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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 15.03.2000 - A 6 S 48/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9346
VGH Baden-Württemberg, 15.03.2000 - A 6 S 48/00 (https://dejure.org/2000,9346)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.03.2000 - A 6 S 48/00 (https://dejure.org/2000,9346)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. März 2000 - A 6 S 48/00 (https://dejure.org/2000,9346)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zulassung der Berufung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs abgelehnt, wenn Antrag auf mündliche Verhandlung nach Gerichtsbescheid nicht gestellt wurde

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    GG Art. 103 Abs. 1; AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 3; VwGO § 84 Abs. 2 Nr. 1; VwGO § 84 Abs. 3; VwGO § 138 Nr. 3
    D (A), Verfahrensrecht, Berufungszulassungsantrag, Rechtliches Gehör, Beweisangebot, Gerichtsbescheid, Antrag, mündliche Verhandlung, Grundsätzliche Bedeutung, Darlegungserfordernis, Divergenzrüge, Sri Lanka, Interne Fluchtalternative, Auswanderungsgesetz, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 409 (Ls.)
  • VBlBW 2000, 328
 
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Wird zitiert von ... (45)Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.2000 - A 6 S 48/00
    Diese Rechtsprechung wurde vom Bundesverwaltungsgericht aber mit Urteil vom 15.5.1990 (9 C 17.89, BVerwGE 85, 139) im Hinblick auf die zwischenzeitliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluß vom 10.7.1989 (BVerfGE 80, 315) weiter präzisiert.

    Rn. 9 "Das Asylgrundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG beruht auf dem Zufluchtgedanken und setzt von seinem Tatbestand her grundsätzlich den Kausalzusammenhang Verfolgung-Flucht-Asyl voraus (vgl. BVerfGE 74, 51 (60); 80, 315 (344); BVerwGE 77, 258 (260)).

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.2000 - A 6 S 48/00
    Rn. 9 "Das Asylgrundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG beruht auf dem Zufluchtgedanken und setzt von seinem Tatbestand her grundsätzlich den Kausalzusammenhang Verfolgung-Flucht-Asyl voraus (vgl. BVerfGE 74, 51 (60); 80, 315 (344); BVerwGE 77, 258 (260)).

    Hat der Asylsuchende sein Land hingegen unverfolgt verlassen, so kann - wie seit dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26.11.1986 (BVerfGE 74, 51) klargestellt ist - sein Asylbegehren nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nur Erfolg haben, wenn ihm aufgrund von beachtlichen Nachfluchtgründen politische Verfolgung droht (…vgl. dazu BVerwG a.a.O.).".

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.2000 - A 6 S 48/00
    Rn. 4 Der verfassungsrechtlich in Art. 103 Abs. 1 GG verankerte Anspruch auf rechtliches Gehör gibt den an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten das Recht, sich zu dem der gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlaß der Entscheidung zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175; 86, 133).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.2000 - A 6 S 48/00
    Hiergegen wird verstoßen, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 79, 51), das Gericht im Sinne einer "Überraschungsentscheidung" ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter nach dem bisherigen Prozeßverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188; BVerwG, InfAuslR 1988, 55), oder wenn das Gericht Tatsachen oder Beweisergebnisse verwertet, die nicht zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind und zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (vgl. § 108 Abs. 2 VwGO; BVerfGE 70, 180).
  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.2000 - A 6 S 48/00
    Rn. 4 Der verfassungsrechtlich in Art. 103 Abs. 1 GG verankerte Anspruch auf rechtliches Gehör gibt den an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten das Recht, sich zu dem der gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlaß der Entscheidung zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175; 86, 133).
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.2000 - A 6 S 48/00
    Hiergegen wird verstoßen, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 79, 51), das Gericht im Sinne einer "Überraschungsentscheidung" ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter nach dem bisherigen Prozeßverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188; BVerwG, InfAuslR 1988, 55), oder wenn das Gericht Tatsachen oder Beweisergebnisse verwertet, die nicht zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind und zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (vgl. § 108 Abs. 2 VwGO; BVerfGE 70, 180).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Gefälschter Steckbrief

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.2000 - A 6 S 48/00
    Hiergegen wird verstoßen, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 79, 51), das Gericht im Sinne einer "Überraschungsentscheidung" ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter nach dem bisherigen Prozeßverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188; BVerwG, InfAuslR 1988, 55), oder wenn das Gericht Tatsachen oder Beweisergebnisse verwertet, die nicht zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind und zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (vgl. § 108 Abs. 2 VwGO; BVerfGE 70, 180).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.2000 - A 6 S 48/00
    Voraussetzung einer begründeten Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs ist aber die (erfolglose) vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneter und nach Lage der Dinge tauglicher Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BVerfGE 74, 220; BVerwG, NJW 1992, 3185).
  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.2000 - A 6 S 48/00
    Diese Rechtsprechung wurde vom Bundesverwaltungsgericht aber mit Urteil vom 15.5.1990 (9 C 17.89, BVerwGE 85, 139) im Hinblick auf die zwischenzeitliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluß vom 10.7.1989 (BVerfGE 80, 315) weiter präzisiert.
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.2000 - A 6 S 48/00
    Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, sofern das Verfahren nicht nach den Prozeßvorschriften ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muß oder kann (vgl. BVerfGE 27, 248).
  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 58.90

    Mündliche Verhandlung - Wiedereröffnung

  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit - …

  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung …

  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86

    Subjektive Nachfluchtgründe - Asyl

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1998 - A 16 S 60/97

    Sri Lanka: keine gruppengerichtete Verfolgung der Tamilen; inländische …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.1998 - 10 A 12563/97

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Rechtliches Gehör; Berufung; Antrag auf …

  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.1999 - A 6 S 393/99

    Sri Lanka: inländische Fluchtalternative für Tamilen im Großraum Colombo bejaht

  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.2019 - A 4 S 1329/19

    Maßstäbe für Rückführungen im Dublinraum, hier speziell nach Bulgarien

    Des Weiteren muss dargelegt werden, warum die aufgeworfene konkrete Tatsachen- oder Rechtsfrage für das Verwaltungsgericht erheblich war und warum sie sich auch im Berufungsverfahren als entscheidungserheblich stellen würde (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 15.03.2000 - A 6 S 48/00 - und 13.03.2017 - A 11 S 651/17 -, beide Juris;… Bergmann/Dienelt, AuslR, 12. Aufl. 2018, § 78 AsylG Rn. 11, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2026 - 11 S 536/26

    Zur Identitätsklärung nach dem "Stufenmodell" im Einbürgerungsverfahren

    Im Falle einer geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung in tatsächlicher Hinsicht ist es regelmäßig erforderlich, dass sich die Begründung des Zulassungsantrags unter Durchdringung des Streitstoffs substantiiert mit den tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt und diesen konkrete abweichende Erkenntnismittel und die hierin wiedergegebenen Tatsachen entgegenstellt, aus denen sich jedenfalls begründete Zweifel an der Auffassung des Verwaltungsgerichts ablesen lassen und die es erforderlich machen, erneut in einem Berufungsverfahren umfassende und abschließende Sachverhaltsfeststellungen zu treffen (stRspr. des beschließenden Senats;… vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 09.07.2020 - A 11 S 1196/20 - juris Rn. 4 , vom 29.08.2018 - A 11 S 1911/18 - juris Rn. 4 und vom 15.03.2000 - A 6 S 48/00 - juris Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2022 - 9 S 3088/21

    Nichtbestehen der ersten juristischen Staatsprüfung; Prüfungsumfang: andere …

    Rn. 48 Unabhängig davon ist Voraussetzung einer begründeten Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs die vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneter und nach Lage der Dinge tauglicher Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerwG…, Urteil vom 03.07.1992 - 8 C 58.90 -, juris Rn. 9; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.03.2000 - A 6 S 48/00 -, juris Rn. 4).

    Dem stehen weder die nach § 84 Abs. 2 Nr. 1 VwGO eröffnete Wahlmöglichkeit noch der Umstand entgegen, dass die Klägerin im Zulassungsverfahren noch weitere Rügen erhebt, zumal diese - wie ausgeführt - ebenfalls keinen Erfolg haben (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.03.2000, a.a.O., Rn. 5 m.w.N.).

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