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Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.04.2022

Rechtsprechung
   BGH, 20.01.2022 - V ZR 78/21   

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https://dejure.org/2022,3161
BGH, 20.01.2022 - V ZR 78/21 (https://dejure.org/2022,3161)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2022 - V ZR 78/21 (https://dejure.org/2022,3161)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2022 - V ZR 78/21 (https://dejure.org/2022,3161)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 294 ZPO, §§ 3, 7 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Beschwer nach dem Streitwert des abgewiesenen Klageantrags auf Bewilligung der begehrten Grunddienstbarkeit

  • RA Kotz

    Bewilligung einer Grunddienstbarkeit in Form eines Geh- und Fahrrechts - Beschwer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3 ; ZPO § 544 Abs. 2 Nr. 1
    Bemessung der Beschwer nach dem Streitwert des abgewiesenen Klageantrags auf Bewilligung der begehrten Grunddienstbarkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschwer bei Bewilligung einer Grunddienstbarkeit in Form eines Geh- und Fahrrechts?

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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.02.2020 - V ZR 167/19

    Nichtzulassungsbeschwerde: Berücksichtigungsfähigkeit neuer Angaben zum Erreichen …

    Auszug aus BGH, 20.01.2022 - V ZR 78/21
    Rn. 7 aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einer Partei verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen, wenn sie die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet und auch nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind (Senat…, Beschluss vom 18. März 2021 - V ZR 156/20, juris Rn. 10; Beschluss vom 20. Februar 2020 - V ZR 167/19, WuM 2020, 308 Rn. 6 jeweils mwN).

    Bemessen sich Streitwert und Beschwer nach der Wertsteigerung, die ein herrschendes Grundstück durch eine Dienstbarkeit erfährt, muss sich deshalb die klagende Partei im Grundsatz an der von ihr als Streitwert angegebenen Wertsteigerung festhalten lassen (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Februar 2020 - V ZR 167/19, WuM 2020, 308 Rn. 6 für den insoweit vergleichbaren Fall, dass sich Streitwert und Beschwer nach dem Wert eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung bemessen).

  • BGH, 07.07.2016 - V ZR 11/16

    Nachbarstreit um die Gewährung eines Notwegerechts: Unzulässigkeit der …

    Auszug aus BGH, 20.01.2022 - V ZR 78/21
    Rn. 10 aa) Die von dem Sachverständigen ermittelten Kosten für eine Erschließung über die südlich an das Grundstück der Kläger angrenzende Bundesstraße 176 in Höhe von 60.000 EUR sind nicht maßgeblich, da sich die Beschwer aus der Abweisung einer Klage auf Bewilligung einer Grunddienstbarkeit in Form eines Geh- und Fahrrechts nicht nach den Herstellungskosten einer anderweitigen Zuwegung bemisst (vgl. für den insoweit vergleichbaren Fall eines Notwegrechts Senat, Beschluss vom 7. Juli 2016 - V ZR 11/16, NJW-RR 2017, 209 Rn. 5).
  • BGH, 15.05.2014 - V ZB 2/14

    Bemessung der Beschwer für Klage auf Löschung einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus BGH, 20.01.2022 - V ZR 78/21
    Grundsätzlich ist dabei der Wert des Grundstücks mit der Dienstbarkeit demjenigen ohne Dienstbarkeit gegenüberzustellen (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Mai 2014 - V ZB 2/14, NJW-RR 2014, 1297 Rn. 7).
  • BGH, 08.03.2018 - V ZR 238/17

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Streitwert einer Klage des …

    Auszug aus BGH, 20.01.2022 - V ZR 78/21
    Dass die Streitwertangabe von einer Fehlvorstellung über die Bemessungsgrundlage beeinflusst war (vgl. Senat, Beschluss vom 8. März 2018 - V ZR 238/17, MDR 2018, 1077 Rn. 7), lässt sich nicht feststellen.
  • BGH, 09.07.2015 - V ZR 153/14

    Zulässigkeit der Revision: Beschwer bei teilweiser Abweisung einer Klage auf …

    Auszug aus BGH, 20.01.2022 - V ZR 78/21
    Dieser richtet sich gemäß §§ 3, 7 ZPO nach dem Wert, den die Dienstbarkeit für das herrschende Grundstück hätte und entspricht dem Wert der angestrebten Wertsteigerung dieses Grundstücks (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Juli 2015 - V ZR 153/14, juris Rn. 4;… Zöller/Herget, ZPO, 34. Aufl., § 7 Rn. 4).
  • BGH, 19.11.2020 - V ZR 48/20

    Wert der Beschwer: Verurteilung zur Unterlassung der Wohnnutzung von Teileigentum

    Auszug aus BGH, 20.01.2022 - V ZR 78/21
    Rn. 3 1. Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde muss der Beschwerdeführer, um dem Revisionsgericht die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzung des § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zu ermöglichen, innerhalb laufender Begründungsfrist darlegen und gemäß § 294 ZPO glaubhaft machen, dass er mit der beabsichtigten Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (vgl. Senat, Beschluss vom 19. November 2020 - V ZR 48/20, WuM 2021, 134 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 18.03.2021 - V ZR 156/20

    Geltendmachung des Anspruchs einer Grundstückseigentümerin auf Unterlassung ohne …

    Auszug aus BGH, 20.01.2022 - V ZR 78/21
    Rn. 7 aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einer Partei verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen, wenn sie die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet und auch nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind (Senat, Beschluss vom 18. März 2021 - V ZR 156/20, juris Rn. 10;… Beschluss vom 20. Februar 2020 - V ZR 167/19, WuM 2020, 308 Rn. 6 jeweils mwN).
  • BGH, 27.04.2023 - V ZR 118/22

    Glaubhaftmachung der erforderlichen Rechtsmittelbeschwer durch beklagte Partei

    Rn. 6 aa) Richtig ist allerdings, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer Partei verwehrt ist, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen, wenn sie die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet und auch nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind (Senat, Beschluss vom 20. Januar 2022 - V ZR 78/21, juris Rn. 7;… Beschluss vom 18. März 2021 - V ZR 156/20, juris Rn. 10;… Beschluss vom 20. Februar 2020 - V ZR 167/19, WuM 2020, 308 Rn. 6; BGH…, Beschluss vom 20. Oktober 2022 - LwZR 7/21, juris Rn. 4; jeweils mwN).

    Bemessen sich Streitwert und Beschwer etwa nach der Wertsteigerung, die ein herrschendes Grundstück durch eine Dienstbarkeit erfährt, muss sich deshalb die klagende Partei im Grundsatz an der von ihr als Streitwert angegebenen Wertsteigerung festhalten lassen (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Januar 2022 - V ZR 78/21, aaO;… Beschluss vom 20. Februar 2020 - V ZR 167/19, aaO zu dem Wert eines Grundstücks bzw. einer Eigentumswohnung).

  • BGH, 07.03.2024 - V ZR 113/23

    Maßgeblichkeit des Werts des Beschwerdegegenstands aus dem beabsichtigten …

    Rn. 8 (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einer Partei verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen, wenn sie die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet und auch nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind (vgl. Senat…, Beschluss vom 24. September 2020 - V ZR 296/19, juris Rn. 7; Beschluss vom 20. Januar 2022 - V ZR 78/21, juris Rn. 7; jeweils mwN).

    Bemessen sich Streitwert und Beschwer nach dem Wert eines Grundstücks, muss sich deshalb die klagende Partei im Grundsatz an dem von ihr als Streitwert angegebenen Wert festhalten lassen (…vgl. Senat Beschluss vom 20. Februar 2020 - V ZR 167/19, WuM 2020, 308 Rn. 6 mwN; Beschluss vom 20. Januar 2022 - V ZR 78/21, aaO).

  • BGH, 22.05.2025 - V ZR 186/24

    Widerspruch gegen zu niedrige Streitwertfestsetzung!

    Rn. 6 aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einer Partei verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen, wenn sie die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet und auch nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind (…vgl. Senat Beschluss vom 20. Februar 2020 - V ZR 167/19, WuM 2020, 308 Rn. 6; Beschluss vom 20. Januar 2022 - V ZR 78/21, juris Rn. 7, jeweils mwN).
  • BGH, 07.03.2024 - V ZR 96/23

    Bemessen des Streitwerts und der Beschwer nach dem Wert eines Grundstücks; …

    Rn. 9 aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einer Partei verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen, wenn sie die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet und auch nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind (vgl. Senat…, Beschluss vom 24. September 2020 - V ZR 296/19, juris Rn. 7; Beschluss vom 20. Januar 2022 - V ZR 78/21, juris Rn. 7; jeweils mwN).

    Bemessen sich Streitwert und Beschwer nach dem Wert eines Grundstücks, muss sich deshalb die klagende Partei im Grundsatz an dem von ihr als Streitwert angegebenen Wert festhalten lassen (…vgl. Senat Beschluss vom 20. Februar 2020 - V ZR 167/19, WuM 2020, 308 Rn. 6 mwN; Beschluss vom 20. Januar 2022 - V ZR 78/21, aaO).

  • BGH, 17.09.2024 - II ZR 223/22

    Bestimmung der Beschwer des Rechtsmittelführers

    Einer beklagten Partei, die weder die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen beanstandet noch sonst glaubhaft gemacht hat, dass für die Festlegung des Streitwerts maßgebliche Umstände, die bereits dort vorgebracht worden sind, nicht hinreichend berücksichtigt worden sind, ist es jedenfalls dann, wenn ihre Beschwer aus der Verurteilung dem Streitwert der Klage entspricht, regelmäßig versagt, sich erstmals im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Wert zu berufen (vgl. nur BGH…, Beschluss vom 10. Mai 2012 - I ZR 160/11, GRUR-RR 2012, 496 Rn. 4; Beschluss vom 20. Januar 2022 - V ZR 78/21, juris Rn. 7;… Beschluss vom 20. Oktober 2022- LwZR 7/21, juris Rn. 4;… Beschluss vom 24. November 2022 - I ZR 25/22,MDR 2023, 593 Rn. 8;… Beschluss vom 27. April 2023 - V ZR 118/22,MDR 2023, 857 Rn. 8 ff.; jeweils mwN).
  • BGH, 19.12.2024 - V ZB 71/23

    Wirtschaftliches Interesse an der Abwehr des geltend gemachten Duldungsanspruchs …

    Rn. 8 (1) Der Wertverlust eines Grundstücks infolge eines von dem Eigentümer zu duldenden Bauwerks ist grundsätzlich zu ermitteln, indem der Verkehrswert des Grundstücks mit dem Bauwerk mit demjenigen ohne das zu duldende Bauwerk verglichen wird (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Januar 2022 - V ZR 78/21, BeckRS 2022, 2416 Rn. 5;… Beschluss vom 15. Mai 2014 - V ZB 2/14, NJW-RR 2014, 1297 Rn. 7 für den insoweit vergleichbaren Fall der Wertminderung eines Grundstücks durch eine dingliche Belastung).
  • BGH, 11.12.2025 - V ZR 39/25

    Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO

    Rn. 8 aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einer Partei verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen, wenn sie die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet und auch nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind (vgl. Senat…, Beschluss vom 20. Februar 2020 - V ZR 167/19, WuM 2020, 308 Rn. 6; Beschluss vom 20. Januar 2022 - V ZR 78/21, juris Rn. 7, jeweils mwN).
  • BGH, 20.10.2022 - LwZR 7/21

    Schätzung der Beschwer des unterlegenen Klägers nach dem Interesse an der …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einer Partei verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen, wenn sie die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet und auch nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind (vgl. hierzu nur BGH, Beschluss vom 20. Januar 2022 - V ZR 78/21, juris Rn. 7 mwN).
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   BGH, 28.04.2022 - V ZR 78/21   

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BGH, 28.04.2022 - V ZR 78/21 (https://dejure.org/2022,11993)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2022 - V ZR 78/21 (https://dejure.org/2022,11993)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2022 - V ZR 78/21 (https://dejure.org/2022,11993)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Gegenstandswert der Nichtzulassungsbeschwerde: Streit unter Grundstücksnachbarn um die Duldung einer Grundstücksnutzung zum Zwecke des Begehens und Befahrens und um die Einräumung einer Grunddienstbarkeit in Form eines Geh- und Fahrrechts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 39 Abs 1 GKG, § 63 Abs 3 S 1 Nr 1 GKG
    Gegenstandswert der Nichtzulassungsbeschwerde: Streit unter Grundstücksnachbarn um die Duldung einer Grundstücksnutzung zum Zwecke des Begehens und Befahrens und um die Einräumung einer Grunddienstbarkeit in Form eines Geh- und Fahrrechts

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gegenvorstellung gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts

  • rechtsportal.de

    GKG § 39 Abs. 1
    Gegenvorstellung gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.03.2011 - VII ZB 3/10

    Rechtsanwaltsvergütung in der Zwangsvollstreckung: Gebührenrechtliche Gegenstände …

    Auszug aus BGH, 28.04.2022 - V ZR 78/21
    Kommt dieses sog. allgemeine Additionsverbot zur Anwendung, bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Antrag mit dem höchsten Wert (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2011 - VII ZB 3/10, NJW-RR 2011, 933 Rn. 14).
  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 418/02

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung mehrerer Gesamtschuldner

    Auszug aus BGH, 28.04.2022 - V ZR 78/21
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs findet eine Wertaddition aber nicht statt, wenn die verfolgten Ansprüche wirtschaftlich identisch sind (vgl. BGH…, Beschluss vom 26. November 2009 - III ZR 116/09, NJW 2010, 681 Rn. 7; Beschluss vom 25. November 2003 - VI ZR 418/02, NJW-RR 2004, 638, 639).
  • BGH, 17.08.2017 - V ZR 277/16

    Gegenvorstellung nach Wertfestsetzung durch den BGH für ein …

    Auszug aus BGH, 28.04.2022 - V ZR 78/21
    Rn. 2 Die Gegenvorstellung der Kläger gegen die Wertfestsetzung in dem Beschluss des Senats vom 20. Januar 2022 ist zwar statthaft, da der Gegenstandswert nach § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GKG auch von Amts wegen geändert werden könnte (vgl. Senat, Beschluss vom 17. August 2017 - V ZR 277/16, NJW-RR 2017, 1471 Rn. 5).
  • BGH, 26.11.2009 - III ZR 116/09

    Amtshaftungsanspruch wegen eines erst nach Durchführung des …

    Auszug aus BGH, 28.04.2022 - V ZR 78/21
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs findet eine Wertaddition aber nicht statt, wenn die verfolgten Ansprüche wirtschaftlich identisch sind (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2009 - III ZR 116/09, NJW 2010, 681 Rn. 7; Beschluss vom 25. November 2003 - VI ZR 418/02, NJW-RR 2004, 638, 639).
  • BGH, 27.07.2023 - IX ZR 157/21

    Zurückweisung der Gegenvorstellung gegen die Festsetzung des Streitwerts für das …

    Rn. 3 Die Gegenvorstellung des Beklagten gegen die Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren in dem Senatsbeschluss vom 26. Januar 2023 ist zwar statthaft, da der Streitwert nach § 63 Abs. 3 GKG von Amts wegen geändert werden könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2022 - V ZR 78/21, WuM 2022, 368 Rn. 2).
  • OLG Bremen, 04.03.2024 - 1 U 12/22

    Bemessung der Anwaltsgebühr im Rahmen der Durchsetzung des Anspruchs auf …

    Der Grundsatz des § 32 RVG, wonach die gerichtliche Festsetzung des für die Gerichtsgebühren maßgebenden Werts auch für die Gebühren des Rechtsanwalts bestimmend ist, gilt dagegen nur insoweit, als sich der Gegenstand der gerichtlichen Tätigkeit mit derjenigen des Rechtsanwalts deckt (siehe BGH…, Urteil vom 11.11.1976 - III ZR 57/75, juris Rn. 16, MDR 1977, 295;… Urteil vom 14.12.2017 - IX ZR 243/16, juris Rn. 21 ff., NJW-RR 2018, 700; OLG Celle…, Beschluss vom 23.02.2023 - 24 W 2/23, juris Rn. 11, JurBüro 2023, 193; OLG Dresden, Beschluss vom 19.07.2022 - 12 W 367/22, juris Rn. 4, JurBüro 2022, 474; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 03.05.2023 - I-15 W 9/23, juris Rn. 10, NJW-RR 2023, 844; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 12.01.2022 - 2 W 4619/21, juris Rn. 12, NJW 2022, 951).
  • OLG München, 21.03.2024 - 25 U 5466/23

    Scheinurteil mangels wirksamer Verkündung

    Eine solche Festsetzung dient lediglich der Bemessung der Gerichtsgebühren (OLG München…, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - 15 U 2407/16, NJW-RR 2017, 700 Rn. 16; OLG Dresden, JurBüro 2022, 474 unter 3).
  • BGH, 09.07.2025 - V ZR 163/24

    Zurückweisung der Gegenvorstellung gegen die Gegenstandswertfestsetzung

    Rn. 2 Die Gegenvorstellung der Beklagten gegen die Wertfestsetzung des Senats ist statthaft, da der Gegenstandswert nach § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GKG auch von Amts wegen geändert werden könnte (vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 2022 - V ZR 78/21, WuM 2022, 368 Rn. 2).
  • BGH, 06.08.2024 - V ZR 166/23

    Statthaftigkeit der Gegenvorstellung gegen die Wertfestsetzung

    Rn. 2 Die Gegenvorstellung des Klägers gegen die Wertfestsetzung des Senats ist statthaft, da der Gegenstandswert nach § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GKG auch von Amts wegen geändert werden könnte (vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 2022 - V ZR 78/21, WuM 2022, 368 Rn. 2).
  • BFH, 05.09.2023 - X E 4/23

    Erinnerung gegen den Kostenansatz; Gegenstandswert der Nichtzulassungsbeschwerde

    Allerdings gilt dies der höchstrichterlichen Rechtsprechung zufolge dann nicht, wenn die verfolgten Ansprüche wirtschaftlich identisch sind; maßgeblich ist in einem solchen Fall nach dem Rechtsgedanken des § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG nur der höchste Einzelwert (…vgl. Senatsbeschluss vom 29.01.2016 - X B 93/15, BFH/NV 2016, 776, Rz 34; Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 28.04.2022 - V ZR 78/21, Rz 3, m.w.N. und vom 03.05.2022 - II ZR 41/21, Rz 2).
  • OLG München, 19.01.2024 - 25 W 1378/23

    Streitwert eines Prozessvergleichs - Vergleichsmehrwert

    Rn. 8 a) Die Festsetzung des Streitwerts gemäß § 63 Abs. 2 Satz 1 GKG dient der Bemessung der Gerichtsgebühren (OLG München…, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - 15 U 2407/16, NJW-RR 2017, 700 Rn. 16; OLG Dresden, JurBüro 2022, 474 unter 3).
  • BGH, 09.08.2024 - V ZR 217/23
    Rn. 1 Die Gegenvorstellung der Beklagten gegen die Wertfestsetzung des Senats ist statthaft, da der Gegenstandswert nach § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GKG auch von Amts wegen geändert werden könnte (vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 2022 - V ZR 78/21, BeckRS 2022, 11318 Rn. 2).
  • BSG, 02.12.2025 - B 4 AS 90/24 B
    Dies versäumt der Kläger, indem er nicht ansatzweise eingeht auf die Rechtsprechung zu § 144 SGG (zB BSG vom 19.5.2021 - B 14 AS 389/20 B - juris RdNr 8 mwN;… BSG vom 30.6.2021 - B 4 AS 70/20 R - BSGE 132, 255 = SozR 4-1500 § 144 Nr. 11, RdNr 18 ff) , zur Wertaddition gemäß § 202 Satz 1 SGG iVm § 5 ZPO (…zB BSG vom 24.6.2020 - B 4 AS 9/20 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 88 RdNr 15;… BSG vom 24.6.2020 - B 4 AS 10/20 R - SozR 4-1300 § 45 Nr. 23 RdNr 18;… BSG vom 30.6.2021 - B 4 AS 70/20 R - BSGE 132, 255 = SozR 4-1500 § 144 Nr. 11, RdNr 19) und zu den Voraussetzungen, unter denen eine Addition der Streitwerte von Hauptantrag und Hilfsantrag wegen wirtschaftlicher Identität ausscheidet (zB BSG vom 10.10.2017 - B 12 KR 3/16 R - juris RdNr 15; BGH vom 26.11.2009 - III ZR 116/09 - juris RdNr 7; BGH vom 28.4.2022 - V ZR 78/21 - juris RdNr 4) .
  • OLG Brandenburg, 19.08.2025 - 6 W 64/25
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH findet eine Wertaddition aber dann nicht statt, wenn die verfolgten Ansprüche wirtschaftlich identisch sind, und zwar unabhängig davon, ob mehrere Streitgegenstände zugrunde liegen oder mehrere Streitgenossen in Anspruch genommen werden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 16.01.2023 - VI ZR 68/21, juris Rn. 5; vom 28.04.2022 - V ZR 78/21, juris Rn. 3;… vom 26.11.2009 - III ZR 116/09, juris Rn. 7;… vom 25.11.2003 - VI ZR 418/02, juris Rn. 5;… Zöller/Herget, ZPO, 35 Aufl., § 5 Rn. 8;… Toussaint/Elzer, Kostenrecht, 55. Aufl., § 39 GKG, Rn. 17 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Hamburg, 18.07.2024 - 2 So 35/24

    Keine Zusammenrechnung von Streitwerten bei kombiniertem Anfechtungs- und …

  • LG Itzehoe, 25.01.2024 - 7 O 77/22

    Gestaffelte Streitwertfestsetzung von Amts wegen

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