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Rechtsprechung
   BGH, 10.10.1956 - V ZR 35/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,514
BGH, 10.10.1956 - V ZR 35/55 (https://dejure.org/1956,514)
BGH, Entscheidung vom 10.10.1956 - V ZR 35/55 (https://dejure.org/1956,514)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 1956 - V ZR 35/55 (https://dejure.org/1956,514)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 21, 388
  • NJW 1956, 1798
  • DVBl 1956, 836
  • DB 1956, 1033
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (15)

  • RG, 02.02.1904 - VII 420/03

    Können bei einer Teilenteignung die allgemeinen Vorteile, die dem Restbesitze des …

    Auszug aus BGH, 10.10.1956 - V ZR 35/55
    Das Berufungsgericht vertritt dabei zu RGZ 57, 242 die Auffassung, diese Entscheidung beziehe sich nur auf den Bereich des Preußischen Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 und den dort zum Ausdruck gelangten Willen des Gesetzgebers; es betreffe im übrigen auch nur die Frage, inwieweit eine Aufrechnung mit den aus einer neuen Straßenanlage entstehenden allgemeinen Vorteilen zulässig sei und lasse ausdrücklich die Frage unentschieden, ob die Anrechnung besonderer für das Grundstück erwachsender Vorteile ausgeschlossen sei.

    Die Revision wendet sich indessen unter Berufung auf RGZ 57, 242 [244] gegen die Beurteilung des ursächlichen Zusammenhangs der Wertsteigerung des Grundstücks der Klägerin mit der Entziehung ihrer Teilfläche.

    Es hat sodann gerade bei Erörterung der Frage der Vorteilsausgleichung in der von der Revision angeführten Entscheidung einem älteren Urteil vom 16. Mai 1890 gegenüber (JW 1890, 212) ausgesprochen, es gebe keine abstrakte Enteignung, sondern diese erfolge stets für ein bestimmtes, konkretes Unternehmen, welches eben den Zwang der Abtretung rechtfertige (RGZ 57, 242 [246]).

    Von diesem allgemeinen Grundsatz abgesehen ist RGZ 57, 242 für die hier zu entscheidende Frage des ursächlichen Zusammenhangs selbst nichts zu entnehmen.

  • BGH, 26.11.1954 - V ZR 58/53

    Enteignungscharakter von Bausperren

    Auszug aus BGH, 10.10.1956 - V ZR 35/55
    Auf das einzelne Grundstück bezogen führt die Planung zur Erschließung bzw. Wiedererschließung der Bebaubarkeit, wie der Senat bereits im Urteil vom 26. November 1954 - V ZR 58/53 - (BGHZ 15, 268 [275/278]) ausgeführt hat.

    Es entspricht dem Wesen eines solchen, daß er auf die Verwertungsmöglichkeit in Ansehung der einzelnen Grundstücke des Planungsgebiets einwirkt (vgl. auch das bereits oben angeführte Urteil des Senats in BGHZ 15, 268).

  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BGH, 10.10.1956 - V ZR 35/55
    Zur Widerlegung der Ansicht, daß damit der Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GrundG verletzt sei, berufen sie sich auf BVerfGE 1, 418 [BVerfG 18.09.1952 - 1 BvR 612/52] [427].

    Eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes kann darin nicht erblickt werden (vgl. BVerfGE 1, 418 [BVerfG 18.09.1952 - 1 BvR 612/52] [427] wie oben wiedergegeben).

  • BVerfG, 21.07.1955 - 1 BvL 33/51

    Junktimklausel

    Auszug aus BGH, 10.10.1956 - V ZR 35/55
    Es besteht daher kein Anlaß, die Frage der Gültigkeit dieser Norm entsprechend dem Gedankengang von BVerfGE 4, 219 [227 f] = NJW 1955, 1268 [BVerfG 21.07.1955 - 1 BvL 33/51] gemäß Art. 100 GrundG dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorzulegen (vgl. auch BGHZ 11, 104 zu Art. 126 GrundG).

    Bei dieser Sachlage kann dahingestellt bleiben, ob in Art. 60 Abs. 4 Satz 1 der Verfassung von Rheinland-Pfalz in Gegensatz zu Art. 14 Abs. 3 Satz 2 GrundG (vgl. BVerfGE 4, 219 [227 ff]) unmittelbar die Entschädigungsnorm zu erblicken ist.

  • RG, 04.01.1935 - V 173/34

    Besteht ein den Ausgleich von Schaden und Vorteil rechtfertigender Zusammenhang …

    Auszug aus BGH, 10.10.1956 - V ZR 35/55
    Die Revision beruft sich auf das einen Bergschaden betreffende Urteil des Reichsgerichts in RGZ 146, 275 und will dessen Grundsätze hier entsprechend angewandt haben.

    In dieser Beziehung beruft sich die Revision zu Unrecht auf RGZ 146, 275.

  • BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52

    Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts

    Auszug aus BGH, 10.10.1956 - V ZR 35/55
    § 24 des Rheinland-Pfälzischen Aufbaugesetzes verankert den Gedanken der Vorteilsausgleichung (BGHZ 6, 270 [295]) gesetzlich, indem es die "unentgeltliche" Abtretung begrenzter Teile eines Grundstücks für Verkehrs- und Erholungsanlagen des Gemeinbedarfs als Gegenleistung für die Aufschließung zuläßt.

    Dem Großen Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs folgend hält das Berufungsgericht es für zulässig, eine Vorteilsausgleichung bei der Entschädigung des Art. 14 Abs. 3 Satz 2 GrundG vorzunehmen (vgl. BGHZ 6, 270 [295]).

  • RG, 16.12.1902 - VII 289/02

    Festsetzung der Entschädigung bei Teilenteignung

    Auszug aus BGH, 10.10.1956 - V ZR 35/55
    Das gilt auch für (RGZ 53, 194 [196/197]).
  • RG, 05.12.1902 - VII 269/02

    Enteignungsentschädigung

    Auszug aus BGH, 10.10.1956 - V ZR 35/55
    Das Reichsgericht hat schon in Entscheidungen, die allgemein die Festsetzung der Entschädigung nach dem Preußischen Enteignungsgesetze betrafen, ausgesprochen, Projekt und Ausführung des Unternehmens seien als einheitlich anzusehen bzw. die Fluchtlinienfestsetzung sei zusammen mit der Ausführung der Straßenanlage als einheitliches Unternehmen zu beurteilen (RGZ 28, 271 [274/5]; 53, 133 [137]).
  • RG, 07.07.1891 - III 98/91

    Zwangsenteignung. Bauplatzeigenschaft.

    Auszug aus BGH, 10.10.1956 - V ZR 35/55
    Das Reichsgericht hat schon in Entscheidungen, die allgemein die Festsetzung der Entschädigung nach dem Preußischen Enteignungsgesetze betrafen, ausgesprochen, Projekt und Ausführung des Unternehmens seien als einheitlich anzusehen bzw. die Fluchtlinienfestsetzung sei zusammen mit der Ausführung der Straßenanlage als einheitliches Unternehmen zu beurteilen (RGZ 28, 271 [274/5]; 53, 133 [137]).
  • BGH, 25.11.1953 - V ZB 15/53

    Preußisches Allgemeines Berggesetz

    Auszug aus BGH, 10.10.1956 - V ZR 35/55
    Es besteht daher kein Anlaß, die Frage der Gültigkeit dieser Norm entsprechend dem Gedankengang von BVerfGE 4, 219 [227 f] = NJW 1955, 1268 [BVerfG 21.07.1955 - 1 BvL 33/51] gemäß Art. 100 GrundG dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorzulegen (vgl. auch BGHZ 11, 104 zu Art. 126 GrundG).
  • RG, 24.09.1918 - VII 149/18

    Gesetzliche Ausschlussfrist des preußischen Enteignungsgesetzes

  • BGH, 14.10.1954 - III ZR 346/52

    Rechtsmittel

  • RG, 28.06.1930 - IX 40/30

    1. Zur Auslegung des § 5 des Reichsgesetzes betreffend die Entschädigung der im …

  • RG, 06.01.1928 - VII 355/27

    Enteignung; Rechtskraft

  • RG, 14.01.1885 - V 197/84

    Zulässigkeit der Erweiterung des Klageantrags in Enteignungssachen bei einem …

  • BGH, 13.05.1974 - III ZR 7/72

    Berücksichtigung von planungsbedingten Wertsteigerungen des Restgrundstücks bei …

    Derselbe Zivilsenat hat im Urteil vom 10. Oktober 1956 (BGHZ 21, 388) die in § 24 Abs. 1 des Rheinland-Pfälzischen Aufbaugesetzes vom 1. August 1949 (GVBl 317) den Gemeinden eröffnete Möglichkeit, in bereits erschlossenen Gebieten als Gegenleistung für die Aufschließung die unentgeltliche und lastenfreie Abtretung von Flächen für den Gemeinbedarf bis zu 10 % der Gesamtfläche zu verlangen, für verfassungskonform gehalten.

    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat mit Urteil vom 5. Juli 1965 (MDR 1965, 908) für den Fall einer Teilenteignung die Anrechenbarkeit von allgemeinen, auch den Nachbarn des betroffenen Eigentümers zufallenden Planungsgewinnen bejaht und eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes unter Hinweis auf BGHZ 21, 388 verneint.

  • BGH, 29.03.1971 - III ZR 98/69

    Keine Anwendung des § 839 Abs. 3 BGB auf "wiederholenden" Verwaltungsakt

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  • BGH, 14.01.1982 - III ZR 134/80

    Klage auf Erhöhung der Entschädigung bei Enteignung von zum Straßenbau benötigter …

    Bei dieser vom Senat - auch unter der Geltung des Preußischen Enteignungsgesetzes - gebilligten Berechnungsweise handelt es sich um einen Fall der Vorteilsausgleichung; ausgleichungsfähiger Vorteil ist die Wertsteigerung der ursprünglich als Hinterland einzustufenden Wertzone (BGHZ 21, 388, 396; Senatsurteile vom 29. Januar 1970 - III ZR 30/69 = WM 1970, 590 m.w.Nachw.; 26. Mai 1977 - III ZR 149/74 = WM 1977, 1004; s. auch BVerwG DWW 1959, 114;… Ernst/Zinkahn/Bielenberg BBauG § 95 Rdn. 38).
  • BGH, 12.10.1970 - III ZR 117/67

    Schätzung für die von der Bundesautobahn einschließlich Zubringer im Stadtwald in …

    Es ist von der Rechtsprechung anerkannt und in neueren Gesetzen regelmäßig vorgesehen, daß auf die Enteignungsentschädigung Vorteile angerechnet werden, die dem Enteigneten infolge des Eingriffs zuwachsen (BGHZ 6, 270, 295 [BGH 10.06.1952 - GSZ - 2/52] ; 21, 388, 394 f [BGH 10.10.1956 - V ZR 35/55] ; BGH NJW 1966, 1075; Urteil vom 2. Oktober 1967 - III ZR 89/65 = LM Art. 14 GG (Cf) Nr. 37 a.E.; BayObLG MDR 1965, 908; § 32 Abs. 1 BLG; § 13 Abs. 1 Schutzbereichsgesetz, § 17 Abs. 2 Satz 2 LBeschG; § 93 Abs. 3 BBauG).
  • BGH, 21.11.1957 - III ZR 250/55

    Ausnahmegenehmigung von einer Bausperre

    Daß eine lediglich formale "unentgeltliche" Überlassung von Grundeigentum zu einem öffentlich-rechtlichen Zweck für sich allein noch nicht in jedem Fall eine Umgehung des Verbots der entschädigungslosen Enteignung darstellt, hat der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in BGHZ 21, 388 bereits ausgeführt.
  • BGH, 30.05.1983 - III ZR 22/82

    Entschädigungen für den entzogenen Grund und Boden - Bemessung der Höhe einer …

    Bei dieser Berechnungsweise handelt es sich um einen Fall der Vorteilsausgleichung; ausgleichungsfähiger Vorteil ist die Wertsteigerung der ursprünglich als Hinterland einzustufenden Wertzone (BGHZ 21, 388, 396; Senatsurteile vom 29. Januar 1970 - III ZR 30/69 = WM 1970, 590 m.w.Nachw.; vom 26. Mai 1977 - III ZR 149/74 = WM 1977, 1004; vom 14. Januar 1982 - III ZR 134/80 = WM 1982, 565; s. auch BVerwG DWW 1959, 114;… Ernst/Zinkahn/Bielenberg BBauG § 95 Rdn. 38).
  • BVerwG, 06.08.1959 - I C 204.57

    Rechtsmittel

    Das sind die gleichen rechtlichen Erwägungen, die im Recht der Enteignungsentschädigung zur Anerkennung der Vorteilsausgleichung geführt haben (BGHZ 6, 295 [BGH 10.06.1952 - GSZ - 2/52]; 21, 388 [BGH 11.10.1956 - II ZB 15/56]; vgl. auch § 46 Abs. 5 Buchst. a des nordrhein-westfälischen Aufbaugesetzes).
  • BGH, 02.10.1967 - III ZR 89/65

    Voraussetzungen für die Wertung polizeilicher Anordnungen über die Benutzung …

    Ob ein Zusammenhang von ausreichender Nähe (BGHZ 21, 388, 399) [BGH 10.10.1956 - V ZR 35/55] gegeben ist, ob die Anrechnung eines später zu erwartenden Vorteils noch in den Grenzen der Zumutbarkeit liegt (BGHZ 30, 29, 33) [BGH 24.03.1959 - VI ZR 90/58] , wird sich erst aufgrund einer Gesamtschau über die Interessenlage beurteilen lassen, an der es bislang fehlt.
  • BGH, 29.03.1971 - III ZR 108/67

    Voraussetzungen für das Vorliegen von Baulandqualität - Anforderungen an die …

    Das ist von der Rechtsprechung anerkannt und in neueren Enteignungsgesetzen regelmäßig vorgesehen (BGHZ 6, 270, 295 [BGH 10.06.1952 - GSZ - 2/52] ; 21, 388, 394 f [BGH 10.10.1956 - V ZR 35/55] ; BGH NJW 1966, 1075; BGH Warn 1967 Nr. 258 = LM Art. 14 GG (Cf) Nr. 37 aE; BayObLG MDR 1965, 908; § 32 Abs. 1 BLG; § 13 Abs. 1 Schutzbereichsgesetz; § 17 Abs. 2 Satz 2 LBeschG; § 93 Abs. 3 BBauG).
  • BGH, 11.05.1959 - III ZR 18/58

    Rechtsmittel

    Im gesamten Enteignungsrecht gilt aber der Grundsatz der Vorteilsausgleichung (BGHZ 6, 270/295; 21, 388/398).
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