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| BGH, 27.05.1964 - V ZR 67/62 |
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Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.04.1953 - II ZR 143/52
Voraussetzungen der ergänzenden Vertragsauslegung
Auszug aus BGH, 27.05.1964 - V ZR 67/62
Für ergänzende Vertragsauslegung ist daher mangels einer Vertragslücke kein Raum, ohne daß noch geprüft zu werden braucht, nach welchen Grundsätzen eine solche Lücke, falls vorhanden, zu schließen wäre (BGHZ 9, 273, 277 f) [BGH 22.04.1953 - II ZR 143/52]. - BGH, 11.12.1963 - V ZR 41/62
Auszug aus BGH, 27.05.1964 - V ZR 67/62
Was nämlich laut Darstellung der Revision die Kläger in, wenn sie gemäß § 139 ZPO auf die Notwendigkeit weiterer Substantiierung hingewiesen worden wäre, noch vorgetragen und unter Beweis gestellt hätte, würde gleichfalls nicht ausgereicht haben, um der Klage über den vom Berufungsgericht zuerkannten Betrag hinaus zum Siege zu verhelfen (RG JW 1931, 1795; Urteil des Senats vom 11. Dezember 1963, V ZR 41/62, WM 1964, 231, 232 f). - BGH, 24.11.1951 - II ZR 51/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.05.1964 - V ZR 67/62
Sie meint indessen, das Berufungsgericht habe entgegen den §§ 133, 157, 242 BGB und unter Verstoß gegen § 286 ZPO nicht den wirklichen Willen der Vertragschließenden erforscht, vielmehr es unterlassen, bei seiner Auslegung den Inhalt des ganzen Vertrages heranzuziehen und das Gesamtbild der vertraglichen Beziehungen einschließlich der Interessenlage und des Vertragszwecks zu berücksichtigen (Urteil des Senats vom 20. Februar 1953, V ZR 102/51, LM BGB § 133 B Nr. 3 = BB 1953, 302); da die Gründe des angefochtenen Urteils lückenhaft seien, könne der Revisionsrichter die Vertragsurkunde selbständig und frei auslegen (unter Hinweis auf die BGH-Entscheidung vom 24. November 1951, II ZR 51/51, LM BGB § 133 A Nr. 2). - BGH, 12.12.1962 - V ZR 109/61
Nichterhebung der Hypothekengewinnabgabe - Folge der Herabsetzung der …
Auszug aus BGH, 27.05.1964 - V ZR 67/62
Für eine Anwendung des § 242 BGB ist unter solchen Umständen kein Baum (Urteil des Senats vom 12. Dezember 1962, V ZR 109/61, WM 1963, 288, 290). - BGH, 20.02.1953 - V ZR 102/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.05.1964 - V ZR 67/62
Sie meint indessen, das Berufungsgericht habe entgegen den §§ 133, 157, 242 BGB und unter Verstoß gegen § 286 ZPO nicht den wirklichen Willen der Vertragschließenden erforscht, vielmehr es unterlassen, bei seiner Auslegung den Inhalt des ganzen Vertrages heranzuziehen und das Gesamtbild der vertraglichen Beziehungen einschließlich der Interessenlage und des Vertragszwecks zu berücksichtigen (Urteil des Senats vom 20. Februar 1953, V ZR 102/51, LM BGB § 133 B Nr. 3 = BB 1953, 302); da die Gründe des angefochtenen Urteils lückenhaft seien, könne der Revisionsrichter die Vertragsurkunde selbständig und frei auslegen (unter Hinweis auf die BGH-Entscheidung vom 24. November 1951, II ZR 51/51, LM BGB § 133 A Nr. 2).
- BGH, 09.07.1968 - V ZR 118/67
Wirksamkeit eines Vertrags über die Verpachtung und den späteren Verkauf eines …
Darüber hinaus ist für eine Anwendung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage, dann kein Raum, wenn die Vertragspartner zukünftige Preissteigerungen in den Kreis ihrer Erwägungen einbezogen haben (Urteile des Senats vom 27. Mai 1964 - V ZR 67/62 - S. 22 und vom 12. Dezember 1962 - V ZR 109/61 WM 1963, 288, 290).
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