Rechtsprechung
| BGH, 25.07.2003 - V ZR 192/02 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
InVorG § 16; VermG a.F. § 3a
Ermittlung des Verkehrswertes bei Unvermögen zur Rückübertragung nach Vermögensgesetz - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Investitionsvorranggesetz; Amt zur Regelung offener Vermögensfragen ; Stichtag für die Ermittlung des Verkehrswertes
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
InVorG § 16; VermG a. F. § 3 a
Rückübertragung des Vermögenswertes durch Verfügungsberechtigten; Unvermögen durch Weiterveräußerung an einen Dritten; Verkehrswertermittlung - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InVorG § 16; VermG (a.F.) § 3a
Unmöglichkeit der Rückübertragung aufgrund Weiterveräußerung an einen Dritten; Stichtag für die Ermittlung des Verkehrswerts; Berücksichtigung von Investitionen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Stichtag für die Ermittlung des Verkehrswertes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
Papierfundstellen
- NJ 2004, 77
- WM 2004, 242
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BGH, 16.07.1999 - V ZR 129/98
Rechtsweg für Streitigkeiten über die Höhe des auszukehrenden Erlöses
Auszug aus BGH, 25.07.2003 - V ZR 192/02
c) Investitionen, die der Erwerber zugunsten des Vermögenswertes vorgenommen hat, sind bei der Wertermittlung auch dann außer Betracht zu lassen, wenn die Veräußerung vor der Vollziehbarkeit des Investitionsvorrangbescheids erfolgt ist (im Anschluß an Senat BGHZ 142, 221).Der Senat hat diese Frage, was das Berufungsgericht an sich nicht verkennt, bereits in BGHZ 142, 221 entschieden.
- BGH, 13.10.2000 - V ZR 349/99
Zurechnung der Kenntnis von Mitarbeitern einer juristischen Person
Auszug aus BGH, 25.07.2003 - V ZR 192/02
Die Rüge der Revision, ein Erwerb kraft öffentlichen Glaubens (§ 892 BGB) scheitere daran, daß die Unkenntnis des Mitgesellschafters S. vom fehlenden Eigentum der R & S GmbH nicht festgestellt ist (Senatsurt. v. 13. Oktober 2000, V ZR 349/99, WM 2000, 2515, 2516), geht mithin ins Leere. - BGH, 19.06.1998 - V ZR 43/97
Bindung der Zivilgerichte an Entscheidungen des Landratsamtes zur Regelung …
Auszug aus BGH, 25.07.2003 - V ZR 192/02
Die Anfechtungsfrist lief erst mit der Bekanntgabe der Bescheinigung im Zuge des Restitutionsbescheids vom 13. Mai 1998 an (Senat, Urt. v. 18. Juni 1998, V ZR 43/97, WM 1998, 2029, 2030).
- BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 7.93
Vermögensfragen - Stichtagsregelung - Änderungsgesetz
Auszug aus BGH, 25.07.2003 - V ZR 192/02
Hieran fehlt es, solange eine Widerspruchsentscheidung noch möglich ist (BVerwGE 94, 279). - BGH, 14.07.1995 - V ZR 39/94
Grundbuchberichtigung und Vermögenszuordnungsverfahren
Auszug aus BGH, 25.07.2003 - V ZR 192/02
Das setzte im Verhältnis zu den Berechtigten die Bekanntgabe an diese voraus (§ 43 Abs. 1 VwVfG und die entsprechenden Regelungen der Länder;… vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 8. Aufl., § 43 Rdn. 5; vgl. auch Senat, Urt. v. 14. Juli 1995, V ZR 39/94, WM 1995, 1726, 1728 für den Vermögenszuordnungsbescheid). - BGH, 18.06.1993 - V ZR 47/92
Wirksamkeit von Grundstücksverfügungen mit Beendigung staatlicher …
- BGH, 03.11.1953 - I ZR 155/52
Bestätigungsvertrag
Auszug aus BGH, 25.07.2003 - V ZR 192/02
Hierzu hätte es einer Bestätigung des Geschäfts durch Neuvornahme nach § 141 BGB bedurft (BGHZ 11, 59, 60). - LG Zwickau, 03.12.1997 - 2 O 1715/97
Auszug aus BGH, 25.07.2003 - V ZR 192/02
Beide Entscheidungen gehen vom Regelfall, dem geordneten Investitionsvorrangverfahren aus, bei dem das investive Geschäft der Vollziehbarkeit der behördlichen Entscheidung nachfolgt (vgl. auch LG Zwickau, VIZ 1998, 513).
- VG Frankfurt/Oder, 24.04.2006 - 8 K 928/99 Endgültig untergegangen ist der Restitutionsanspruch des Klägers in einer Weise, dass er nicht mehr wiederaufleben kann, erst nach Klageerhebung am 1. Juni 1999, als der Zweiterwerber der streitgegenständlichen Grundstücke, Herr ..., als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wurde und damit zumindest nach § 892 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gutgläubig Eigentum erworben hat (vgl. zum Untergang des Restitutionsanspruchs bei einem Rechtserwerb nach § 892 Abs. 1 Satz 1 BGB : Bundesgerichtshof, Urteil vom 25. Juli 2003 - V ZR 192/02 , Seite 8 des amtlichen Entscheidungsabdrucks; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21. Mai 2002 - 2 U 41/01 , VIZ 2003, 100 ff.).
Der Grundstückskaufvertrag vom 11. Februar 1991 war wegen der fehlenden Rückfallklausel nichtig (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 2003, a.a.O.).
- OLG Brandenburg, 11.01.2006 - 4 U 85/05
Wertausgleichsanspruch des Restitutionsberechtigen nach investiver Veräußerung …
Gegenstand der Bewertung ist, dem Surrogationszweck des § 16 Investitionsvorranggesetz folgend, der Vermögenswert in dem Zustand, in dem ihn der Berechtigte, wäre es zur Restitution in Natur gekommen, empfangen hätte (BGH, Urteil vom 25.07.2003, V ZR 192/02). - OLG Brandenburg, 16.10.2007 - 11 U 96/07
Vermögenszuordnungsrecht: Erlösauskehranspruch; Ergänzungsanspruch bei …
Hieraus ergebe sich ohne Weiteres, so die Beklagte, dass die Entscheidung des BVerwG zum InvVG (V ZR 192/02) herangezogen werden müsse, wonach es auf den Vermögenswert in dem Zustand ankomme, in dem ihn der Berechtigte, wäre es zur Restitution in Natur gekommen, empfangen hätte.
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