Rechtsprechung
| BGH, 21.07.2023 - V ZR 90/22 |
Volltextveröffentlichungen (15)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Veräußerung von Wohnungseigentum: Passivlegitimation bei einer Klage eines Wohnungseigentümers auf Zustimmung des Verwalters
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 47 Abs 1 GKG, § 47 Abs 2 GKG, § 48 Abs 1 GKG, § 12 Abs 1 WoEigG, § 3 ZPO
Veräußerung von Wohnungseigentum: Passivlegitimation bei einer Klage eines Wohnungseigentümers auf Zustimmung des Verwalters - IWW
§ 18 Abs. 1, § ... 9b Abs. 1 WEG, § 12 WEG, § 47 WEG, § 12 Abs. 1 WEG, § 18 Abs. 1 WEG, § 24 Abs. 1 WEG, § 22 Abs. 1a BImSchG, § 47 Satz 2 WEG, § 12 Abs. 2 WEG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 47 Abs. 1 GKG, § 49a GKG, § 49a Abs. 1 Satz 2 GKG, § 48 GKG, § 3 ZPO, § 49 GKG, § 47 Abs. 2 GKG, § 71 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG
- Deutsches Notarinstitut
WEG § 12
Verwalterzustimmung; Klage auf Zustimmung; richtiger Klagegegner; Gemeinschaft der Wohnungseigentümer - Wolters Kluwer
Streitwert einer Klage auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums; Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung des Wohnungseigentums eines Wohnungseigentümers
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Wer muss auf Zustimmung zur Veräußerung von Wohneigentum verklagt werden?; §§ 12 Abs. 1, 47 WEG; 49 GKG
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
WEG § 12 Abs. 1; GKG § 48 Abs. 1
Klage ausschließlich gegen GdWE bei in Teilungserklärung bestimmter Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung des Wohnungseigentums - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG § 12 Abs. 1
Zustimmungserfordernisse für Wohnungsveräußerungen in der Teilungserklärung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
WEG § 12 Abs. 1; WEG § 12 Abs. 1 ; GKG § 48 Abs. 1
Streitwert einer Klage auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums; Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung des Wohnungseigentums eines Wohnungseigentümers - datenbank.nwb.de
Veräußerung von Wohnungseigentum: Passivlegitimation bei einer Klage eines Wohnungseigentümers auf Zustimmung des Verwalters
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Klage auf Zustimmung zur Veräußerung richtet sich gegen den Verband
Kurzfassungen/Presse (6)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Veräußerung des Wohnungseigentums und die Zustimmungserfordernis
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Passivlegitimation bei Klage auf Zustimmung zur Veräußerung von Wohneigentum
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Klage auf Zustimmung des WEG-Verwalters richtet sich nicht gegen den Verwalter - Klage auf Zustimmung des WEG-Verwalters richtet sich nicht gegen den Verwalter
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zustimmungsanspruch gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft bei Veräußerung von Wohnungseigentum eines Wohnungseigentümers
- haufe.de (Kurzinformation)
Für Verwalterzustimmung muss jetzt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) verklagt werden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Klage auf Zustimmung zum Verlauf von Wohneigentum muss gegen Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtet werden - Zustimmungserfordernis des Verwalters nach Teilungserklärung
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Veräußerungszustimmung - Klagegegner? (IMR 2023, 428)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Streitwert der Klage auf Erteilung der Veräußerungszustimmung (IMR 2023, 429)
Verfahrensgang
- AG Hannover, 08.09.2021 - 481 C 1396/21
- LG Lüneburg, 26.04.2022 - 9 S 55/21
- LG Lüneburg, 12.05.2022 - 9 S 55/21
- BGH, 21.07.2023 - V ZR 90/22
Papierfundstellen
- BGHZ 239, 1
- NJW 2023, 3654
- MDR 2023, 1167
- DNotZ 2024, 98
- NZM 2023, 719
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (9)
- BGH, 13.05.2011 - V ZR 166/10
Wohnungseigentum: Passivlegitimation der Wohnungseigentümer bei Verweigerung der …
Auszug aus BGH, 21.07.2023 - V ZR 90/22
Grundsätzlich war die Klage gegen den Verwalter zu richten, der in aller Regel bei der Entscheidung über die Zustimmung zur Veräußerung als Treuhänder und mittelbarer Stellvertreter der Wohnungseigentümer tätig wurde und hierbei kein eigenes - nur von ihm wahrnehmbares - Recht wahrnahm (vgl. Senat, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 166/10, ZWE 2011, 321, 322;… Urteil vom 18. Oktober 2019 - V ZR 188/18, NJW-RR 2020, 393 Rn. 6).Hatten allerdings die Wohnungseigentümer die Entscheidung über die an sich von dem Verwalter zu erteilende Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum an sich gezogen und beschlossen, sie zu verweigern, waren sie und nicht der Verwalter für die Klage auf Erteilung der Zustimmung passivlegitimiert (vgl. Senat, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 166/10, ZWE 2011, 321, 322).
Ein solches Ansichziehen sollte nur dann ausscheiden, wenn die Teilungserklärung ausnahmsweise dem Verwalter die Erteilung der Zustimmung eindeutig als eigenes - nur von ihm wahrnehmbares - Recht zuwies (Senat, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 166/10, aaO).
Jedenfalls führte eine entsprechende Regelung lediglich dazu, dass die Wohnungseigentümer die Entscheidung über die Zustimmung zur Veräußerung nicht an sich ziehen und selbst treffen können (vgl. Senat, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 166/10, ZWE 2011, 321, 322).
- BGH, 18.01.2018 - V ZR 71/17
Wohnungseigentumssache: Streitwert einer Klage auf Erteilung der Zustimmung zur …
Auszug aus BGH, 21.07.2023 - V ZR 90/22
Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz hat nichts daran geändert, dass der Streitwert einer Klage auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums in der Regel 20% des Verkaufspreises des Wohnungseigentums beträgt (Fortentwicklung von Senat, Beschluss vom 18. Januar 2018 - V ZR 71/17, NJW-RR 2018, 775 Rn. 4 ff.).Dieser Bruchteil bildete den Mindeststreitwert i.S.d. § 49a Abs. 1 Satz 2 GKG aF (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Januar 2018 - V ZR 71/17, NJW-RR 2018, 775 Rn. 4 ff.).
- BGH, 18.10.2019 - V ZR 188/18
Verpflichtung des ehemaligen Verwalter einer klagenden …
Auszug aus BGH, 21.07.2023 - V ZR 90/22
Grundsätzlich war die Klage gegen den Verwalter zu richten, der in aller Regel bei der Entscheidung über die Zustimmung zur Veräußerung als Treuhänder und mittelbarer Stellvertreter der Wohnungseigentümer tätig wurde und hierbei kein eigenes - nur von ihm wahrnehmbares - Recht wahrnahm (vgl. Senat, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 166/10, ZWE 2011, 321, 322; Urteil vom 18. Oktober 2019 - V ZR 188/18, NJW-RR 2020, 393 Rn. 6).Auch in einem solchen Fall wird der Verwalter aber nicht, wie die Revision meint, als außenstehender Dritter, sondern im Interesse der übrigen Wohnungseigentümer tätig (vgl. Senat, Urteil vom 18. Oktober 2019 - V ZR 188/18, NJW-RR 2020, 393 Rn. 6).
- BGH, 09.12.2021 - V ZR 112/21
Streitwertfestsetzung in Wohneigentumsangelegenheiten
Auszug aus BGH, 21.07.2023 - V ZR 90/22
Maßgeblich ist insofern aber der richtige, nicht der festgesetzte Streitwert für die erste Instanz (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Dezember 2021 - V ZR 112/21, ZWE 2022, 141 Rn. 5). - BGH, 17.03.2023 - V ZR 140/22
BGH bejaht "Beschlusszwang" für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums …
Auszug aus BGH, 21.07.2023 - V ZR 90/22
Deshalb müssen auch Altvereinbarungen auf der Grundlage der durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vorgegebenen Systematik verstanden werden (so auch Hogenschurz, ZWE 2023, 73, 74; Forschner, ZWE 2022, 193, 199; siehe zur sog. dynamischen Verweisung in einer Gemeinschaftsordnung auf die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen auch Senat, Urteil vom 17. März 2023 - V ZR 140/22, ZWE 2023, 211 Rn. 17). - BGH, 13.12.2019 - V ZR 203/18
Zulässigkeit des Betreibens eines Eltern-Kind-Zentrums in einer Wohnungs- und …
Auszug aus BGH, 21.07.2023 - V ZR 90/22
In diesem Sinne hält der Senat eine ergänzende Auslegung der Teilungserklärung in den Fällen für möglich, in denen eine Lücke durch eine Änderung der rechtlichen Verhältnisse entsteht (vgl. Senat, Urteil vom 13. Dezember 2019 - V ZR 203/18, NJW 2020, 1354 Rn. 17 zu der Berücksichtigung von § 22 Abs. 1a BImSchG bei der Auslegung von vor dem Inkrafttreten der Norm errichteten Teilungserklärungen). - BGH, 16.12.2022 - V ZR 263/21
Passivlegitimation für ordnungsgemäße Umsetzung eines WEG-Beschlusses
Auszug aus BGH, 21.07.2023 - V ZR 90/22
Diese erfüllt die ihr zugewiesenen Aufgaben durch ihre Organe; internes Organ für die Ausführung ist der Verwalter, der die Entscheidungen umsetzt und dabei durch den Verwaltungsbeirat unterstützt wird (vgl. BT-Drucks. 19/18791 S. 58; Senat, Urteil vom 16. Dezember 2022 - V ZR 263/21, NJW-RR 2023, 226 Rn. 26). - BGH, 22.03.2019 - V ZR 145/18
Umlage der Kosten für die Reparatur der Hebebühnen der Doppelparker und …
Auszug aus BGH, 21.07.2023 - V ZR 90/22
Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (st. Rspr. vgl. Senat, Urteil vom 22. März 2019 - V ZR 145/18, ZWE 2019, 322 Rn. 7 mwN). - AG Heidelberg, 19.03.2021 - 45 C 2/21
Passivlegitimation bei Klage auf Nachweis der Verwaltereigenschaft durch …
Auszug aus BGH, 21.07.2023 - V ZR 90/22
Zum Teil wird die Auffassung vertreten, dass auch unter der Geltung des neuen Rechts der Verwalter selbst auf Zustimmung in Anspruch genommen werden müsse, es sei denn, die Eigentümerversammlung habe die Zustimmung abgelehnt oder der Verwalter verweigere die von der Eigentümerversammlung erteilte Zustimmung (vgl. AG Heidelberg, ZWE 2021, 269 Rn. 15;… Hügel/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 12 Rn. 71; BeckFormB WEG/Rüscher, J.V.1. Anm. 2; BeckFormB WEG/B. Müller, L.IV.3 Anm. 6).
- BGH, 14.02.2025 - V ZR 236/23
Änderung des Schlüssels für die Kostenverteilung und die Zuführung zu der …
Übergangsvorschriften für Altvereinbarungen hat der Gesetzgeber nämlich nicht vorgesehen; vielmehr kommt in § 47 WEG der eindeutige Wille des Gesetzgebers zum Ausdruck, bei der Auslegung von Vereinbarungen im Zweifel dem neuen Recht zur Geltung zu verhelfen (vgl. Senat, Urteil vom 21. Juli 2023 - V ZR 90/22, NJW 2023, 3654 Rn. 16;… Urteil vom 22. März 2024 - V ZR 141/23, NJW 2024, 2173 Rn. 18). - BGH, 05.07.2024 - V ZR 34/24
Wohnungseigentum: Ansprüche des einzelnen Wohnungseigentümers wegen …
Denn danach obliegt die Verwaltung (auch) im Innenverhältnis ausschließlich der GdWE (§ 18 Abs. 1 WEG), die die ihr zugewiesenen Aufgaben durch ihre Organe erfüllt; internes Organ für die Ausführung ist der Verwalter (vgl. BT-Drucks. 19/18791 S. 58; Senat, Urteil vom 21. Juli 2023 - V ZR 90/22, BGHZ 239, 1 Rn. 11).Diese erfüllt die ihr zugewiesenen Aufgaben durch ihre Organe; internes Organ für die Ausführung ist der Verwalter, der die Entscheidung umsetzt und dabei durch den Verwaltungsbeirat unterstützt wird (vgl. Senat, Urteil vom 21. Juli 2023 - V ZR 90/22, BGHZ 239, 1 Rn. 11;… Urteil vom 16. Dezember 2022 - V ZR 263/21, NZM 2023, 249 Rn. 26).
- BGH, 26.09.2025 - V ZR 206/24
Wer muss Jahresabrechnung erstellen: neuer oder alter Verwalter?
Rn. 8 bb) Mit dem am 1. Dezember 2020 in Kraft getretenen Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) hat der Gesetzgeber die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters und das Verhältnis zu der GdWE grundlegend neu ausgestaltet (eingehend Senat, Urteil vom 21. Juli 2023 - V ZR 90/22, BGHZ 239, 1 Rn. 11 f.); dies betrifft auch die neu gefasste Vorschrift des § 28 WEG.Mit der Nennung des Verwalters wird lediglich das für die Erfüllung dieser Aufgabe zuständige Organ bestimmt (vgl. Senat, Urteil vom 21. Juli 2023 - V ZR 90/22, BGHZ 239, 1 Rn. 11).
- BGH, 22.03.2024 - V ZR 141/23
Wohnungseigentum: Passivlegitimation bei Klage eines Wohnungseigentümers auf …
Der Senat hat bereits entschieden, dass die Klage auf Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums für den Fall einer in der Gemeinschaftsordnung vereinbarten Verwalterzustimmung seit dem 1. Dezember 2020 stets gegen die GdWE zu richten ist, weil nunmehr die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums sowohl im Außen- als auch im Innenverhältnis ausschließlich dem Verband obliegt (vgl. Senat, Urteil vom 21. Juli 2023 - V ZR 90/22, NJW 2023, 3654 Rn. 5, 11).Auch hier entspricht es seit dem 1. Dezember 2020 der gebotenen objektiven und nächstliegenden Auslegung der Teilungserklärung (vgl. Senat, Urteil vom 21. Juli 2023 - V ZR 90/22, aaO Rn. 12), die GdWE als zuständig und damit als passivlegitimiert anzusehen.
Daher ist eine ergänzende Auslegung der Teilungserklärung in den Fällen möglich, in denen eine Lücke durch eine Änderung der rechtlichen Verhältnisse entsteht (vgl. Senat, Urteil vom 21. Juli 2023 - V ZR 90/22, NJW 2023, 3654 Rn. 15).
Rn. 18 bb) Dieses Ergebnis wird - entgegen der Ansicht der Revision - bestätigt durch § 47 WEG, der einen Anwendungsfall der ergänzenden Vertragsauslegung von Vereinbarungen darstellt, so dass die allgemeinen Grundsätze der Auslegung von Grundbucherklärungen gelten (vgl. Senat, Urteil vom 21. Juli 2023 - V ZR 90/22, NJW 2023, 3654 Rn. 16;… Bärmann/Göbel WEG, 15. Aufl., WEG § 47 Rn. 4).
Deshalb müssen auch Altvereinbarungen auf der Grundlage der durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vorgegebenen Systematik verstanden werden (vgl. Senat, Urteil vom 21. Juli 2023 - V ZR 90/22, aaO).
- BGH, 19.04.2024 - V ZR 167/23
Parteiwechsel von Verwalter auf GdWE nach Rechtsänderung in Berufungsinstanz
Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums der Zustimmung des Verwalters bedarf (vgl. § 12 Abs. 1 WEG), ist seit dem 1. Dezember 2020 eine Klage auf Zustimmung stets gegen die GdWE zu richten (Senat, Urteil vom 21. Juli 2023 - V ZR 90/22, NJW-RR 2023, 3654 Rn. 9). - BGH, 15.11.2024 - V ZR 239/23
Geänderter Kostenverteilungsschlüssel muss angewandt werden
Übergangsvorschriften für Altvereinbarungen hat der Gesetzgeber nämlich nicht vorgesehen; vielmehr kommt in § 47 WEG der eindeutige Wille des Gesetzgebers zum Ausdruck, bei der Auslegung von Vereinbarungen im Zweifel dem neuen Recht zur Geltung zu verhelfen (vgl. Senat, Urteil vom 21. Juli 2023 - V ZR 90/22, NJW 2023, 3654 Rn. 16;… Urteil vom 22. März 2024 - V ZR 141/23, NJW 2024, 2173 Rn. 18). - BGH, 23.05.2025 - V ZR 39/24
Kostentragungspflicht eines Teilerbbauberechtigten für Prüfung der …
Diese erfüllt die ihr zugewiesenen Aufgaben durch ihre Organe (vgl. Senat, Urteil vom 21. Juli 2023 - V ZR 90/22, BGHZ 239, 1 Rn. 11;… Urteil vom 5. Juli 2024 - V ZR 34/24, BGHZ 241, 98 Rn. 5). - BGH, 27.02.2026 - V ZR 98/25
Wohnungseigentümer: Feststellungsklage gegen Gemeinschaftsordnung zulässig
Er umfasst jede Entscheidung und Maßnahme mit rechtlicher oder tatsächlicher Beziehung zum Gemeinschaftseigentum oder Gemeinschaftsvermögen (vgl. zu dem Paradigmenwechsel Senat, Urteil vom 21. Juli 2023 - V ZR 90/22, BGHZ 239, 1 Rn. 11). - OLG Düsseldorf, 10.02.2026 - 6 U 1/25
Aldi Süd darf Kaffee unter den Herstellungskosten anbieten
Maßgeblich ist insofern aber der richtige, nicht der festgesetzte Streitwert für die erste Instanz (vgl. BGH, Urteil vom 21.07.2023, V ZR 90/22, BeckRS 2023, 20533, Rn. 20;… Beschluss vom 09.12.2021, V ZR 112/21, ZWE 2022, 141 Rn. 5). - LG Saarbrücken, 20.09.2024 - 5 S 4/23
Wer trägt die Kosten des Brandschutzes bei einem Dachgeschossausbau?
Rn. 37 Nach neuer Gesetzeslage gilt bei einem in der Teilungserklärung zugebilligten Ausbaurecht ergänzend § 21 Abs. 1-5 WEG, wobei über § 47 WEG Altvereinbarungen aus der Zeit vor dem 01.12.2020 ebenfalls erfasst werden (…vgl. Bärmann/Dötsch, WEG, 15. Aufl., § 21 Rn. 20, 115; BGH, Urteil vom 21.07.2023, V ZR 90/22). - LG Frankfurt/Main, 12.03.2026 - 13 S 22/25
Eigentümer hat Anspruch auf Abstellung einer zweckwidrigen Nutzung durch die WEG
- LG Frankfurt/Main, 15.02.2024 - 13 S 53/23
Beauftragung eines Rechtsanwalts bedarf keines Rechtsgutachtens!
- AG Düsseldorf, 24.11.2025 - 290a C 42/25
Kampf gegen Obdachlosigkeit: Wohnungslose dürfen in Düsseldorfer WEG einziehen
- VGH Baden-Württemberg, 30.10.2025 - 3 S 1631/25
Anwendbarkeit des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2025
- OLG Brandenburg, 23.10.2025 - 1 AR 22/25
Gerichtsstandsbestimmung bei behaupteter Gesamtschuldnerschaft im WEG-Recht
- AG Oberhausen, 27.08.2024 - 334 C 54/23
Zur Veräußerungszustimmung / Beendigung der Verwalterbestellung nach Auslaufen …
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