Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 30.11.2011

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   VGH Baden-Württemberg, 03.04.2012 - 4 S 1773/09   

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https://dejure.org/2012,9175
VGH Baden-Württemberg, 03.04.2012 - 4 S 1773/09 (https://dejure.org/2012,9175)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.04.2012 - 4 S 1773/09 (https://dejure.org/2012,9175)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. April 2012 - 4 S 1773/09 (https://dejure.org/2012,9175)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unionsrechtlich begründeter Anspruch auf Leistungen der Hinterbliebenenversorgung (hier: Witwergeld) des Lebenspartners eines verstorbenen Beamten bei Vorliegen der Eintragung einer Lebenspartnerschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unionsrechtlich begründeter Anspruch auf Leistungen der Hinterbliebenenversorgung (hier: Witwergeld) des Lebenspartners eines verstorbenen Beamten bei Vorliegen der Eintragung einer Lebenspartnerschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Witwergeld auch für hinterbliebenen Lebenspartner

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Witwergeld bei eingetragener Lebenspartnerschaft

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Tod von Beamten - Witwergeld auch für hinterbliebenen Lebenspartner

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Witwergeld für hinterbliebenen Lebenspartner

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Lebenspartner bekommt Witwergeld

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Witwergeld auch für hinterbliebenen Lebenspartner

  • anwaeltinnenkanzlei.de (Leitsatz)

    Lebenspartner von Beamten steht nach deren Tod ein Witwergeld zu

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Auch ein hinterbliebener Lebenspartner erhält Witwergeld

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beamtenrecht: Wichtige Gleichstellung eingetragener Lebenspartner beim Witwergeld

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Witwergeld für eingetragenen Lebenspartner

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wichtige Gleichstellung eingetragener Lebenspartner beim Witwergeld

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Witwergeld auch für homosexuelle Lebenspartner

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Witwergeld auch für hinterbliebenen Lebenspartner - Ausschluss hinterbliebener Lebenspartner von der Hinterbliebenenversorgung mit EU-Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie unvereinbar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2012, 477
  • DÖV 2012, 607
  • DÖV 2012, 607 VBlBW 2012, 477 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 47.09

    Hinterbliebenenversorgung; Alimentation; Lebenspartner; eingetragene

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.04.2012 - 4 S 1773/09
    Nach dem Tod eines Beamten hat der hinterbliebene Lebenspartner, der mit dem Beamten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt hat, jedenfalls seit dem 01.01.2005 (insoweit offengelassen von BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 47.09 -, ZBR 2011, 304) einen unionsrechtlich begründeten Anspruch auf Leistungen der Hinterbliebenenversorgung (hier: Witwergeld) wie der hinterbliebene Ehepartner eines Beamten.

    Die Einbeziehung von Lebenspartnern im Sinne des Gesetzes über die eingetragene Lebenspartnerschaft vom 16.02.2001 (BGBl. I S. 266) in die Hinterbliebenenversorgung widerspricht darüber hinaus dem Willen des Gesetzgebers, weil dieser sich bewusst gegen die zunächst vorgesehene weitergehende Gleichstellung von Ehe- und Lebenspartnern im Beamtenrecht entschieden hat (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 47.09 -, ZBR 2011, 304 m.w.N.; s.a. BT-Drs. 15/3445 S. 14; LT-Drs. 14/3016 S. 4 f.).

    Deshalb dürften die hieraus gewährten Leistungen bereits der Sache nach keine "vom Familienstand abhängigen" Leistungen im Sinne des vorgenannten Erwägungsgrundes sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 47.09 -, a.a.O.).

    Zur Erfüllung seiner Unterhaltspflichten zählt dabei auch die Vorsorge für den Todesfall (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 47.09 -, a.a.O.).

    Diese wird nicht gewährt, um einen Beitrag zur Förderung der durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützten Ehe im Hinblick auf deren gesellschaftliche Bedeutung zu leisten (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 47.09 -, a.a.O.).

    Die vergleichbare Lage zwischen Hinterbliebenen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und einer Ehe im Hinblick auf die Gewährung von Hinterbliebenenversorgung besteht nicht erst seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.2009 (a.a.O.), sondern (jedenfalls) bereits für den hier maßgeblichen Zeitraum seit 01.01.2005 (offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 47.09 -, a.a.O. unter Hinweis auf das Urteil zum Familienzuschlag vom 28.10.2010 - 2 C 10.09 -, a.a.O.).

    Die Gewährung von Sekundäransprüchen auf Entschädigung und Schadensersatz schöpft den Gehalt der Richtlinie nicht aus (BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 47.09 -, a.a.O.).

    Die maßgeblichen Richtlinienvorschriften - insbesondere Art. 1 bis 3 und 16 - sind auch inhaltlich unbedingt und hinreichend genau, so dass sie geeignet sind, unmittelbare Rechtswirkungen zu entfalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 47.09 -, a.a.O.).

    Das mitgliedstaatliche Gericht hat vielmehr von mehreren denkbaren Möglichkeiten zur Umsetzung des Unionsrechts die effektivste zu wählen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 47.09 -, a.a.O. m.w.N.).

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.04.2012 - 4 S 1773/09
    Die Wahl des Familienstandes entspricht in der Regel der sexuellen Orientierung der Partner (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschlüsse vom 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07 -, BVerfGE 124, 199 und vom 21.07.2010 - 1 BvR 611/07 und 1 BvR 2464/07 -, BVerfGE 126, 400).

    Die Unterhaltsrechte und -pflichten innerhalb von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften sind damit weitgehend identisch geregelt, so dass die bei Versterben eines Unterhaltspflichtigen entstehende Unterhaltslücke nach gleichen Maßstäben zu bemessen ist; verallgemeinerungsfähige Unterschiede gibt es insoweit nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.07.2009, a.a.O.).

    Vor diesem Hintergrund lässt sich im Bereich der Hinterbliebenenversorgung jedenfalls seit diesem Zeitpunkt (01.01.2005) - und damit für den gesamten hier streitgegenständlichen Zeitraum - kein wesentlicher Unterschied zwischen hinterbliebenen Ehegatten und hinterbliebenen Lebenspartnern (mehr) feststellen (vgl. hierzu für die Hinterbliebenenversorgung in der betrieblichen Altersversorgung: BAG, Urteil vom 14.01.2009 - 3 AZR 20/07 -, BAGE 129, 105; für die betriebliche Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zusatzversichert sind: BVerfG, Beschluss vom 07.07.2009, a.a.O.; BGH, Urteile vom 07.07.2010 - IV ZR 16/09 und IV ZR 267/04 -, MDR 2010, 1185 f.).

    Weder ist jede Ehe auf Kinder ausgelegt, noch greift das Modell der "Versorgerehe", vielmehr ist beides auch für eingetragene Lebenspartnerschaften denkbar (hierzu im Einzelnen BVerfG, Beschluss vom 07.07.2009, a.a.O.).

    Ein die unterschiedliche Behandlung im Bereich der Hinterbliebenenversorgung rechtfertigender (angeblich noch) in der Lebenswirklichkeit anzutreffender typischer Befund, dass in der Ehe ein Ehegatte namentlich wegen der Aufgabe der Kindererziehung und hierdurch bedingter Einschränkungen bei der Erwerbstätigkeit tatsächlich vom anderen Ehegatten Unterhalt erhält, während bei der Lebenspartnerschaft typischerweise nicht von einem Unterhaltsbedarf eines der Partner ausgegangen werden muss (so noch BVerwG, Urteil vom 25.07.2007 - 6 C 27.06 -, BVerwGE 129, 129; s.a. Beschluss vom 21.07.2008 - 6 B 33.08 -, Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 51 m.w.N.), trifft, wie das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 07.07.2009 (a.a.O.) klargestellt hat, nicht zu.

    Die vergleichbare Lage zwischen Hinterbliebenen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und einer Ehe im Hinblick auf die Gewährung von Hinterbliebenenversorgung besteht nicht erst seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.2009 (a.a.O.), sondern (jedenfalls) bereits für den hier maßgeblichen Zeitraum seit 01.01.2005 (offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 47.09 -, a.a.O. unter Hinweis auf das Urteil zum Familienzuschlag vom 28.10.2010 - 2 C 10.09 -, a.a.O.).

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.2009 (a.a.O.) zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und Ehe in der betrieblichen Altersversorgung hat nicht erst für den Entscheidungszeitpunkt eine "normative Vergleichbarkeit" hergestellt, sondern bezieht sich auch in der Sache auf den Zeitraum seit dem 01.01.2005 (vgl. hierzu auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 11.06.2010 - 1 BvR 170/06 -, DVBl 2010, 1098).

  • EuGH, 10.05.2011 - C-147/08

    Zusatzversorgungsbezüge eines in einer Lebenspartnerschaft lebenden Partners, die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.04.2012 - 4 S 1773/09
    Dies zu beurteilen, ist Sache des mitgliedstaatlichen Gerichts (EuGH, Urteile vom 01.04.2008 - C-267/06 "Maruko" -, ZBR 2008, 375 und vom 10.05.2011 - C-147/08 "Römer" -, EuGRZ 2011, 278).

    Nicht vorzunehmen ist hingegen eine Prüfung, ob die eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe im nationalen Recht allgemein und umfassend rechtlich gleichgestellt ist (EuGH, Urteil vom 10.05.2011, a.a.O.; anders noch BVerwG, Urteil vom 15.11.2007 - 2 C 33.06 -, ZBR 2008, 381; die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde wurde mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 31.08.2011 - 2 BvR 1979/08 - aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen).

    Offen bleiben kann hier, ob der unionsrechtliche Anspruch auf Gleichbehandlung bereits seit dem Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 2000/78/EG am 02.12.2003 (Art. 18 Satz 1) besteht (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 10.05.2011, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 27.06

    Ärzteversorgung; Hinterbliebenenversorgung; Witwe; Witwer; Lebenspartner;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.04.2012 - 4 S 1773/09
    Unabhängig vom jeweiligen Versorgungsträger liegt es in der maßgeblichen Zielsetzung der Hinterbliebenenversorgung, dem Wegfall eines Unterhaltsanspruchs Rechnung zu tragen (vgl. hierzu bereits BVerwG, Urteil vom 25.07.2007, a.a.O.).

    Ein die unterschiedliche Behandlung im Bereich der Hinterbliebenenversorgung rechtfertigender (angeblich noch) in der Lebenswirklichkeit anzutreffender typischer Befund, dass in der Ehe ein Ehegatte namentlich wegen der Aufgabe der Kindererziehung und hierdurch bedingter Einschränkungen bei der Erwerbstätigkeit tatsächlich vom anderen Ehegatten Unterhalt erhält, während bei der Lebenspartnerschaft typischerweise nicht von einem Unterhaltsbedarf eines der Partner ausgegangen werden muss (so noch BVerwG, Urteil vom 25.07.2007 - 6 C 27.06 -, BVerwGE 129, 129; s.a. Beschluss vom 21.07.2008 - 6 B 33.08 -, Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 51 m.w.N.), trifft, wie das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 07.07.2009 (a.a.O.) klargestellt hat, nicht zu.

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09

    Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.04.2012 - 4 S 1773/09
    Der Regelung der Hinterbliebenenversorgung liegt keine familienpolitische Zielsetzung zugrunde (so in Abgrenzung zum Familienzuschlag auch BVerwG, Urteile vom 28.10.2010 - 2 C 10.09 -, NJW 2011, 1466 und - 2 C 21.09 -, DVBL 2011, 354).

    Die vergleichbare Lage zwischen Hinterbliebenen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und einer Ehe im Hinblick auf die Gewährung von Hinterbliebenenversorgung besteht nicht erst seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.2009 (a.a.O.), sondern (jedenfalls) bereits für den hier maßgeblichen Zeitraum seit 01.01.2005 (offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 47.09 -, a.a.O. unter Hinweis auf das Urteil zum Familienzuschlag vom 28.10.2010 - 2 C 10.09 -, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 16.07.2009 - 4 K 2711/08

    Witwergeld für überlebenden Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.04.2012 - 4 S 1773/09
    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 16. Juli 2009 - 4 K 2711/08 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 16. Juli 2009 - 4 K 2711/08 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • EuGH, 30.05.1991 - 361/88

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.04.2012 - 4 S 1773/09
    Soweit die Richtlinie Ansprüche des Einzelnen begründen soll, muss insbesondere erreicht werden, dass die Begünstigten in der Lage sind, von ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (EuGH, Urteile vom 30.05.1991 - C-361/88 -, Slg. 1991, I-2567 und vom 13.12.2007 - C-418/04 -, Slg. 2007, I-10947).
  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 20/07

    Eingetragene Lebenspartnerschaft - betriebliche Altersversorgung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.04.2012 - 4 S 1773/09
    Vor diesem Hintergrund lässt sich im Bereich der Hinterbliebenenversorgung jedenfalls seit diesem Zeitpunkt (01.01.2005) - und damit für den gesamten hier streitgegenständlichen Zeitraum - kein wesentlicher Unterschied zwischen hinterbliebenen Ehegatten und hinterbliebenen Lebenspartnern (mehr) feststellen (vgl. hierzu für die Hinterbliebenenversorgung in der betrieblichen Altersversorgung: BAG, Urteil vom 14.01.2009 - 3 AZR 20/07 -, BAGE 129, 105; für die betriebliche Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zusatzversichert sind: BVerfG, Beschluss vom 07.07.2009, a.a.O.; BGH, Urteile vom 07.07.2010 - IV ZR 16/09 und IV ZR 267/04 -, MDR 2010, 1185 f.).
  • EuGH, 01.07.2010 - C-194/08

    Aufgrund ihrer Schwangerschaft beurlaubten oder auf einem anderen Arbeitsplatz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.04.2012 - 4 S 1773/09
    Sie ist hinreichend genau, um von einem Einzelnen geltend gemacht und vom Gericht angewandt werden zu können, wenn sie in unzweideutigen Worten eine Verpflichtung festlegt (EuGH, Urteil vom 01.07.2010 - C-194/08 "Gassmayr" -, EuGRZ 2010, 296 m.w.N.).
  • EuGH, 11.07.2002 - C-62/00

    Marks & Spencer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.04.2012 - 4 S 1773/09
    Eine Richtlinie ist auch dann unmittelbar anwendbar, wenn Umsetzungsmaßnahmen zwar in Kraft getreten sind, diese aber eine vollständige Anwendung der Richtlinie nicht tatsächlich gewährleisten (EuGH, Urteil vom 11.07.2002 - C-62/00 "Marks & Spencer" -, Slg. 2002, I-6325).
  • BGH, 07.07.2010 - IV ZR 267/04

    Zur Altersversorgung eingetragener Lebenspartner nach der Satzung der

  • BVerfG, 12.03.1975 - 1 BvL 15/71

    Hinterbliebenenrente

  • EuGH, 13.12.2007 - C-418/04

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • BVerfG, 31.08.2011 - 2 BvR 1979/08

    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Vorbefassung eines Richters mit

  • BVerfG, 11.06.2010 - 1 BvR 170/06

    Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtgewährung einer Hinterbliebenenrente bei

  • BGH, 07.07.2010 - IV ZR 16/09

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Verfassungswidrigkeit der

  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

  • BVerwG, 15.11.2007 - 2 C 33.06

    Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft;

  • BVerwG, 21.07.2008 - 6 B 33.08

    Verfassungsmäßigkeit der versorgungsrechtlich ungleichen Behandlung verheirateter

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

  • EuGH, 01.04.2008 - C-267/06

    EIN GLEICHGESCHLECHTLICHER LEBENSPARTNER KANN ANSPRUCH AUF EINE WITWERRENTE AUS

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 21.09

    Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft haben seit Juli 2009 Anspruch auf den

  • EuGH, 07.02.2006 - C-267/05

    Oakley

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2015 - 4 S 1211/14

    Beamtenversorgung; Berücksichtigung von Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr

    Eine Ruhegehalt nach dem Beamtenversorgungsgesetz fällt damit in den Anwendungsbereich des Art. 157 Abs. 2 AEUV (vgl. EuGH, Urteil vom 23.10.2003, a.a.O., RdNr. 63; s. ferner zum französischen Beamtenpensionssystem Urteil vom 29.11.2001, a.a.O., RdNr. 30 ff., 35) sowie folglich in denjenigen der Richtlinie 2000/78/EG (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2010, a.a.O., zur Hinterbliebenenversorgung nach §§ 18 ff. BeamtVG; Senatsurteil vom 03.04.2012 - 4 S 1773/09 -, VBlBW 2012, 477, sowie OVG Bremen, Urteil vom 16.05.2013 - 2 A 409/05 -, Juris, jeweils zum Witwengeld nach § 28 BeamtVG).

    23 ff.; BVerwG, Urteil vom 28.10.2010, a.a.O.; Senatsurteile vom 06.11.2012 - 4 S 797/12 -, DÖV 2013, 319, und vom 03.04.2012, a.a.O.).

    Auch sind die maßgeblichen Richtlinienvorschriften inhaltlich unbedingt und hinreichend genau (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2010, a.a.O.; Senatsurteile vom 06.11.2012, a.a.O., und vom 03.04.2012, a.a.O.).

    Ist eine mit den Anforderungen dieser Richtlinie übereinstimmende Auslegung und Anwendung der nationalen Regelung - wie hier - nicht möglich, muss eine unionsrechtswidrige nationale Regelung, die in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt, nach dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts, der auch dem Verbot der Diskriminierung wegen des Alters zukommt, unangewendet gelassen werden (vgl. EuGH, Urteil vom 18.06.2014, a.a.O., RdNr. 89; Urteil vom 19.01.2010, a.a.O., RdNr. 54; Urteil vom 22.11.2005, a.a.O., RdNr. 77 m.w.N.; ferner BVerwG, Urteil vom 28.10.2010, a.a.O.; Senatsurteile vom 06.11.2012, a.a.O., und vom 03.04.2012, a.a.O.).

    Denn anders lässt sich im vorliegenden Fall die volle Wirksamkeit der Richtlinie 2000/78/EG nicht herstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2010, a.a.O., Senatsurteil vom 03.04.2012, a.a.O., und OVG Bremen, Urteil vom 16.05.2013, a.a.O., zur Gleichstellung von Lebenspartnern mit Eheleuten bei der Hinterbliebenenversorgung; Senatsurteil vom 06.11.2012, a.a.O., zur Gleichstellung im Besoldungsrecht).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.2014 - 4 S 1911/13

    Hinterbliebenenversorgung für Lebenspartnern - hier:

    Bei Lebenspartnerschaften, die - wie diejenige der Klägerin - nach dem 01.01.2009 begründet worden sind, muss deshalb nicht (mehr) auf den unionsrechtlich begründeten Anspruch auf Leistungen der Hinterbliebenenversorgung (vgl. dazu ausführlich BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 47.09 -, Buchholz 239.1 § 19 BeamtVG Nr. 3; Senatsurteil vom 03.04.2012 - 4 S 1773/09 -, ZBR 2013, 48) zurückgegriffen werden.

    Diese vergleichbare Lage bestand (jedenfalls) seit dem 01.01.2005, da sich - insbesondere angesichts der durch Gesetz vom 15.12.2004 (BGBl. I S. 3396) zum 01.01.2005 in Kraft gesetzten Änderungen des Lebenspartnerschaftsrechts - im Bereich der Hinterbliebenenversorgung jedenfalls seit diesem Zeitpunkt kein wesentlicher Unterschied zwischen hinterbliebenen Ehegatten und hinterbliebenen Lebenspartnern (mehr) feststellen lässt (vgl. Senatsurteil vom 03.04.2012, a.a.O.).

    Hinterbliebene Lebenspartner eines Beamten konnten sich deshalb seit diesem Zeitpunkt unmittelbar auf die Richtlinie 2000/78/EG berufen, weil diese im Hinblick auf die Voraussetzungen für die Gewährung der Hinterbliebenenversorgung nicht innerhalb der Umsetzungsfrist vollständig in deutsches Recht umgesetzt worden ist und die maßgeblichen Richtlinienvorschriften - insbesondere Art. 1 bis 3 und 16 - inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2010, a.a.O.; Senatsurteil vom 03.04.2012, a.a.O.).

    b) Als Folge der unmittelbaren Anwendung der Richtlinie 2000/78/EG stand hinterbliebenen Lebenspartnern eines Beamten (jedenfalls) seit dem 01.01.2005 ein Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung wie hinterbliebenen Ehepartnern eines Beamten zu (vgl. Senatsurteil vom 03.04.2012, a.a.O.).

    Der unionsrechtliche Anspruch hinterbliebener Lebenspartner eines Beamten auf Gewährung von Witwengeld ergab sich danach aus der für hinterbliebene Ehepartner eines Beamten geltenden Regelung des § 19 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG in Verbindung mit der Richtlinie 2000/78/EG (vgl. Senatsurteil vom 03.04.2012, a.a.O.).

    Zwar wurde, wie der Senat im Urteil vom 03.04.2012 (a.a.O.) ausgeführt hat, bereits im Zusammenhang mit der Änderung des Lebenspartnerschaftsrechts zum 01.01.2005 nicht nur der Versorgungsausgleich auf das Recht der eingetragenen Lebensgemeinschaft erstreckt (§ 20 LPartG), sondern durch Einfügung des § 46 Abs. 4 SGB VI auch im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung eine umfassende Annäherung des Rechts der Lebenspartnerschaft an das Eherecht vollzogen; für einen Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente ist danach der Lebenspartner dem Ehegatten, die Lebenspartnerschaft der Ehe bereits zu diesem Zeitpunkt gleichgestellt worden.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2012 - 4 S 797/12

    Lebenspartnerschaft; Anspruch auf Gewährung des Familienzuschlags der Stufen 1

    Dies zu beurteilen, ist Sache des mitgliedstaatlichen Gerichts (EuGH, Urteile vom 01.04.2008 - C-267/06 "Maruko" -, ZBR 2008, 375 und vom 10.05.2011 - C-147/08 "Römer" -, EuGRZ 2011, 278; Senatsurteil vom 03.04.2012 - 4 S 1773/09 -, IÖD 2012, 112).

    Nicht vorzunehmen ist hingegen eine Prüfung, ob die eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe im nationalen Recht allgemein und umfassend rechtlich gleichgestellt ist (EuGH, Urteil vom 10.05.2011, a.a.O.; Senatsurteil vom 03.04.2012, a.a.O.).

    Eine Richtlinie ist auch dann unmittelbar anwendbar, wenn Umsetzungsmaßnahmen zwar in Kraft getreten sind, diese aber eine vollständige Anwendung der Richtlinie nicht tatsächlich gewährleisten (EuGH, Urteil vom 11.07.2002 - C-62/00 "Marks & Spencer" -, Slg. 2002, I-6325; Senatsurteil vom 03.04.2012, a.a.O.).

  • VG Ansbach, 30.04.2013 - AN 1 K 13.00448

    Eingetragene Lebenspartnerschaft

    Er nehme nicht teil an den Verfassungsgrundsätzen, die den Anwendungsvorrang des Unionsrechts in Frage stellen könnten (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 3.4.2012 - 4 S 1773/09; Urteile vom 6.12.2012 - 4 S 797/12, 598/09, 4 S 800/12 und 4 S 801/12; VG Gießen, Urteil vom 29.11.2012 - 5 K 3328/12.Gl; VG Berlin, Urteil vom 4.12.2012 - VG 7 K 204.10; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.1.2013 - 4 S 1347/12).

    Dies zu beurteilen, ist Sache des mitgliedstaatlichen Gerichts (EuGH, Urteile vom 01.04.2008 - C-267/06 "Maruko", ZBR 2008, 375 und vom 10.05.2011 - C-147/08 "Römer", EuGRZ 2011, 278; VGH BW, Beschluss vom 10.1.2013 - 4 S 1347/12; Urteil vom 3.4.2012 - 4 S 1773/09, IÖD 2012, 112).

    Nicht vorzunehmen ist hingegen eine Prüfung, ob die eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe im nationalen Recht allgemein und umfassend rechtlich gleichgestellt ist (EuGH, Urteil vom 10.5.2011, a.a.O.; Senatsurteil vom 3.4.2012, a.a.O.).

  • VG Minden, 26.06.2013 - 10 K 2165/12

    Gewährung von Familienzuschlag an einen in einer eingetragenen

    Dies zu beurteilen, ist Sache des mitgliedstaatlichen Gerichts (EuGH, Urteile vom 01.04.2008 - C-267/06 "Maruko", ZBR 2008, 375 und vom 10.05.2011 - C-147/08 "Römer", EuGRZ 2011, 278; Senatsurteil vom 03.04.2012 - 4 S 1773/09, IÖD 2012, 112).

    Nicht vorzunehmen ist hingegen eine Prüfung, ob die eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe im nationalen Recht allgemein und umfassend rechtlich gleichgestellt ist (EuGH, Urteil vom 10.05.2011, a.a.O.; Senatsurteil vom 03.04.2012, a.a.O.).

    Eine Richtlinie ist auch dann unmittelbar anwendbar, wenn Umsetzungsmaßnahmen zwar in Kraft getreten sind, diese aber eine vollständige Anwendung der Richtlinie nicht tatsächlich gewährleisten (EuGH, Urteil vom 11.07.2002 - C-62/00 "Marks & Spencer" -, Slg. 2002, I-6325; Senatsurteil vom 03.04.2012, a.a.O.).

  • OVG Bremen, 16.05.2013 - 2 A 409/05

    Hinterbliebenenversorgung bei eingetragener Lebenspartnerschaft -

    Das Gericht schließt sich den Ausführungen des VGH Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 3. April 2012 (4 S 1773/09, juris) an.

    Darauf, ob gerade die Regelungen zur Altersversorgung vergleichbar waren, kam es aber nach der Rechtsprechung des EuGH nicht an (vgl. auch VGH BW, Urteil vom 3. April 2012 - 4 S 1773/09 -, juris; 5. Absatz des oben wiedergegebenen Auszugs).

  • BVerwG, 11.03.2013 - 2 C 13.12

    Einstellen des Revisionsverfahrens bei Rücknahme der Revision

    VG Stuttgart - - AZ: VG 4 K 2711/08 VGH Baden-Württemberg - 03.04.2012 - AZ: VGH 4 S 1773/09.
  • VG Ansbach, 12.11.2013 - AN 1 K 13.01386

    Eingetragene Lebenspartnerschaft

    Dies zu beurteilen, ist Sache des mitgliedstaatlichen Gerichts (EuGH, Urteile vom 01.04.2008 - C-267/06 "Maruko", ZBR 2008, 375 und vom 10.05.2011 - C-147/08 "Römer", EuGRZ 2011, 278; VGH BW, Beschluss vom 10.1.2013 - 4 S 1347/12; Urteil vom 3.4.2012 - 4 S 1773/09, IÖD 2012, 112).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2014 - 4 L 16.14

    Streitwert; Beschwerde eines Verfahrensbeteiligten; erstrebte Heraufsetzung des

    Bei der Bewertung dieses Begehrens im Rahmen des § 52 Abs. 1 GKG folgt der Senat der Rechtsprechung anderer Obergerichte (vgl. VGH München, Beschluss vom 18. Februar 2014 - 14 ZB 11.452 -, juris Rn. 16; OVG Koblenz, Streitwertbeschluss zum Urteil vom 29. Oktober 2013 - 2 A 11261/12 -, juris Rn. 36; VGH Mannheim, Beschluss vom 3. April 2012 - 4 S 1773/09 -, juris Rn. 35; OVG Münster, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 1 A 1871/08 -, juris Rn. 19; anknüpfend an § 52 Abs. 1 GKG auch BVerwG, Beschluss vom 11. August 2014 - 2 B 44.13 -, juris Rn. 5) und Nr. 10.4 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (NVwZ-Beilage 2013, 58), die den Streit über die Versorgungsberechtigung den als Teilstatus bezeichneten Rechtspositionen zuordnen, für die in ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 20. September 2006 - 2 KSt 1.06 -, juris Rn. 3, und vom 7. April 2005 - 2 KSt 1.05 -, juris Rn. 2 ) der zweifache Jahresbetrag der erstrebten Zahlung oder, wenn diese bereits teilweise bewilligt war, der zweifache Jahresbetrag der Differenz zwischen einer bewilligten und einer erstrebten Zahlung zugrunde gelegt wird.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 30.11.2011 - 3 S 895/10   

Zitiervorschläge
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VGH Baden-Württemberg, 30.11.2011 - 3 S 895/10 (https://dejure.org/2011,1517)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.11.2011 - 3 S 895/10 (https://dejure.org/2011,1517)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. November 2011 - 3 S 895/10 (https://dejure.org/2011,1517)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan mit Festsetzung "Sondergebiet Geflügelhof"

  • Wolters Kluwer

    Planerische Bewältigung des Immissionskonflikts zwischen Anlagen der Tierhaltung und betroffenen Baugebieten mithilfe der TA Luft; Fehlerhaftigkeit einer Einbeziehung nicht schutzbedürftiger Flächen in die Berechnung der Abstandskurve; Anforderungen an die Geltendmachung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Planerische Bewältigung des Immissionskonflikts zwischen Anlagen der Tierhaltung und betroffenen Baugebieten mithilfe der TA Luft; Fehlerhaftigkeit einer Einbeziehung nicht schutzbedürftiger Flächen in die Berechnung der Abstandskurve; Anforderungen an die Geltendmachung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 269
  • NVwZ-RR 2012, 269 DÖV 2012, 326 (Leitsatz) VBlBW 2012, 477 (Ls.)
  • VBlBW 2012, 477
  • DÖV 2012, 326
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Bayern, 31.05.2011 - 15 N 10.1568

    Festlegungen in einem Regionalplan als Ziel im Sinne von § 1 Abs 4 BauGB;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2011 - 3 S 895/10
    Eine anderweitige Kenntniserlangung des Fehlers durch die Gemeinde genügt nicht (so OVG NRW, Urteil vom 07.07.2011 - 2 D 137/09.NE -, juris; BayVGH, Urteil vom 25.05.2011 - 15 N 10.1568 -).

    Er muss dann vielmehr auf die Abwägungsentscheidung der Gemeinde eingehen, sich mit ihr zumindest in Grundzügen auseinandersetzen (BayVGH, Urteil vom 25.05.2011, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2011 - 2 D 137/09

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan wegen nicht hinreichender

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2011 - 3 S 895/10
    Ob die Einwendungen, soweit sich die Antragsgegnerin mit ihnen in der Abwägung auseinander gesetzt hat, in einer den Anforderungen des § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB genügenden Weise dargelegt worden sind (dazu unten), berührt die Zulässigkeit nicht (vgl. OVG NRW, Urteil vom 07.07.2011 - 2 D 137/09.NE -, juris).

    Eine anderweitige Kenntniserlangung des Fehlers durch die Gemeinde genügt nicht (so OVG NRW, Urteil vom 07.07.2011 - 2 D 137/09.NE -, juris; BayVGH, Urteil vom 25.05.2011 - 15 N 10.1568 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2000 - 8 S 2663/99

    Sondergebiet für landwirtschaftliche Betriebe - Umschreibung der Art der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2011 - 3 S 895/10
    Dies dürfte als Regelung zur Art der baulichen Nutzung in einem Sondergebiet zulässig sein und keine Normierung grenzüberschreitender Immissions"zaunwerte" darstellen, die weder auf § 1 Abs. 4 noch auf § 11 BauNVO gestützt werden können (zu einer vergleichbaren Festsetzung von "Emissionsradien" als Parameter der Nutzungsart für einzelne Betriebsstandorte in einem "Sondergebiet für landwirtschaftliche Betriebe einschließlich Tierzucht und Tierhaltung" vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.09.2000 - 8 S 2663/99 -, ESVGH 51, 60 [Ls] sowie bestätigend BVerwG, Urteil vom 28.02.2002 - 4 CN 5.01 -, NVwZ 2002, 1114 ff.).

    Es ist auch nichts dafür ersichtlich, dass die Antragsgegnerin sich mit dem Gedanken trägt - und diesbezügliche bauplanungsrechtliche Schritte unternommen hat -, die Stellplatzfläche später "umzuwidmen" und in eine Fläche für Wohnzwecke "aufzuzonen", (so der Sachverhalt im Urteil des VGH Bad.-Württ. vom 28.09.2000 - 8 S 2663/99 -, ESVGH 51, 60 [Ls]).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2011 - 3 S 895/10
    Die gerichtliche Kontrolle dieser von der Gemeinde vorzunehmenden Abwägung hat sich nach ständiger Rechtsprechung (grundlegend BVerwG, Urteil vom 05.07.1974 - 4 C 50.72 -, BVerwGE 45, 309) auf die Prüfung zu beschränken, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat (kein Abwägungsausfall), ob in sie an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge eingestellt werden musste (kein Abwägungsdefizit), ob die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange richtig erkannt worden ist und ob der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, die zu ihrer objektiven Gewichtigkeit in einem angemessenen Verhältnis steht (keine Abwägungsdisproportionalität).

    Hat die Gemeinde diese Anforderungen an ihre Planungstätigkeit beachtet, wird das Abwägungsgebot nicht dadurch verletzt, dass sie bei der Abwägung der verschiedenen Belange dem einen den Vorzug einräumt und sich damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - 4 C 155.66 -, BVerwGE 34, 301 und vom 05.07.1974, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2011 - 3 S 895/10
    Denn die Ermittlungs- und Bewertungspflicht nach § 2 Abs. 3 BauGB stellt einen wesentlichen und in den inhaltlichen Anforderungen wie den Rechtsfolgen identischen Ausschnitt des Abwägungsvorgangs im Sinne von § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.04.2008 - 4 CN 1.07 -, NVwZ 2008, 899 ff.); zudem sind die Grenzen zwischen Ermittlungs-/Bewertungsfehlern und dem verbleibenden "Restbestand" an Fehlern im Abwägungsvorgang häufig - und so auch hier - nur schwer zu ziehen (vgl. Urteil des Senats vom 06.05.2009 - 3 S 3037/07 -, ZfBR 2009, 72 ff.).

    Fehler im Abwägungsvorgang oder abwägungsrelevante wesentliche Ermittlungs- oder Bewertungsfehler sind nur beachtlich, wenn sie offensichtlich und auf das Abwägungs-/Verfahrensergebnis von Einfluss gewesen sind (§ 214 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 2 BauGB; zur gleichlautenden Auslegung beider Vorschriften vgl. - wie oben bereits erwähnt - BVerwG, Urteil vom 09.04.2008 - 4 CN 1.07 -, NVwZ 2008, 899 ff. sowie Urteil des Senats vom 06.05.2009 - 3 S 3037/07 -, ZfBR 2009, 72 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2009 - 3 S 3037/07

    Bauplanungsrechtlicher Abwägungsvorgang; Beachtlichkeit von Fehlern; maßgeblicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2011 - 3 S 895/10
    Denn die Ermittlungs- und Bewertungspflicht nach § 2 Abs. 3 BauGB stellt einen wesentlichen und in den inhaltlichen Anforderungen wie den Rechtsfolgen identischen Ausschnitt des Abwägungsvorgangs im Sinne von § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.04.2008 - 4 CN 1.07 -, NVwZ 2008, 899 ff.); zudem sind die Grenzen zwischen Ermittlungs-/Bewertungsfehlern und dem verbleibenden "Restbestand" an Fehlern im Abwägungsvorgang häufig - und so auch hier - nur schwer zu ziehen (vgl. Urteil des Senats vom 06.05.2009 - 3 S 3037/07 -, ZfBR 2009, 72 ff.).

    Fehler im Abwägungsvorgang oder abwägungsrelevante wesentliche Ermittlungs- oder Bewertungsfehler sind nur beachtlich, wenn sie offensichtlich und auf das Abwägungs-/Verfahrensergebnis von Einfluss gewesen sind (§ 214 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 2 BauGB; zur gleichlautenden Auslegung beider Vorschriften vgl. - wie oben bereits erwähnt - BVerwG, Urteil vom 09.04.2008 - 4 CN 1.07 -, NVwZ 2008, 899 ff. sowie Urteil des Senats vom 06.05.2009 - 3 S 3037/07 -, ZfBR 2009, 72 ff.).

  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 30.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Änderungs- oder Ergänzungsplan als Gegenstand eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2011 - 3 S 895/10
    Auch abweichende Regelungen bei den Festsetzungen zum Nutzungsmaß und zur überbaubaren Grundstücksfläche können nicht ausgeschlossen werden (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.02.1997 - 4 NB 30.96 -, ZfBR 1997, 210, 213).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2008 - 3 S 2772/06

    Fristwahrende Geltendmachung von Mängeln bei der Aufstellung eines Bebauungsplans

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2011 - 3 S 895/10
    Sie müssen jeweils gegenüber der Gemeinde unter "Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts" geltend gemacht, d.h. konkret und substantiiert dargelegt werden (Urteil des Senats vom 15.07.2008 - 3 S 2772/06 -, VBlBW 2009, 186 ff.).
  • BVerwG, 08.05.1995 - 4 NB 16.95

    Bebauungsplan - Enteignungsverfahren - Normenkontrolle - Nichtvorlagebeschwerde -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2011 - 3 S 895/10
    Diese Darlegung ist kein Selbstzweck, sondern soll der Gemeinde begründeten Anlass geben, auf Grundlage des Rügevorbringens zu prüfen, ob sie in eine Fehlerbehebung in einem ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB eintreten soll und ob der Fehler sich in diesem Verfahren überhaupt beheben lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.11.1998 - 4 BN 50.98 -, BRS 60 Nr. 58 - zu § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB a.F.; vgl. auch Beschluss vom 08.051995 - BVerwG 4 NB 16.95 -, Buchholz 406.11, § 244 BauGB Nr. 1).
  • BVerwG, 11.11.1998 - 4 BN 50.98
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2011 - 3 S 895/10
    Diese Darlegung ist kein Selbstzweck, sondern soll der Gemeinde begründeten Anlass geben, auf Grundlage des Rügevorbringens zu prüfen, ob sie in eine Fehlerbehebung in einem ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB eintreten soll und ob der Fehler sich in diesem Verfahren überhaupt beheben lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.11.1998 - 4 BN 50.98 -, BRS 60 Nr. 58 - zu § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB a.F.; vgl. auch Beschluss vom 08.051995 - BVerwG 4 NB 16.95 -, Buchholz 406.11, § 244 BauGB Nr. 1).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 28.02.2002 - 4 CN 5.01

    Sondergebiet; Art der Nutzung; Schweinehaltung; Tierzahl;

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2009 - 3 S 3013/08

    Unzulässigkeit eines Normenkontrollantrages wegen formeller Präklusion bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2010 - 8 B 1015/09

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer

  • OVG Niedersachsen, 28.03.2006 - 7 ME 159/04

    Heranziehung der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL); Immissionsschutzrechtlich

  • VGH Bayern, 18.08.2010 - 22 CS 10.1686

    Für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für einen

  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2012 - 8 S 1300/09

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Abwägungsmangel bei Überplanung; Einschränkung

    Die Vorschrift verlangt darüber hinaus nicht auch eine argumentativ angereicherte Auseinandersetzung mit den die Abwägungsentscheidung der Gemeinde tragenden Gründen (a.A. der 3. Senat des erkennenden Gerichtshofs im Urteil vom 30.11.2011 - 3 S 895/10 - juris RdNr. 44).

    Ausreichend ist aber, wenn ein Betroffener mit erkennbarem Rügewillen konkretisiert und substantiiert Einwendungen wiederholt, die er in dieser Weise bereits während der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) geltend gemacht hat (a.A. der 3. Senat des erkennenden Gerichtshofs im Urteil vom 30.11.2011 - 3 S 895/10 - juris RdNr. 44 sowie Bayerischer VGH, Urteil vom 25.05.2011 - 15 N 10.1568 - juris RdNr. 27).

    Demzufolge scheidet auch ein Rückgriff auf die - formellen - Anforderungen an die Darlegung eines Grundes für die Zulassung der Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO aus (so aber der 3. Senat des erkennenden Gerichtshofs im Urteil vom 30.11.2011, a.a.O. "mit Vorsicht und Zurückhaltung").

  • VGH Bayern, 11.05.2018 - 15 N 17.1175

    Normenkontrolle - Unwirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (insb.

    Ebenso dahinstehen kann, ob der Antragsteller hinsichtlich dieser gerügten Abwägungs- und Ermittlungsfehler seiner Rügeobliegenheit gem. § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB hinreichend nachkam, indem er mit Schreiben seiner Bevollmächtigten vom 21. Juni 2016, das am 22. Juni 2017 - und damit innerhalb der Jahresfrist - bei der Antragsgegnerin einging, in lediglich allgemeiner Form die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften sowie die Verletzung des Abwägungsgebots geltend machte und zur näheren Begründung lediglich auf die Stellungnahmen vom 7. Juli 2015 und vom 18. Mai 2016 verwies (vgl. einerseits VGH BW, U.v. 4.4.2012 - 8 S 1300/09 - BauR 2013, 56 = juris Rn. 34; andererseits VGH BW, U.v. 30.11.2011 - 3 S 895/10 - juris Rn. 44; zum Streitstand: Sennekamp in Brügelmann, BauGB, Stand: September 2017, § 215 Rn. 60; Kukk in Schrödter, BauGB, 8. Aufl. 2015, § 215 Rn. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2018 - 10 D 25/16

    Schutz der zukünftigen Nutzer der im Plangebiet liegenden Grundstücke vor

    vgl. Sennenkamp, in: Brügelmann, BauGB, § 215 Rn. 60 (Stand der Kommentierung: Februar 2016); siehe hierzu etwa VGH Bad.-Württ., Urteile vom 4. April 2012 - 8 S 1300/09 -, juris, Rn. 36, und vom 30. November 2011 - 3 S 895/10 -, juris, Rn. 44; Nds. OVG, Urteil vom 8. Dezember 2011 - 12 KN 208/09 -, juris, Rn. 34.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2018 - 10 D 40/16

    Unwirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes; Verletzung in subjektiven

    vgl. Sennenkamp, in: Brügelmann, BauGB, § 215 Rn. 60 (Stand der Kommentierung: Februar 2016); siehe hierzu etwa VGH Bad.-Württ., Urteile vom 4. April 2012 - 8 S 1300/09 -, juris, Rn. 36, und vom 30. November 2011 - 3 S 895/10 -, juris, Rn. 44; Nds. OVG, Urteil vom 8. Dezember 2011 - 12 KN 208/09 -, juris, Rn. 34.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2018 - 10 D 35/16

    Unwirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Interesse des

    vgl. Sennenkamp, in: Brügelmann, BauGB, § 215 Rn. 60 (Stand der Kommentierung: Februar 2016); siehe hierzu etwa VGH Bad.-Württ., Urteile vom 4. April 2012 - 8 S 1300/09 -, juris, Rn. 36, und vom 30. November 2011 - 3 S 895/10 -, juris, Rn. 44; Nds. OVG, Urteil vom 8. Dezember 2011 - 12 KN 208/09 -, juris, Rn. 34.
  • VG Münster, 12.10.2021 - 2 K 673/16
    Ausgehend hiervon sprechen durchaus gewichtige Gesichtspunkte für die Annahme, dass aufgrund der besonderen Betriebsabläufe in dem Betriebsbereich I - unabhängig von der Frage der Schutzwürdigkeit der nicht bebaubaren Stellplatzfläche - vgl. dazu: OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Januar 2009 - 1 KN 69/17 -, juris; VGH Mannheim, Urteil vom 30. November 20111 - 3 S 895/10 - NVwZ-RR 2012, 269 Leitsatz), eine erhebliche, nicht mehr zumutbare Geruchsbelastung für die dort tätigen Mitarbeiter nicht zu gewärtigen sein dürfte.
  • VGH Hessen, 04.07.2013 - 4 C 2300/11

    Überprüfung der Gültigkeit des Bebauungsplans Nr. 40 der Antragsgegnerin

    Fehler im Abwägungsvorgang oder abwägungsrelevante wesentliche Ermittlungs- oder Bewertungsfehler sind nur beachtlich, wenn sie offensichtlich und auf das Abwägungs-/ Verfahrensergebnis von Einfluss gewesen sind (§ 214 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 2 BauGB; vgl. auch VGH Baden-Württ., Urteil vom 30.11.2011 - 3 S 895/10 - juris-Dokument, Rn 25 mit Rechtsprechungsnachweisen).
  • BVerwG, 05.04.2012 - 4 BN 21.12

    Ermessen des Tatsachengerichts bei der Einholung zusätzlicher

    1.6 Mit dem Einwand, es treffe nicht zu, dass die Kosten für den Mediationsstall nicht substantiiert waren, zeigt der Antragsteller nicht auf, dass der Verwaltungsgerichtshof, der unter Bezugnahme auf das Urteil vom selben Tag zum Bebauungsplan "Sondergebiet Geflügelhof" - 3 S 895/10 - dargelegt hat, dass eine Betriebserweiterung baulich und finanziell auf zumutbare Weise realisiert werden könne (UA S. 15), seinen Vortrag nicht zur Kenntnis genommen hat.

    Er hat eine Erweiterung auf bis zu 36 000 Legehennen auf der Grundlage von Käfighaltung zugrunde gelegt und - in der Sache 3 S 895/10 - dargelegt, dass die aus dem Mediationsverfahren stammende "3-Ställe-Variante" bereits Gegenstand der Entscheidung des Senats im Urteil vom 4. März 2009 war und er dort entschieden habe, dass ein Stallneubau trotz baulicher Erfordernisse (Aufständerung) auch finanziell noch zumutbar wäre.

  • VG Stuttgart, 15.02.2012 - 5 K 2779/09

    Bauvorbescheid, Sachbescheidungsinteresse, gesicherte Erschließung; Herabzonung

    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - 4 C 105.66 -, DÖV 1970, 277; Urt. v. 05.07.1974 - 4 C 50.72 -, NJW 1975, 70; ebenso st. Rspr. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.07.2008 - 3 S 2772/06 -, VBlBW 2009, 186 ff.; Urt. v. 30.11.2011 - 3 S 895/10 -, ; Stüer, Bebauungsplan, 3. Aufl., 2006, Rn. 750 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2017 - 8 S 615/15

    Antragsbefugnis eines Eigentümers eines außerhalb des Plangebiets gelegenen

    Die nach wie vor gültige, nach § 48 BImSchG erlassene Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft - vom 24.07.2002 (GMBl. S. 511) regelt lediglich die Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geruchsemissionen (TA Luft Nr. 1 Satz 3; hierzu BVerwG, Beschl. v. 22.05.2014 - 7 B 3.14 -, Buchholz 406.25 § 17 BImSchG Nr. 5; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.11.2011 - 3 S 895/10 -, juris).
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