Rechtsprechung
| BGH, 20.07.2007 - V ZR 245/06 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BGB § 888; ; BGB § ... 888 Abs. 1; ; BGB § 883 Abs. 2; ; BGB § 883 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 892; ; SachenRBerG § 111; ; SachenRBerG § 116 Abs. 1; ; SachenRBerG § 116 Abs. 1 Nr. 1; ; SachenRBerG § 116 Abs. 2; ; SachenRBerG § 122; ; ZPO § 325 Abs. 1; ; ZPO § 563 Abs. 1 Satz 2
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 883, 888
Schuldrechtlich zu duldende Belastung nicht vormerkungswidrig - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zustimmung zur Löschung einer auf einem Grundstück lastenden Dienstbarkeit; Schutz des Vormerkungsberechtigten bzgl. der Richtigkeit eines Grundbuchs im Zeitpunkt der Vormerkungseintragung; Wiederherstellung des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs in den neuen Ländern; ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 883 Abs. 2, 883 Abs. 1; SachenRBerG §§ 111, 116 Abs. 1, 122
Schutz des Vormerkungsberechtigten; Anwendbarkeit des § 883 Abs. 2 BGB im Rahmen des § 111 SachenRBerG - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 883 Abs. 2 § 888 Abs. 1
Wirkung an einer Vormerkung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Grunddienstbarkeit und Vormerkung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Vormerkung und Verpflichtungslage
Verfahrensgang
- AG Potsdam, 08.07.2005 - 22 C 469/04
- LG Potsdam, 20.10.2006 - 1 S 20/05
- BGH, 20.07.2007 - V ZR 245/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 102
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (10)
- BGH, 31.10.1980 - V ZR 95/79
übergangene Nacherben - Vormerkung, § 883 Abs. 1 Satz 2 BGB, gutgläubiger Erwerb, …
Auszug aus BGH, 20.07.2007 - V ZR 245/06
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats schützt die Vormerkung den Berechtigten nämlich nicht nur vor nachteiligen Verfügungen im Sinne des § 883 Abs. 2 BGB, sondern auch in seinem guten Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchstands zur Zeit der Eintragung der Vormerkung und damit auch gegen nicht eingetragene Rechte Dritter (vgl. Senat, Urt. v. 31. Oktober 1980, V ZR 95/79, NJW 1981, 446, Urt. v. 17. Juni 1994, V ZR 204/92, NJW 1994, 2947).Dabei ist für die Gutgläubigkeit des Erwerbers der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem der Antrag auf Eintragung der Auflassungsvormerkung gestellt wurde (vgl. Senat, BGHZ 28, 182, 187; Urt. v. 31. Oktober 1980, V ZR 95/79, aaO).
- BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04
Auslegung eines Gewährleistungsausschlusses in einem Kaufvertrag über einen …
Auszug aus BGH, 20.07.2007 - V ZR 245/06
Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass auch aus dem nachträglichen Verhalten der Parteien Rückschlüsse auf deren Geschäftswillen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gezogen werden können (vgl. BGH, Urt. v. 6. Juli 2005, VIII ZR 136/04, NJW 2005, 3205, 3207 m.w.N.) und deshalb erforderlichenfalls auch festzustellen und zu würdigen sein wird, wann die Kläger von dem zwischen der Zeugin H. und dem Beklagten geschlossenen Vergleich vom 15. April 2002 und von der Bewilligung bzw. Eintragung der Grunddienstbarkeit erfahren und wie sie hierauf reagiert haben. - BGH, 17.06.1994 - V ZR 204/92
Abtretung des Eigentumsübertragungsanspruchs nach Auflassung des Kaufgrundstücks; …
Auszug aus BGH, 20.07.2007 - V ZR 245/06
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats schützt die Vormerkung den Berechtigten nämlich nicht nur vor nachteiligen Verfügungen im Sinne des § 883 Abs. 2 BGB, sondern auch in seinem guten Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchstands zur Zeit der Eintragung der Vormerkung und damit auch gegen nicht eingetragene Rechte Dritter (vgl. Senat, Urt. v. 31. Oktober 1980, V ZR 95/79, NJW 1981, 446, Urt. v. 17. Juni 1994, V ZR 204/92, NJW 1994, 2947).
- BGH, 01.10.1999 - V ZR 168/98
Bestätigung eines unwirksamen Rechtsgeschäfts
Auszug aus BGH, 20.07.2007 - V ZR 245/06
Dies aber widerspräche dem - von dem Berufungsgericht nicht beachteten - Erfahrungssatz, dass eine vertragliche Bestimmung nach dem Willen der Parteien einen rechtserheblichen Inhalt haben soll (vgl. Senat, Urt. v. 1. Oktober 1999, V ZR 168/98, NJW 1999, 3704, 3705;… BGH, Urt. v. 18. Mai 1998, II ZR 19/97, WM 1998, 1535, 1536), und wäre im Übrigen mit dem letzten Satz der Nutzungsklausel unvereinbar, in dem - mit Bezug auch auf die Mitnutzung des Grundstücks durch den jeweiligen Eigentümer des Flurstücks 797 - ausdrücklich der Begriff "Benutzerrechte" verwendet wird. - BGH, 09.01.1981 - V ZR 58/79
Baulast
Auszug aus BGH, 20.07.2007 - V ZR 245/06
Da eine Vormerkung nur den konkret bestehenden schuldrechtlichen Auflassungsanspruch sichert, ist eine solche Belastung nicht (relativ) unwirksam gemäß § 883 Abs. 2 BGB und damit nicht vormerkungswidrig, wenn der Vormerkungsberechtigte nach den schuldrechtlichen Vereinbarungen nur die Auflassung eines entsprechend belasteten Grundstücks verlangen kann (vgl. Senat, Urt. v. 9. Januar 1981, V ZR 58/79, NJW 1981, 980, 981 sowie Staudinger/Gursky, BGB [2002], § 883 Rdn. 208). - BGH, 01.10.1958 - V ZR 26/57
Bewilligung der Vormerkung, nachträgliche Insolvenz
Auszug aus BGH, 20.07.2007 - V ZR 245/06
Dabei ist für die Gutgläubigkeit des Erwerbers der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem der Antrag auf Eintragung der Auflassungsvormerkung gestellt wurde (vgl. Senat, BGHZ 28, 182, 187;… Urt. v. 31. Oktober 1980, V ZR 95/79, aaO). - BGH, 18.05.1998 - II ZR 19/97
Auslegung einer vertraglichen Bestimmung
Auszug aus BGH, 20.07.2007 - V ZR 245/06
Dies aber widerspräche dem - von dem Berufungsgericht nicht beachteten - Erfahrungssatz, dass eine vertragliche Bestimmung nach dem Willen der Parteien einen rechtserheblichen Inhalt haben soll (…vgl. Senat, Urt. v. 1. Oktober 1999, V ZR 168/98, NJW 1999, 3704, 3705; BGH, Urt. v. 18. Mai 1998, II ZR 19/97, WM 1998, 1535, 1536), und wäre im Übrigen mit dem letzten Satz der Nutzungsklausel unvereinbar, in dem - mit Bezug auch auf die Mitnutzung des Grundstücks durch den jeweiligen Eigentümer des Flurstücks 797 - ausdrücklich der Begriff "Benutzerrechte" verwendet wird. - BGH, 20.10.1995 - V ZR 263/94
Umfang der Rechtskraft eines von dem Drittschuldner gegen den Schuldner …
Auszug aus BGH, 20.07.2007 - V ZR 245/06
Zwar wirkt ein rechtskräftiges Urteil gemäß § 325 Abs. 1 ZPO für und gegen die Personen, die nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit Rechtsnachfolger der Parteien geworden sind; hierzu zählt auch die Einzelrechtsnachfolge in den streitbefangenen Gegenstand (vgl. Senat, Urt. v. 20. Oktober 1995, V ZR 263/94, NJW 1996, 395, 396). - BGH, 14.11.2003 - V ZR 28/03
Ausschluss des Anspruchs auf Einräumung einer Dienstbarkeit
Auszug aus BGH, 20.07.2007 - V ZR 245/06
Sie lehnt sich an die Regelung des § 892 BGB an und überträgt die darin enthaltenen Wertungen zum Schutze eines Grundstückserwerbers auf die Rechtspositionen eines nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz Berechtigten (vgl. Senat, Urt. v. 14. November 2003, V ZR 28/03, WM 2004, 1348, 1349). - BGH, 14.11.2003 - V ZR 72/03
Bereinigungsfähigkeit einer Erschließungsanlage; Begriff der Nutzung; …
Auszug aus BGH, 20.07.2007 - V ZR 245/06
Demnach kann - da der Begriff der Nutzung in § 116 Abs. 1 Nr. 1 SachenRBerG grundstücksbezogen zu verstehen ist (vgl. Senat, Urt. v. 14. November 2003, V ZR 72/03, WM 2004, 1394, 1395) - ein Grundstück streitbefangen sein, wenn ein auf diese Vorschrift gestützter Anspruch unmittelbarer Gegenstand eines Rechtsstreits ist.
- BGH, 20.11.2013 - IV ZR 54/13
Erbvertrag: Herausgabeanspruch des Vertragserben gegen einen Dritten bei …
Streitbefangen ist eine Sache nur, wenn die für das Verfahren maßgebliche Sachlegitimation des Rechtsvorgängers auf seiner rechtlichen Beziehung zu der Sache beruht und diese den unmittelbaren Gegenstand des Rechtsstreits bildet (BGH, Urteile vom 20. Juli 2007 - V ZR 245/06, NJW-RR 2008, 102 Rn. 26; vom 5. Juli 2002 - V ZR 97/01, MDR 2002, 1185 unter II 1; vom 16. Januar 1963 - V ZR 237/60, BGHZ 39, 21, 25 f.;… Musielak/Foerste, ZPO 10. Aufl. § 265 Rn. 3;… Roth in Stein/Jonas, ZPO 22. Aufl. § 265 Rn. 7).Dies ist im Regelfall dann gegeben, wenn das Eigentum oder ein dingliches Recht an der Sache streitig ist (Urteil des BGH vom 20. Juli 2007 aaO;… Roth in Stein/Jonas aaO Rn. 7 f.).
Eine Ausnahme kann lediglich in Betracht kommen, wenn nichtdingliche Rechte einer Sache in einer dinglichen Rechten vergleichbaren Weise anhaften (BGH, Urteil vom 20. Juli 2007 aaO).
- BGH, 09.12.2022 - V ZR 91/21
Anspruch auf Bewilligung der Löschung von Widersprüchen im Grundbuch
Rn. 35 b) Hat die Klägerin ihre Vormerkung im Hinblick auf die vorrangige Vormerkung des Beklagten gutgläubig "lastenfrei" erworben, wäre ihr es - entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts - möglich gewesen, auch das Eigentum ohne die vorrangige Vormerkung des Beklagten zu erwerben (vgl. Senat, Urteil vom 31. Oktober 1980 - V ZR 95/79, NJW 1981, 446, 447; Urteil vom 17. Juni 1994 - V ZR 204/92, NJW 1994, 2947; Urteil vom 20. Juli 2007 - V ZR 245/06, NJW-RR 2008, 102 Rn. 21). - KG, 18.04.2019 - 18 U 15/19
Einstweilige Verfügungsverfahren einer Wohnungsbaugesellschaft gegen den Vollzug …
Hiergegen spricht bereits der Grundsatz, dass eine vertragliche Bestimmung, insbesondere in einem notariell beurkundeten Grundstückkaufvertrag, nach dem Willen der Parteien einen rechtserheblichen Inhalt haben soll, der durch Auslegung zu ermitteln ist (vgl. BGH, Urteil v. 20.07.2007, V ZR 245/06, juris Rn. 15).Das Verhalten der Vertragsparteien nach Abschluss des Vertrages kann zu dessen Auslegung herangezogen werden, da aus dem nachvertraglichen Verhalten der Parteien Rückschlüsse auf deren Geschäftswillen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gezogen werden können (vgl. BGH, Urteil v.20.07.2007, V ZR 245/06, juris Rn. 18).
- BGH, 14.04.2016 - IX ZR 176/15
Insolvenzverfahren: Erforderlichkeit der Fristsetzung wegen Verzögerung der …
Eine Ausnahme kann allenfalls in Betracht kommen, wenn nichtdingliche Rechte einer Sache in einer dinglichen Rechten vergleichbaren Weise anhaften (BGH, Urteil vom 20. Juli 2007 - V ZR 245/06, NJW-RR 2008, 102 Rn. 26). - BGH, 01.12.2022 - V ZR 91/21
Bestand der gesicherten Forderung unterfällt nicht Schutz des öffentlichen …
b) Hat die Klägerin ihre Vormerkung im Hinblick auf die vorrangige Vormerkung des Beklagten gutgläubig "lastenfrei" erworben, wäre ihr es - entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts - möglich gewesen, auch das Eigentum ohne die vorrangige Vormerkung des Beklagten zu erwerben (vgl. Senat, Urteil vom 31. Oktober 1980 - V ZR 95/79, NJW 1981, 446, 447; Urteil vom 17. Juni 1994 - V ZR 204/92, NJW 1994, 2947; Urteil vom 20. Juli 2007 - V ZR 245/06, NJW-RR 2008, 102 Rn. 21). - AG Berlin-Neukölln, 16.08.2012 - 15 C 242/11
Passivlegitimation Vermieter bei Veräußerung des Hausgrundstücks während des …
Denn dies setzt voraus, dass die für das Verfahren maßgebliche Sachlegitimation des Rechtsvorgängers auf seiner rechtlichen Beziehung zu der Sache beruht und diese den unmittelbaren Gegenstand des Rechtsstreit bildet (BGH, Urteil v. 20.07.2007 - V ZR 245/06 -, NJW-RR 2008, 102, 104 m. w. N.).Das ist insbesondere dann der Fall, wenn das Eigentum oder ein dingliches Recht an der Sache streitig ist; bei nichtdinglichen Rechten kommt eine solche Annahme in Betracht, wenn sie der Sache in einer dinglichen Rechten vergleichbaren Weise anhaften (vgl. BGH, Urteil v. 20.07.2007, a. a. O.).
- KG, 20.12.2012 - 1 W 335/12
Grundbuchsache: Voraussetzung für die Eintragungsfähigkeit eines …
Streitbefangen ist eine Sache, wenn die Sachlegitimation des Klägers oder des Beklagten auf der rechtlichen Beziehung zu der Sache beruht und diese den unmittelbaren Gegenstand des Rechtsstreit bildet (BGH, NJW-RR 2008, 102, 104; NJW 2006, 1351, 1353;… MünchKomm/Becker-Eberhard, ZPO, 3. Aufl., § 265 Rn. 17). - OLG Dresden, 06.11.2020 - 22 U 330/20 Auch das Urteil des Bundesgerichtshof vom 20.07.2007 (Az.: V ZR 245/06, Rz. 10 [nicht 12] - juris) ist hier weder zur Frage der Verjährung des Anspruchs nach § 888 BGB (hierzu fehlen Ausführungen vollständig) noch im Übrigen einschlägig.
- OLG Frankfurt, 30.01.2023 - 20 W 171/21
Notwendigkeit der Vorlage eines Testamentsvollstreckerzeugnisses
Zwar ist anerkannt, dass dann, wenn zugunsten eines Erwerbers bereits eine Auflassungsvormerkung eingetragen ist (vgl. OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 02.09.1997, 11 Wx 60/97, Rn. 14; Schleswig-Holsteinisches OLG…, Beschluss vom 27.11.2003, 2 W 173/03, Rn. 10; beide juris), sich der spätere Erwerb des vorgemerkten Rechts unabhängig von der weiteren Entwicklung des Grundbuchinhalts (vgl. auch BGH NJW-RR 2008, 102, 104 m.w.N.) vollzieht, d.h. der Eigentumserwerb des Vormerkungsberechtigten kann deshalb nicht mehr dadurch verhindert werden, dass die Nichtberechtigung des Veräußerers und die nach dem Vormerkungserwerb eingetretene Bösgläubigkeit des Vormerkungsberechtigten nachgewiesen wird (…Schleswig-Holsteinisches OLG, a.a.O., Rn. 10). - VG Gelsenkirchen, 28.08.2012 - 6 K 5319/10
Abstandflächenbaulast; Auflassungsvormerkung; Löschung der Baulast; …
Rn. 44 Vgl. BGH, Urteile vom 9. Januar 1981 - V ZR 58/79 - und vom 20. Juli 2007 - V ZR 245/06 -, jeweils juris (zur Grunddienstbarkeit); Palandt/Bassenge, BGB, 71. Auflage 2012, § 883 Rn. 20.
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