Rechtsprechung
| BFH, 19.06.1974 - VI B 27/74 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit eines Bescheides - Anfechtung - Zulässigkeit - Lohnsteuernachforderungsbescheid - Einspruchsentscheidung - Minderjähriger - Zustellung - Zugang an Elternteil
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 113, 1
- DB 1974, 2384
- BStBl II 1974, 640
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BFH, 10.02.1967 - III B 9/66
Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids
Auszug aus BFH, 19.06.1974 - VI B 27/74
Nach § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO 1. Alternative müssen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Lohnsteuernachforderungsbescheids vom 16. Januar 1973 bestehen, d. h. es müssen gemäß dem Beschluß des BFH vom 10. Februar 1967 III B 9/66 (BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182) bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die zur Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen führen. - RG, 31.12.1902 - I 320/02
Ist ein mangels Zahlung erhobener Wechselprotest gültig, welcher gegenüber einem …
Auszug aus BFH, 19.06.1974 - VI B 27/74
Das hat bereits das RG im Urteil vom 31. Dezember 1902 I 320/02 (RGZ 53, 227 [230/231]) herausgestellt, indem es wörtlich ausführte:.
- BFH, 23.01.2004 - IV S 19/03
AdV im NZB-Verfahren
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes (§ 69 Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) können nicht mehr bestehen, wenn der Verwaltungsakt --wie hier die Einkommensteuerbescheide 1989 bis 1995-- bestandskräftig ist (so schon Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Juni 1974 VI B 27/74, BFHE 113, 1, BStBl II 1974, 640). - BFH, 22.10.1976 - VI R 137/74
Zustellung eines Verwaltungsaktes - Rechtswirksamkeit der Zustellung - …
Der Senat hat bereits im Beschluß vom 19. Juni 1974 VI B 27/74 (BFHE 113, 1, BStBl II 1974, 640), der im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung zwischen den gleichen Verfahrensbeteiligten ergangen ist, entschieden, daß eine Einspruchsentscheidung einem Minderjährigen dadurch rechtswirksam zugestellt werde, daß sie einem Elternteil zugehe. - BFH, 18.05.1984 - VI B 156/83
Lohnsteuer - Einbehalt der Lohnsteuer - Ernsthafte Zweifelhaftigkeit
Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die eine Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfrage oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen auslösen (z. B. BFH-Beschlüsse vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182, und vom 19. Juni 1974 VI B 27/74, BFHE 113, 1, BStBl II 1974, 640).
- BFH, 09.11.1976 - VII B 47/76
Geltungsbereich - Vollstreckung aus gerichtlichen Entscheidungen - Berufung auf …
Diese Bestimmung gilt nur für die Vollstreckung aus gerichtlichen Entscheidungen (vgl. BFH-Beschluß vom 19. Juni 1974 VI B 27/74, BFHE 113, 1, BStBl II 1974, 640;… Tipke/Kruse, Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 7. Aufl., § 150 FGO Anm. 1;… v. Wallis/List in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 1. bis 6. Aufl., § 150 FGO Anm. 3), die hier nicht in Betracht kommt. - FG Hamburg, 06.02.1998 - IV 908/97
Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollziehung; Rechtsbeständigkeit eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Sachsen-Anhalt, 01.02.2024 - 1 V 659/23
Pflicht zur Einreichung der elektronischen Dokumente im Dateiformat "pdf" oder …
Erforderlich ist, dass der Steuerpflichtige sich gegen den Verwaltungsakt mittels eines (ordentlichen oder außerordentlichen) zulässigen Rechtsbehelfs gewendet hat, andernfalls geht der Antrag auf AdV ins Leere; ihm fehlt das Rechtsschutzbedürfnis (BFH vom 19. Juni 1974 VI B 27/74, BStBl. II 1974, 640;… vom 5. März 2001 I R 108/00, BFH/NV 2001, 1131;… Gosch in: Gosch, AO/FGO, 179. Ergänzungslieferung, November 2023, § 69 FGO, Rn. 107). - FG Sachsen, 20.11.1998 - 2 V 35/98
Verlust eines Einspruchs durch Rücknahme; Wirksamkeit der Rücknahme eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 07.10.1982 - IV B 20/82 NVS: Im AdV-Verfahren braucht das Vorliegen ernstlicher Zweifel nicht geprüft zu werden, wenn bei summarischer Würdigung des Sachverhalts davon ausgegangen werden muß, daß der eingelegte Rechtsbehelf unzulässig ist (vgl. BFH-Beschluß vom 19.6.1974 VI B 27/74).
- BFH, 10.08.1983 - I S 27/82 NV: Eine Aussetzung der Vollziehung ist nicht möglich, wenn der eingelegte Rechtsbehelf unzulässig ist; es erfolgt keine Prüfung, ob ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts bestehen (vgl. BFH-Beschluß vom 19.6.1974 VI B 27/74).2.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 12.07.1974 - VI B 27.74 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63
Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - …
Auszug aus BVerwG, 12.07.1974 - VI B 27.74
Der frühere Prozeßbevollmächtigte des Klägers hat dies vor Zugang des Urteils nicht erkennen können, so daß ein Rügeverlust gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 295 ZPO nicht eingetreten ist (zu einem solchen Rügeverlust vgl. BVerwGE 19, 231 und Beschluß vom 3. Dezember 1973 - BVerwG VI B 62.73 - mit weiteren Nachweisen aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts). - BVerwG, 03.12.1973 - VI B 62.73
Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BVerwG, 12.07.1974 - VI B 27.74
Der frühere Prozeßbevollmächtigte des Klägers hat dies vor Zugang des Urteils nicht erkennen können, so daß ein Rügeverlust gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 295 ZPO nicht eingetreten ist (zu einem solchen Rügeverlust vgl. BVerwGE 19, 231 und Beschluß vom 3. Dezember 1973 - BVerwG VI B 62.73 - mit weiteren Nachweisen aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 12.12.1974 - VI B 27.74 |
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 12.12.1974 - VI B 27.74
- BVerwG, 04.03.1975 - 5 B 5.75
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