Verjährung) erworben werden, wenn das Recht durch eine wenigstens 30 Jahre lange (Teil I Titel 22 § 14 i.V.m. Teil I Titel 9 § 625 ALR) ununterbrochene Ausübung in Anspruch genommen wurde (vgl. Senat, Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07, NJW-RR 2009, 515 Rn. 12; siehe für eine ausführlichere Darstellung OLG Hamm, NJW-RR 1987, 137, 138 sowie Dehner, Nachbarrecht, Stand August 2019, B § 36 II 3).

    Liegt ein Grundstück - wie hier - mit seiner Vorderseite an einem öffentlichen Weg, ist die Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen, die für die ordnungsmäßige Benutzung eines Wohngrundstücks in der Regel notwendig ist (vgl. Senat, Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07, NJW-RR 2009, 515 Rn. 24), gewährleistet.

    Eine Zufahrt über das Nachbargrundstück, um das Fahrzeug aus Gründen der Bequemlichkeit oder Zweckmäßigkeit auf dem eigenen Wohngrundstück abstellen zu können, ist dem Eigentümer aus dem Notwegrecht nach § 917 BGB aber nicht zuzubilligen (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 9. November 1979 - V ZR 85/78, BGHZ 75, 315, 318 f.; Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07, NJW-RR 2009, 515 Rn. 19;… Urteil vom 18. Oktober 2013 - V ZR 278/12, NJW-RR 2014, 398 Rn. 12;… Urteil vom 15. November 2013 - V ZR 24/13, NJW 2014, 311 Rn. 23).

  • OLG Hamm, 06.07.2017 - 5 U 152/16

    Baulast kann Grundstücksnutzung durch Nachbarn rechtfertigen

    Eine Zufahrt auf das Grundstück, selbst wenn sich dort Garagen/Stellplätze befinden, ist nicht notwendig, wenn in der Nähe auf der Straße - wie hier - Parkmöglichkeiten bestehen (…BGH, MDR 2014, 149 Rn. 11 f. - juris; BGH, NJW-RR 2009, 515, OLG Karlsruhe…, Urteil vom 25. Januar 1995 - 6 U 198/93 -, Rn. 45, juris Palandt, a.a.O., § 917, Rn. 6 m.w.N.).

    Das Rechtsinstitut der unvordenklichen Verjährung begründet insoweit eine widerlegliche Vermutung, dass eine Widmung erfolgt ist, wenn eine Straße seit "Menschengedenken" von der Allgemeinheit unter zumindest stillschweigender Duldung des Grundstückseigentümers genutzt wird (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 26. November 2003 - 11 A 251/01 -, Rn. 106, m.w.N.; BGH, Teilurteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07 -, Rn. 14, juris).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der 40-Jahre-Zeiträume ist dabei das Inkrafttreten des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 1962 (BGH, Teilurteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07 -, Rn. 14 f., juris).

  • BGH, 15.11.2013 - V ZR 24/13

    Garagenüberbau: Duldungspflicht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit; Recht zur …

    Die Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen, die für die ordnungsgemäße Benutzung eines Wohngrundstücks in der Regel notwendig ist (vgl. Senat, Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07, NJW-RR 2009, 515 Rn. 24), ist damit gewährleistet.

    Rn. 23 Eine Zufahrt über das Nachbargrundstück, um das Fahrzeug auf dem eigenen Wohngrundstück abstellen zu können, ist dem Eigentümer dagegen aus dem Notwegerecht nach § 917 BGB nicht zuzubilligen (st. Rspr.: vgl. Senat, Urteil vom 9. November 1979 - V ZR 85/78, BGHZ 75, 315, 318 f.; Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07, NJW-RR 2009, 515 Rn. 19; Urteil vom 18. Oktober 2013 - V ZR 278/12, Umdruck S. 4, zur Veröffentlichung bestimmt).

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Rechtsprechung
   BGH, 28.08.2007 - V ZR 106/07   

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https://dejure.org/2007,6601
BGH, 28.08.2007 - V ZR 106/07 (https://dejure.org/2007,6601)
BGH, Entscheidung vom 28.08.2007 - V ZR 106/07 (https://dejure.org/2007,6601)
BGH, Entscheidung vom 28. August 2007 - V ZR 106/07 (https://dejure.org/2007,6601)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    ZPO § 319; ; ZPO § ... 321; ; ZPO § 321 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 712; ; ZPO § 712 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 712 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 716; ; ZPO § 719 Abs. 2; ; ZPO § 719 Abs. 2 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Drohen von unersetzlichen Nachteilen durch eine angekündigte Zwangsvollstreckung; Möglichkeit der Stellung eines Ergänzungsantrags nach §§ 716, 321 Zivilprozessordnung (ZPO) bei unterlassener Schutzanordnung nach § 711 ZPO durch das Gericht

  • rechtsportal.de

    ZPO § 719 Abs. 2
    Begriff des nicht zu ersetzenden Nachteils

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.03.2003 - IX ZR 243/02

    Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 28.08.2007 - V ZR 106/07
    Den Widerbeklagten kann das Unterlassen des Antrags nach § 712 ZPO deshalb nicht vorgeworfen werden (vgl. BGH, Beschl. v. 24. März 2003, IX ZR 243/02, ZVI 2003, 279, 280).

    Ein i.S. von § 321 Abs. 1 ZPO "von einer Partei geltend gemachter Haupt- oder Nebenanspruch" ist übergangen, wenn das in den Prozess eingeführte, in einen bestimmten Antrag gekleidete Verlangen, also ein Anspruch im prozessualen Sinn, über den es von Amts wegen oder wegen des gestellten Antrags einer Entscheidung bedurfte, versehentlich nicht beschieden worden ist; die Anwendbarkeit von § 321 ZPO setzt also eine Entscheidungslücke voraus, sie dient nicht der Richtigstellung eines falschen Urteils (BGH, Beschl. v. 24. März 2003, IX ZR 243/02, aaO).

  • BGH, 03.07.1996 - VIII ZR 221/95

    Hinweis auf Taschenkontrollen als AGB

    Auszug aus BGH, 28.08.2007 - V ZR 106/07
    Für die Entscheidung darüber wäre zwar auch der Senat zuständig (vgl. BGHZ 133, 184, 194); aber für die notwendige Bezifferung der Höhe der Sicherheitsleistung fehlen Anhaltspunkte.
  • BGH, 24.11.1999 - XII ZR 69/99

    Vollstreckungsschutzantrag in Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 28.08.2007 - V ZR 106/07
    Wenn er die Vollstreckung mittels ausreichend begründbarer und zumutbarer Anträge nach § 712 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 ZPO, gegebenenfalls über eine Ergänzung nach § 716 ZPO abwenden kann, ist der Einstellungsantrag zurückzuweisen (siehe nur BGH, Beschl. v. 24. November 1999, XII ZR 69/99, NJW-RR 2000, 746 m.umfangr.N.).
  • BGH, 16.02.1984 - III ZR 87/83

    Nachholung des Ausspruchs zur vorläufigen Vollstreckbarkeit

    Auszug aus BGH, 28.08.2007 - V ZR 106/07
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es anerkannt, dass in den Fällen, in denen das Gericht die Schutzanordnung nach § 711 ZPO unterlässt, ein Unterbleiben des Antrags auf Ergänzung des Urteils nach §§ 716, 321 ZPO die Zurückweisung eines Antrags nach § 719 Abs. 2 ZPO zur Folge hat (Senat, Beschl. v. 25. August 1977, V ZR 141/77, LM § 711 ZPO Nr. 1; BGH, Beschl. v. 16. Februar 1984, III ZR 87/83, NJW 1984, 1240; Beschl. v. 4. August 1992, XII ZR 115/92, FamRZ 1993, 50).
  • BGH, 04.08.1992 - XII ZR 115/92

    Einstellung der Zwangsvollstreckung bei fehlendem Ausspruch im Berufungsurteil

    Auszug aus BGH, 28.08.2007 - V ZR 106/07
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es anerkannt, dass in den Fällen, in denen das Gericht die Schutzanordnung nach § 711 ZPO unterlässt, ein Unterbleiben des Antrags auf Ergänzung des Urteils nach §§ 716, 321 ZPO die Zurückweisung eines Antrags nach § 719 Abs. 2 ZPO zur Folge hat (Senat, Beschl. v. 25. August 1977, V ZR 141/77, LM § 711 ZPO Nr. 1; BGH, Beschl. v. 16. Februar 1984, III ZR 87/83, NJW 1984, 1240; Beschl. v. 4. August 1992, XII ZR 115/92, FamRZ 1993, 50).
  • BGH, 25.08.1977 - V ZR 141/77

    Abwendung der Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung - …

    Auszug aus BGH, 28.08.2007 - V ZR 106/07
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es anerkannt, dass in den Fällen, in denen das Gericht die Schutzanordnung nach § 711 ZPO unterlässt, ein Unterbleiben des Antrags auf Ergänzung des Urteils nach §§ 716, 321 ZPO die Zurückweisung eines Antrags nach § 719 Abs. 2 ZPO zur Folge hat (Senat, Beschl. v. 25. August 1977, V ZR 141/77, LM § 711 ZPO Nr. 1; BGH, Beschl. v. 16. Februar 1984, III ZR 87/83, NJW 1984, 1240; Beschl. v. 4. August 1992, XII ZR 115/92, FamRZ 1993, 50).
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