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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 03.04.1991 | BGH, 27.05.1992

Rechtsprechung
   BGH, 03.04.1992 - V ZR 83/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,42
BGH, 03.04.1992 - V ZR 83/91 (https://dejure.org/1992,42)
BGH, Entscheidung vom 03.04.1992 - V ZR 83/91 (https://dejure.org/1992,42)
BGH, Entscheidung vom 03. April 1992 - V ZR 83/91 (https://dejure.org/1992,42)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    ZGB-DDR § 70; VermG §§ 1 Abs. 3, 3 Abs. 1, 4 Abs. 2, 37; GVG § 13; VwGO § 40

  • Wolters Kluwer

    Grundstückkaufvertrag - Druck staatlicher Stellen - Ausreise aus der ehemaligen DDR - Ausschluß der Anfechtung - Anspruch auf Rückgabe von Grundeigentum vor Verwaltungsgerichten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    DDR: ZGB 70; VermG 1 Abs. 3, 3 Abs. 1, 4 Abs. 2, 37; GVG 13; VerwaltungsgerichtsO (VwGO) 40
    Anfechtung; Grundstückskaufvertrags; Ausreiseverkauf; Druck staatlicher Stellen; Nötigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluß zivilrechtlicher Anfechtung eines ausreisebedingten DDR-Grundstückskaufvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Vermögensgesetz; Anfechtung eines Grundstückskaufvertrages

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vermögensgesetz vorrangig (IBR 1992, 294)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 118, 34
  • NJW 1992, 1756
  • NJW 1992, 1757
  • ZIP 1992, 809
  • ZIP 1992, 809 A
  • MDR 1992, 773
  • NJ 1992, 358
  • VersR 1992, 1521
  • WM 1992, 1000
  • BB 1992, 1169
  • DB 1992, 1333
  • Rpfleger 1992, 511
 
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Wird zitiert von ... (95)Zitiert selbst (13)

  • BezG Gera, 04.12.1991 - 1 U 7/91
    Auszug aus BGH, 03.04.1992 - V ZR 83/91
    Für vermögensrechtliche Ansprüche an Vermögenswerten, die auf diesen Rechtsgrund gestützt werden, hat das Vermögensgesetz einen ausschließlichen, öffentlichrechtlichen (vgl. Erläuterung der Bundesregierung zu dem "Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen" - amtliche Erläuterung -, BT-Drucks. 11/7831 Abschnitt II, zu § 3; BezG Gera, ZIP 1992, 137, 139 und DtZ 1992, 122 f; KG, ZIP 1992, 211, 212) Rückübertragungsanspruch geschaffen und zugleich jeden Rechtsstreit über Vermögen, das danach Gegenstand einer Rückübertragung sein kann, den Verwaltungsgerichten zugewiesen.

    Eine, Wertungswidersprüche vermeidende, Auslegung zwingt daher dazu, die Vertragsanfechtung in diesen Fällen als durch das Vermögensgesetz ausgeschlossen anzusehen (ebenso LG Berlin, VIZ 1991, 34; KreisG Pössneck, DtZ 1991, 253;… Adlerstein/Adlerstein, a.a.O. 417, 422 f;… Reblin in Kaligin/Goutier, Eigentum und Investitionen in den neuen Bundesländern, Loseblatt, Fach 2250 Rdn. 5, 6; a.A. BezG Gera, ZIP 1992, 137, 139 und DtZ 1992, 122 f; KreisG Nordhausen, VIZ 1991, 33;… Barkam in Rädler/Raupach/Bezzenberger, Vermögen in der ehemaligen DDR, Loseblatt, § 10 VermG, Rdn. 40 f; zurückhaltend Koerner, Offene Vermögensfragen in den neuen Bundesländern, 1991, A VI 5; differenzierend KG, ZIP 1991, 1033 = DtZ 1991, 191).

  • BezG Gera, 19.11.1991 - 1 U 15/91
    Auszug aus BGH, 03.04.1992 - V ZR 83/91
    Für vermögensrechtliche Ansprüche an Vermögenswerten, die auf diesen Rechtsgrund gestützt werden, hat das Vermögensgesetz einen ausschließlichen, öffentlichrechtlichen (vgl. Erläuterung der Bundesregierung zu dem "Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen" - amtliche Erläuterung -, BT-Drucks. 11/7831 Abschnitt II, zu § 3; BezG Gera, ZIP 1992, 137, 139 und DtZ 1992, 122 f; KG, ZIP 1992, 211, 212) Rückübertragungsanspruch geschaffen und zugleich jeden Rechtsstreit über Vermögen, das danach Gegenstand einer Rückübertragung sein kann, den Verwaltungsgerichten zugewiesen.

    Eine, Wertungswidersprüche vermeidende, Auslegung zwingt daher dazu, die Vertragsanfechtung in diesen Fällen als durch das Vermögensgesetz ausgeschlossen anzusehen (ebenso LG Berlin, VIZ 1991, 34; KreisG Pössneck, DtZ 1991, 253;… Adlerstein/Adlerstein, a.a.O. 417, 422 f;… Reblin in Kaligin/Goutier, Eigentum und Investitionen in den neuen Bundesländern, Loseblatt, Fach 2250 Rdn. 5, 6; a.A. BezG Gera, ZIP 1992, 137, 139 und DtZ 1992, 122 f; KreisG Nordhausen, VIZ 1991, 33;… Barkam in Rädler/Raupach/Bezzenberger, Vermögen in der ehemaligen DDR, Loseblatt, § 10 VermG, Rdn. 40 f; zurückhaltend Koerner, Offene Vermögensfragen in den neuen Bundesländern, 1991, A VI 5; differenzierend KG, ZIP 1991, 1033 = DtZ 1991, 191).

  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen …

    Auszug aus BGH, 03.04.1992 - V ZR 83/91
    Maßgeblich ist vielmehr die Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschl. vom 10. April 1986, BGHZ 97, 312 [BGH 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85]).
  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 53/90

    Rechtsweg für die gerichtliche Geltendmachung der auf die Kleineinleiter …

    Auszug aus BGH, 03.04.1992 - V ZR 83/91
    Beurteilungszeitpunkt für die Eröffnung des Rechtswegs ist mithin der Schluß der mündlichen Verhandlung in der jeweiligen Instanz (…Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 50. Aufl., § 17 GVG Anm. 2;… Thomas/Putzo, ZPO, 17. Aufl., § 13 GVG Anm. 1 a; Kissel, NJW 1991, 945, 947 f; für die Rechtsmittelzüge vgl. jetzt § 17 a Abs. 5 GVG i.d.F. des Art. 2 des 4. VwGOÄndG v. 17. Dezember 1990, BGBl I 2809; BGHZ 114, 1 [BGH 28.02.1991 - III ZR 53/90]).
  • BGH, 23.02.1988 - VI ZR 212/87

    Rechtsweg für Klage der Bundesanstalt für Arbeit gegen den Empfänger von …

    Auszug aus BGH, 03.04.1992 - V ZR 83/91
    Es kommt darauf an, ob der zur Klagebegründung vorgetragene Sachverhalt für die aus ihm hergeleitete Rechtsfolge von Rechtssätzen des Zivilrechts geprägt ist (BGHZ 103, 255 [BGH 23.02.1988 - VI ZR 212/87]).
  • BVerfG, 26.10.1977 - 1 BvL 9/72

    Verfassungsfragen zur Entschädigungsproblematik der Bodenreformgesetzgebung in …

    Auszug aus BGH, 03.04.1992 - V ZR 83/91
    Art. 14 Abs. 3 Satz 2 GG selbst ist auf Enteignungsgesetze, die vor seinem Inkrafttreten auf dem Hoheitsgebiet des enteignenden Gesetzgebers erlassen wurden, nicht anwendbar (für vorkonstitutionelles Recht vgl. BVerfGE 4, 219, 236 ff; 46, 287 ff [BVerfG 26.10.1977 - 1 BvL 9/72]).
  • BVerfG, 21.07.1955 - 1 BvL 33/51

    Junktimklausel

    Auszug aus BGH, 03.04.1992 - V ZR 83/91
    Art. 14 Abs. 3 Satz 2 GG selbst ist auf Enteignungsgesetze, die vor seinem Inkrafttreten auf dem Hoheitsgebiet des enteignenden Gesetzgebers erlassen wurden, nicht anwendbar (für vorkonstitutionelles Recht vgl. BVerfGE 4, 219, 236 ff; 46, 287 ff [BVerfG 26.10.1977 - 1 BvL 9/72]).
  • BGH, 13.07.1954 - V ZR 166/52

    Bestattungsunternehmer auf Friedhof

    Auszug aus BGH, 03.04.1992 - V ZR 83/91
    Hierbei hat es der Kläger aber nicht in der Hand, allein durch Anführung von Klagegründen, die vor die ordentlichen Gerichte gehören, sich den Zugang zum Zivilrechtsweg zu verschaffen (BGHZ 14, 294, 297; 24, 302, 305).
  • BGH, 27.05.1957 - III ZR 7/56

    Verteilung von Mitteln unter öffentliche Körperschaften

    Auszug aus BGH, 03.04.1992 - V ZR 83/91
    Hierbei hat es der Kläger aber nicht in der Hand, allein durch Anführung von Klagegründen, die vor die ordentlichen Gerichte gehören, sich den Zugang zum Zivilrechtsweg zu verschaffen (BGHZ 14, 294, 297; 24, 302, 305).
  • KG, 25.11.1991 - 24 U 4830/91
    Auszug aus BGH, 03.04.1992 - V ZR 83/91
    Für vermögensrechtliche Ansprüche an Vermögenswerten, die auf diesen Rechtsgrund gestützt werden, hat das Vermögensgesetz einen ausschließlichen, öffentlichrechtlichen (vgl. Erläuterung der Bundesregierung zu dem "Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen" - amtliche Erläuterung -, BT-Drucks. 11/7831 Abschnitt II, zu § 3; BezG Gera, ZIP 1992, 137, 139 und DtZ 1992, 122 f; KG, ZIP 1992, 211, 212) Rückübertragungsanspruch geschaffen und zugleich jeden Rechtsstreit über Vermögen, das danach Gegenstand einer Rückübertragung sein kann, den Verwaltungsgerichten zugewiesen.
  • LG Berlin, 16.07.1991 - 84 S 3/91

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Eintragung eines Widerspruchs gegen die …

  • KG, 03.07.1991 - 24 W 1704/91
  • KreisG Nordhausen, 14.06.1991 - Z 112/90
  • BGH, 12.11.1992 - V ZR 230/91

    Zulässige Geltendmachung nichtiger Beurkundung eines DDR-Grundstücksvertrags - …

    1. Die Frage, ob für die von den Klägern geltend gemachten Schadensersatzansprüche der Rechtsweg zu den Zivilgerichten eröffnet ist (§ 13 GVG) oder ob das Vermögensgesetz hierfür die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte begründet (vgl. Senatsurt. v. 3. April 1992, V ZR 83/91V ZR 83/91, NJW 1992, 1757, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt), ist im Revisionsrechtszug nicht mehr zu prüfen (§ 17 a Abs. 5 GVG).

    a) Nach dem Senatsurteil vom 3. April 1992, V ZR 83/91V ZR 83/91, NJW 1992, 1757 ist allerdings die zivilrechtliche Anfechtung eines Grundstückskaufvertrages, den der Eigentümer auf Druck staatlicher Stellen abgeschlossen hat, um die Genehmigung zur Ausreise aus der ehemaligen DDR zu erhalten, durch den Rückerstattungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG (unlautere Machenschaften) ausgeschlossen.

  • BGH, 22.04.1998 - 5 StR 5/98

    Freispruch vom Vorwurf der Erpressung wegen Vermittlung der Ausreise aus der DDR …

    Hieran anschließend sind Fragen einer Rückübertragung so verlorener Vermögenswerte oder einer Entschädigung der davon Betroffenen entsprechend der Gemeinsamen Erklärung der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR zur Regelung offener Vermögensfragen vom 15. Juni 1990 (Art. 41 und Anl. III des Einigungsvertrages) im Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz, vgl. insbesondere § 1 Abs. 3, § 4 Abs. 3) geregelt (vgl. dazu BGHZ 118, 34).
  • BVerfG, 07.07.1998 - 1 BvR 1708/92

    Verfassungsmäßigkeit der Auslegung des § 1 Abs. 3 VermG

    Rn. 3 Im Berufungsrechtszug erklärte die Beschwerdeführerin, nachdem die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Verhältnis zwischen der Restitution nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz -VermG-) und zivilrechtlichen Ansprüchen vom 3. April 1992 (BGHZ 118, 34) ergangen war, den Rechtsstreit insgesamt in der Hauptsache für erledigt und beantragte, die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache festzustellen und den Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen.

    Das Bezirksgericht hat sich bei seinen Feststellungen maßgeblich auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. April 1992 (BGHZ 118, 34) berufen.

    Es hat sich dabei auf die Erwägung des Bundesgerichtshofs gestützt, daß der gesamtdeutsche Gesetzgeber - im Interesse einer einheitlichen Behandlung aller entsprechenden Fälle unter dem Regelungsregime des Vermögensgesetzes - eine mögliche Befreiung von der in § 70 Abs. 2 Satz 4 ZGB-DDR vorgesehenen Befristung nicht aufgegriffen habe (vgl. BGHZ 118, 34 ).

    Für eine analoge Anwendung des § 477 Abs. 1 Nr. 4 ZGB-DDR sprach zwar, daß vor dem Umbruch im Herbst 1989 keine Möglichkeit bestand, ein auf § 70 Abs. 2 Satz 1 ZGB-DDR gestütztes Anfechtungsrecht vor den Gerichten der Deutschen Demokratischen Republik durchzusetzen (vgl. BGHZ 118, 34 ).

    Gegen eine analoge Anwendung sprach aber das gesetzgeberische Ziel, zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen innerhalb der Solidargemeinschaft der durch unlautere Machenschaften in ihren Vermögenswerten Betroffenen die Ausschlußwirkung des Vermögensgesetzes gegenüber zivilrechtlichen Ansprüchen prinzipiell ausnahmslos anzuordnen (vgl. BGHZ 118, 34 ).

    Dies gilt um so mehr, als die Ausschlußwirkung des Vermögensgesetzes, die der Bundesgerichtshof prinzipiell auf alle vor dem Inkrafttreten des Vermögensgesetzes erhobenen Anfechtungsklagen erstreckt (vgl. BGHZ 118, 34 ), die Beschwerdeführerin nicht schutzlos stellt.

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   BGH, 03.04.1991 - V ZR 83/91   

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   BGH, 27.05.1992 - V ZR 83/91   

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BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1992 - V ZR 83/91 (https://dejure.org/1992,18035)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung der Bezeichnung eines Prozeßbevollmächtigten

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