Rechtsprechung
| BGH, 30.03.2023 - V ZR 171/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Nichtzulassungsbeschwerde: Bemessung des Beschwerdewertes bei einer Herausgabeklage
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 6 ZPO, § 544 Abs 2 Nr 1 ZPO
Nichtzulassungsbeschwerde: Bemessung des Beschwerdewertes bei einer Herausgabeklage - IWW
§ 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 294 ZPO, § 6 ZPO, § 4 Abs. 1 Halbsatz 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde; Festsetzung des Streitwerts bei einer Herausgabeklage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 6 ; ZPO § 544 Abs. 2 Nr. 1
Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde; Festsetzung des Streitwerts bei einer Herausgabeklage - datenbank.nwb.de
Nichtzulassungsbeschwerde: Bemessung des Beschwerdewertes bei einer Herausgabeklage
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 20.09.2018 - 10 O 226/17
- OLG Frankfurt, 12.08.2022 - 19 U 196/18
- BGH, 30.03.2023 - V ZR 171/22
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (8)
- BGH, 26.11.2020 - III ZR 124/20
Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwerdewert bei Streit über die Sperrung eines …
Auszug aus BGH, 30.03.2023 - V ZR 171/22
Im Zusammenhang mit der Berechnung der Beschwer im Sinne des § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO und damit des Wertes des Beschwerdegegenstandes für das beabsichtigte Revisionsverfahren ist Stichtag für die Bewertung der einzelnen Gegenstände abweichend von § 4 Abs. 1 Halbsatz 1 ZPO der Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht am 12. August 2022 (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2020 - III ZR 124/20, GRUR-RS 2020, 34934 Rn. 8;… Beschluss vom 30. April 2020 - VII ZR 151/19, NJW-RR 2020, 1258 Rn. 9).Rn. 8 bb) Die Festsetzung des Wertes durch das Berufungsgericht bindet das Revisionsgericht dabei nicht, da es selbst über die Höhe der Beschwer zu befinden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2020 - III ZR 124/20, GRUR-RS 2020, 34934 Rn. 8; Beschluss vom 13. Oktober 2004 - XII ZR 110/02, NJW-RR 2005, 224).
- BGH, 24.03.2022 - V ZR 149/21
Festsetzung des Streitwerts für wohnungseigentumsrechtliche Beschlussklagen; …
Auszug aus BGH, 30.03.2023 - V ZR 171/22
Rn. 11 aa) Das Revisionsgericht muss im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gegebenenfalls eine Schätzung vornehmen; als Grundlage der Schätzung dienen dabei aber nur solche Tatsachen, die der Beschwerdeführer innerhalb der Begründungsfrist dargelegt und glaubhaft gemacht hat oder die jedenfalls in Verbindung mit dem Berufungsurteil offenkundig sind (vgl. Senat, Beschluss vom 24. März 2022 - V ZR 149/21, ZWE 2022, 293 Rn. 7). - BGH, 14.01.2016 - IX ZB 57/15
Berufungsbeschwer nach Abweisung einer Klage auf Feststellung einer Forderung zur …
Auszug aus BGH, 30.03.2023 - V ZR 171/22
Dies gilt auch für die Fälle, in denen sich - bei unverändertem Streitgegenstand - der Wert des Beschwerdegegenstandes gegenüber dem Zuständigkeitsstreitwert erster Instanz (vgl. für das insoweit vergleichbare Berufungsverfahren BGH, Beschluss vom 14. Januar 2016 - IX ZB 57/15, BeckRS 2016, 2705 Rn. 9) oder gegenüber dem Wert der Beschwer im Berufungsverfahren verändert hat.
- BGH, 12.09.2000 - X ZR 89/00
Wert der Beschwer bei Klage auf Herausgabe eines Grundstücks
Auszug aus BGH, 30.03.2023 - V ZR 171/22
Die Beschwer des Beklagten wird deshalb durch den Wert der herauszugebenden Sache bestimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2000 - X ZR 89/00, NJW-RR 2001, 518; Beschluss vom 12. Juni 1991 - XII ZR 65/91, NJW-RR 1991, 1210). - BGH, 13.10.2004 - XII ZR 110/02
Festsetzung der Beschwer im Berufungsurteil
Auszug aus BGH, 30.03.2023 - V ZR 171/22
Rn. 8 bb) Die Festsetzung des Wertes durch das Berufungsgericht bindet das Revisionsgericht dabei nicht, da es selbst über die Höhe der Beschwer zu befinden hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 26. November 2020 - III ZR 124/20, GRUR-RS 2020, 34934 Rn. 8; Beschluss vom 13. Oktober 2004 - XII ZR 110/02, NJW-RR 2005, 224). - BGH, 11.02.2021 - V ZR 140/20
Wert der Beschwer bei Nichtzulassungsbeschwerde: Berücksichtigungsfähigkeit …
Auszug aus BGH, 30.03.2023 - V ZR 171/22
Rn. 4 1. Für die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ist der Wert des Beschwerdegegenstands aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren maßgebend; um dem Revisionsgericht die Prüfung dieser Zulässigkeitsvoraussetzung zu ermöglichen, muss der Beschwerdeführer innerhalb laufender Begründungsfrist darlegen und gemäß § 294 ZPO glaubhaft machen, dass er mit der beabsichtigten Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Februar 2021 - V ZR 140/20, BeckRS 2021, 5163 Rn. 4 mwN). - BGH, 30.04.2020 - VII ZR 151/19
Nichtzulassungsbeschwerde: Nachträgliche Änderung der Beschwer
Auszug aus BGH, 30.03.2023 - V ZR 171/22
Im Zusammenhang mit der Berechnung der Beschwer im Sinne des § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO und damit des Wertes des Beschwerdegegenstandes für das beabsichtigte Revisionsverfahren ist Stichtag für die Bewertung der einzelnen Gegenstände abweichend von § 4 Abs. 1 Halbsatz 1 ZPO der Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht am 12. August 2022 (vgl. BGH…, Beschluss vom 26. November 2020 - III ZR 124/20, GRUR-RS 2020, 34934 Rn. 8; Beschluss vom 30. April 2020 - VII ZR 151/19, NJW-RR 2020, 1258 Rn. 9). - BGH, 12.06.1991 - XII ZR 65/91
Bemessung des Streitwerts bei einer Klage auf Herausgabe von Goldbarren
Auszug aus BGH, 30.03.2023 - V ZR 171/22
Die Beschwer des Beklagten wird deshalb durch den Wert der herauszugebenden Sache bestimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2000 - X ZR 89/00, NJW-RR 2001, 518; Beschluss vom 12. Juni 1991 - XII ZR 65/91, NJW-RR 1991, 1210).
- BGH, 28.04.2026 - XI ZR 82/25
Anspruch auf Ersatz kündigungsbedingter materieller und immaterieller Schäden …
Der Senat ist an die Streitwertfestsetzung des Berufungsgerichts nicht gebunden (…BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2004 - XII ZR 110/02, NJW-RR 2005, 224, vom 10. Januar 2017 - II ZR 177/15, juris Rn. 5 mwN und vom 30. März 2023 - V ZR 171/22, juris Rn. 8 mwN). - BGH, 14.09.2023 - V ZR 237/22
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Bestimmung …
Zu diesem Zeitpunkt waren die Photovoltaikanlage und die in ihr enthaltenen Module rund 12 Jahre alt und hatten unter Zugrundelegung einer gleichmäßigen Abschreibung über einen Zeitraum von 20 Jahren (Zeitraum der garantierten Einspeisevergütung nach dem EEG) eine Restnutzungszeit von etwa acht Jahren (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 30. März 2023 - V ZR 171/22, juris Rn. 10 ff.). - BGH, 16.05.2024 - V ZR 183/23
Nichtzulassungsbeschwerde: Bemessung des Beschwerdewertes bei Verurteilung zur …
Zwar muss das Revisionsgericht im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gegebenenfalls eine Schätzung vornehmen; als Grundlage der Schätzung dienen dabei aber nur solche Tatsachen, die der Beschwerdeführer innerhalb der Begründungsfrist dargelegt und glaubhaft gemacht hat oder die jedenfalls in Verbindung mit dem Berufungsurteil offenkundig sind (vgl. Senat…, Beschluss vom 24. März 2022 - V ZR 149/21, ZWE 2022, 293 Rn. 7; Beschluss vom 30. März 2023 - V ZR 171/22, juris Rn. 11).
- BGH, 18.07.2024 - V ZR 196/23
Bemessung der Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde; Kostenaufwendung und …
Die Festsetzung des Wertes durch das Berufungsgericht bindet das Revisionsgericht nicht, da es selbst über die Höhe der Beschwer zu befinden hat (vgl. Senat, Beschluss vom 30. März 2023 - V ZR 171/22, NJOZ 2023, 1049 Rn. 8 mwN). - BGH, 23.11.2023 - V ZR 46/23
Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde
Zwar muss das Revisionsgericht im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gegebenenfalls eine Schätzung vornehmen; als Grundlage der Schätzung dienen dabei aber nur solche Tatsachen, die der Beschwerdeführer innerhalb der Begründungsfrist dargelegt und glaubhaft gemacht hat oder die jedenfalls in Verbindung mit dem Berufungsurteil offenkundig sind (vgl. Senat…, Beschluss vom 24. März 2022 - V ZR 149/21, ZWE 2022, 293 Rn. 7; Beschluss vom 30. März 2023 - V ZR 171/22, juris Rn. 11). - BGH, 05.08.2025 - VIa ZR 17/25 Da die schrittweise Reduktion der Beschwer allein auf der besonderen, "dynamischen" Antragsfassung beruht, steht sie - entgegen der Auffassung des Klägers - nicht im Widerspruch zu dem in höchstrichterlicher Rechtsprechung anerkannten Grundsatz, dass für die Bewertung der Beschwer bei der Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht maßgebend ist (etwa BGH…, Beschluss vom 21. Juni 2017 - VII ZR 41/17, NJW 2017, 3164 Rn. 11;… Beschluss vom 29. September 2022 - IX ZR 15/22, WM 2022, 2390 Rn. 3; Beschluss vom 30. März 2023 - V ZR 171/22, NJOZ 2023, 1049 Rn. 7).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".