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Rechtsprechung
   BGH, 02.04.1982 - V ZR 293/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,4078
BGH, 02.04.1982 - V ZR 293/81 (https://dejure.org/1982,4078)
BGH, Entscheidung vom 02.04.1982 - V ZR 293/81 (https://dejure.org/1982,4078)
BGH, Entscheidung vom 02. April 1982 - V ZR 293/81 (https://dejure.org/1982,4078)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2071
  • MDR 1982, 838
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.01.1967 - IV ZR 242/65

    Revision gegen Restitutionsurteil

    Auszug aus BGH, 02.04.1982 - V ZR 293/81
    Demgemäß ist ein die Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens betreffendes Urteil für den Rechtsmittelzug nicht als erstinstanzliches Urteil, sondern als Urteil des Berufungsgerichts anzusehen (BGHZ 47, 21, 23).

    Dies hat der Bundesgerichtshof nach der Rechtslage, wie sie vor dem 15. September 1975 nach der damaligen Regelung des § 547 Abs. 1 Nr. 1 ZPO bestand, wiederholt entschieden (Beschluß vom 22. Mai 1964, IV ZR 219/63, NJW 1964, 2303 mit im Ergebnis zust. Anm. Bötticher; BGHZ 47, 21 = LM ZPO § 547 Abs. 1 a.F. Nr. 14 mit Anm. Johannsen).

    Die Bestimmung des § 547 n.F. ZPO macht - ebenso wie § 547 Abs. 1 Nr. 1 a.F. ZPO - ein die Berufung als unzulässig verwerfendes Urteil der revisionsgerichtlichen Nachprüfung deswegen stets zugänglich, damit sich das Berufungsgericht nicht unberechtigt einer Sachentscheidung über die Berufung entziehen kann (vgl. BGHZ 47, 21, 24 im Anschluß an Bötticher aaO).

  • BGH, 22.05.1964 - IV ZR 219/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.04.1982 - V ZR 293/81
    Dies hat der Bundesgerichtshof nach der Rechtslage, wie sie vor dem 15. September 1975 nach der damaligen Regelung des § 547 Abs. 1 Nr. 1 ZPO bestand, wiederholt entschieden (Beschluß vom 22. Mai 1964, IV ZR 219/63, NJW 1964, 2303 mit im Ergebnis zust. Anm. Bötticher; BGHZ 47, 21 = LM ZPO § 547 Abs. 1 a.F. Nr. 14 mit Anm. Johannsen).
  • BGH, 23.06.2021 - XII ZB 588/20

    Gegen den in einer Familienstreitsache ergangenen Beschluss des …

    Der Grund dafür, dass bei einer Verwerfung der Berufung (in Ehe- und Familienstreitsachen im Sinne des § 117 Abs. 1 FamFG der Beschwerde) als unzulässig die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde (§§ 522 Abs. 1 Satz 4, 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO) eröffnet ist, ist im Wesentlichen darin zu sehen, dass eine das Rechtsmittel als unzulässig verwerfende Entscheidung der revisions- bzw. rechtsbeschwerdegerichtlichen Nachprüfung stets zugänglich sein soll, damit sich das Berufungs- bzw. Beschwerdegericht nicht unberechtigt einer Sachentscheidung über das Rechtsmittel entziehen kann (vgl. zum früheren Recht BGH Beschluss vom 2. April 1982 - V ZR 293/81 - NJW 1982, 2071, 2072).
  • BGH, 20.12.2011 - XI ZR 379/09

    Entscheidungsform bei der Entscheidung über einen Wiederaufnahmeantrag gegen …

    Die Zulässigkeitsvoraussetzungen des jeweiligen Rechtsmittels beurteilen sich dabei nach den hierfür maßgeblichen Bestimmungen (BGH, Beschluss vom 2. April 1982 - V ZR 293/81, MDR 1982, 838).
  • BGH, 03.04.2012 - XI ZR 389/11

    Erreichen des Beschwerdewertes in Höhe von über als Voraussetzung für die …

    Das ein Wiederaufnahmeverfahren abschließende Urteil ist deshalb hinsichtlich der Zulässigkeitsvoraussetzungen für ein Rechtsmittel wie ein Urteil der Instanz zu behandeln, in der es erlassen wurde (BGH, Beschluss vom 2. April 1982 - V ZR 293/81, NJW 1982, 2071;… Musielak/Musielak, ZPO, 9. Aufl., § 591 Rn. 1).
  • BGH, 27.06.2019 - V ZA 8/19

    Unzulässigkeit der Beiordnung eines Notanwalts aufgrund einer aussichtslosen …

    Die Vorschrift des § 26 Nr. 8 Satz 2 EGZPO, wonach die Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein die Berufung als unzulässig verwerfendes Urteil unabhängig von der Beschwer statthaft ist, ist auf ein Urteil, durch das - wie hier - eine Restitutionsklage als unzulässig verworfen worden ist, nicht anwendbar (vgl. Senat…, Beschluss vom 22. September 2016 - V ZA 1/16, juris Rn. 1 sowie Beschluss vom 2. April 1982 - V ZR 293/81, NJW 1982, 2071, 2072 zu § 547 ZPO a.F.).
  • BGH, 22.09.2016 - V ZA 1/16

    Aussichtslosigkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung; Unzulässigkeit der …

    Die Vorschrift des § 26 Nr. 8 Satz 2 EGZPO, wonach die Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein die Berufung als unzulässig verwerfendes Urteil ohne diese Beschränkung zulässig ist, ist auf ein die Restitutionsklage als unzulässig abweisendes Urteil nicht anwendbar (vgl. Senat, Beschluss vom 2. April 1982 - V ZR 293/81, NJW 1982, 2071, 2072 zu § 547 ZPO a.F.).
  • OLG Naumburg, 04.08.2010 - 2 ARs 6/10

    Rehabilitierungsverfahren: Zuständiges Gericht für die Wiederaufnahme eines …

    Rn. 10 Die Unanfechtbarkeit der Entscheidungen der Beschwerdesenate im Wiederaufnahmeverfahren (vgl. § 15 StrRehaG i.V.m. §§ 372 Satz 1, 304 Abs. 4 Satz 2 StPO) gibt den Gerichten nicht die Möglichkeit, von gesetzlich bestimmten Zuständigkeitsvorschriften abzuweichen, zumal § 591 ZPO zeigt, dass es der Gesetzgeber hinnimmt, wenn Wiederaufnahmeentscheidungen keinem Rechtsmittel unterliegen, selbst wenn der angegriffenen Entscheidung zwei Tatsacheninstanzen voraus gingen (BGH NJW 1982, 2071; Beschluss vom 5. Dezember 1980, V ZB 10/80 - zitiert in juris;… PG/Meller-Hannich, ZPO, § 591 Rn. 1;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 68. Aufl. 2010, § 591 Rn. 4).
  • BGH, 26.10.2017 - V ZA 38/17

    Beiordnung eines Notanwalts hinsichtlich Statthaftigkeit der Rechtsmittel

    Demgemäß ist ein die Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens betreffendes Urteil für den Rechtsmittelzug nicht als erstinstanzliches Urteil, sondern als Urteil des Berufungsgerichts anzusehen (Senat, Beschluss vom 2. April 1982 - V ZR 293/81, NJW 1982, 2071).
  • BGH, 21.03.1984 - VIII ZR 241/83

    Anwendung des § 547 Zivilprozessordnung (ZPO) auf ein die Wiederaufnahmeklage als …

    Dies hat der Bundesgerichtshof auch für die jetzt geltende Fassung des § 547 ZPO bereits entschieden (Beschluß vom 2. April 1982 - V ZR 293/81, LM ZPO § 591 Nr. 2 = NJW 1982, 2071).
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