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Rechtsprechung
   BGH, 06.05.2022 - V ZR 50/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,17053
BGH, 06.05.2022 - V ZR 50/21 (https://dejure.org/2022,17053)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2022 - V ZR 50/21 (https://dejure.org/2022,17053)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2022 - V ZR 50/21 (https://dejure.org/2022,17053)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Notwegrecht: Anspruch gegen den Nachbarn auf Beseitigung von Hindernissen

  • IWW

    § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 917 Abs. 1 BGB, § 918 Abs. 1 BGB, § 226 BGB, § 917 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 917 BGB, §§ 903 ff. BGB, § 903 Satz 1 BGB, §§ 917, 918 BGB, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 226, 917 Abs. 1
    Anspruch auf Beseitigung von Hindernissen

  • Wolters Kluwer

    Notwegerecht unter den Voraussetzungen von § 917 Abs. 1 BGB; Beseitigung von zur Unterbindung der Nutzung eines Weges errichteten Hindernissen durch den Nachbarn auf seinem Grundstück

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 226, 917 Abs. 1
    Keine Begründung eines Notwegerechts aus nachbarlichem Gemeinschaftsverhältnis oder dem Schikaneverbot

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 226, § 917 Abs. 1
    Voraussetzungen für ein Notwegerecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 226 ; BGB § 917 Abs. 1
    Notwegerecht unter den Voraussetzungen von § 917 Abs. 1 BGB ; Beseitigung von zur Unterbindung der Nutzung eines Weges errichteten Hindernissen durch den Nachbarn auf seinem Grundstück

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine andere Zufahrtsmöglichkeit: Besteht ein Notwegerecht?

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis - und das Notwegerecht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Notwegrecht aus dem nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis bzw. dem Schikaneverbot

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Beseitigung eines Hindernisses bei Notwegerecht

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ein Notwegerecht ist kein Bequemlichkeitsrecht! (IMR 2022, 372)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 1381
  • MDR 2022, 953
  • NZM 2022, 810
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.10.2013 - V ZR 278/12

    Notwegerecht: Anforderungen an eine notwendige Verbindung eines Wohngrundstücks …

    Auszug aus BGH, 06.05.2022 - V ZR 50/21
    Rn. 9 bb) Die ausgehend von diesen Grundsätzen erfolgte tatrichterliche Würdigung des Berufungsgerichts hält der revisionsrechtlich eingeschränkten Überprüfung (vgl. dazu Senat, Urteil vom 18. Oktober 2013 - V ZR 278/12, NJW-RR 2014, 398 Rn. 13 mwN) stand.

    Die erforderliche Verbindung eines zu Wohnzwecken genutzten Grundstücks zu einem öffentlichen Weg ist grundsätzlich schon dann gegeben, wenn ein Kraftfahrzeug unmittelbar an das Wohngrundstück heranfahren und der Eingangsbereich von dieser Stelle aus in zumutbarer Weise - auch mit sperrigen Gegenständen - erreicht werden kann (vgl. Senat…, Urteil vom 24. April 2015 - V ZR 138/14, NJW-RR 2015, 1234 Rn. 14; Urteil vom 18. Oktober 2013 - V ZR 278/12, NJW-RR 2014, 398 Rn. 12 a.E.).

    Die Notwendigkeit einer Zufahrt für Kraftfahrzeuge zu dem Zweck, sie auf dem Grundstück abzustellen, kann sich bei Wohngrundstücken nur aus besonderen Umständen des Einzelfalls ergeben (vgl. Senat, Urteil vom 18. Oktober 2013 - V ZR 278/12, NJW-RR 2014, 398 Rn. 20).

    Ein Auffahren auf das Hofgrundstück zum Be- und Entladen könnte sich unter Umständen als notwendig erweisen, wenn es andernfalls zu unzumutbaren Erschwernissen beispielsweise bei der Anlieferung von Brennstoffen oder sonstigen Gütern oder bei der Durchführung von konkret absehbaren Baumaßnahmen oder Umzügen käme (vgl. Senat, Urteil vom 18. Oktober 2013 - V ZR 278/12, NJW-RR 2014, 398 Rn. 18;… Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07, NJW-RR 2009, 515 Rn. 21).

  • BGH, 24.04.2015 - V ZR 138/14

    Notwegerecht: Beurteilung einer ordnungsmäßigen Nutzung eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 06.05.2022 - V ZR 50/21
    Maßgeblich ist das Verhältnis der für die Schaffung einer Zuwegung notwendigen Kosten zu der Wirtschaftlichkeit der Nutzung des Grundstücks (Senat…, Urteil vom 7. Juli 2006 - V ZR 159/05, NJW 2006, 3426 Rn. 12; vgl. auch Urteil vom 24. April 2015 - V ZR 138/14, NJW-RR 2015, 1234 Rn. 27).

    Ein allgemeingültiger Rechtsgedanke des Inhalts, dass die Verpflichtung zur Duldung eines Zugangs nicht mit einem Zustand begründet werden könne, den der Eigentümer durch Maßnahmen auf seinem Grundstück herbeiführt, lässt sich aus der Vorschrift des § 918 Abs. 1 BGB hingegen nicht ableiten (Senat, Urteil vom 24. April 2015 - V ZR 138/14, NJW-RR 2015, 1234 Rn. 25).

    Die erforderliche Verbindung eines zu Wohnzwecken genutzten Grundstücks zu einem öffentlichen Weg ist grundsätzlich schon dann gegeben, wenn ein Kraftfahrzeug unmittelbar an das Wohngrundstück heranfahren und der Eingangsbereich von dieser Stelle aus in zumutbarer Weise - auch mit sperrigen Gegenständen - erreicht werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 24. April 2015 - V ZR 138/14, NJW-RR 2015, 1234 Rn. 14;… Urteil vom 18. Oktober 2013 - V ZR 278/12, NJW-RR 2014, 398 Rn. 12 a.E.).

  • BGH, 19.11.2021 - V ZR 262/20

    A) Dass die auf dem Grundstück genutzten Bauten baurechtlich genehmigt sind, …

    Auszug aus BGH, 06.05.2022 - V ZR 50/21
    Rn. 14 aa) Im Ausgangspunkt noch zutreffend nimmt das Berufungsgericht an, dass sich die Frage, welche Art der Benutzung eines Grundstücks im Sinne von § 917 Abs. 1 BGB ordnungsmäßig ist, nicht nach den persönlichen Bedürfnissen des Eigentümers des verbindungslosen Grundstücks, sondern danach bestimmt, was nach objektiven Gesichtspunkten diesem Grundstück angemessen ist und den wirtschaftlichen Verhältnissen entspricht (st. Rspr., vgl. nur Senat, Urteil vom 19. November 2021 - V ZR 262/20, NJW-RR 2022, 522 Rn. 8 mwN).

    Zu berücksichtigen sind dabei die Benutzungsart und Größe des Grundstücks, seine Umgebung und die sonstigen Umstände des Einzelfalls (Senat, Urteil vom 19. November 2021 - V ZR 262/20, aaO Rn. 8 mwN).

    Gesichtspunkte der Bequemlichkeit und auch Zweckmäßigkeit rechtfertigen die Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks nicht (Senat, Urteil vom 19. November 2021 - V ZR 262/20, NJW-RR 2022, 522 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 07.07.2006 - V ZR 159/05

    Geltendmachung eines Notwegerechts durch Miteigentümer eines Grundstücks; …

    Auszug aus BGH, 06.05.2022 - V ZR 50/21
    Maßgeblich ist das Verhältnis der für die Schaffung einer Zuwegung notwendigen Kosten zu der Wirtschaftlichkeit der Nutzung des Grundstücks (Senat, Urteil vom 7. Juli 2006 - V ZR 159/05, NJW 2006, 3426 Rn. 12;… vgl. auch Urteil vom 24. April 2015 - V ZR 138/14, NJW-RR 2015, 1234 Rn. 27).

    Das gilt auch für Handlungen des früheren Eigentümers (vgl. Senat, Urteil vom 25. Oktober 1974 - V ZR 69/73, ZMR 1975, 115, 116; Urteil vom 7. Juli 2006 - V ZR 159/05, NJW 2006, 3426 Rn. 15).

    Danach ist es in der Regel willkürlich, wenn der Eigentümer unter den verschiedenen Möglichkeiten der ordnungsmäßigen Nutzung seines Grundstücks eine Gestaltung wählt, die einen Notweg erfordert, oder wenn er bei der Bebauung seines Grundstücks nicht darauf achtet, dass die Verbindung sämtlicher Teile des Grundstücks zu dem öffentlichen Weg erhalten bleibt (Senat, Urteil vom 7. Juli 2006 - V ZR 159/05, NJW 2006, 3426 Rn. 15 mwN).

  • BGH, 24.01.2020 - V ZR 155/18

    Kein gewohnheitsrechtliches Wegerecht aufgrund jahrzehntelanger Duldung durch den …

    Auszug aus BGH, 06.05.2022 - V ZR 50/21
    Sind ihre tatbestandlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, können sie weder mit Hilfe des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses (vgl. Senat, Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 155/18, NJW 2020, 1360 Rn. 19 mwN) noch gestützt auf eine jahrzehntelange Übung unter einzelnen Grundstücksnachbarn (vgl. Senat, Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 155/18, NJW 2020, 1360 Rn. 10) umgangen oder erweitert werden.
  • BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07

    Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der …

    Auszug aus BGH, 06.05.2022 - V ZR 50/21
    Ein Auffahren auf das Hofgrundstück zum Be- und Entladen könnte sich unter Umständen als notwendig erweisen, wenn es andernfalls zu unzumutbaren Erschwernissen beispielsweise bei der Anlieferung von Brennstoffen oder sonstigen Gütern oder bei der Durchführung von konkret absehbaren Baumaßnahmen oder Umzügen käme (vgl. Senat…, Urteil vom 18. Oktober 2013 - V ZR 278/12, NJW-RR 2014, 398 Rn. 18; Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07, NJW-RR 2009, 515 Rn. 21).
  • BGH, 15.11.2013 - V ZR 24/13

    Garagenüberbau: Duldungspflicht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit; Recht zur …

    Auszug aus BGH, 06.05.2022 - V ZR 50/21
    Deshalb handelt der Eigentümer nicht schikanös, wenn er gesetzlich nicht vorgesehene Einschränkungen nicht hinnehmen, sondern von der aus seinem Eigentum folgenden Ausschließungsbefugnis (§ 903 Satz 1 BGB) Gebrauch machen will (vgl. auch Senat, Urteil vom 15. November 2013 - V ZR 24/13, NJW 2014, 311 Rn. 27 mwN).
  • BGH, 16.04.2021 - V ZR 85/20

    Notwegrecht: Möglichkeit der Errichtung einer Zufahrt über ein anderes Grundstück …

    Auszug aus BGH, 06.05.2022 - V ZR 50/21
    Daher scheidet ein Notwegrecht aus, wenn der Grundstückseigentümer in zumutbarer anderer Weise eine Verbindung zu dem öffentlichen Weg herstellen kann (vgl. nur Senat, Urteil vom 16. April 2021 - V ZR 85/20, WuM 2021, 630 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 22.04.2016 - V ZR 189/15

    Auslegung der vertraglichen Verpflichtung zur Gewährung von Durchfahrt für …

    Auszug aus BGH, 06.05.2022 - V ZR 50/21
    Denn das Notwegrecht zählt zum Inhalt des Eigentums an dem zugangslosen Grundstück (vgl. Senat, Urteil vom 22. April 2016 - V ZR 189/15, NJW-RR 2017, 210 Rn. 32).
  • OLG Düsseldorf, 04.09.2000 - 9 U 119/00

    Ausschluß Einzelner von der allgemein geduldeten Nutzung eines Weges

    Auszug aus BGH, 06.05.2022 - V ZR 50/21
    Rn. 18 b) Ebenso wenig lässt sich ein Anspruch auf Beseitigung von Hindernissen, die der Nachbar errichtet, um die Nutzung des Wegs zu unterbinden, aus § 226 BGB herleiten; ein solcher Beseitigungsanspruch hängt von dem Bestehen eines Wege- bzw. Notwegrechts ab (unzutreffend daher OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 162 f. und im Anschluss daran Staudinger/Repgen, BGB [2019], § 226 Rn. 35;… MüKoBGB/Grothe, 9. Aufl., § 226 Rn. 14;… juris-PK-BGB/Otto, 9. Aufl., § 226 Rn. 15).
  • BGH, 24.10.2003 - V ZR 424/02

    Duldungs- und Kontrahierungszwang einer Gebietskörperschaft als Eigentümerin von …

  • BGH, 25.10.1974 - V ZR 69/73

    Untersagung der Benutzung von Forstwegen durch das Forstamt und Angebot über den …

  • BGH, 23.03.2023 - V ZR 97/21

    Ausgleichsanspruch bei nur unwesentlichen Einwirkungen von Nachbargrundstück

    Müssen positive Einwirkungen - wie hier - gemäß § 906 Abs. 1 BGB geduldet werden, sind sie rechtmäßig, und das Gesetz sieht einen Ausgleichsanspruch nicht vor; diese gesetzliche Regelung kann nicht mithilfe des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses umgangen oder erweitert werden (vgl. jeweils zum Notwegrecht Senat, Urteil vom 6. Mai 2022 - V ZR 50/21, NJW-RR 2022, 1381 Rn. 17;… Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 155/18, NJW 2020, 1360 Rn. 19).
  • BGH, 07.11.2025 - V ZR 121/24

    Vorsätzlicher/grob fahrlässiger Überbau muss nie geduldet werden!

    Es verhält sich nicht anders als bei einem Notwegrecht, dessen Voraussetzungen in § 917 BGB abschließend geregelt werden (dazu Senat…, Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 155/18, NJW 2020, 1360 Rn. 19; Urteil vom 6. Mai 2022 - V ZR 50/21, NJW-RR 2022, 1381 Rn. 17).

    Dieses kann aus landesrechtlichen Regelungen oder - in Ermangelung solcher - aus einer entsprechenden Anwendung des § 917 Abs. 1 BGB folgen (vgl. Senat…, Urteil vom 13. Juli 2018 - V ZR 308/17, NJW-RR 2019, 78 Rn. 8 f. mwN), nicht aber aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis (vgl. Senat, Urteil vom 6. Mai 2022 - V ZR 50/21, NJW-RR 2022, 1381 Rn. 16 f.).

    Deshalb handelt der Eigentümer nicht schikanös, wenn er gesetzlich nicht vorgesehene Einschränkungen nicht hinnehmen, sondern von der aus seinem Eigentum folgenden Ausschließungsbefugnis (§ 903 Satz 1 BGB) Gebrauch machen will (vgl. zum Notwegrecht Senat, Urteil vom 6. Mai 2022 - V ZR 50/21, NJW-RR 2022, 1381 Rn. 17 f.).

  • AG Köln, 03.01.2024 - 149 C 520/23

    Notweg, Notwegerecht, Verlangen, Widmung, Erschließung, verbotene Eigenmacht

    Sind ihre tatbestandlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, so können sie weder mit Hilfe des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses (…ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. BGH, Urt. v. 15.11.2013 - V ZR 24/13 - NJW 2014, 311, 313) noch gestützt auf eine jahrzehntelange Übung unter einzelnen Grundstücksnachbarn noch gestützt auf den Vorwurf schikanöser Rechtsausübung (BGH, Urt. v. 06.05.2022 - V ZR 50/21 - BeckRS 2022, 16099) umgangen oder erweitert werden.
  • LG Saarbrücken, 28.11.2024 - 13 S 29/24

    Einordnung als Zustands- oder Handlungsstörer bei unberechtigter Nutzung des …

    Maßgeblich ist das Verhältnis der für die Schaffung einer Zuwegung notwendigen Kosten zu der Wirtschaftlichkeit der Nutzung des Grundstücks (BGH, Urteil vom 06.05.2022 - V ZR 50/21 -, Rn. 8, juris, m.w.N.).
  • KG, 01.11.2022 - 1 W 362/22

    Grundbuchverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung von …

    Es scheidet aus, wenn der Grundstückseigentümer in zumutbarer anderer Weise eine Verbindung zu dem öffentlichen Weg herstellen kann (BGH, MDR 2022, 953).
  • LG Cottbus, 26.02.2026 - 2 O 68/24
    Die erforderliche Verbindung eines zu Wohnzwecken genutzten Grundstücks zu einem öffentlichen Weg ist grundsätzlich schon dann gegeben, wenn ein Kraftfahrzeug unmittelbar an das Wohngrundstück heranfahren und der Eingangsbereich von dieser Stelle aus in zumutbarer Weise - auch mit sperrigen Gegenständen - erreicht werden kann (vgl. Senat…, Urteil vom 24. April 2015 - V ZR 138/14, NJW-RR 2015, 1234 Rn. 14; Urteil vom 18. Oktober 2013 - V ZR 278/12, NJW-RR 2014, 398 Rn. 12 a.E., Urt. v. 6.5.2022 - V ZR 50/21, BeckRS 2022, 16099 Rn. 14, beck-online).
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