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Rechtsprechung
   BGH, 11.11.2011 - V ZR 65/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,554
BGH, 11.11.2011 - V ZR 65/11 (https://dejure.org/2011,554)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2011 - V ZR 65/11 (https://dejure.org/2011,554)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2011 - V ZR 65/11 (https://dejure.org/2011,554)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    WEG § 16 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2; § 22 Abs. 1

  • openjur.de

    §§ 22 Abs. 1, 16 Abs. 6 Satz 1 WEG

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Kostenfreistellungsanspruch des einer baulichen Maßnahme nicht zustimmenden Wohnungseigentümers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Nr 1 WoEigG, § 16 Abs 6 S 1 Halbs 2 WoEigG, § 22 Abs 1 WoEigG
    Wohnungseigentümergemeinschaft: Kostenfreistellungsanspruch des einer baulichen Maßnahme nicht zustimmenden Wohnungseigentümers

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 16 Abs. 6 S. 1 Hs. 2, 22 Abs. 1
    Keine Kostentragungspflicht bei fehlender Zustimmung zu baulicher Maßnahme

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bedeutung der Erforderlichkeit der Zustimmung zu einer baulichen Maßnahme innerhalb einer WEG für die Befreiung des sie verweigernden Mitglieds von den Kosten

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 16 Abs. 6 Satz 1 Halbs. 2, § 22 Abs. 1
    Kostenfreistellung des Wohnungseigentümers bei seiner fehlenden Zustimmung zu baulicher Maßnahme

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Kostentragung des Wohnungseigentümers bei verweigerter Zustimmung zur baulichen Veränderung; §§ 14 Nr. 1, 16 Abs. 6 WEG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG § 16 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2; § 22 Abs. 1
    Kostenbefreiung für einzelnen Wohnungseigentümer bei fehlender Zustimmung zu baulichen Veränderungen; Erweiterung eines Schwimmbades

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 6 S. 1 Hs. 2; WEG § 22 Abs. 1
    Bedeutung der Erforderlichkeit der Zustimmung zu einer baulichen Maßnahme innerhalb einer WEG für die Befreiung des sie verweigernden Mitglieds von den Kosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigentümer gegen bauliche Maßnahme: Keine Kosten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bauliche Maßnahme und ihre Kostentragung in der Wohnungseigentumsgemeinschaft

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wer baulicher Veränderung nicht zustimmt, zahlt auch nichts!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Kostentragung für abgelehnte bauliche Veränderung

  • wkblog.de (Kurzinformation)

    Kostenfreistellung des Wohnungseigentümers bei verweigerter Zustimmung zu einer baulichen Maßnahme (WEG)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bauliche Veränderung - Ohne Zustimmung keine Zahlungspflicht

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bauliche Veränderung in der WEG - ohne Zustimmung keine Zahlungspflicht

  • rofast.de (Kurzinformation)

    WEG-Recht: keine Kostenumlage bei abgelehnter, baulicher Veränderung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Wohnungseigentum: Wer hat die Kosten einer baulichen Veränderung zu tragen? // Enthält ein Beschluss über eine bauliche Veränderung keine abschließende Kostenverteilung, dann ist der nicht zustimmende Wohnungseigentümer von den Kosten der Maßnahme zu befreien.

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eigentümer gegen bauliche Maßnahme: Hat stets keine Kosten zu tragen! (IMR 2012, 71)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 603
  • MDR 2012, 80
  • NZM 2012, 174
  • ZMR 2012, 213
  • BauR 2012, 550
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.07.2010 - V ZR 202/09

    Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft: Rückwirkende …

    Auszug aus BGH, 11.11.2011 - V ZR 65/11
    Insoweit verbietet es sich aus Gründen der Transparenz, einen solchen Beschluss nachträglich in die Jahresabrechnung hineinzulesen (vgl. zu § 16 Abs. 3 WEG Senat, Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, NJW 2010, 2654 Rn. 16).
  • BGH, 18.02.2011 - V ZR 82/10

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über …

    Auszug aus BGH, 11.11.2011 - V ZR 65/11
    Zudem gibt die angeordnete entsprechende Heranziehung der mietrechtlichen Regelung des § 559 Abs. 1 BGB nach der Rechtsprechung des Senats Raum für eine großzügigere Handhabung des Modernisierungsbegriffes (Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 82/10, NZM 2011, 281 Rn. 9).
  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus BGH, 11.11.2011 - V ZR 65/11
    Rn. 10 aa) Eine teleologische Reduktion erfordert, dass der Anwendungsbereich der Norm planwidrig zu weit gefasst worden ist (BVerfGE 88, 145, 167;… Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Aufl., S. 210 f., 219 f.).
  • BGH, 13.05.2011 - V ZR 202/10

    Wohnungseigentum: Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtungsklage nach …

    Auszug aus BGH, 11.11.2011 - V ZR 65/11
    § 16 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 WEG ist nämlich weder auf Maßnahmen der ordnungsgemäßen Instandsetzung und Instandhaltung gemäß § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG anwendbar (Senat, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 202/10, NJW 2011, 2660 Rn. 15) noch auf Maßnahmen gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WEG (…Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 22 Rn. 350;… Jennißen in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 16 Rn. 153;… Timme/Bonifacio, WEG, § 22 Rn. 259).
  • BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78

    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus BGH, 11.11.2011 - V ZR 65/11
    Der von dem Berufungsgericht herangezogene Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18. Januar 1979 (VII ZB 19/78, NJW 1979, 817, 818) stützt diese Rechtsauffassung nicht.
  • OLG Düsseldorf, 04.11.2005 - 3 Wx 92/05

    Wohneigentumsrecht - Kostentragung für Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden durch …

    Auszug aus BGH, 11.11.2011 - V ZR 65/11
    Die überwiegende Ansicht sieht die Erforderlichkeit der Zustimmung für die spätere Kostenbefreiung als unerheblich an (OLG Düsseldorf, NZM 2006, 109 f.; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 970, 971; OLG München, ZMR 2008, 905;… Becker in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 16 Rn. 141;… Jennißen in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 16 Rn. 153;… anders als in der Vorauflage auch Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 16 Rn. 86;… Riecke/Schmid/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 16 Rn. 284;… Staudinger/Bub, BGB [2005], § 16 WEG Rn. 256;… Timme/Bonifacio, WEG, § 16 Rn. 237; Becker, ZWE 2011, 231 f.; Blankenstein, DWE 2011, 87, 91 f.; Gottschalg, NZM 2004, 529 f.).
  • OLG Hamm, 24.03.1997 - 15 W 314/96

    Beteiligung an den Kosten einer "baulichen Veränderung" einer …

    Auszug aus BGH, 11.11.2011 - V ZR 65/11
    Die überwiegende Ansicht sieht die Erforderlichkeit der Zustimmung für die spätere Kostenbefreiung als unerheblich an (OLG Düsseldorf, NZM 2006, 109 f.; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 970, 971; OLG München, ZMR 2008, 905;… Becker in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 16 Rn. 141;… Jennißen in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 16 Rn. 153;… anders als in der Vorauflage auch Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 16 Rn. 86;… Riecke/Schmid/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 16 Rn. 284;… Staudinger/Bub, BGB [2005], § 16 WEG Rn. 256;… Timme/Bonifacio, WEG, § 16 Rn. 237; Becker, ZWE 2011, 231 f.; Blankenstein, DWE 2011, 87, 91 f.; Gottschalg, NZM 2004, 529 f.).
  • LG München I, 28.02.2011 - 1 S 19089/10

    Wohnungeigentum: Kostenfreistellungsanspruch des einer Schwimmbaderweiterung …

    Auszug aus BGH, 11.11.2011 - V ZR 65/11
    Rn. 2 Das Berufungsgericht, dessen Urteil unter anderem in NZM 2011, 368 ff. abgedruckt ist, meint, die 2007 gefassten Beschlüsse enthielten keine Vorgaben für die spätere Kostenverteilung.
  • OLG München, 11.07.2008 - 32 Wx 87/08

    Wohnungseigentumssache: Anspruch des einer baulichen Veränderung nicht …

    Auszug aus BGH, 11.11.2011 - V ZR 65/11
    Die überwiegende Ansicht sieht die Erforderlichkeit der Zustimmung für die spätere Kostenbefreiung als unerheblich an (OLG Düsseldorf, NZM 2006, 109 f.; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 970, 971; OLG München, ZMR 2008, 905;… Becker in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 16 Rn. 141;… Jennißen in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 16 Rn. 153;… anders als in der Vorauflage auch Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 16 Rn. 86;… Riecke/Schmid/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 16 Rn. 284;… Staudinger/Bub, BGB [2005], § 16 WEG Rn. 256;… Timme/Bonifacio, WEG, § 16 Rn. 237; Becker, ZWE 2011, 231 f.; Blankenstein, DWE 2011, 87, 91 f.; Gottschalg, NZM 2004, 529 f.).
  • BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11

    Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu der eine …

    Denn die nicht zustimmenden Wohnungseigentümer sind von den Kosten der § 22 Abs. 1 WEG unterfallenden Maßnahmen ohnehin befreit (§ 16 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 WEG; näher Senat, Urteil vom 11. November 2011 - V ZR 65/11, NJW 2012, 603 Rn. 4, 6 ff.).
  • BGH, 29.05.2020 - V ZR 141/19

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Pflichten des Versammlungsleiters bei der …

    Dagegen sind von den Kosten einer baulichen Veränderung gemäß § 22 Abs. 1 WEG diejenigen Wohnungseigentümer befreit, die der Maßnahme nicht zugestimmt haben (§ 16 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 WEG), und zwar auch dann, wenn der Genehmigungsbeschluss bestandskräftig geworden ist (vgl. Senat, Urteil vom 11. November 2011 - V ZR 65/11, NJW 2012, 603 Rn. 7 ff.).
  • BGH, 28.10.2016 - V ZR 91/16

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Kostentragung für Instandsetzung und …

    Die fehlende Zustimmung eines Wohnungseigentümers würde nämlich nur zu einer Anfechtbarkeit des Beschlusses führen (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2011 - V ZR 65/11, NJW 2012, 603 Rn. 8).
  • BGH, 08.06.2018 - V ZR 195/17

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Voraussetzungen einer wirksamen Änderung des …

    Eine wirksame Änderung des bisher geltenden Verteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss gemäß § 16 Abs. 3 WEG setzt voraus, dass aus dem Beschluss hinreichend konkret hervorgeht, dass die Wohnungseigentümer das Bewusstsein hatten, eine Änderung der bisherigen Kostenverteilung für künftige Abrechnungen zu beschließen (Bestätigung von Senat, Urteil vom 11. November 2011, V ZR 65/11, NJW 2012, 603 Rn. 12 …und Urteil vom 9. Juli 2010, V ZR 202/09, NJW 2010, 2654 Rn. 16).

    Auch bei Bestehen einer entsprechenden Beschlusskompetenz setzt eine wirksame Änderung des bisher geltenden Verteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss voraus, dass aus dem Beschluss hinreichend konkret hervorgeht, dass die Wohnungseigentümer das Bewusstsein hatten, eine Änderung der bisherigen Kostenverteilung für künftige Abrechnungen zu beschließen (vgl. Senat, Urteil vom 11. November 2011 - V ZR 65/11, NJW 2012, 603 Rn. 12;… Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, NJW 2010, 2654 Rn. 16).

  • BGH, 15.11.2019 - V ZR 9/19

    Heizungskostenabrechnung in der Wohnungseigentumsanlage bei großem Wärmeverlust …

    Eine Änderung des von der Wohnungseigentümergemeinschaft gewählten, der Heizkostenverordnung entsprechenden Kostenverteilungsschlüssels kann nicht inzident mit dem Beschluss über die Jahresabrechnung erfolgen (vgl. Senat…, Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, NJW 2010, 2654 Rn. 16; Urteil vom 11. November 2011 - V ZR 65/11, NJW 2012, 603 Rn. 12;… Urteil vom 8. Juni 2018 - V ZR 195/17, WuM 2018, 657 Rn. 18).
  • BGH, 03.07.2025 - V ZB 17/24

    Vor Eintragung als eGbR keine Grundstücksübertragung möglich!

    Rn. 24 (a) Eine teleologische Reduktion erfordert, dass der Anwendungsbereich der Norm planwidrig zu weit gefasst worden ist (vgl. Senat, Urteil vom 11. November 2011 - V ZR 65/11, NJW 2012, 603 Rn. 10).
  • KG, 17.09.2026 - 1 U 25/25

    Bestellen mittels "Bestellen"-Schaltfläche: Kaufvertrag kommt nicht zustande

    Rn. 27 (a) Eine teleologische Reduktion erfordert eine planwidrige zu weite Fassung des Anwendungsbereichs einer Norm (BGH, Urteil vom 11. November 2011 - V ZR 65/11 - Rdn. 10).

    Sie kann nur erfolgen, wenn Sinn und Zweck der Regelung sie eindeutig erfordern (BGH, Urteil vom 11. November 2011 - V ZR 65/11 - Rdn. 10).

  • KG, 18.11.2025 - 5 UKl 10/25

    Gestaltung des Kündigungsprozesses hinsichtlich Dauerschuldverträgen im …

    Eine teleologische Reduktion erfordert nämlich, dass der Anwendungsbereich der anzuwendenden Norm planwidrig zu weit gefasst worden ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 11. November 2011 - V ZR 65/11, NJW 2012, 603 [juris Rn. 10]).
  • LG Hamburg, 23.01.2019 - 318 S 13/18

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschlusskompetenz der Gesamtgemeinschaft im Rahmen …

    Rn. 71 Eine wirksame Änderung des bisher geltenden Verteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss gemäß § 16 Abs. 3 WEG setzt voraus, dass aus dem Beschluss hinreichend konkret hervorgeht, dass die Wohnungseigentümer das Bewusstsein hatten, eine Änderung der bisherigen Kostenverteilung für künftige Abrechnungen zu beschließen (BGH…, Urteil vom 08.06.2018 - V ZR 195/17, ZMR 2018, 1024, Rn. 18, zitiert nach juris; Urteil vom 11.11.2011 - V ZR 65/11, NJW 2012, 603, Rn. 12, zitiert nach juris;… Urteil vom 09.07.2010 - V ZR 202/09, NJW 2010, 2654, Rn. 9, zitiert nach juris; Kammer…, Urteil vom 22.02.2013 - 318 S 32/12, Rn. 17, zitiert nach juris).
  • LG Bamberg, 22.12.2023 - 41 S 21/23

    Notwendigkeit des Bewusstseins der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels bei …

    Rn. 39 Eine wirksame Änderung des bisher geltenden Verteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss gem. § 16 Abs. 3 WEG setzt voraus, dass aus dem Beschluss hinreichend konkret hervorgeht, dass die Wohnungseigentümer das Bewusstsein hatten, eine Änderung der bisherigen Kostenverteilung für künftige Abrechnungen zu beschließen (Bestätigung von Senat, NZM 2012, 174 = NJW 2012, 603 Rn. 12;… NZM 2010, 622 = NJW 2010, 2654 Rn. 16).

    "[…] Auch bei Bestehen einer entsprechenden Beschlusskompetenz setzt eine wirksame Änderung des bisher geltenden Verteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss voraus, dass aus dem Beschluss hinreichend konkret hervorgeht, dass die Wohnungseigentümer das Bewusstsein hatten, eine Änderung der bisherigen Kostenverteilung für künftige Abrechnungen zu beschließen (vgl. Senat, NZM 2012, 174 = NJW 2012, 603 Rn. 12;… NZM 2010, 622 = NJW 2010, 2654 Rn. 16).

  • LG Düsseldorf, 19.04.2023 - 25 S 34/22

    Rückwirkende Änderung des Verteilerschlüssels zulässig?

  • AG Berlin-Charlottenburg, 06.01.2017 - 73 C 56/16

    Wohnungseigentum: Wirkungen eines bestandskräftigen Mehrheitsbeschlusses über …

  • KG, 12.11.2025 - 5 U 6/25

    Zulässigkeit von Kündigungsbutton mit Passwortabfrage

  • LG Münster, 28.10.2025 - 5 T 415/25
  • LG Münster, 28.01.2026 - 5 T 415/25

    Anhörungsrüge, Aufhebung Beschluss der Gläubigerversammlung, …

  • LG München I, 03.04.2014 - 36 S 5269/13

    Maßnahme nicht zugestimmt: Eigentümer muss Kosten trotzdem anteilig tragen

  • AG München, 24.10.2019 - 483 C 9844/19

    Unklare Kostenverteilungsregelung in Gemeinschaftsordnung einer …

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