Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BGH, 19.03.2009 - V ZR 142/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,918
BGH, 19.03.2009 - V ZR 142/08 (https://dejure.org/2009,918)
BGH, Entscheidung vom 19.03.2009 - V ZR 142/08 (https://dejure.org/2009,918)
BGH, Entscheidung vom 19. März 2009 - V ZR 142/08 (https://dejure.org/2009,918)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,918) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    ZPO §§ 321a Abs. 2 Satz 5, 544 Abs. 4 Satz 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    ZPO § 321a Abs. 2

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfordernis einer eigenständigen Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung i.R.d. Anhörungsrüge des § 321a Zivilprozessordnung (ZPO); Wiederholung der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde in der Anhörungsrüge

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO §§ 321a Abs. 2 Satz 5, 544 Abs. 4 Satz 2
    Nichtzulassungsbeschwerde, Anhörungsrüge, Gehörsverletzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 321a Abs. 2
    Erfordernis einer eigenständigen Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung i.R.d. Anhörungsrüge des § 321a Zivilprozessordnung ( ZPO ); Wiederholung der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde in der Anhörungsrüge

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Anhörungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Begründung einer Gehörsrüge

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1609
  • MDR 2009, 760
  • FamRZ 2009, 971
  • ZfBR 2009, 457
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (112)Zitiert selbst (23)

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …

    Auszug aus BGH, 19.03.2009 - V ZR 142/08
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte zwar dazu, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Urteilsfindung in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 11, 218, 220 ; 83, 24, 35 ; Senat, BGHZ 154, 288, 300 ; st. Rspr.).

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht seiner Pflicht zur Kenntnisnahme und zur Erwägung des Vorgetragenen nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 22, 267, 274 ; 65, 293, 295 ; 88, 366, 375 f. ; Senat, BGHZ 154, 288, 300) .

    Wird die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG durch das Revisionsgericht gerügt, sind daher in der Anhörungsrüge - wie bei einer Verfassungsbeschwerde - die Umstände vorzutragen, aus denen sich ergibt, dass das Gericht bei der Entscheidung das Vorbringen übergangen haben muss (vgl. dazu: BVerfGE 92, 205, 216 ; Senat, BGHZ 154, 288, 300 m.w.N. - std. Rspr.).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 19.03.2009 - V ZR 142/08
    Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen, dass sie diesen Pflichten nachgekommen sind, auch wenn sie das Vorbringen nicht ausdrücklich beschieden haben (BVerfGE 47, 182, 187 ; 86, 133, 146 ; 96, 205, 216 ; BVerfG RdL 2004, 68, 69 - st. Rspr.).

    Da Art. 103 Abs. 1 GG die Gerichte nicht dazu verpflichtet, der von der Partei vertretenen Rechtsansicht zu folgen (BVerfGE 64, 1, 12; 87, 1, 33),und es deren Sachvortrag aus Gründen des formellen und materiellen Rechts unberücksichtigt lassen darf (BVerfGE 21, 191, 194 ; 70, 288, 294 ; 96, 205, 216), muss die Anhörungsrüge die Erheblichkeit des als übergangenen gerügten Vorbringens für die beantragte Zulassung der Revision aufzeigen.

  • BGH, 20.11.2007 - VI ZR 38/07

    Zulässigkeit der Anhörungsrüge gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs

    Auszug aus BGH, 19.03.2009 - V ZR 142/08
    Die Anhörungsrüge gegen diesen Beschluss ist nämlich nur dann zulässig, wenn dadurch das Verfahrensgrundrecht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) neu und eigenständig durch den Bundesgerichtshof verletzt worden ist (BGH, Beschl. v. 20. November 2007, VI ZR 38/07, NJW 2008, 923, 924; Beschl. v. 13. Dezember 2007, I ZR 47/06, NJW 2008, 2126, 2127; BVerfG NJW 2008, 2635, 2636).

    Eine eigenständige Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt nicht darin, dass das Revisionsgericht gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO von einer näheren Begründung seiner Entscheidung abgesehen hat (BGH, Beschl. v. 20. November 2007, NJW 2008, 923, 924).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BGH, 19.03.2009 - V ZR 142/08
    Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen, dass sie diesen Pflichten nachgekommen sind, auch wenn sie das Vorbringen nicht ausdrücklich beschieden haben (BVerfGE 47, 182, 187 ; 86, 133, 146 ; 96, 205, 216 ; BVerfG RdL 2004, 68, 69 - st. Rspr.).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BGH, 19.03.2009 - V ZR 142/08
    Da Art. 103 Abs. 1 GG die Gerichte nicht dazu verpflichtet, der von der Partei vertretenen Rechtsansicht zu folgen (BVerfGE 64, 1, 12; 87, 1, 33),und es deren Sachvortrag aus Gründen des formellen und materiellen Rechts unberücksichtigt lassen darf (BVerfGE 21, 191, 194 ; 70, 288, 294 ; 96, 205, 216), muss die Anhörungsrüge die Erheblichkeit des als übergangenen gerügten Vorbringens für die beantragte Zulassung der Revision aufzeigen.
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus BGH, 19.03.2009 - V ZR 142/08
    Darzulegen im Sinne des § 321 Abs. 2 Satz 5 ZPO ist nämlich mehr als ein allgemeiner Hinweis, sondern erfordert die Angabe der Tatsachen, aus denen sich die geltend gemachte Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ergibt, sowie einen substantiierten Vortrag zum Vorliegen der Voraussetzungen einer Gehörsverletzung (vgl. BGHZ 152, 182, 185 m.w.N.; Senat , Beschl. v. 5. Juni 2008, V ZR 187/07, dokumentiert in [...] - zur Nichtzulassungsbeschwerde).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BGH, 19.03.2009 - V ZR 142/08
    Da Art. 103 Abs. 1 GG die Gerichte nicht dazu verpflichtet, der von der Partei vertretenen Rechtsansicht zu folgen (BVerfGE 64, 1, 12; 87, 1, 33),und es deren Sachvortrag aus Gründen des formellen und materiellen Rechts unberücksichtigt lassen darf (BVerfGE 21, 191, 194 ; 70, 288, 294 ; 96, 205, 216), muss die Anhörungsrüge die Erheblichkeit des als übergangenen gerügten Vorbringens für die beantragte Zulassung der Revision aufzeigen.
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BGH, 19.03.2009 - V ZR 142/08
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte zwar dazu, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Urteilsfindung in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 11, 218, 220 ; 83, 24, 35 ; Senat, BGHZ 154, 288, 300 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 562/08

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Zivilrechtsschutzes …

    Auszug aus BGH, 19.03.2009 - V ZR 142/08
    Die Anhörungsrüge gegen diesen Beschluss ist nämlich nur dann zulässig, wenn dadurch das Verfahrensgrundrecht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) neu und eigenständig durch den Bundesgerichtshof verletzt worden ist (BGH, Beschl. v. 20. November 2007, VI ZR 38/07, NJW 2008, 923, 924; Beschl. v. 13. Dezember 2007, I ZR 47/06, NJW 2008, 2126, 2127; BVerfG NJW 2008, 2635, 2636).
  • BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 670/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus BGH, 19.03.2009 - V ZR 142/08
    Dass das Übergehen von Vorbringen zur Beweislastverteilung das rechtliche Gehör verletze, finde seine Bestätigung in einer neueren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 26. November 2008, 1 BvR 670/08, in [...] veröffentlicht).
  • BGH, 13.12.2007 - I ZR 47/06

    Anwendungsbereich der Anhörungsrüge

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …

  • BGH, 07.10.2004 - V ZR 328/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung wegen …

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …

  • BGH, 16.09.2003 - XI ZR 238/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff …

  • BSG, 07.04.2005 - B 7a AL 38/05 B

    Voraussetzungen der Anhörungsrüge

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83

    Tierzuchtgesetz II

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen …

  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

  • BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 949/02

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • BGH, 05.06.2008 - V ZR 187/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Aufklärungspflicht …

  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 105/11

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Abberufung des …

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist nach ständiger Rechtsprechung nämlich erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht seiner Pflicht zur Kenntnisnahme und zur Erwägung des Vorgetragenen nicht nachgekommen ist (vgl. nur Senat, Beschluss vom 19. März 2009 - V ZR 142/08, NJW 2009, 1609 Rn. 8 mwN).
  • OLG Brandenburg, 10.05.2012 - 10 UF 227/10

    Trennungsunterhalt bei besonders günstigen Einkommensverhältnissen: …

    Dabei ist sämtliches Vorbringen zur Kenntnis genommen worden, auch wenn in den Gründen der Entscheidung zulässigerweise nicht jedes einzelne Vorbringen ausdrücklich beschieden ist (vgl. BVerfG, NJW 1997, 2310, BGH, NJW 2009, 1609).
  • BVerwG, 07.06.2017 - 5 C 5.17

    Bestimmung des Fristbeginns für die Einlegung der Anhörungsrüge; Ordnungsgemäße …

    Was dazu im Einzelnen vorzutragen ist, bestimmt sich danach, auf welche Gründe die Anhörungsrüge gestützt wird (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 15. März 2013 - 5 B 16.13 - juris Rn. 6 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 19. März 2009 - V ZR 142/08 - NJW 2009, 1609).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht