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Rechtsprechung
   BGH, 12.04.2018 - V ZR 230/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,16229
BGH, 12.04.2018 - V ZR 230/17 (https://dejure.org/2018,16229)
BGH, Entscheidung vom 12.04.2018 - V ZR 230/17 (https://dejure.org/2018,16229)
BGH, Entscheidung vom 12. April 2018 - V ZR 230/17 (https://dejure.org/2018,16229)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtzulassungsbeschwerde: Bemessung der Beschwer nach Verurteilung zur Herausgabe eines Grundstücks mit aufstehenden Gebäuden bei bestehendem Streit über den Bestand eines Nutzungsverhältnisses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 ZPO, § 8 ZPO, § 544 ZPO, § 26 Nr 8 ZPOEG
    Nichtzulassungsbeschwerde: Bemessung der Beschwer nach Verurteilung zur Herausgabe eines Grundstücks mit aufstehenden Gebäuden bei bestehendem Streit über den Bestand eines Nutzungsverhältnisses

  • IWW

    § 26 Nr. 8 EGZPO, § 6 ZPO, § 8 ZPO, § 3 ZPO, § 9 ZPO, § 891 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 47 Abs. 2 Satz 1 GKG

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen des Nichterreichens des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer in Höhe von 20.000 EUR; Anwendbarkeit der Vorschrift des § 6 ZPO hinsichtlich der Verurteilung zur Herausgabe des Grundstücks; Bemessung ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZPO §§ 6, 8
    Zur Höhe der Beschwer bei Verurteilung auf Herausgabe eines Grundstücks mit aufstehenden Gebäuden nach Kündigung des Nutzungsverhältnisses

  • ra.de
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO §§ 6, 8, 9; EGZPO § 26 Nr. 8
    Beschwer bei Verurteilung zur Herausgabe eines Grundstücks nach Beendigung eines Nutzungsverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 6 ; EGZPO § 26 Nr. 8 ; ZPO § 8
    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen des Nichterreichens des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer in Höhe von 20.000 EUR; Anwendbarkeit der Vorschrift des § 6 ZPO hinsichtlich der Verurteilung zur Herausgabe des Grundstücks; Bemessung ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwert bemisst sich nach Nutzungsentgelt, nicht Verkehrswert!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Herausgabe eines Grundstücks: Streitwert bemisst sich nach Nutzungsentgelt! (IMR 2018, 354)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.07.2002 - V ZR 118/02

    Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde; Zulassung der Revision zur …

    Auszug aus BGH, 12.04.2018 - V ZR 230/17
    Den Wert dieser Gebäude haben die Beklagten allerdings nicht - wie geboten (siehe nur Senat, Beschluss vom 25. Juli 2002 - V ZR 118/02, NJW 2002, 3180) - glaubhaft gemacht.
  • BGH, 15.06.2011 - XII ZR 54/09

    Beschwer bei der Nichtzulassungsbeschwerde: Bewertung eines Verfahrens über die …

    Auszug aus BGH, 12.04.2018 - V ZR 230/17
    In diesem Fall ist der Streitwert nach freiem Ermessen zu bestimmen (§ 3 ZPO; vgl. BGH…, Beschluss vom 22. Januar 1992 - XII ZR 149/91, juris Rn. 6); in Anlehnung an § 9 ZPO kann dabei von dem dreieinhalbfachen Jahresnutzungswert ausgegangen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 2011 - XII ZR 54/09, WuM 2011, 485 Rn. 2 f.).
  • BGH, 30.01.1997 - III ZR 206/96

    Beschwer: (Kleingarten-) Grundstück - Herausgabe

    Auszug aus BGH, 12.04.2018 - V ZR 230/17
    Denn bei einem Streit über das Bestehen eines Nutzungsverhältnisses - hier über die Berechtigung der von den Klägern ausgesprochenen fristlosen Kündigung - ist die Sondervorschrift des § 8 ZPO vorrangig (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 1997 - III ZR 206/96, juris Rn. 2 ff.).
  • BGH, 22.01.1992 - XII ZR 149/91

    Regelung der Nutzung und Unterhaltung von kreiseigenen Park- und Wegeflächen im …

    Auszug aus BGH, 12.04.2018 - V ZR 230/17
    In diesem Fall ist der Streitwert nach freiem Ermessen zu bestimmen (§ 3 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 1992 - XII ZR 149/91, juris Rn. 6); in Anlehnung an § 9 ZPO kann dabei von dem dreieinhalbfachen Jahresnutzungswert ausgegangen werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 15. Juni 2011 - XII ZR 54/09, WuM 2011, 485 Rn. 2 f.).
  • BGH, 28.09.2023 - III ZB 93/22

    Berufungssumme: Rechtsmittelbeschwer nach Abweisung eines …

    Denn in Fällen wie dem vorliegenden, in dem sich der Beklagte auf ein zum Besitz berechtigendes Nutzungsverhältnis beruft, streiten die Parteien - wie der Kläger an anderer Stelle zutreffend erkennt - nicht um den Vollwert des Grundstücks, sondern nur um dessen Nutzung (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2018 - V ZR 230/17, juris Rn. 6;… Monschau in Schneider/Kurpat, Streitwert-Kommentar, 15. Aufl., Rn. 2.2166: Anwendbarkeit von § 42 GKG, wenn Beklagter sich bei seiner Verteidigung auf Miet-, Pacht- oder ähnliches Nutzungsverhältnis beruft).
  • BGH, 31.07.2025 - III ZB 3/25
    Insoweit wird § 6 ZPO durch die speziellere Regelung des § 8 ZPO verdrängt (vgl. Senat…, Beschluss vom 30. Januar 1997 - III ZR 206/96, juris Rn. 2; BGH, Beschlüsse vom 12. April 2018 - V ZR 230/17, juris Rn. 5 …und vom 22. Januar 2013 - VIII ZR 104/12, NJW-RR 2013, 718 Rn. 8;… Stein/Loyal, ZPO, 24. Aufl., § 8 Rn. 1).

    Rn. 12 Das Eigentum der Beklagten an dem auf dem Pachtgrundstück befindlichen Gebäude ist dagegen nicht streitgegenständlich und zwischen den Parteien auch nicht streitig (anders im Fall BGH, Beschluss vom 12. April 2018, aaO Rn. 7).

  • OLG Brandenburg, 04.11.2025 - 3 U 89/24

    Herausgabe der Flurstücke und Zahlung einer Nutzungsentschädigung als Anspruch …

    In Anlehnung an § 9 ZPO kann dabei von dem dreieinhalbfachen Jahresnutzungswert ausgegangen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 12.04.2018 - V ZR 230/17, Rn. 5, juris, m. w. N.;… Zöller/Herget, ZPO, 35. Aufl., § 8 Rn. 6).
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