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Rechtsprechung
   BGH, 20.06.1986 - V ZR 212/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,617
BGH, 20.06.1986 - V ZR 212/84 (https://dejure.org/1986,617)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1986 - V ZR 212/84 (https://dejure.org/1986,617)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1986 - V ZR 212/84 (https://dejure.org/1986,617)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 98, 130
  • NJW 1986, 2822
  • NJW-RR 1986, 1270 (Ls.)
  • ZIP 1986, 1399
  • MDR 1986, 922
  • WM 1986, 1157
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.10.1983 - V ZR 261/81

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Annahme eines Angebots bei vollständig …

    Auszug aus BGH, 20.06.1986 - V ZR 212/84
    Will ein Vertragspartner aufgrund eines Vorvertrags den Abschluß des Hauptvertrags erzwingen, so bestehen gegen einen Klagantrag, den Bekl. zu verurteilen, ein bestimmtes Angebot abzugeben, dann grundsätzlich keine Bedenken unter dem Gesichtspunkt des Rechtsschutzinteresses, wenn es sich um die Durchsetzung einer Verpflichtung zum Abschluß eines nach § 313 BGB beurkundungsbedürftigen Vertrages handelt und dieser Vertrag in dem Vorvertrag noch nicht vollständig ausformuliert worden ist (Ergänzung zu Senat, NJW 1984, 479 (480)).*).

    Das Urteil BGH, NJW 1984, 479 f. betreffe den hier nicht gegebenen Sonderfall eines in dem Vorvertrag inhaltlich bereits vollständig ausformulierten Hauptvertrags.

    Entgegen der Ansicht der Revision kann dies nicht etwa aus dem bereits oben erwähnten Urteil des erkennenden Senats (NJW 1984, 479 (480) = WM 1983, 1339 (unter 4)) hergeleitet werden.

  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 176/84

    Verurteilung zur Annahme eines Angebots

    Auszug aus BGH, 20.06.1986 - V ZR 212/84
    Aus denselben Überlegungen hat der Senat in NJW 1986, 1983 auch das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Annahme eines in der Form des § 313 BGB noch abzugebenden, dem Inhalt des Antrags entsprechenden Angebots bejaht.
  • BGH, 21.04.1972 - V ZR 42/70

    Notwendigkeit der notariellen Beurkundung eines Vertrages - Nichtigkeit eines …

    Auszug aus BGH, 20.06.1986 - V ZR 212/84
    Vor Abschluß des Hauptvertrags besteht zwar noch kein Anspruch auf Auflassung (BGH, WM 1971, 44 (45); Senat, NJW 1972, 1189 = LM § 313 BGB Nr. 53, betrifft einen nicht der Verallgemeinerung fähigen Sachverhalt).
  • BGH, 18.04.1986 - V ZR 32/85

    Anspruch auf Abschlu des Hauptvertrages aus einem Vorvertrag; Bestimmtheit der …

    Auszug aus BGH, 20.06.1986 - V ZR 212/84
    Aus prozeßökonomischen Gründen ist es indes geboten, eine Verbindung der auf Abschluß des Hauptvertrages gerichteten Klage mit der Klage auf Erfüllung dieses Vertrages zuzulassen (s. Senat, NJW 1986, 2820 (in diesem Heft) § .
  • BGH, 08.06.1962 - I ZR 6/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.06.1986 - V ZR 212/84
    c) Ohne Erfolg verweist die Revision darauf, daß bei einer Klage aus einem Vorvertrag auf Abschluß des Hauptvertrags Veränderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die seit dem Abschluß des Vorvertrags eingetreten sind, berücksichtigt werden müssen und die Bestimmungen des Hauptvertrags dann so festzulegen sind, wie die Parteien sie bei Kenntnis dieser Veränderungen festgelegt haben würden (BGH, NJW 1962, 1812 (1813 unter 3) = LM Vorb.
  • BGH, 11.11.1970 - VIII ZR 42/70

    Abschluss eines Vertrages über eine Auskiesung - Einbringen von Industriemüll und …

    Auszug aus BGH, 20.06.1986 - V ZR 212/84
    Vor Abschluß des Hauptvertrags besteht zwar noch kein Anspruch auf Auflassung (BGH, WM 1971, 44 (45); Senat, NJW 1972, 1189 = LM § 313 BGB Nr. 53, betrifft einen nicht der Verallgemeinerung fähigen Sachverhalt).
  • BGH, 12.05.2006 - V ZR 97/05

    Rechtsfolgen eines Vorvertrages

    So kann die mehrfache Beurkundung eines Angebots vermieden werden, die notwendig wäre, wenn das zur Entscheidung angerufene Gericht die Meinung des Klägers zum Inhalt eines von ihm abgegebenen Vertragsangebots, dessen Annahme er von dem Beklagten verlangt, nicht vollständig teilt (Senat, BGHZ 98, 130, 133 f.;… ferner Urt. v. 17. Juni 1994, V ZR 34/92, NJW-RR 1994, 1272, 1273).

    Kriterium der gerichtlichen Entscheidung ist, welcher Vorschlag den Vereinbarungen im Vorvertrag, dessen Auslegung (…vgl. Senat, Urt. v. 18. Oktober 1961, V ZR 230/60, RdL 1962, 18, 19; v. 18. April 1986, V ZR 32/85, NJW 1986, 2820, 2822; v. 20. Juni 1986, V ZR 21/84, NJW 1986, 2822, 2823 - insoweit in BGHZ 98, 130 nicht abgedruckt; v. 6. Mai 1988, V ZR 32/87, NJW-RR 1988, 970, 971; u. v. 21. Dezember 2000, V ZR 254/99, NJW 2001, 1285, 1287;… Staudinger/Bork, aaO, Vorbem zu §§ 145-156 Rdn. 57) und dem für die Erfüllung der Pflichten aus dem Vorvertrag geltenden Grundsatz von § 242 BGB entspricht.

    Aus prozessökonomischen Gründen kann das Mitwirkungsverlangen jedoch mit dem Antrag auf Abgabe der verlangten Vertragserklärung verbunden werden (Senat, BGHZ 98, 130, 134 f.).

  • BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 160/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Pflicht von …

    Hierin liegt eine Erschwerung bei der Rechtsdurchsetzung, die auch dann nicht vollständig beseitigt wird, wenn der Berechtigte die Klage auf den Vertragsabschluß mit der Klage auf Leistung aus dem künftigen Vertrag nach §§ 259, 260 ZPO verbinden kann (…so Busche, aaO, S. 264 ff.;… Staudinger/Bork, BGB, 13. Bearb. 1996, Vorbem. zu §§ 145 ff. Rdnr. 33 m.w.Nachw.;… Pohlmann, aaO, S. 40; vgl. auch zum Anspruch aus einem Vorvertrag: BGH, Urteil vom 21. Dezember 2000 - V ZR 254/99, NJW 2001, 1285 unter III. 1. und BGHZ 98, 130, 134 f.).
  • BGH, 21.12.2000 - V ZR 254/99

    Rechtsstellung der Vertragsparteien nach Abschluß eines Vorvertrages

    z. § 145 BGB Nr. 17/18, insoweit in BGHZ 97, 144 nicht abgedruckt; Urt. v. 20. Juni 1986, V ZR 212/84, NJW 1986, 2822, 2823) nicht gewinnen.
  • BAG, 25.09.2013 - 4 AZR 173/12

    Anspruch auf Abschluss eines Tarifvertrags

    Die vom Bundesgerichtshof in Einzelfällen vorgenommene Einschränkung dieses Grundsatzes (zB BGH 20. Juni 1986 - V ZR 212/84 - BGHZ 98, 130) ist vorliegend ohne Bedeutung, da hier das Angebot des Klägers nicht notariell beurkundungsbedürftig ist und bei einem Tarifvertrag - wie dargelegt - nur dann eine Abschlussverpflichtung angenommen werden kann, wenn sich der vollständige Inhalt der Vereinbarung eindeutig und unmittelbar aus der Verpflichtungsvereinbarung ergibt (…vgl. dazu BGH 12. Januar 2001 - V ZR 468/99 - Rn. 11).
  • OLG Frankfurt, 10.09.2014 - 14 U 103/12

    Zu den Voraussetzungen für den Abschluss eines Vorvertrags

    Bei einer Doppelvermietung ist eine Unmöglichkeit der Besitzüberlassung erst dann anzunehmen, wenn feststeht, dass der Vermieter den Mietvertrag mit dem Dritten nicht kündigen oder durch Vereinbarung einer Abstandszahlung beenden kann (vgl. Bundesgerichtshof…, Urteil vom 12. März 2003, NJW 2003, S. 2158 ff., juris Rn. 41; Urteil vom 20. Juni 1986, NJW 1986, S. 2822 ff., juris Rn. 22; Kammergericht…, Urteil vom 25. September 2008, MDR 2009, S. 320, juris Rn. 1).

    Rn. 188 (aa) Zum einen ist ein Vertragsschluss auch dann möglich, wenn der Schuldner zur Erfüllung des Vertrags nicht in der Lage ist (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 20. Juni 1986, NJW 1986, S. 2822 ff., juris Rn. 22).

  • BGH, 17.06.1994 - V ZR 34/92

    Zulässigkeit eines hilfsweise verfolgten Feststellungsantrages bei Abweisung des …

    Sie konnten nach der zu Ansprüchen aus Vorverträgen entwickelten Rechtsprechung des Senats die Klage - was sie mit dem gescheiterten Hauptantrag getan hatten - auf Annahme eines notariell ausformulierten Kaufangebots, auf Annahme eines ausformulierten, von ihnen noch abzugebenden Angebots oder auf Abgabe eines Verkaufsangebots durch die Beklagte richten (…Urt. v. 7. Oktober 1983, V ZR 261/81, NJW 1984, 479 f [BGH 07.10.1983 - V ZR 261/81]; BGHZ 97, 147, 149 f [BGH 07.02.1986 - V ZR 176/84]; 98, 130, 132 f; 108, 380, 383 f).
  • BGH, 12.07.1995 - VIII ZR 219/94

    Rechtsnatur und Verletzung einer Mindestabnahmepflicht; Entbehrlichkeit der …

    Besteht der Hersteller - wie die Klägerin im Streitfall - auf Erfüllung der Mindestabnahmepflicht, so muß er - zumindest ähnlich wie bei einem Vorvertrag - zunächst die hieraus geschuldete Leistung, nämlich den Abschluß von Kaufverträgen über die vereinbarte Mindestmenge der abzunehmenden Produkte einklagen (vgl. für den Vorvertrag BGHZ 98, 130, 133 ff; BGH, Urteil vom 18. April 1986 - V ZR 32/85 = WM 1986, 1155 = NJW 1986, 2820 unter I 2 a; Urteil vom 14. Oktober 1988 - V ZR 175/87 = WM 1989, 455 = NJW 1989, 2129 unter B).

    Solange es am Abschluß des Hauptvertrages fehlt, kann eine Klage auf Erfüllung der aus dem Hauptvertrag geschuldeten Leistung allenfalls mit der vorrangigen Klage auf Abschluß des Hauptvertrages verbunden (BGHZ 98, 130, 134; BGH…, Urteil vom 18. April 1986 aaO.), nicht aber isoliert erhoben werden (Senatsurteil vom 11. November 1970 - VIII ZR 42/70 = WM 1971, 44 unter 3 a; BGH, Urteil vom 31. Oktober 1956 - V ZR 157/55 = LM ZPO § 256 Nr. 40 unter A).

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. April 1972 (V ZR 42/70 = NJW 1972, 1189), die von diesem Grundsatz eine Ausnahme macht, ist nicht verallgemeinerungsfähig (BGHZ 98, 130, 134) und betrifft einen mit dem Streitfall nicht vergleichbaren Sachverhalt.

  • BGH, 12.01.2001 - V ZR 468/99

    Klage aus einem Vorvertrag

    Da dies nicht zumutbar ist, kann die Klägerin - wie geschehen - ihren Klageantrag auf Abgabe eines Vertragsangebots durch die Beklagte richten und so insbesondere vom Gericht angeregten Änderungen des angestrebten Vertragsinhalts durch Antragsänderungen Rechnung tragen (Senat, BGHZ 98, 130, 133 f).

    Im Unterschied zu der vom Berufungsgericht herangezogenen Entscheidung des Senats (BGHZ 98, 130, 134) ist in das Vertragsangebot hier keine Erklärung zur dinglichen Einigung nach § 925 BGB eingebunden, sondern lediglich die schuldrechtliche Verpflichtung der Beklagten geregelt, an der Auflassung mitzuwirken.

  • BGH, 14.10.1988 - V ZR 175/87

    Auslegung des Begriffs Verkehrswert in einer Ankaufsvereinbarung; Inanspruchnahme …

    Es ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, daß die Klägerin mit ihrer auf den Abschluß eines Kaufvertrags gerichteten Klage auch bereits die Klage auf Zahlung des Kaufpreises verbunden hat (Senatsurt. v. 18. April 1986, V ZR 32/85, NJW 1986, 2820, 2821 = WM 1986, 1155, 1156; BGHZ 98, 130, 134 f).

    Wenn jedoch, wie hier, der Vertrag, aus welchem zugleich auf Erfüllung geklagt wird, nicht schon mit der Rechtskraft des Urteils zustande kommt (im Gegensatz etwa zu dem Fall des vorerwähnten Urteils vom 18. April 1986), so ist dann im Urteilstenor zum Ausdruck zu bringen, daß zur Erfüllung nur unter der Bedingung des künftigen Zustandekommens des Kaufvertrags verurteilt wird (BGHZ 98, 130, 134; vgl. auch das Urt. BGH v. 21. November 1974, III ZR 126/72, NJW 1975, 443, 444 letzter Absatz).

  • BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 161/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Pflicht von …

    Hierin liegt eine Erschwerung bei der Rechtsdurchsetzung, die auch dann nicht vollständig beseitigt wird, wenn der Berechtigte die Klage auf den Vertragsabschluß mit der Klage auf Leistung aus dem künftigen Vertrag nach §§ 259, 260 ZPO verbinden kann (…so Busche, aaO, S. 264 ff.;… Staudinger/Bork, BGB, 13. Bearb. 1996, Vorbem. zu §§ 145 ff. Rdnr. 33 m.w.Nachw.;… Pohlmann, aaO, S. 40; vgl. auch zum Anspruch aus einem Vorvertrag: BGH, Urteil vom 21. Dezember 2000 -V ZR 254/99, NJW 2001, 1285 unter III. 1. und BGHZ 98, 130, 134 f.).
  • BGH, 27.06.1988 - II ZR 143/87

    Treuepflicht des Gesellschafters im Rahmen eines Grundstückskaufvertrages mit der …

  • BGH, 19.05.1989 - V ZR 103/88

    Auslegung einer Ankaufsklausel in einem Erbbaurechtsvertrag

  • OLG Düsseldorf, 22.06.2009 - 24 U 178/08

    Ansprüche des Vermieters aus einem Mietvorvertrag; Rechtsfolgen der …

  • OLG Köln, 15.09.1997 - 19 U 210/96

    Abgrenzung eines (Miet-)Vorvertrages von einem Optionsrecht

  • BGH, 17.06.1994 - V ZR 39/92

    Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages über Grundstücke - Geeignete Bewerber …

  • LG Frankfurt/Main, 21.05.2025 - 6 O 1/25

    Verpflichtung zur Abgabe eines Angebots bei Immobilienverrentung

  • LAG Hamm, 29.07.2004 - 11 Sa 39/04

    Lehrereinstellungsverfahren

  • BGH, 24.04.1997 - IX ZR 270/96

    Antragsänderungen im Revisionsverfahren - Vorliegen eines Dissenses im Rahmen des …

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