Rechtsprechung
| BGH, 16.06.1967 - V ZR 122/64 |
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- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen aus einem Pachtverhältnis wegen einer Kündigung des Verpächters - Auflösung des Pachtverhältnisses durch die Kündigung eines Konkursverwalters - Auslegung eines Pachtvertrags - Begründung eines Zurückbehaltungsrechts durch einen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 223
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen verjährter Ansprüche
Papierfundstellen
- BGHZ 48, 116
- NJW 1967, 1902
- MDR 1967, 749
- DNotZ 1968, 94
- DB 1967, 1260
- JR 1968, 260
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56
Rechtsnatur der Verwirkung
Auszug aus BGH, 16.06.1967 - V ZR 122/64
Für die Annahme der Verwirkung ist es jedoch weiterhin erforderlich, daß sich der Verpflichtete mit Rücksicht auf das Verhalten des Berechtigten auch darauf eingerichtet hat, daß dieser das ihm zustehende Recht nicht mehr geltend machen werde (BGHZ 25, 47, 52) [BGH 27.06.1957 - II ZR 15/56]. - BGH, 26.11.1957 - VIII ZR 92/57
Kündigungsrecht des Vermieters nach § 19 KO
Auszug aus BGH, 16.06.1967 - V ZR 122/64
Die zunächst von Amts wegen gebotene Nachprüfung ergibt folgendes: Die Auffassung des Berufungsgerichts, der Konkursverwalter habe den mit beiden Beklagten geschlossenen Pachtvertrag vom 28. November 1951 nach § 19 KO kündigen können, obwohl nur über das Vermögen des beklagten Ehemanns das Konkursverfahren eröffnet worden sei, ist frei von Rechtsirrtum (RGZ 141, 391, 392/393;… Jaeger KO 8. Aufl. § 19 Anm. 7 a;… Mentzel/Kuhn KO 7. Aufl. § 19 Anm. 10;… Bohle-Stamschräder KO 8. Aufl. § 19 Anm. 7; vgl. auch BGHZ 26, 102, 105 [BGH 26.11.1957 - VIII ZR 92/57]/106). - BGH, 30.01.1958 - VII ZR 33/57
Aufrechnung mit Arbeitnehmerforderung
Auszug aus BGH, 16.06.1967 - V ZR 122/64
Denn in jedem Fall besteht Einigkeit darüber, daß Billigkeitserwägungen mindestens mitbestimmend sind; es würde nämlich dem Gerechtigkeitsgefühl widersprechen, dem Schuldner die ihm obliegende Leistung zuzumuten, obwohl seine Gegenrechte dem Anspruch des Gläubigers einmal voll gültig gegenübergestanden haben (BGHZ 26, 304, 309) [BGH 30.01.1958 - VII ZR 33/57]. - RG, 11.07.1933 - VII 70/33
Löst die Kündigung eines Jagdpachtvertrages durch den Verwalter im Konkurse über …
Auszug aus BGH, 16.06.1967 - V ZR 122/64
Die zunächst von Amts wegen gebotene Nachprüfung ergibt folgendes: Die Auffassung des Berufungsgerichts, der Konkursverwalter habe den mit beiden Beklagten geschlossenen Pachtvertrag vom 28. November 1951 nach § 19 KO kündigen können, obwohl nur über das Vermögen des beklagten Ehemanns das Konkursverfahren eröffnet worden sei, ist frei von Rechtsirrtum (RGZ 141, 391, 392/393;… Jaeger KO 8. Aufl. § 19 Anm. 7 a;… Mentzel/Kuhn KO 7. Aufl. § 19 Anm. 10;… Bohle-Stamschräder KO 8. Aufl. § 19 Anm. 7; vgl. auch BGHZ 26, 102, 105 [BGH 26.11.1957 - VIII ZR 92/57]/106).
- BGH, 10.07.2024 - VIII ZR 184/23
Aufrechnung mit verjährten Schadensersatzforderungen wegen Beschädigung der …
Dieser Regelung - beziehungsweise der bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) am 1. Januar 2002 geltenden Vorgängerregelung des § 390 Satz 2 BGB -, nach welcher eine Aufrechnung trotz Verjährung der Gegenforderung des Aufrechnenden möglich ist, liegt die Wertung des Gesetzgebers zu Grunde, dass ein Schuldner, dem ein Gegenanspruch zusteht, kraft dessen er die Inanspruchnahme durch den Gläubiger erfolgreich abwehren kann, sich als hinreichend gesichert ansehen darf und durch die Verjährungsregeln nicht zur frühzeitigen Durchsetzung seiner Forderung im Wege der Aufrechnung oder Klageerhebung gedrängt werden soll (…vgl. BGH, Urteile vom 5. November 2015 - VII ZR 144/14, NJW 2016, 52 Rn. 11; vom 16. Juni 1967 - V ZR 122/64, BGHZ 48, 116, 117 [zu § 390 Satz 2 BGB aF];… vgl. auch Mugdan, Die gesamten Materialien zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band 2, S. 560 f., Band 1, S. 843;… vgl. hierzu und zur Kritik auch BeckOGK-BGB/Bach, Stand: 1. März 2024, § 215 BGB Rn. 6 ff.;… MünchKommBGB/Grothe, 9. Aufl., § 215 BGB Rn. 1 f.; Bydlinski, AcP 196 [1996], 276, 293 ff.). - BGH, 05.11.2015 - VII ZR 144/14
Bauvertrag: Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrechts wegen eines …
Danach begründeten verjährte Ansprüche des Schuldners in entsprechender Anwendung des § 390 Satz 2 BGB a. F. dann ein Zurückbehaltungsrecht, wenn die Verjährung noch nicht eingetreten war, als der Anspruch des Gläubigers entstand (vgl. BGH…, Urteil vom 19. Mai 2006 - V ZR 40/05, BauR 2006, 1464, 1465, juris Rn. 7 = NZBau 2006, 645;… Urteil vom 15. Dezember 1969 - VII ZR 148/67, BGHZ 53, 122, 125, juris Rn. 67; Urteil vom 16. Juni 1967 - V ZR 122/64, BGHZ 48, 116, 118, juris Rn. 18 m.w.N.). - BGH, 19.05.2006 - V ZR 40/05
Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages nach Verjährung des Anspruchs
Das ergibt sich in der hier maßgeblichen, bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (vgl. Art. 229 § 5 Satz 1 EGBGB) aus einer entsprechenden Anwendung von § 390 Satz 2 BGB (Senat, BGHZ 48, 116; BGHZ 53, 122, 125; vgl. auch § 215 BGB n.F.).Dabei kann dahinstehen, ob eine die entsprechende Anwendung von § 390 Satz 2 BGB a.F. rechtfertigende "Zurückbehaltungslage" bei einem auf § 273 BGB gestützten Zurückbehaltungsrecht erfordert, dass sich die Ansprüche in unverjährter Zeit vollgültig und fällig gegenübergestanden haben, oder ob es genügt, dass die Verjährung noch nicht eingetreten war, als der Anspruch des Gläubigers entstand (so die Formulierung in Senat, BGHZ 48, 116, wo es auf die Unterscheidung allerdings nicht ankam;… vgl. auch Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 273 Rdn. 8 u. Bamberger/Roth/Henrich, BGB, § 215 Rdn. 3).
- OLG Hamm, 03.12.1991 - 7 U 101/91
Anspruch des Mieters auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde bei Mietkaution
Denn die Beklagte kann zwar im Rahmen des Zurückbehaltungsrechtes nach § 273 BGB dem Kläger analog § 390 S. 2 BGB entgegenhalten, daß die wechselseitigen Forderungen sich in unverjährter Zeit gegenüberstanden (vgl. zur analogen Anwendung des § 390 S. 2 BGB auf das Zurückbehaltungrecht BGHZ 48, 116 ); dies schließt aber nicht aus, daß der erst zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch genommene Bürge dann die dem Hauptschuldner zustehende Verjährungseinrede erhebt, § 768 BGB . - BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R
Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Vergütung - Arzneimittelversuch - …
Die Vorschrift des § 390 Satz 2 BGB (heute: § 215 BGB) beruht auf der Erwägung, dass der Schuldner, dem eine aufrechenbare Gegenforderung zusteht, mit der Aufrechnung seiner Forderung zu warten pflegt, aber auch soll warten dürfen, bis der Gegner seinerseits mit der Forderung hervortritt; es soll ihm dann als Gläubiger kein Nachteil daraus erwachsen, wenn er seine Gegenforderung verjähren lässt, ohne sie rechtzeitig aufzurechnen (BGHZ 48, 116, 117). - BGH, 25.06.1974 - VI ZR 18/73
Rechtsanwalt - Haftung - Hinweisbeachtung - Unhaltbarkeit
Zwar habe damals schon die grundsätzlich bejahende Entscheidung in BGHZ 48, 116 vorgelegen.Zwar war bereits in BGHZ 48, 116 (= NJW 1967, 1902) entschieden, daß auch verjährte Ansprüche des Schuldners ein Zurückbehaltungsrecht begründen, wenn die Verjährung noch nicht eingetreten war, als der Anspruch des Gläubigers entstand.
Sogar in seinem am 31. März 1970 an die Kläger gerichteten Schreiben, in dem er die Berufungsaussichten erörterte, hatte er die Entscheidungen BGHZ 48, 116 und 53, 125 noch nicht erwähnt.
Wurden die Berufungsanwälte der Kläger durch das soeben widergegebene Schreiben von Rechtsanwalt F. auf die Anm. 3 bei § 273 BGB im Kommentar von Palandt hingewiesen, so hätten sie in der damals vorliegenden 28. Auflage an der zitierten Stelle den Hinweis auf BGHZ 48, 116 gefunden.
Im übrigen wird zu erörtern sein, ob die Berufungsanwälte der Kläger aufgrund der jedem Rechtsanwalt obliegenden Verpflichtung, sich in den zur Verfügung stehenden Fachzeitschriften über den Stand der neueren Rechtsprechung zu unterrichten (vgl. dazu BGH, Beschl. vom 18. Januar 1952 - I ZB 13/51 = LM ZPO § 233 Nr. 16 und Urteil vom 10. Dezember 1957 - VIII ZR 243/56 = VersR 1958, 97) auch ohne jenen Hinweis die neue Rechtsprechung über die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aufgrund verjährter Ansprüche (BGHZ 48, 116 und 53, 122) hätten kennen und zum Zwecke der Schadensabwendung vorbringen müssen.
- OLG Düsseldorf, 14.12.2006 - 24 U 113/06
Schönheitsreparaturen: Rechtsprechung gilt auch für Gewerberäume
- OLG Karlsruhe, 18.07.2006 - 17 U 326/05
Zurückbehaltungsrecht des Bauträgers trotz Kaufpreisverjährung
a) Nach herrschender Meinung (BGHZ 48, 116 = NJW 1967, 1902 und BGH NJW 1970, 561; jetzt ausdrückliche Regelung in § 215 BGB n.F.) begründet auch ein bereits verjährter Anspruch in analoger Anwendung des § 390 Satz 2 BGB a.F. das Leistungsverweigerungsrecht i. S. des § 320 BGB, wenn die Verjährung noch nicht eingetreten war, als der Anspruch des Gläubigers entstand. - BGH, 15.12.1969 - VII ZR 148/67
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aufgrund verjährter Ansprüche
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 27.01.2005 - 12 U 132/04
Bauträgervertrag: Auflassungsanspruch trotz offenen, aber verjährten …
- OLG Rostock, 26.04.2007 - 7 U 67/05
Veräußerungsverbot: Veräußerungsverbot nach dem Ausgleichsleistungsgesetz bei im …
- KG, 28.06.2005 - 4 U 77/03
Rückabwicklung eines als Haustürgeschäft geschlossenen finanzierten Beitritts zu …
- OLG Bamberg, 17.08.2022 - 8 U 206/21
Leistungsverweigerungsrecht, Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts, …
- LG Ingolstadt, 12.07.2001 - 3 O 546/01
Zurückbehaltungsrecht des Bauträgers hinsichtlich Auflassung auch wegen …
- LG Düsseldorf, 06.08.1984 - 25 T 774/83
Zurückbehaltungsrecht des Notars
- LG Bonn, 19.12.1983 - 4 T 303/84
Übernahme von Tilgungsleistungen durch den Nießbraucher
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