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Rechtsprechung
   BGH, 04.04.2014 - V ZR 167/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,10199
BGH, 04.04.2014 - V ZR 167/13 (https://dejure.org/2014,10199)
BGH, Entscheidung vom 04.04.2014 - V ZR 167/13 (https://dejure.org/2014,10199)
BGH, Entscheidung vom 04. April 2014 - V ZR 167/13 (https://dejure.org/2014,10199)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Klage gegen Wohnungseigentümer auf Zahlung einer beschlossenen Sonderumlage: Aufschiebende Wirkung der Beschlussanfechtungsklage; Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit der Beschlussanfechtungsklage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 WoEigG, § 46 WoEigG, § 148 ZPO
    Klage gegen Wohnungseigentümer auf Zahlung einer beschlossenen Sonderumlage: Aufschiebende Wirkung der Beschlussanfechtungsklage; Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit der Beschlussanfechtungsklage

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschlusskompetenz einer WEG-Gemeinschaft zur Beschließung einer Sonderumlage für abgerechnete und bereits bezahlte Maßnahmen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG § 28
    Zweitbeschluss über Sonderumlage

  • ra.de
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zahlungspflicht des Wohnungseigentümers auch bei Anfechtung der Jahresabrechnung/Wirtschaftsplan

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wohnungseigentum: Bis zur Feststellung der Ungültigkeit eines Beschlusses ist dieser bindend

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 148
    Beschlusskompetenz einer WEG -Gemeinschaft zur Beschließung einer Sonderumlage für abgerechnete und bereits bezahlte Maßnahmen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2015, 235
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 168/13

    Wohnungseigentum: Beteiligung der Wohnungseigentümer an den Kosten eines von der …

    Auszug aus BGH, 04.04.2014 - V ZR 167/13
    Die unter anderem gegen die genannten Beschlüsse gerichtete Anfechtungsklage des hiesigen Beklagten ist Gegenstand des Verfahrens V ZR 168/13.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat Bezug auf die Begründung seines heutigen Urteils in der Sache V ZR 168/13 (zur Veröffentlichung bestimmt).

    Rn. 6 Für die Zahlungspflicht des Beklagten ist es ohne Belang, dass aufgrund der Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht in dem Parallelverfahren (V ZR 168/13, zur Veröffentlichung bestimmt) die hinsichtlich der Beschlüsse zu TOP 13 und 14 geltend gemachten Anfechtungsgründe noch zu prüfen sein werden.

  • BGH, 10.07.2020 - V ZR 178/19

    Wohnungseigentum: Ungültigerklärung einzelner Positionen der Einzelabrechnungen …

    Erst wenn die Jahresabrechnung rechtskräftig für ungültig erklärt ist, entfällt die Zahlungspflicht (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 167/13 , ZWE 2014, 265 Rn. 6 f.).

    Ein Beschluss über die Jahresabrechnung hinsichtlich der (negativen) Abrechnungsspitze begründet die Zahlungspflicht des Wohnungseigentümers gemäß § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG auch während eines laufenden Beschlussanfechtungsverfahrens, und eine Aussetzung der Zahlungsklage gemäß § 148 ZPO kommt nicht in Betracht (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 167/13 , ZWE 2014, 265 Rn. 6 f.).

    Erst wenn die Jahresabrechnung rechtskräftig für ungültig erklärt ist, entfällt die Zahlungspflicht (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 167/13 , ZWE 2014, 265 Rn. 6 f.).

    Ein Beschluss über die Jahresabrechnung hinsichtlich der (negativen) Abrechnungsspitze begründet die Zahlungspflicht des Wohnungseigentümers gemäß § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG auch während eines laufenden Beschlussanfechtungsverfahrens, und eine Aussetzung der Zahlungsklage gemäß § 148 ZPO kommt nicht in Betracht (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 167/13 , ZWE 2014, 265 Rn. 6 f.).

    Erst wenn die Jahresabrechnung rechtskräftig für ungültig erklärt ist, entfällt die Zahlungspflicht (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 167/13 , ZWE 2014, 265 Rn. 6 f.).

    Ein Beschluss über die Jahresabrechnung hinsichtlich der (negativen) Abrechnungsspitze begründet die Zahlungspflicht des Wohnungseigentümers gemäß § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG auch während eines laufenden Beschlussanfechtungsverfahrens, und eine Aussetzung der Zahlungsklage gemäß § 148 ZPO kommt nicht in Betracht (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 167/13 , ZWE 2014, 265 Rn. 6 f.).

  • BGH, 02.07.2019 - II ZR 406/17

    GmbH: Einreichung einer veränderten Gesellschafterliste zum Handelsregister nach …

    Ist in der Gesellschafterversammlung einer GmbH das Zustandekommen eines bestimmten Beschlusses vom Versammlungsleiter festgestellt worden, so ist der Beschluss mit dem festgestellten Inhalt vorläufig verbindlich (BGH, Urteil vom 21. März 1988 - II ZR 308/87, BGHZ 104, 66; Urteil vom 3. Mai 1999 - II ZR 119/98, ZIP 1999, 1001, 1002;… Urteil vom 11. Februar 2008 - II ZR 187/06, ZIP 2008, 757 Rn. 22;… Urteil vom 21. Juni 2010 - II ZR 230/08, ZIP 2010, 1640 Rn. 16) und bis zur Entscheidung über die Beschlussanfechtungsklage als gültig zu behandeln (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 167/13, ZMR 2015, 235 Rn. 6 f.;… Urteil vom 26. Oktober 2018 - V ZR 328/17, NJW 2019, 1216 Rn. 24).
  • BGH, 26.10.2018 - V ZR 328/17

    Wohnungseigentum: Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft für auf …

    Denn ein (nicht nichtiger) Beschluss ist gemäß § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG wirksam, solange er nicht durch rechtskräftiges Urteil für ungültig erklärt ist, und die Beschlussmängelklage hat keine aufschiebende Wirkung (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 167/13, WuM 2014, 364 Rn. 6).

    Daher ist das Ergebnis des Beschlussmängelverfahrens nicht vorgreiflich für die Beseitigungsklage (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 167/13, WuM 2014, 364 Rn. 7).

  • BGH, 16.09.2022 - V ZR 180/21

    Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften ohne Verwalter

    Denn solange Beschlüsse über die Erhebung von Sonderumlagen nicht rechtskräftig für ungültig erklärt worden sind, sind sie gültig und begründen die Zahlungspflicht des einzelnen Wohnungseigentümers; auch kommt eine Aussetzung des Verfahrens über die Zahlungsklage nicht in Betracht (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 167/13, WuM 2014, 364 Rn. 6 f.).
  • BGH, 15.05.2020 - V ZR 64/19

    Gestatten der Durchführung einer baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums …

    Eine Anfechtungsklage hat keine aufschiebende Wirkung (vgl. hierzu nur Senat, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 167/13, ZWE 2014, 265 Rn. 6).

    Dies würde allerdings eine innerhalb der Frist des § 551 Abs. 2 ZPO erhobene Verfahrensrüge (§ 557 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 551 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 b) ZPO) voraussetzen, an der es hier fehlt (vgl. zu der Frage einer Aussetzung wegen eines Anfechtungsverfahrens Senat, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 167/13, WuM 2014, 364 Rn. 7;… Urteil vom 26. Oktober 2018 - V ZR 328/17, NJW 2019, 1216 Rn. 23 ff.).

  • BGH, 16.06.2023 - V ZR 251/21

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Folgen der rechtskräftigen Ungültigkeit des …

    Solange Beschlüsse über die Erhebung von Beiträgen nicht rechtskräftig für ungültig erklärt worden sind, sind sie gemäß § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG gültig und begründen die Zahlungspflicht des einzelnen Wohnungseigentümers; auch kommt eine Aussetzung des Verfahrens über die Zahlungsklage etwa wegen eines gegen den Beschluss einer Sanierungsmaßnahme gerichteten Anfechtungsverfahrens nicht in Betracht (vgl. Senat…, Urteil vom 16. September 2022 - V ZR 180/21, ZfIR 2023, 98 Rn. 18; Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 167/13, WuM 2014, 364 Rn. 6 f. mwN).
  • LG Frankfurt/Main, 15.07.2021 - 13 S 5/21

    Verwalterlose WEG: Wer klagt Hausgeldansprüche ein?

    Die parallel erhobene Anfechtungsklage ändert hieran nichts, eine Vorgreiflichkeit dieser Klage, die Anlass für eine Verfahrensaussetzung nach § 148 ZPO böte, liegt ebenfalls nicht vor (BGH ZWE 2014, 265).
  • BGH, 17.07.2026 - V ZR 190/25

    Absenkungsbeschluss kann Gegenstand einer Beschlussmängelklage sein!

    Der Absenkungsbeschluss ist nämlich nach § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG jedenfalls bis zu der Entscheidung über die Beschlussanfechtungsklage gültig (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 167/13, ZWE 2014, 265 Rn. 7;… Urteil vom 10. Juli 2020 - V ZR 178/19, NZM 2020, 755 Rn. 32); auch wenn er angefochten wird, darf der darauf aufbauende Umlaufbeschluss ohne weiteres gefasst werden.
  • BGH, 15.02.2019 - V ZR 71/18

    Wohnungseigentum: Klagbarer Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf …

    Solange ein Beschluss nicht rechtskräftig für ungültig erklärt worden ist, ist er nach § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG gültig (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 167/13, ZWE 2014, 265 Rn. 6).
  • LG Frankfurt/Main, 14.03.2019 - 13 S 135/18

    Nach rechtskräftiger Ungültigerklärung eines Sonderumlagebeschlusses besteht …

    Nach einhelliger Auffassung und auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann im Zahlungsprozess der in Anspruch genommene Eigentümer nicht den Einwand erheben, dass der zur Zahlung verpflichtende Beschluss anfechtbar oder angefochten ist (BGH ZWE 2014, 265).
  • AG München, 25.01.2018 - 484 C 9773/14

    Abgewiesene Klage im Streit einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • OLG Karlsruhe, 12.09.2018 - 9 W 18/18

    Aussetzung bei Vorgreiflichkeit und bei Verdacht einer Straftat

  • LG Frankfurt/Main, 10.08.2015 - 13 S 88/15

    § 91a ZPO, § 23 Abs. 4 WEG

  • LG München I, 30.01.2025 - 36 S 15380/23

    Wohnungseigentümerversammlung

  • AG Dortmund, 03.07.2018 - 512 C 4/18

    Wohngeld ist (zunächst) zu zahlen - auch bei Beschlussanfechtung!

  • AG Wesel, 16.01.2025 - 26 C 91/24

    Hausgelder müssen bis zur rechtskräftigen Aufhebung des Beschlusses bezahlt …

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