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Rechtsprechung
   BGH, 08.04.2014 - V ZR 177/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,10198
BGH, 08.04.2014 - V ZR 177/13 (https://dejure.org/2014,10198)
BGH, Entscheidung vom 08.04.2014 - V ZR 177/13 (https://dejure.org/2014,10198)
BGH, Entscheidung vom 08. April 2014 - V ZR 177/13 (https://dejure.org/2014,10198)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.03.2009 - V ZR 142/08

    Erfordernis einer eigenständigen Auseinandersetzung mit der angegriffenen …

    Auszug aus BGH, 08.04.2014 - V ZR 177/13
    Das gilt auch dann, wenn sich die Anhörungsrüge gegen einen Beschluss richtet, mit welchem eine Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO ohne nähere Begründung zurückgewiesen worden ist (vgl. zum Ganzen Senat, Beschlüsse vom 19. März 2009 - V ZR 142/08, NJW 2009, 1609, und vom 15. November 2012 - V ZR 36/12, juris).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 08.04.2014 - V ZR 177/13
    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass das Gericht von ihm entgegengenommenes Vorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 54, 43, 46 mwN), und weil sich das Gericht deshalb auch nicht mit jedem Einzelvorbringen auseinandersetzen muss (BVerfGE 96, 205, 217), folgt nämlich allein daraus, dass der Vortrag einer Partei in den Beschlussgründen unerwähnt geblieben ist, noch keine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs.
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BGH, 08.04.2014 - V ZR 177/13
    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass das Gericht von ihm entgegengenommenes Vorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 54, 43, 46 mwN), und weil sich das Gericht deshalb auch nicht mit jedem Einzelvorbringen auseinandersetzen muss (BVerfGE 96, 205, 217), folgt nämlich allein daraus, dass der Vortrag einer Partei in den Beschlussgründen unerwähnt geblieben ist, noch keine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs.
  • BGH, 15.11.2012 - V ZR 79/12

    Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde: …

    Auszug aus BGH, 08.04.2014 - V ZR 177/13
    Dies ist in der Anhörungsrüge auch unter Auseinandersetzung mit der Beschwerdeerwiderung (vgl. Senat, Beschluss vom 15. November 2012 - V ZR 79/12, juris) darzutun.
  • BGH, 15.11.2012 - V ZR 36/12

    Vorliegen der Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 08.04.2014 - V ZR 177/13
    Das gilt auch dann, wenn sich die Anhörungsrüge gegen einen Beschluss richtet, mit welchem eine Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO ohne nähere Begründung zurückgewiesen worden ist (vgl. zum Ganzen Senat, Beschlüsse vom 19. März 2009 - V ZR 142/08, NJW 2009, 1609, und vom 15. November 2012 - V ZR 36/12, juris).
  • BGH, 03.11.2015 - VIII ZB 93/14

    Anhörungsrüge gegen die Verwerfung einer an sich statthaften Rechtsbeschwerde; …

    Das erfordert wiederum den Vortrag von Umständen, aus denen sich ergibt, dass der Bundesgerichtshof bei seiner Entscheidung das Vorbringen des Beschwerdeführers übergangen haben muss, weil Gründe, die insbesondere auch am Maßstab des § 574 Abs. 2 ZPO eine Verwerfung der Rechtsbeschwerde hätten tragen können, nicht erkennbar sind (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. November 2014 - V ZR 322/13, juris Rn. 1; vom 8. April 2014 - V ZR 177/13, juris Rn. 4;… vom 15. August 2013 - I ZR 119/12, juris Rn. 2;… vom 7. Juli 2011 - IX ZB 128/08, juris Rn. 1; jeweils mwN).
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