Rechtsprechung
| BGH, 21.01.2011 - V ZR 243/09 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
VermG § 7 Abs. 7 Satz 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Nutzungsherausgabe für ein restituiertes Grundstück: Anspruch des Berechtigten gegen den Verfügungsberechtigten auf Herausgabe von Nutzungsentgelten aus von Dritten begründeten Nutzungsverhältnissen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 404 BGB, § 667 BGB, § 812 Abs 1 BGB, § 988 BGB, § 7 Abs 7 S 2 VermG
Nutzungsherausgabe für ein restituiertes Grundstück: Anspruch des Berechtigten gegen den Verfügungsberechtigten auf Herausgabe von Nutzungsentgelten aus von Dritten begründeten Nutzungsverhältnissen - IWW
- Deutsches Notarinstitut
VermG § 7 Abs. 7 S. 2
Entgelte aus einem Miet-, Pacht- oder sonstigen Nutzungsverhältnis i. S. v. § 7 Abs. 7 S. 2 VermG - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zustehen von Entgelten aus einem Mietverhältnis, Pachtverhältnis oder sonstigen Nutzungsverhältnis i.S.v. § 7 Abs. 7 S. 2 Vermögensgesetz (VermG) im Falle der Möglichkeit der Herausgabe der Entgelte gegen den Dritten; Ansprüche nach § 988 BGB oder aus § 812 Abs. 1 BGB als ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 7 Abs. 7 Satz 2
Nutzungsherausgabeanspruch des Verfügungsberechtigten gegen unentgeltlich bereicherten Dritten; Auskunftsanspruch; Entgeltherausgabeanspruch; Stufenklage; Geschäftsbesorgung; ungerechtfertigte Bereicherung; Eigentümer-Besitzer-Verhältnis; Restitution; Mietzins; ... - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zustehen von Entgelten aus einem Mietverhältnis, Pachtverhältnis oder sonstigen Nutzungsverhältnis i.S.v. § 7 Abs. 7 S. 2 VermG im Falle der Möglichkeit der Herausgabe der Entgelte gegen den Dritten; Ansprüche nach § 988 BGB oder aus § 812 Abs. 1 BGB als Grundlage für das ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Herausgabe der Miete an den Verfügungsberechtigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vermögensgesetz: Entgelte stehen auch dem zu, der Abtretung verlangen kann! (IMR 2011, 160)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 10.02.2009 - 3 O 30/08
- OLG Brandenburg, 01.12.2009 - 11 U 28/09
- BGH, 21.01.2011 - V ZR 243/09
Papierfundstellen
- NJW 2011, 1436
- NZM 2012, 113
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (16)
- BGH, 27.10.2006 - V ZR 58/06
Rechtsfolgen der Zuordnung eines Grundstücks zu einem anderen …
Auszug aus BGH, 21.01.2011 - V ZR 243/09
Diese Ähnlichkeit rechtfertigt die Anwendung der Vorschriften des Geschäftsbesorgungsrechts über die Erteilung von Auskünften (Senat, Urteil vom 27. Oktober 2006 - V ZR 58/06, NJW-RR 2007, 372 Rn. 7).Der Verfügungsberechtigte hat Auskunft in der Sache auch dann zu erteilen, wenn er selbst die dazu erforderlichen Informationen nicht hat, diese aber von anderen verlangen kann (Senat, Urteil vom 27. Oktober 2006 - V ZR 58/06, aaO S. 374 Rn. 23).
Der Auskunftsanspruch dient zwar der Durchsetzung des Herausgabeanspruchs und setzt deshalb voraus, dass dieser dem Grunde nach bestünde (Senatsurteil vom 27. Oktober 2006 - V ZR 58/06, aaO, S. 372 Rn. 7).
Voraussetzung dafür ist, dass der Verfügungsberechtigte von dem Dritten die Herausgabe der diesem von dem Nutzer geschuldeten Entgelte verlangen kann (Urteile vom 11. Juli 2003 - V ZR 430/02, VIZ 2003, 526, 528, vom 27. Oktober 2006 - V ZR 58/06, aaO S. 373 Rn. 13 …und vom 30. November 2007 - V ZR 60/07, NJW-RR 2008, 893, 895 Rn. 21).
- BGH, 14.12.2001 - V ZR 493/99
Ansprüche des Berechtigten gegen den Verfügungsberechtigten auf Abtretung von …
Auszug aus BGH, 21.01.2011 - V ZR 243/09
Der Verfügungsberechtigte haftet auch auf Schadensersatz, wenn er einen solchen ihm zustehenden Anspruch schuldhaft nicht durchsetzt (Senat, Urteil vom 14. Dezember 2001 - V ZR 493/99, VIZ 2002, 214 f.).Der Verfügungsberechtigte hat nämlich noch nicht eingezogene, aber geschuldete Entgelte nicht durch Zahlung eines Geldbetrags herauszugeben, sondern in Anlehnung an § 667 BGB durch Abtretung der Ansprüche gegen den Schuldner (Senat, Urteil vom 14. Dezember 2001 - V ZR 493/99, VIZ 2002, 214 unter II 2.;… Toussaint in Kimme, Offene Vermögensfragen, [Stand Juni 2009] § 7 VermG Rn. 77;… Meyer-Seitz in Reichenbach/Fieberg/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, [Stand Juli 2008] § 7 VermG, Rn. 60).
- BGH, 22.09.2008 - II ZR 257/07
Zum Vertragswiderruf wegen Überrumpelung in einer Haustürsituation
Auszug aus BGH, 21.01.2011 - V ZR 243/09
Soweit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. September 2009 (II ZR 257/07, NJW 2009, 431, 433 Rn. 12) etwas anderes zu entnehmen sein sollte, bindet das den Senat nicht.
- BGH, 14.07.2000 - V ZR 82/99
Bereicherungsausgleich durch Saldierung; Erstattung von Zinsen
Auszug aus BGH, 21.01.2011 - V ZR 243/09
Es bestünde nur noch ein einziger Bereicherungsanspruch in Höhe des Überschusses, und zwar zugunsten der Partei, die ursprünglich den weitergehenden Anspruch aus Bereicherungsausgleich hatte (Senat, Urteil vom 14. Juli 2000 - V ZR 82/99, BGHZ 145, 52, 55; BGH…, Urteil vom 11. Mai 2009 - II ZR 137/08, NJW 2009, 2886, 2888 Rn. 15). - BGH, 03.05.2006 - VIII ZR 168/05
Pflicht des Zwangsverwalters eines vermieteten Grundstücks zur Abrechnung von …
Auszug aus BGH, 21.01.2011 - V ZR 243/09
Die Sache ist insoweit analog § 538 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 Nr. 4 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 2006 - VIII ZR 168/05, NJW 2006, 2626, 2627 Rn. 15) an das Landgericht zurückzuverweisen. - BGH, 11.05.2009 - II ZR 137/08
Lurgi II
Auszug aus BGH, 21.01.2011 - V ZR 243/09
Es bestünde nur noch ein einziger Bereicherungsanspruch in Höhe des Überschusses, und zwar zugunsten der Partei, die ursprünglich den weitergehenden Anspruch aus Bereicherungsausgleich hatte (Senat, Urteil vom 14. Juli 2000 - V ZR 82/99, BGHZ 145, 52, 55; BGH, Urteil vom 11. Mai 2009 - II ZR 137/08, NJW 2009, 2886, 2888 Rn. 15). - BGH, 14.07.1995 - V ZR 45/94
Rechte des Besitzers gegenüber dem Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe von …
Auszug aus BGH, 21.01.2011 - V ZR 243/09
Rn. 17 (a) Das führte zwar auch im Rahmen von § 988 BGB dazu, dass der angebliche Zinsanspruch der vormaligen Mieterin mit dem Anspruch der Beklagten gegen diese auf Herausgabe der gezogenen Nutzungen nach den Grundsätzen der Saldotheorie zu saldieren wäre (vgl. Senat, Urteil vom 14. Juli 1995 - V ZR 45/95, NJW 1995, 2627, 2628). - BGH, 22.12.2004 - VIII ZR 41/04
Zulässigkeit einer Mieterhöhung für Wohnraum in den neuen Bundesländern
Auszug aus BGH, 21.01.2011 - V ZR 243/09
Dieses Mietverhältnis ist aber mit dem Abschluss des Kaufvertrags vom 7. Juni 1990, wenn nicht stillschweigend beendet (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2004 - VIII ZR 41/04, ZOV 2005, 38, 40 unter II. 2: wirkungslos mit dem Verlust der Stellung als Vermieter), so jedenfalls bis zum endgültigen Scheitern des Kaufvertrags suspendiert worden. - BGH, 12.11.1992 - V ZR 230/91
Zulässige Geltendmachung nichtiger Beurkundung eines DDR-Grundstücksvertrags - …
Auszug aus BGH, 21.01.2011 - V ZR 243/09
Ob sich dieser Anspruch entsprechend der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 12. November 1992 - V ZR 230/91, BGHZ 120, 204, 215) aus § 988 BGB analog in Verbindung mit § 812 Abs. 1 BGB, unmittelbar aus der zuletzt genannten Vorschrift oder aus beiden Gesichtspunkten ergibt, ist dafür ohne Bedeutung. - BGH, 11.07.2003 - V ZR 430/02
Begriff des Zustehens; Anforderungen an die schriftliche Geltendmachung des …
Auszug aus BGH, 21.01.2011 - V ZR 243/09
Voraussetzung dafür ist, dass der Verfügungsberechtigte von dem Dritten die Herausgabe der diesem von dem Nutzer geschuldeten Entgelte verlangen kann (Urteile vom 11. Juli 2003 - V ZR 430/02, VIZ 2003, 526, 528…, vom 27. Oktober 2006 - V ZR 58/06, aaO S. 373 Rn. 13 …und vom 30. November 2007 - V ZR 60/07, NJW-RR 2008, 893, 895 Rn. 21). - BGH, 16.05.2008 - V ZR 182/07
Anspruch des Berechtigten auf Nutzungsentgelt
- BGH, 29.06.2007 - V ZR 257/06
Obliegenheiten des Verfügungsberechtigten zur Bewirtschaftung eines …
- BGH, 30.11.2007 - V ZR 60/07
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Herausgabe von Mieten gegen den …
- BGH, 06.07.2007 - V ZR 244/06
Obliegenheiten des Verfügungsberechtigten zur Bewirtschaftung eines …
- RG, 17.10.1932 - VIII 289/32
1. Welchen Einfluß hat die Freigabe eines Miethauses aus der Konkursmasse auf die …
- RG, 05.03.1932 - V 74/30
1. Gehen die §§ 987 flg. BGB. als Sondervorschriften den allgemeinen Vorschriften …
- BGH, 06.12.2018 - IX ZR 143/17
Insolvenzanfechtung: Beurteilungszeitpunkt für die Unentgeltlichkeit einer …
Jedoch besteht insoweit nur ein einziger Bereicherungsanspruch in Höhe des Überschusses, und zwar zugunsten der Partei, die ursprünglich den weitergehenden Anspruch aus Bereicherungsausgleich hatte (BGH, Urteil vom 21. Januar 2011 - V ZR 243/09, NJW 2011, 1436 Rn. 17;… vom 27. Januar 2015 - KZR 90/13, WM 2015, 680 Rn. 44). - OLG Saarbrücken, 29.11.2023 - 5 U 6/23
Private Krankenversicherung: Zulässigkeit einer Stufenklage; Anspruch eines …
Rn. 56 Soweit die Stufenklage mithin auf der Auskunftsstufe begründet ist, war darüber durch Teilurteil zu befinden; im Übrigen war die Sache in entsprechender Anwendung des § 538 Abs. 1 Nr. 4 ZPO unter Aufhebung des angefochtenen Urteils an das Landgericht zurückzuverweisen, damit dieses die erforderlichen Feststellungen zur Höhe des geltend gemachten Anspruchs treffen kann (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2011 - V ZR 243/09, NJW 2011, 1436).Diese Vorschrift ist entsprechend anzuwenden, wenn der dem Ausnahmetatbestand vergleichbare Fall gegeben ist, dass das erstinstanzliche Gericht - wie im vorliegenden Fall - eine Stufenklage insgesamt abgewiesen hat, das Berufungsgericht hingegen dem Rechnungslegungs- oder Auskunftsanspruch stattgibt (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 2006 - VIII ZR 168/05, NJW 2006, 2626; Urteil vom 21. Januar 2011 - V ZR 243/09, NJW 2011, 1436).
Eines besonderen Antrags nach § 538 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 ZPO bedarf es dafür in der vorliegenden Konstellation richtigerweise nicht (BGH, Urteil vom 21. Januar 2011 - V ZR 243/09, NJW 2011, 1436); ein solcher wurde hier vom Kläger aber ohnehin ausdrücklich gestellt.
Denn bei einer Stufenklage, bei der die erste Stufe - wie hier - durch die Entscheidung des Berufungsgerichts erledigt ist, die Voraussetzungen für die weiteren Stufen aber noch nicht eingetreten sind, ist eine Entscheidung über die weiteren Stufen in der zweiten Instanz auch dann nicht erreichbar, wenn die Klage zunächst insgesamt abgewiesen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2011 - V ZR 243/09, NJW 2011, 1436).
- OLG Saarbrücken, 10.01.2024 - 5 U 26/23
Auskunftsanspruch bei einer Stufenklage über die Beitragserhöhung einer privaten …
Rn. 52 Soweit die Stufenklage mithin auf der Auskunftsstufe begründet ist, war darüber durch Teilurteil zu befinden; im Übrigen war die Sache in entsprechender Anwendung des § 538 Abs. 1 Nr. 4 ZPO unter Aufhebung des angefochtenen Urteils an das Landgericht zurückzuverweisen, damit dieses die erforderlichen Feststellungen zur Höhe des geltend gemachten Anspruchs treffen kann (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2011 - V ZR 243/09, NJW 2011, 1436).Diese Vorschrift ist entsprechend anzuwenden, wenn der dem Ausnahmetatbestand vergleichbare Fall gegeben ist, dass das erstinstanzliche Gericht - wie im vorliegenden Fall - eine Stufenklage insgesamt abgewiesen hat, das Berufungsgericht hingegen dem Rechnungslegungs- oder Auskunftsanspruch stattgibt (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 2006 - VIII ZR 168/05, NJW 2006, 2626; Urteil vom 21. Januar 2011 - V ZR 243/09, NJW 2011, 1436).
Eines besonderen Antrags nach § 538 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 ZPO bedarf es dafür in der vorliegenden Konstellation richtigerweise nicht (BGH, Urteil vom 21. Januar 2011 - V ZR 243/09, NJW 2011, 1436); ein solcher wurde hier vom Kläger aber ohnehin ausdrücklich gestellt.
Denn bei einer Stufenklage, bei der die erste Stufe - wie hier - durch die Entscheidung des Berufungsgerichts erledigt ist, die Voraussetzungen für die weiteren Stufen aber noch nicht eingetreten sind, ist eine Entscheidung über die weiteren Stufen in der zweiten Instanz auch dann nicht erreichbar, wenn die Klage zunächst insgesamt abgewiesen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2011 - V ZR 243/09, NJW 2011, 1436).
- OLG Saarbrücken, 07.02.2024 - 5 U 9/23
Pflicht von privatem Krankenversicherer zur Übersendung von …
Rn. 72 Soweit die Stufenklage mithin auf der Auskunftsstufe begründet ist, war darüber durch Teilurteil zu befinden; wegen der weiteren Stufen (Klageanträge zu 5 bis 7) war die Sache in entsprechender Anwendung des § 538 Abs. 1 Nr. 4 ZPO unter Aufhebung des angefochtenen Urteils an das Landgericht zurückzuverweisen, damit dieses die erforderlichen Feststellungen zur Höhe des geltend gemachten Anspruchs treffen kann (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2011 - V ZR 243/09, NJW 2011, 1436).Diese Vorschrift ist entsprechend anzuwenden, wenn der dem Ausnahmetatbestand vergleichbare Fall gegeben ist, dass das erstinstanzliche Gericht - wie im vorliegenden Fall - eine Stufenklage insgesamt abgewiesen hat, das Berufungsgericht hingegen dem Rechnungslegungs- oder Auskunftsanspruch stattgibt (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 2006 - VIII ZR 168/05, NJW 2006, 2626; Urteil vom 21. Januar 2011 - V ZR 243/09, NJW 2011, 1436).
Eines besonderen Antrags nach § 538 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 ZPO bedarf es dafür in der vorliegenden Konstellation richtigerweise nicht (BGH, Urteil vom 21. Januar 2011 - V ZR 243/09, NJW 2011, 1436); ein solcher wurde hier vom Kläger aber ohnehin hilfsweise gestellt.
Denn bei einer Stufenklage, bei der die erste Stufe - wie hier - durch die Entscheidung des Berufungsgerichts erledigt ist, die Voraussetzungen für die weiteren Stufen aber noch nicht eingetreten sind, ist eine Entscheidung über die weiteren Stufen in der zweiten Instanz auch dann nicht erreichbar, wenn die Klage zunächst insgesamt abgewiesen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2011 - V ZR 243/09, NJW 2011, 1436).
- OLG Hamburg, 21.12.2023 - 5 U 63/22 Wegen der weiteren Anträge der Stufenklage zu 2. und 3. ist das landgerichtliche Urteil aufzuheben und die Sache analog § 538 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 Nr. 4 ZPO an das Landgericht zurückzuverweisen (BGH NJW 2011, 1436 Rn. 19).
Eines besonderen Antrags nach § 538 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO bedarf es dafür in der vorliegenden Konstellation nicht (BGH NJW 2011, 1436 Rn. 19).
Eine Erledigung des Rechtsstreits durch das Berufungsgericht ist bei einer Stufenklage, bei der die erste Stufe durch die Entscheidung erledigt ist, die Voraussetzungen für die weiteren Stufen aber noch nicht eingetreten sind, nicht erreichbar, wenn die Klage - wie hier - zunächst insgesamt abgewiesen worden ist (vgl. BGH NJW 2011, 1436 Rn. 19).
Die Lage ist nicht anders, als wenn von vornherein nur der in der ersten Stufe geltend gemachte Anspruch Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens geworden wäre (vgl. BGH NJW 2011, 1436 Rn. 19).
- OLG Schleswig, 16.10.2024 - 12 U 6/24
Auskunft über Verwendung eines Kostenvorschusses zur Beseitigung von Mängeln am …
Ohne Antrag auf Zurückverweisung, damit das Landgericht nach weiterem Vortrag der Beklagten die Erfüllung des Auskunftsanspruchs sowie einen möglicherweise daraus resultierenden Rückzahlungsanspruch prüfen kann, kann eine Zurückverweisung analog § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ZPO nach der Rechtsprechung des II. und VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, nicht erfolgen (Anschluss BGH, Beschluss vom 22. September 2008 - II ZR 257/07, juris Leitsatz 3 und BGH, Urteil vom 3. Mai 2006 - VIII ZR 168/05, juris Leitsatz 2; entgegen BGH, Urteil vom 21. Januar 2011 - V ZR 243/09, juris Rn. 19).Rn. 35 Auch wenn man dies mit dem V. Zivilsenat (BGH, Urteil v. 21.01.2011 - V ZR 243/09, juris Rn. 19) anders sehen wollte, scheidet eine Zurückverweisung analog § 538 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 ZPO vorliegend jedenfalls aus Ermessensgründen aus.
- LAG Baden-Württemberg, 21.04.2023 - 12 Sa 56/22
Stufenklage - betriebliche Altersversorgung - Rechtsmissbrauch - Erlassvertrag …
Rn. 84 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Vorschrift entsprechend anzuwenden, wenn der dem Ausnahmetatbestand vergleichbare Fall gegeben ist, dass das erstinstanzliche Gericht - wie im vorliegenden Fall - eine Stufenklage insgesamt abgewiesen hat, das Berufungsgericht hingegen dem Auskunftsanspruch stattgibt (…BGH 22. Mai 1981 - I ZR 34/79 - Rn. 50;… 3. Mai 2006 - VIII ZR 168/05 - Rn. 14; 21. Januar 2011 - V ZR 243/09 - Rn. 19).Rn. 85 b) Da der Kläger in der mündlichen Verhandlung ausdrücklich die Zurückverweisung beantragt hat, bedarf es keiner Entscheidung, ob ein solcher Antrag im Falle der Stufenklage überhaupt notwendig ist (verneinend: BGH 21. Januar 2011 - V ZR 243/09 - Rn. 19; Nissen/Elzer, MDR 2019, 1099, 1103; bejahend: BGH 22. September 2008 - II ZR 257/07 - NJW 2009, 431, 433;… Musielak/Voit/Foerste, 19. Aufl. 2022, ZPO § 254 Rn. 8).
- OLG Köln, 17.11.2022 - 15 U 159/21 Da ein entsprechender Antrag beider Parteien gestellt worden ist, kann offen bleiben, ob ein solcher Antrag in Fällen wie dem Vorliegenden überhaupt erforderlich wäre (…so BGH v. 03.05.2006 - VIII ZR 168/05, NJW 2006, 2626 Rn. 14 f.; Rieländer, ZZP 2021, 137 (161 ff.); dagegen BGH v. 21.01.2011 - V ZR 243/09, NJW 2011, 1436 Rn. 19; Nissen/Elzer, MDR 2019, 1099 (1103)).
- LAG Hamm, 12.06.2025 - 15 SLa 649/24
Insolvenz; Auskunftsanspruch; Sozialplanabfindung; Fälligkeit; Ausschlussfrist
Ob in derartigen Fällen die Zurückverweisung entsprechend § 538 Abs. 1 ZPO nur erfolgen kann, wenn eine Partei die Zurückverweisung beantragt, wird unterschiedlich beantwortet (verneinend: BGH vom 21.01.2011 - V ZR 243/09 - Rn. 19; Nissen/Elzer, MDR 2019, 1099, 1103;… bejahend: BGH vom 22.09.2008 - II ZR 257/07 - Rn. 12;… Musielak/Voit/Ball, 22. Aufl. 2025, § 538 ZPO, Rn. 30;… offen gelassen: LAG Baden-Württemberg vom 21.04.2023 - 12 Sa 56/22 - Rn. 83 ff.). - LAG Hamm, 21.08.2025 - 15 SLa 650/24 Ob in derartigen Fällen die Zurückverweisung entsprechend § 538 Abs. 1 ZPO nur erfolgen kann, wenn eine Partei die Zurückverweisung beantragt, wird unterschiedlich beantwortet (verneinend: BGH vom 21.01.2011 - V ZR 243/09 - Rn. 19; Nissen/Elzer, MDR 2019, 1099, 1103;… bejahend: BGH vom 22.09.2008 - II ZR 257/07 - Rn. 12;… Musielak/Voit/Ball, 22. Aufl. 2025, § 538 ZPO, Rn. 30;… offen gelassen: LAG Baden-Württemberg vom 21.04.2023 - 12 Sa 56/22 - Rn. 83 ff.).
- VG Stuttgart, 01.07.2021 - 7 K 6274/18
Verpflichtung der Gemeinde zur Durchführung eines Bürgerbegehrens
- OLG Frankfurt, 08.07.2025 - 14 U 193/23
Anspruch auf Erteilung eines Buchauszuges im Rahmen eines …
- LAG Hamm, 21.08.2025 - 15 SLa 651/24
- OLG Düsseldorf, 16.09.2013 - U (Kart) 46/12
Höhe des Entgelts für die Überlassung von Teilnehmerdaten an einen …
- BGH, 13.10.2011 - V ZR 33/11
Volkseigene Grundstücke in der DDR: Befugnis der VEB zum Abschluss …
- OLG Frankfurt, 03.02.2015 - 11 U 16/14
Zum Verhältnis zwischen den Erben jüdischer Alteigentümer und den …
- LAG Hamm, 21.08.2024 - 15 SLa 650/24
- LAG Hamm, 21.08.2024 - 15 SLa 651/24
- LG Aachen, 13.09.2021 - 11 O 7/21
Anforderungen Schriftform Jagdpachtvertrag; Saldotheorie; Treuwidrigkeit
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".