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Rechtsprechung
   BFH, 26.11.2020 - VI B 29/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,47544
BFH, 26.11.2020 - VI B 29/20 (https://dejure.org/2020,47544)
BFH, Entscheidung vom 26.11.2020 - VI B 29/20 (https://dejure.org/2020,47544)
BFH, Entscheidung vom 26. November 2020 - VI B 29/20 (https://dejure.org/2020,47544)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 1 S 1 Halbs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, AO § 235, AO § 370
    Nichtzulassungsbeschwerde: Zur Beachtung des Grundsatzes "in dubio pro reo" im finanzgerichtlichen Verfahren

  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtzulassungsbeschwerde: Zur Beachtung des Grundsatzes "in dubio pro reo" im finanzgerichtlichen Verfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 96 Abs 1 S 1 Halbs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Nichtzulassungsbeschwerde: Zur Beachtung des Grundsatzes "in dubio pro reo" im finanzgerichtlichen Verfahren

  • IWW

    § 116 Abs. 5 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung, § ... 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 16 des Strafgesetzbuchs (StGB), § 235 der Abgabenordnung (AO), § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 235 AO, § 15 StGB, § 16 StGB, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Festsetzung von Hinterziehungszinsen mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • Betriebs-Berater

    Nichtzulassungsbeschwerde: Zur Beachtung des Grundsatzes "in dubio pro reo" im finanzgerichtlichen Verfahren

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    AO § 235; AO § 370; FGO § 96 Abs. 1 S. 1
    Der Grundsatz "in dubio pro reo" im Besteuerungs- und im finanzgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Festsetzung von Hinterziehungszinsen mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde: Zur Beachtung des Grundsatzes "in dubio pro reo" im finanzgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweiswürdigung im finanzgerichtlichen Vefahren - und der Inhalt der Akten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sachaufklärungspflicht - und ihre Verletzung im finanzgerichtlichen Verfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Finanzgericht und die Denkgesetze

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    In dubio pro reo - im finanzgerichtlichen Verfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 806
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (17)

  • BFH, 15.01.2018 - VI B 77/17

    Steuerliche Berücksichtigung von selbst getragenen Kfz-Kosten bei der …

    Auszug aus BFH, 26.11.2020 - VI B 29/20
    Rn. 16 Die schlüssige Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht erfordert Darlegungen dazu, welche Tatsachen das FG hätte aufklären müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des insoweit maßgeblichen materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und aus welchen Gründen sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunkts die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 15.01.2018 - VI B 77/17, Rz 9, m.w.N.).

    Dabei muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig sein (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 24.05.2012 - VI B 120/11, Rz 5, und vom 15.01.2018 - VI B 77/17, Rz 3).

  • BFH, 18.11.2013 - X B 237/12

    Entscheidung über Richterablehnung als Verfahrensmangel; Unterlassen …

    Auszug aus BFH, 26.11.2020 - VI B 29/20
    Zwar ist insoweit auch im Besteuerungsverfahren der Grundsatz "in dubio pro reo" zu beachten (z.B. BFH-Beschlüsse vom 18.11.2013 - X B 237/12, Rz 9, …und vom 29.01.2002 - VIII B 91/01, BFH/NV 2002, 749, m.w.N.).

    Er untersagt dem FG indes nicht, wie im Streitfall aufgrund vielfältiger Feststellungen aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens zu der vollen Überzeugung zu gelangen (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO), dass eine Steuerhinterziehung zu bejahen ist (BFH-Beschluss vom 18.11.2013 - X B 237/12, Rz 9).

  • BFH, 24.05.2012 - VI B 120/11

    Grundsätzliche Bedeutung: Unterhaltsaufwendungen bei einer bestehenden Ehe bzw. …

    Auszug aus BFH, 26.11.2020 - VI B 29/20
    Dabei muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig sein (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 24.05.2012 - VI B 120/11, Rz 5, und vom 15.01.2018 - VI B 77/17, Rz 3).
  • BFH, 12.10.2011 - III B 56/11

    Divergenz nur bei Entscheidungen zu gleicher Rechtsfrage und vergleichbaren …

    Auszug aus BFH, 26.11.2020 - VI B 29/20
    Darüber hinaus hat der Beschwerdeführer darzulegen, dass das angefochtene Urteil und die vorgebliche Divergenzentscheidung dieselbe Rechtsfrage betreffen und zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind (z.B. BFH-Beschluss vom 12.10.2011 - III B 56/11, Rz 2).
  • BFH, 15.03.2011 - VI B 151/10

    Überraschungsentscheidung - Rechtliches Gehör - Grundsätzliche Bedeutung - …

    Auszug aus BFH, 26.11.2020 - VI B 29/20
    Rn. 22 3. Soweit die Kläger meinen, eine Entscheidung des BFH sei zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich, gehört zur schlüssigen Darlegung einer Divergenzrüge i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO u.a. eine hinreichend genaue Bezeichnung der vermeintlichen Divergenzentscheidung sowie die Gegenüberstellung tragender, abstrakter Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung andererseits, um eine Abweichung erkennbar zu machen (Senatsbeschluss vom 15.03.2011 - VI B 151/10, Rz 9).
  • BGH, 08.09.2011 - 1 StR 38/11

    Vorsatz und Irrtum bei der Steuerhinterziehung (Beweiswürdigung; Irrtum über die …

    Auszug aus BFH, 26.11.2020 - VI B 29/20
    Rn. 11 Das FG hat unter Hinweis auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 10.01.2019 - 1 StR 347/18, Rz 21 und vom 08.09.2011 - 1 StR 38/11, Rz 26 weiterhin angenommen, der Kläger habe durch die unstreitig unterlassene Angabe der ebenfalls unstreitigen Zahlungen in den Steuererklärungen für die Streitjahre billigend in Kauf genommen, dass die entsprechenden Einkommensteuern zu niedrig festgesetzt wurden und damit zumindest bedingt vorsätzlich gehandelt.
  • BGH, 10.01.2019 - 1 StR 347/18

    Urteil gegen Werner Mauss wegen Steuerhinterziehung aufgehoben

    Auszug aus BFH, 26.11.2020 - VI B 29/20
    Rn. 11 Das FG hat unter Hinweis auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 10.01.2019 - 1 StR 347/18, Rz 21 und vom 08.09.2011 - 1 StR 38/11, Rz 26 weiterhin angenommen, der Kläger habe durch die unstreitig unterlassene Angabe der ebenfalls unstreitigen Zahlungen in den Steuererklärungen für die Streitjahre billigend in Kauf genommen, dass die entsprechenden Einkommensteuern zu niedrig festgesetzt wurden und damit zumindest bedingt vorsätzlich gehandelt.
  • BFH, 11.05.2017 - VI B 105/16

    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft - Betriebsaufgabe

    Auszug aus BFH, 26.11.2020 - VI B 29/20
    Denn die Rüge der falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung des Streitfalls durch das FG ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren --von im Streitfall nicht gegebenen Ausnahmefällen abgesehen-- grundsätzlich unbeachtlich (Senatsbeschluss vom 11.05.2017 - VI B 105/16, Rz 14, m.w.N.).
  • BFH, 29.01.2002 - VIII B 91/01

    Steuerfahndung - Durchsuchung von Banken; Grundsatz "in dubio pro reo"

    Auszug aus BFH, 26.11.2020 - VI B 29/20
    Zwar ist insoweit auch im Besteuerungsverfahren der Grundsatz "in dubio pro reo" zu beachten (z.B. BFH-Beschlüsse vom 18.11.2013 - X B 237/12, Rz 9, und vom 29.01.2002 - VIII B 91/01, BFH/NV 2002, 749, m.w.N.).
  • BFH, 17.07.2019 - II B 30/18

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 26.11.2020 - VI B 29/20
    Das FG verstößt gegen den klaren Inhalt der Akten, wenn es seine Entscheidung maßgeblich auf eine (Zeugen-)Aussage, das schriftsätzliche oder zu Protokoll erklärte Vorbringen eines Beteiligten oder auf Unterlagen stützt, wobei weder die protokollierten Bekundungen des Zeugen bzw. des Beteiligten noch die in den Akten befindlichen Schriftsätze und sonstigen Unterlagen die durch das FG gezogenen Schlussfolgerungen stützen (s. BFH-Beschluss vom 17.07.2019 - II B 30, 32-34, 38/18, BFHE 265, 5, BStBl II 2019, 620, Rz 12).
  • BFH, 08.05.2014 - X B 105/13

    Zufluss beim beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft; notwendige …

  • BFH, 20.01.2016 - VI B 61/15

    Doppelte Haushaltsführung - Eigener Hausstand außerhalb des Beschäftigungsortes

  • BFH, 09.07.2012 - III B 66/11

    Rüge fehlender Sachaufklärung - Tauschgeschäft zwischen einer Gesellschaft und …

  • BFH, 05.04.2017 - IX B 18/17

    Nichtzulassungsbeschwerde, Rüge der Verletzung von § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, …

  • BFH, 16.07.2019 - X B 114/18

    Pflicht des FG, die Entscheidung aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens zu …

  • BFH, 27.06.2012 - X B 62/11

    Nichtberücksichtigung von Tatsachen als Verfahrensfehler

  • FG Köln, 16.01.2020 - 15 K 3239/17

    Festsetzung von Hinterziehungszinsen zur Einkommensteuer; …

  • BFH, 11.08.2023 - VI B 74/22

    Übermittlung elektronischer Dokumente durch Steuerberater ab dem 01.01.2023

    Dabei muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig sein (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschlüsse vom 24.05.2012 - VI B 120/11 und vom 26.11.2020 - VI B 29/20, Rz 19).
  • BFH, 28.07.2022 - II B 37/21

    Dispositionsbefugnis des zuerst Bedachten bei Kettenschenkung

    Wie Indizien gegeneinander abzuwägen sind und welches Gewicht einzelnen Indizien zukommt, ist eine Frage des Einzelfalls und nicht von grundsätzlicher Bedeutung (vgl. BFH-Beschluss vom 26.11.2020 - VI B 29/20, BFH/NV 2021, 443, Rz 21).
  • BFH, 11.11.2022 - VIII B 97/21

    Schätzung eines Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten Betriebsausgaben …

    Er untersagt dem FG indes nicht, wie im Streitfall aufgrund vielfältiger Feststellungen aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens zu der vollen Überzeugung zu gelangen (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO), dass der Tatbestand einer Steuerhinterziehung zu bejahen ist (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18.11.2013 - X B 237/12, BFH/NV 2014, 369, und vom 26.11.2020 - VI B 29/20, BFH/NV 2021, 443).
  • BFH, 08.02.2024 - VI B 46/23

    Keine erste Tätigkeitsstätte von Rettungssanitätern allein aufgrund im Vorhinein …

    Dabei muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig sein (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschlüsse vom 24.05.2012 - VI B 120/11 und vom 26.11.2020 - VI B 29/20, Rz 19).
  • BFH, 07.03.2025 - XI B 25/24

    Kein Verlust des Rügerechts durch Teilnahme an der mündlichen Verhandlung nach …

    Rn. 13 b) Ein Verstoß gegen Denkgesetze liegt außerdem nur vor, wenn der vom FG gezogene Schluss schlechthin unmöglich ist, das heißt, wenn nach dem festgestellten Sachverhalt nur eine Folgerung möglich, jede andere denkgesetzlich ausgeschlossen ist und das Gericht die in diesem Sinne allein denkbare Folgerung nicht gezogen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 26.11.2020 - VI B 29/20, BFH/NV 2021, 443, Rz 13).
  • BFH, 12.01.2024 - VI B 37/23

    Zu den Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch

    Rn. 16 Der von der Klägerin gerügte Verstoß gegen Denkgesetze stellt --selbst wenn er vorliegen würde-- entgegen der Ansicht der Klägerin keinen Verfahrensfehler sondern einen materiell-rechtlichen Fehler (Rechtsanwendungsmangel) dar (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 11.11.2010 - VI R 16/09, BFHE 232, 34, BStBl II 2011, 966, Rz 21; Senatsbeschluss vom 26.11.2020 - VI B 29/20, Rz 13, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 10.11.2025 - V B 70/24

    Einzelrichterübertragung; Recht auf Akteneinsicht; Aktenbeiziehung; Antrag auf …

    Rn. 19 a) Beide Verstöße wären, so sie denn vorlägen, dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Prüfung im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde unter dem Gesichtspunkt des Vorliegens eines Verfahrensfehlers entzogen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 31.01.2019 - V B 99/16, BFH/NV 2019, 409, Rz 23; vom 26.11.2020 - VI B 29/20, BFH/NV 2021, 443, Rz 13;… vom 07.03.2025 - XI B 25/24, BFH/NV 2025, 529, Rz 12).
  • BFH, 26.11.2025 - V B 74/24

    Zur mangelnden Darlegung von Zulassungsgründen

    Rn. 31 Ein derartiger Verstoß wäre, so er denn vorläge, dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Prüfung im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde unter dem Gesichtspunkt des Vorliegens eines Verfahrensfehlers entzogen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 31.01.2019 - V B 99/16, BFH/NV 2019, 409, Rz 23; vom 26.11.2020 - VI B 29/20, BFH/NV 2021, 443, Rz 13;… vom 07.03.2025 - XI B 25/24, BFH/NV 2025, 529, Rz 12).
  • BFH, 29.07.2025 - XI B 73/24

    Zurechnung der Umsätze in einem Bordell

    Dies gilt auch für Einwendungen gegen die vom FG vorgenommene Beweiswürdigung (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 12.03.2014 - XI B 97/13, BFH/NV 2014, 1062, Rz 18; vom 26.11.2020 - VI B 29/20, BFH/NV 2021, 443, Rz 17;… vom 18.03.2021 - VIII B 76/20, BFH/NV 2021, 1076, Rz 9).
  • BFH, 15.01.2025 - VI B 23/24

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

    Er kann aber als Rüge verstanden werden, dass das Finanzgericht (FG) entgegen § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO nicht nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung entschieden hat (BFH-Beschluss vom 08.05.2014 - X B 105/13, Rz 31, m.w.N. und Senatsbeschluss vom 26.11.2020 - VI B 29/20, Rz 3).
  • BFH, 04.09.2023 - VI B 21/23

    Keine Beschwer durch die Einkünftequalifikation in einem Einkommensteuerbescheid

  • BFH, 19.09.2025 - VI B 3/25

    Zur Grenzgängereigenschaft gemäß Art. 15a DBA-Schweiz 1971/2010

  • FG München, 29.06.2022 - 3 K 3128/18

    Rechtmäßigkeit von Haftungsbescheiden für Steuerschulden und als Geschäftsführer …

  • BFH, 21.11.2024 - VI B 18/24

    Zur Reichweite übereinstimmender Erledigungserklärungen

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