Rechtsprechung
| BFH, 27.11.2003 - VI B 169/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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FGO § 76; ; FGO § 96; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 76 § 96 § 115 Abs. 2 Nr. 3
NZB: Übergehen von Beweisanträgen - datenbank.nwb.de
Rüge eines Verfahrensmangels bei verzichtbaren Verfahrensvorschriften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 10.10.2002 - 6 K 3112/99
- BFH, 27.11.2003 - VI B 169/02
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 26.06.2002 - I B 96/01
NZB; Verletzung der Sachaufklärungspflicht, des rechtlichen Gehörs und der …
Auszug aus BFH, 27.11.2003 - VI B 169/02
Da in vielen Fällen auf die Beachtung verfahrensrechtlicher Vorschriften wirksam verzichtet werden kann (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung), gehört nach ständiger Rechtsprechung zur ordnungsgemäßen Rüge eines Verfahrensfehlers auch der Vortrag, dass die Verletzung der betreffenden --verzichtbaren-- Verfahrensvorschrift ordnungsgemäß gerügt wurde, es sei denn, dass sich dies schon aus dem Urteil selbst oder den in Bezug genommenen Unterlagen (z.B. Sitzungsniederschrift) ergibt (z.B. BFH-Beschluss vom 26. Juni 2002 I B 96/01, BFH/NV 2002, 1469). - BFH, 15.04.2003 - I B 108/02
Grundsätzliche Bedeutung
Auszug aus BFH, 27.11.2003 - VI B 169/02
Beim Zulassungsgrund nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO ist eine konkrete und schlüssige Bezeichnung der Tatsachen erforderlich, die den behaupteten Verfahrensmangel ergeben (arg.e. § 120 Abs. 3 Nr. 2 b FGO, s. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. April 2003 I B 108/02, BFH/NV 2003, 1333).
- BFH, 23.05.2006 - I B 97/05
Überraschungsurteil; Verletzung des rechtlichen Gehörs
Zur Darlegung eines Aufklärungsmangels gehört nämlich u.a. ein Vortrag dazu, dass das Unterlassen der Sachaufklärung in der mündlichen Verhandlung vor dem FG gerügt wurde oder weshalb eine solche Rüge nicht möglich war oder inwieweit sich dem FG auch ohne besondere Rüge eine weitere Aufklärung aufdrängen musste (BFH-Beschlüsse vom 27. November 2003 VI B 169/02, BFH/NV 2004, 365;… vom 5. November 2003 I B 6/03, BFH/NV 2004, 507;… vom 30. August 2005 III B 22/05, BFH/NV 2006, 88, m.w.N.). - BFH, 27.04.2004 - I B 165/03
Darlegung der Verletzung der Sachaufklärungspflicht
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist eine unzureichende Sachaufklärung im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde nur dann ausreichend dargelegt, wenn der Beschwerdeführer dartut, dass er entweder das Absehen von der begehrten Beweiserhebung in der mündlichen Verhandlung vor dem FG gerügt hat oder weshalb ihm eine solche Rüge nicht möglich war oder dass und aus welchen Gründen sich dem FG auch ohne eine Rüge die Notwendigkeit einer weiteren Beweiserhebung aufdrängen musste (…BFH-Beschlüsse vom 7. April 2003 V B 28/02, BFH/NV 2003, 1195; vom 27. November 2003 VI B 169/02, BFH/NV 2004, 365;… vom 5. November 2003 I B 6/03, BFH/NV 2004, 507, m.w.N.).
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