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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.08.1969 - VI B 45.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,6900
BVerwG, 28.08.1969 - VI B 45.69 (https://dejure.org/1969,6900)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.1969 - VI B 45.69 (https://dejure.org/1969,6900)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 1969 - VI B 45.69 (https://dejure.org/1969,6900)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.05.1971 - VI B 45/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,3822
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.05.1971 - VI B 45/69 (https://dejure.org/1971,3822)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.05.1971 - VI B 45/69 (https://dejure.org/1971,3822)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. Mai 1971 - VI B 45/69 (https://dejure.org/1971,3822)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 2324
  • DÖV 1972, 392
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Gera, 25.06.2026 - 6 V 1005/26

    Vollstreckung gegen Behörde im Ausbildungsförderungsrecht

    Rn. 6 Bei dem von dem Vollstreckungsgläubiger eingeleiteten Vollstreckungsverfahren gegen die öffentliche Hand nach § 170 VwGO handelt es sich um ein selbstständiges Beschlussverfahren, auf das die kostenrechtlichen Regelungen der Verwaltungsgerichtsordnung (§§ 154 ff. VwGO) und nicht die Vorschriften der Zivilprozessordnung (etwa § 788 ZPO) anwendbar sind (auch nicht über §§ 167, 173 VwGO; vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2.6.2014 - OVG 3 I 1/14 = BeckRS 2014, 52707; VG Ansbach…, Beschluss vom 20.10.2020 - 17 V 20.50334 = BeckRS 2020, 28324 Rn. 2;… Schaks, in: NK-VwGO, 6. Aufl. 2025, § 154 Rn. 23 m. w. N.; a. A. NdsOVG, Beschluss vom 7.5.1971 - VI OVG B 45/69 = NJW 1971, 2324).
  • VG Lüneburg, 25.03.2003 - 3 D 1/03

    Erledigung; Kosten; Notwendigkeit; verfrühte Vollstreckung; verfrühter …

    Eine beiderseitige Erledigungserklärung oder Rücknahme des Vollstreckungsantrages ist zur Einstellung des Vollstreckungsverfahrens nicht erforderlich (OVG Lüneburg, Beschl. v. 07.05.1971 - VI B 45/69 -, NJW 1971 Seite 23; OVG Münster, Beschl. v. 19.09.1980 - 11 B 1289/79 -, OVG E 35 Seite 106).
  • VG Gießen, 14.08.2023 - 10 N 1403/23

    Verfrühter Vollstreckungsantrag

    Das erkennende Gericht vermag insoweit nicht dem Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 07.05.1971 (VI OVG B 45/69 - NJW 1971, 2324) zu folgen, in dem die Auffassung vertreten wurde, dass mit den hier gegebenen Erledigungserklärungen im prozesstechnischen Sinne keine Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache eingetreten sei, die die Kostenfolge des § 161 Abs. 2 VwGO auslöse.
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