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Rechtsprechung
   BGH, 20.07.2017 - V ZR 201/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,28422
BGH, 20.07.2017 - V ZR 201/15 (https://dejure.org/2017,28422)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2017 - V ZR 201/15 (https://dejure.org/2017,28422)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2017 - V ZR 201/15 (https://dejure.org/2017,28422)
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  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 321a Abs. 1 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 424 ZPO, § 810 BGB, § 424 Nr. 5 ZPO, § 422 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Anhörungsrüge; Gerichtliche Berücksichtigung des als übergangen gerügten Vorbringens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Anhörungsrüge; Gerichtliche Berücksichtigung des als übergangen gerügten Vorbringens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.01.2003 - V ZR 137/02

    Pflichten des Käufers zur Unterrichtung der Vorkaufsberechtigten über den Inhalt …

    Auszug aus BGH, 20.07.2017 - V ZR 201/15
    Denn es reicht zur Annahme eines gemeinsamen Geschäftswillens nicht aus, dass eine Partei ihre Kalkulationsgrundlagen offenlegt und die andere Partei diese zur Kenntnis nimmt (vgl. Senat, Urteil vom 17. Januar 2003 - V ZR 137/02, WuM 2004, 211, 212), und ist zudem grundsätzlich Sache der Parteien, sich gegen voraussehbare Störungen der Geschäftsgrundlage und die dadurch drohenden Nachteile abzusichern; für eine nachträgliche Berücksichtigung solcher Störungen ist regelmäßig kein Raum (Senat, Urteil vom 3. November 2000 - V ZR 306/99, WM 2001, 475, 477).
  • BGH, 25.06.1999 - V ZR 190/98

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus BGH, 20.07.2017 - V ZR 201/15
    d) aa) Die Wirksamkeit der Mahnung trotz Zuvielforderung ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles nach Treu und Glauben danach zu beurteilen, ob der Schuldner die Erklärung als Aufforderung zur Bewirkung der tatsächlich geschuldeten Leistung verstehen muss und der Gläubiger auch zur Annahme der gegenüber seinen Vorstellungen geringeren Leistung bereit ist (vgl. Senat, Urteil vom 25. Juni 1999 - V ZR 190/98, NJW 1999, 3115, 3116).
  • BGH, 28.10.2010 - V ZB 70/10

    Materiellrechtlicher Auszahlungsanspruch i.R.e. Grundstückkaufvertrages bei …

    Auszug aus BGH, 20.07.2017 - V ZR 201/15
    Er konnte entweder vom Vertrag zurücktreten oder den Ablösebetrag hinterlegen mit der Folge, dass der Notar über diesen nicht ohne Ablösung oder Abtretung der Grundpfandrechte, jedenfalls aber nur auf gemeinsame Anweisung der Parteien, verfügen durfte (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - V ZB 70/10, juris Rn. 26 f.).
  • BGH, 03.11.2000 - V ZR 306/99

    Runderlaß über genehmigungsfreie Grundstücksgeschäfte

    Auszug aus BGH, 20.07.2017 - V ZR 201/15
    Denn es reicht zur Annahme eines gemeinsamen Geschäftswillens nicht aus, dass eine Partei ihre Kalkulationsgrundlagen offenlegt und die andere Partei diese zur Kenntnis nimmt (vgl. Senat, Urteil vom 17. Januar 2003 - V ZR 137/02, WuM 2004, 211, 212), und ist zudem grundsätzlich Sache der Parteien, sich gegen voraussehbare Störungen der Geschäftsgrundlage und die dadurch drohenden Nachteile abzusichern; für eine nachträgliche Berücksichtigung solcher Störungen ist regelmäßig kein Raum (Senat, Urteil vom 3. November 2000 - V ZR 306/99, WM 2001, 475, 477).
  • OLG München, 19.08.2015 - 3 U 4888/03

    Komplexe Ansprüche aus Grundstückskaufverträgen resultierend aus einem …

    Auszug aus BGH, 20.07.2017 - V ZR 201/15
    Damit ist der Antrag des Beklagten, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Oberlandesgerichts München vom 19. August 2015 - 3 U 4888/03 - einstweilen einzustellen, gegenstandslos.
  • BGH, 07.04.2022 - I ZR 222/20

    Porsche 911 - Zu urheberrechtlichen Ansprüchen eines Konstrukteurs der Porsche AG …

    Deshalb genügt es nicht, wenn der Anspruchsteller beantragt, ihm Einsicht in komplette Akten, andere Urkundensammlungen oder in sämtliche, einen bestimmten Vertrag betreffende Schriftstücke zu gewähren (BGH, Beschluss vom 20. Juli 2017 - V ZR 201/15, juris Rn. 2;… BGH, NJW 2014, 3312 Rn. 24 mwN).
  • OLG Frankfurt, 18.05.2018 - 8 U 198/17

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen mangelhaften Gebrauchtwagen

    Die Wirksamkeit einer Mahnung trotz Zuvielforderung ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles nach Treu und Glauben danach zu beurteilen, ob der Schuldner die Erklärung als Aufforderung zur Bewirkung der tatsächlich geschuldeten Leistung verstehen muss und der Gläubiger auch zur Annahme der gegenüber seinen Vorstellungen geringeren Leistung bereit ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20.07.2017 - V ZR 201/15, juris Senat, Urteil vom 25. Juni 1999 - V ZR 190/98, NJW 1999, 3115, 3116).
  • OLG Frankfurt, 10.08.2018 - 8 U 109/14

    Ermessungsausübung nach § 156 Abs. 1 ZPO

    Die verhältnismäßig geringfügige Zuvielforderung in Höhe von ? 451, 11 stellt die Wirksamkeit der entsprechenden Mahnungen nicht in Frage.Die Wirksamkeit einer Mahnung trotz Zuvielforderung ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles nach Treu und Glauben danach zu beurteilen, ob der Schuldner die Erklärung als Aufforderung zur Bewirkung der tatsächlich geschuldeten Leistung verstehen muss und der Gläubiger auch zur Annahme der gegenüber seinen Vorstellungen geringeren Leistung bereit ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20.07.2017 - V ZR 201/15, juris; Urteil vom 25.06.1999 - V ZR 190/98, NJW 1999, 3115, 3116; Senat, Urteil vom 18.05.2018 - 8 U 198/17 , juris).
  • OLG Frankfurt, 19.12.2024 - 6 U 33/24

    Irreführende Werbeaussage "Sonett recycelt selbst!"

    Dies hängt unter anderem davon ab, ob der Schuldner die Erklärung als Aufforderung zur Bewirkung der tatsächlich geschuldeten Leistung verstehen muss und der Gläubiger auch zur Annahme der gegenüber seinen Vorstellungen geringeren Leistung bereit ist (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 20.07.2017 - V ZR 201/15, juris Rn. 5 mwN).
  • AG Hannover, 10.08.2023 - 428 C 7144/22

    Anspruch aus abgetretenem Recht auf Ersatz der Abschleppkosten aus …

    Denn als Halterin des geparkten Fahrzeugs ist sie nach der Rechtsprechung des BGH (BGH, Urteil vom 11.03.2016 - V ZR 201/15) grundsätzlich zur Erstattung der für die Entfernung ihres unberechtigt abgestellten Fahrzeugs erforderlichen und getätigten Aufwendungen verpflichtet.
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