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Rechtsprechung
   BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,122
BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51 (https://dejure.org/1952,122)
BGH, Entscheidung vom 15.02.1952 - V ZR 54/51 (https://dejure.org/1952,122)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 1952 - V ZR 54/51 (https://dejure.org/1952,122)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Leistung an alle Miterben - Eintragung des Eigentumsübergangs - Umstellung der rückständigen Kaufpreisraten im Verhältnis 10: 1 in Deutsche Mark - Genehmigung nach dem Wohnsiedlungsgesetz - Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung - Begutachtung durch Sachverständige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 5, 173
  • NJW 1952, 698
  • DNotZ 1952, 216
  • DB 1952, 327
  • DB 1952, 328
 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.03.1951 - IV ZR 29/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51
    Der Entscheidung des IV. Zivilsenats vom 29. März 1951 (NJW 51, 708) wird insoweit beigetreten.

    Solche Wertsicherungsklauseln sind gegenüber den zwingenden Vorschriften der Währungsgesetze unwirksam; es kann insoweit auf die Entscheidung des IV. Zivilsenats vom 29. März 1951 (IV ZR 29/50 = NJW 51, 708) verwiesen werden, der der Senat folgt.

    Die Ausführungen von T. Rötelmann in der Besprechung dieser Entscheidung (NJW 51, 708) geben keinen Anlass, von dieser in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Auffassung abzuweichen (vgl OLG Hamburg MDR 50, 231; Ranninger in DNotZ 1951, 396; Stepp in der Besprechung der abweichenden Entscheidung des LG Memmingen DDR 50, 232; OLG Düsseldorf RdL 51, 65).

  • RG, 18.05.1927 - V 354/26

    Unentgeltliche Verfügung; Aufwertung

    Auszug aus BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgericht liegt eine unentgeltliche Verfügung über einen Erbschaftsgegenstand vor, wenn der Vorerbe - objektiv - ohne gleichwertige Gegenleistung Opfer aus der Erbmasse bringt und - subjektiv - entweder weiß, daß den Opfer keine gleichwertige Gegenleistung an die Erbmasse gegenübersteht, oder doch bei ordnungsmäßiger Verwaltung der Masse unter Berücksichtigung seiner künftigen Pflicht, die Erbschaft an den Nacherben herauszugeben, das Fehlen oder die Unzulänglichkeit der Gegenleistung hätte erkennen müssen (RGZ 81, 364; 105, 284; 117, 97, 125, 242 [245]).

    Eine Verfügung wird aber nicht dadurch zu einer unentgeltlichen, dass die Parteien die künftige Rechtsentwicklung falsch beurteilt haben (RGZ 117, 97 [99]).

  • BGH, 08.01.1952 - I ZR 70/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51
    Steht eine unwirksam gewordene Wertsicherungsklausel mit anderen Vereinbarungen in einem derart engen Zusammenhang dass der Vertrag ohne diese Wertsicherungsklausel nicht geschlossen worden wäre, so kommt § 139 BGB zur Anwendung (vgl auch die Entscheidung des I. Zivilsenats vom 8. Januar 1952 NJW 52, 299).
  • RG, 28.01.1935 - IV 306/34

    Hat das Unwirksamwerden eines Schiedsvertrags nach Art. 9 Nr. III 5 des Gesetzes …

    Auszug aus BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51
    Ob dieser in RGZ 146, 366 für einen Sonderfall (Unwirksamwerden einer in einem Vertrag enthaltenen Schiedsklausel infolge einer Gesetzesänderung) ausgesprochene Satz in dieser Allgemeinheit aufrechterhalten werden kann, mag dahinstehen.
  • BGH, 12.04.1951 - IV ZR 22/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51
    Die Anschlußrevision verweist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des IV. Zivilsenats vom 12. April 1951 (IV ZR 22/50).
  • RG, 17.02.1913 - IV 556/12

    Nacherbschaft; Unentgeltliche Verfügung des Vorerben

    Auszug aus BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgericht liegt eine unentgeltliche Verfügung über einen Erbschaftsgegenstand vor, wenn der Vorerbe - objektiv - ohne gleichwertige Gegenleistung Opfer aus der Erbmasse bringt und - subjektiv - entweder weiß, daß den Opfer keine gleichwertige Gegenleistung an die Erbmasse gegenübersteht, oder doch bei ordnungsmäßiger Verwaltung der Masse unter Berücksichtigung seiner künftigen Pflicht, die Erbschaft an den Nacherben herauszugeben, das Fehlen oder die Unzulänglichkeit der Gegenleistung hätte erkennen müssen (RGZ 81, 364; 105, 284; 117, 97, 125, 242 [245]).
  • RG, 26.09.1927 - VI 19/27

    Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51
    Anders liegt der Fall, wenn nicht der Käufer, sondern der Verkäufer die Grunderwerbssteuer tragen soll, oder wenn beide Teile diese Steuer je zur Hälfte übernehmen wie im vorliegenden Fall (RGZ 118, 100 [102, 104]).
  • BGH, 26.06.1951 - V ZR 35/50

    Grundstückskauf. Bewirkung der Leistung

    Auszug aus BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51
    Mit Urteil vom 26. Juni 1951 hat der erkennende Senat ausgesprochen, daß die Umstellung der Restforderung aus einem Grundstückskauf nicht von dem mehr oder minder zufälligen Zeitpunkt abhängig gemacht werden dürfe, an dem das Grundbuchamt den Übergang des Eigentums im Grundbuch eintrage, daß es vielmehr nur darauf ankomme, ob der Verkäufer am Währungsstichtag bereits alles getan habe, was erforderlich sei, um den Eigentumsübergang an den Grundstückskäufer herbeizuführen (BGHZ 2, 369 = NJW 51, 760 mit Anm. von Uhlemayr NJW 51, 962).
  • RG, 07.07.1930 - VI 646/29

    1. Zum Begriff, zur Auslegung und zur Wirksamkeit des Rentengutsvertrags. 2. Zur …

    Auszug aus BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51
    Dach ständiger Rechtsprechung sind die Parteien während eines solchen Schwebezustandes durch ein gegenseitiges Treuverhältnis gebunden, alles zu tun, um den zwischen ihnen geschlossenen Vertrag vollwirksam zu machen; dazu gehört auch die Mitwirkung bei der Herbeiführung der notwendigen Genehmigungen (RGZ 115, 38; 119, 334; 129, 357 [376]).
  • BGH, 06.10.2004 - XII ZR 323/01

    Wirksamkeit der durch einen Miterben mit einer in den Nachlass fallenden …

    Diese Gegenseitigkeitsvoraussetzung wird jedoch beim Zurückbehaltungsrecht weniger streng als bei der Aufrechnung verstanden und auch dann bejaht, wenn die Gegenforderung dem Zurückhaltenden (hier: dem Kläger) nur gemeinschaftlich mit anderen (hier: gesamthänderisch mit seinem Bruder) zusteht (BGHZ 5, 173, 176; 38, 122, 125 f.).
  • BGH, 10.10.1984 - IVa ZR 75/83

    Rückabwicklung einer Grundstücksschenkung nach Eintritt des Nacherbfalles

    Dem hat sich der Bundesgerichtshof angeschlossen (BGHZ 5, 173, 182; Urteil vom 13.3.1952 - IV ZR 101/51 - LM BGB § 2113 Nr. 1; Urteil vom 15.5.1963 - V ZR 141/61 - LM BGB § 2205 Nr. 10).
  • BGH, 24.09.1971 - V ZB 6/71

    Schenkungen des Testamentsvollstreckers

    Unentgeltlich verfügt der Testamentsvollstrecker nämlich nur dann, wenn er entweder weiß, daß dem Opfer keine gleichwertige Leistung gegenübersteht, oder doch bei ordnungsmäßiger Verwaltung der Masse unter Berücksichtigung seiner künftigen Pflicht, die Erbschaft an den Erben (Nacherben) herauszugeben, das Fehlen oder die Unzulänglichkeit der Gegenleistung hätte erkennen müssen (vgl. RGZ 105, 246, 248; BGHZ 5, 173, 182 [BGH 15.02.1952 - V ZR 54/51]; 7, 274, 278, 279 [BGH 02.10.1952 - IV ZR 24/52]; Urteil vom 15. Mai 1963 V ZR 141/61, NJW 1963, 1613, 1614).
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