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   BGH, 27.03.2023 - VI ZR 225/21   

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BGH, 27.03.2023 - VI ZR 225/21 (https://dejure.org/2023,5669)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2023 - VI ZR 225/21 (https://dejure.org/2023,5669)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2023 - VI ZR 225/21 (https://dejure.org/2023,5669)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 148 ZPO, Art. ... 6 Abs. 1 Buchst. f DS-GVO, Art. 267 AEUV, Art. 79 Abs. 4, 5 der Verordnung (EU) 2015/848, Art. 17 Abs. 1 lit d) DS-GVO, Art. 40 DS-GVO, VO (EU) 2015/848, Art. 17 Abs. 1 lit. d) DS-GVO, Art. 267 Abs. 3 AEUV

  • Wolters Kluwer

    Aussetzen des Verfahrens i.R.e. Anspruchs eines Betroffenen auf Löschung von personenbezogenen Daten (hier: Eintragung der Erteilung einer Restschuldbefreiung); Zulässigkeit von privaten Paralleldatenbanken

  • rewis.io
  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Aussetzung eines deutschen Verfahrens bei Anhängigkeit eines Verfahrens vor dem EuGH wegen Löschung von personenbezogenen Daten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 148 ; DSGVO Art. 6 Abs. 1 Buchst. f)
    Aussetzen des Verfahrens i.R.e. Anspruchs eines Betroffenen auf Löschung von personenbezogenen Daten (hier: Eintragung der Erteilung einer Restschuldbefreiung); Zulässigkeit von privaten Paralleldatenbanken

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Aussetzung des Verfahrens in Sachen VI ZR 225/21 (Löschung der Eintragung über die Erteilung der Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren in einer Datenbank der Schufa)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Aussetzung des Verfahrens hinsichtlich Löschung der Restschuldbefreiung aus Schufa-Datenbank bis EuGH Vorgaben der DSGVO geklärt hat

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Löschung der Eintragung über die Erteilung der Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren in Schufa-Datenbank: BGH setzt Verfahren aus

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Löschung der Eintragung über die Erteilung der Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren in Schufa-Datenbank: BGH setzt Verfahren aus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    SCHUFA-Score nach Insolvenzverfahren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Speicherung der Restschuldbefreiung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2023, 866
  • ZIP 2023, 868
  • NZI 2023, 586
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2023 - C-26/22

    SCHUFA Holding u.a. (Libération de reliquat de dette) - Vorlage zur

    Auszug aus BGH, 27.03.2023 - VI ZR 225/21
    Das Verfahren wird gemäß § 148 ZPO analog bis zu der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in den dort anhängigen (verbundenen) Verfahren C-64/22 und C-26/22 ausgesetzt.

    Das vorliegende Verfahren ist - auch nach Auffassung der Parteien - gemäß § 148 ZPO analog bis zu der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in den dort anhängigen Verfahren C-64/22 bzw. C-26/22 auszusetzen.

    Verfahren C-64/22 (VG Wiesbaden, Beschluss vom 31. Januar 2022 - 6 K 1052/21, juris).

    Verfahren C-26/22 (VG Wiesbaden, Beschluss vom 23. Dezember 2021 - 6 K 441/21.WI, juris).

  • BGH, 24.01.2012 - VIII ZR 236/10

    Verfahrensaussetzung: Zulässigkeit bei Anhängigkeit eines dieselbe Frage

    Auszug aus BGH, 27.03.2023 - VI ZR 225/21
    Eine Vorlage auch dieses Verfahrens an den Gerichtshof würde jedoch dort nicht zu einer schnelleren Beantwortung der maßgeblichen Rechtsfrage führen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - VIII ZR 236/10, BeckRS 2012, 4329 Rn. 7; BAG, NJW 2011, 1836, 1837).

    Da der Gerichtshof aber kein Rechtsmittelgericht für sämtliche mitgliedschaftlichen Verfahren darstellt (BGH, Beschluss vom 30. März 2005 - X ZB 26/04, BGHZ 162, 373, 378), genügt es, wenn dort über eine klärungsbedürftige Rechtsfrage lediglich in einem Verfahren verhandelt und entschieden wird (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - VIII ZR 236/10, BeckRS 2012, 4329 Rn. 8).

    Der Senat hält es daher für angemessen, das vorliegende Verfahren gemäß § 148 ZPO analog wegen Vorgreiflichkeit der beim Gerichtshof anhängigen Rechtsstreite auszusetzen (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - VIII ZR 236/10, RIW 2012, 405 (Ls.); BAG, VersR 2022, 901 Rn. 28 mwN).

  • BAG, 28.07.2021 - 10 AZR 397/20

    Aussetzung - anhängiges Vorabentscheidungsverfahren

    Auszug aus BGH, 27.03.2023 - VI ZR 225/21
    Der Senat hält es daher für angemessen, das vorliegende Verfahren gemäß § 148 ZPO analog wegen Vorgreiflichkeit der beim Gerichtshof anhängigen Rechtsstreite auszusetzen (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - VIII ZR 236/10, RIW 2012, 405 (Ls.); BAG, VersR 2022, 901 Rn. 28 mwN).
  • BGH, 30.03.2005 - X ZB 26/04

    Aussetzung wegen Parallelverfahren

    Auszug aus BGH, 27.03.2023 - VI ZR 225/21
    Da der Gerichtshof aber kein Rechtsmittelgericht für sämtliche mitgliedschaftlichen Verfahren darstellt (BGH, Beschluss vom 30. März 2005 - X ZB 26/04, BGHZ 162, 373, 378), genügt es, wenn dort über eine klärungsbedürftige Rechtsfrage lediglich in einem Verfahren verhandelt und entschieden wird (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - VIII ZR 236/10, BeckRS 2012, 4329 Rn. 8).
  • BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 481/09

    Anderweitiges Vorabentscheidungsverfahren - Aussetzung

    Auszug aus BGH, 27.03.2023 - VI ZR 225/21
    Eine Vorlage auch dieses Verfahrens an den Gerichtshof würde jedoch dort nicht zu einer schnelleren Beantwortung der maßgeblichen Rechtsfrage führen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - VIII ZR 236/10, BeckRS 2012, 4329 Rn. 7; BAG, NJW 2011, 1836, 1837).
  • VG Wiesbaden, 31.01.2022 - 6 K 1052/21
    Auszug aus BGH, 27.03.2023 - VI ZR 225/21
    Verfahren C-64/22 (VG Wiesbaden, Beschluss vom 31. Januar 2022 - 6 K 1052/21, juris).
  • VG Wiesbaden, 23.12.2021 - 6 K 441/21
    Auszug aus BGH, 27.03.2023 - VI ZR 225/21
    Verfahren C-26/22 (VG Wiesbaden, Beschluss vom 23. Dezember 2021 - 6 K 441/21.WI, juris).
  • BPatG, 16.04.2002 - 33 W (pat) 25/01

    Erfüllen als Marke zur Eintragung in das Register angemeldete abstrakt und

    Auszug aus BGH, 27.03.2023 - VI ZR 225/21
    Das Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV stellt ein grundlegendes Instrument dar, um den Grundsatz des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts vor nationalem Recht zu verwirklichen und die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten (BPatG, GRUR 2002, 734, 735).
  • OLG Stuttgart, 22.11.2023 - 4 U 20/23

    Schadensersatz für Datenleck bei Facebook

    Es ist in der Literatur allerdings anerkannt, dass es sich um ein berechtigtes Interesse handeln muss, so dass solche Interessen an einer Verarbeitung ausscheiden, welche der Rechtsordnung im weitesten Sinne zuwiderlaufen (OLG Schleswig BeckRS 2021, 16986 Rn. 35, das Revisionsverfahren ist ausgesetzt, vergleiche dazu BGH BeckRS 2023, 7082).
  • OLG Köln, 07.12.2023 - 15 U 33/23

    Keine Ansprüche gegen Meta (Facebook) nach Datenschutzvorfall

    Eine solche Aussetzung kann zwar erfolgen, wenn die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits von der Beantwortung einer Frage abhängt, die dem Europäischen Gerichtshof bereits in einem anderen Rechtsstreit zur Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV vorgelegt wurde (vgl. BGH, Beschl. v. 28.3.2023 - VI ZR 225/21, juris; BGH, Beschl. v. 24.1.2021 - III ZR 236/10, juris).
  • OLG Dresden, 20.02.2024 - 4 U 1608/23
    Eine solche Aussetzung ist zwar möglich, wenn die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits von der Beantwortung einer Frage abhängt, die dem Europäischen Gerichtshof bereits in einem anderen Rechtsstreit zur Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV vorgelegt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 28.3.2023 - VI ZR 225/21).
  • OLG Dresden, 20.02.2024 - 4 U 1634/23
    Eine solche Aussetzung ist zwar möglich, wenn die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits von der Beantwortung einer Frage abhängt, die dem Europäischen Gerichtshof bereits in einem anderen Rechtsstreit zur Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV vorgelegt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 28.3.2023 - VI ZR 225/21).
  • OLG Köln, 07.12.2023 - 15 U 67/23
    Eine solche Aussetzung kann zwar erfolgen, wenn die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits von der Beantwortung einer Frage abhängt, die dem Europäischen Gerichtshof bereits in einem anderen Rechtsstreit zur Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV vorgelegt wurde (vgl. BGH, Beschl. v. 28.3.2023 - VI ZR 225/21, juris; BGH, Beschl. v. 24.1.2021 - III ZR 236/10, juris).
  • OLG Köln, 07.12.2023 - 15 U 108/23

    Schadensersatz, Unterlassungs-, Feststellungs- und Auskunftsansprüche aus einem

    Eine solche Aussetzung kann zwar erfolgen, wenn die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits von der Beantwortung einer Frage abhängt, die dem Europäischen Gerichtshof bereits in einem anderen Rechtsstreit zur Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV vorgelegt wurde (vgl. BGH, Beschl. v. 28.3.2023 - VI ZR 225/21, juris; BGH, Beschl. v. 24.1.2021 - III ZR 236/10, juris).
  • OLG Dresden, 30.01.2024 - 4 U 1398/23
    Eine solche Aussetzung ist zwar möglich, wenn die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits von der Beantwortung einer Frage abhängt, die dem Europäischen Gerichtshof bereits in einem anderen Rechtsstreit zur Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV vorgelegt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 28.3.2023 - VI ZR 225/21).
  • OLG Brandenburg, 03.07.2023 - 1 U 8/22

    Speicherung von Einträgen zur Person in einer Datenbank; Datenspeicherung zur

    Insbesondere sind die der Aussetzungsentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. März 2023 (BGH, NZI 2023, 586 ) und den Schlussanträgen des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs vom 16. März 2023 (NZI 2023, 399 ) zugrunde liegenden Erwägungen zu einer vorzeitigen Löschung von Einträgen über Restschuldbefreiungen nach §§ 286, 287a Abs. 1 Satz 1 InsO nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar.
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Anhängiges Verfahren
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Kurzfassungen/Presse (3)


    Vor Ergehen der Entscheidung:


  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Löschung der Eintragung über die Erteilung der Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren in einer Datenbank der Schufa

  • anwalt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    (Wann) Muss Schufa Restschuldbefreiung löschen?

  • anwalt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Schufa und Restschuldbefreiung

Besprechungen u.ä.


    Vor Ergehen der Entscheidung:


  • anwalt.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Schufa-Eintrag nach Privatinsolvenz

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