Rechtsprechung
| BVerwG, 13.08.1970 - VI B 7.70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.1969 - VI A 43/68
- BVerwG, 13.08.1970 - VI B 7.70
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 09.06.1970 - VI B 22.69
Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen …
Auszug aus BVerwG, 13.08.1970 - VI B 7.70
Sollte die Beschwerde mit der Bemerkung, das Berufungsgericht glaubt sich der Aufklärungspflicht durch die Einholung des restlos entledigt zu haben, und mit Hinweisen auf die in der ersten Instanz erfolgten Zeugenvernehmungen noch außerdem den Verfahrensmangel unterbliebener (weiterer) Aufklärung bezeichnen wollen, so wäre hierzu darauf hinzuweisen, daß durch die Nichterhebung von Beweisen, deren Erhebung die von einem Rechtsanwalt vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat, die Pflicht des Gerichts, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen, grundsätzlich nicht verletzt wird (Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG VIII C 41.61 - [Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 21], Beschlüsse vom 19. Februar 1969 - BVerwG VI B 17.68 -, vom 6. Juni 1969 - BVerwG VI B 37.68 - und vom 9. Juni 1970 - BVerwG VI B 22.69 -).Aber selbst wenn dies der Fall wäre, würde unter diesen Umständen ein auch für § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO wirksamer Rügeverlust dadurch eingetreten sein, daß nicht bis zum Abschluß der Instanz eindeutig zum Ausdruck gebracht worden ist, der von einem etwaigen Verfahrensverstoß betroffene Beteiligte werde sich mit diesem Verfahrensverstoß nicht abfinden (Beschlüsse vom 29. August 1968 - BVerwG VI B 52.67 - mit weiteren Nachweisen aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vom 20. Juni 1969 - BVerwG VI B 42.68 - und vom 9. Juni 1970 - BVerwG VI B 22.69 -).
- BVerwG, 02.04.1969 - VI C 76.65
Wegfall des Anspruchs auf Unfallausgleich bei Absinken der MdE unter 25 v.H. - …
Auszug aus BVerwG, 13.08.1970 - VI B 7.70
Insofern hat der Senat in den Urteilen vom 2. April 1969 - BVerwG VI C 76.65 - und vom 23. Februar 1970 - BVerwG VI C 119.65 - die allgemein anerkannten Grundsätze zum Verhältnis der Aufgaben des Gerichts und des Sachverständigen wie folgt zusammengefaßt:. - BVerwG, 23.02.1970 - VI C 119.65
Versetzung eines Beamten in den vorzeitigen Ruhestand wegen dauernder …
Auszug aus BVerwG, 13.08.1970 - VI B 7.70
Insofern hat der Senat in den Urteilen vom 2. April 1969 - BVerwG VI C 76.65 - und vom 23. Februar 1970 - BVerwG VI C 119.65 - die allgemein anerkannten Grundsätze zum Verhältnis der Aufgaben des Gerichts und des Sachverständigen wie folgt zusammengefaßt:.
- BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63
Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten - …
Auszug aus BVerwG, 13.08.1970 - VI B 7.70
Braucht schon das Gericht einem Antrag, das Erscheinen eines Sachverständigen zur Erläuterungseines Gutachtens anzuordnen, grundsätzlich nur dann zu entsprechen, wenn dieser Antrag in der mündlichen Verhandlung gestellt wird (BVerwGE 18, 216), so muß ein solcher Antrag erst recht erwartet werden, wenn ein Mitgutachter als Sachverständiger angehört wird, sachkundige Erläuterungen abgibt und für Fragen zur Verfügung steht, wie es hier der Fall gewesen ist. - BVerwG, 20.12.1963 - VII C 103.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.08.1970 - VI B 7.70
Das Gericht darf deshalb die Begutachtung des Sachverständigen nicht ungeprüft übernehmen, sondern es muß die darin enthaltenen Feststellungen und Schlußfolgerungen im Rahmen seiner tatrichterlichen Würdigung unter Berücksichtigung aller Umstände, der eigenen Sachkunde und der allgemeinen Lebenserfahrung selbstverantwortlich überprüfen und nachvollziehen und sich gegebenenfalls aufgrund dieser Prüfung zu eigen machen (vgl. u.a. BVerwGE 6, 306; 17, 342 und Urteil vom 21. Oktober 1966 - BVerwG VI C 46.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 42 BBG Nr. 8]).". - BVerwG, 08.04.1963 - VIII C 41.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.08.1970 - VI B 7.70
Sollte die Beschwerde mit der Bemerkung, das Berufungsgericht glaubt sich der Aufklärungspflicht durch die Einholung des restlos entledigt zu haben, und mit Hinweisen auf die in der ersten Instanz erfolgten Zeugenvernehmungen noch außerdem den Verfahrensmangel unterbliebener (weiterer) Aufklärung bezeichnen wollen, so wäre hierzu darauf hinzuweisen, daß durch die Nichterhebung von Beweisen, deren Erhebung die von einem Rechtsanwalt vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat, die Pflicht des Gerichts, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen, grundsätzlich nicht verletzt wird (Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG VIII C 41.61 - [Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 21], Beschlüsse vom 19. Februar 1969 - BVerwG VI B 17.68 -, vom 6. Juni 1969 - BVerwG VI B 37.68 - und vom 9. Juni 1970 - BVerwG VI B 22.69 -). - BVerwG, 21.10.1966 - VI C 46.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.08.1970 - VI B 7.70
Das Gericht darf deshalb die Begutachtung des Sachverständigen nicht ungeprüft übernehmen, sondern es muß die darin enthaltenen Feststellungen und Schlußfolgerungen im Rahmen seiner tatrichterlichen Würdigung unter Berücksichtigung aller Umstände, der eigenen Sachkunde und der allgemeinen Lebenserfahrung selbstverantwortlich überprüfen und nachvollziehen und sich gegebenenfalls aufgrund dieser Prüfung zu eigen machen (vgl. u.a. BVerwGE 6, 306; 17, 342 und Urteil vom 21. Oktober 1966 - BVerwG VI C 46.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 42 BBG Nr. 8]).". - BVerwG, 03.04.1958 - III C 284.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.08.1970 - VI B 7.70
Das Gericht darf deshalb die Begutachtung des Sachverständigen nicht ungeprüft übernehmen, sondern es muß die darin enthaltenen Feststellungen und Schlußfolgerungen im Rahmen seiner tatrichterlichen Würdigung unter Berücksichtigung aller Umstände, der eigenen Sachkunde und der allgemeinen Lebenserfahrung selbstverantwortlich überprüfen und nachvollziehen und sich gegebenenfalls aufgrund dieser Prüfung zu eigen machen (vgl. u.a. BVerwGE 6, 306; 17, 342 und Urteil vom 21. Oktober 1966 - BVerwG VI C 46.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 42 BBG Nr. 8]).". - BVerwG, 19.02.1969 - VI B 17.68
Nichtzulassung der Revision mangels Divergenz - Verletzung der gerichtlichen …
Auszug aus BVerwG, 13.08.1970 - VI B 7.70
Sollte die Beschwerde mit der Bemerkung, das Berufungsgericht glaubt sich der Aufklärungspflicht durch die Einholung des restlos entledigt zu haben, und mit Hinweisen auf die in der ersten Instanz erfolgten Zeugenvernehmungen noch außerdem den Verfahrensmangel unterbliebener (weiterer) Aufklärung bezeichnen wollen, so wäre hierzu darauf hinzuweisen, daß durch die Nichterhebung von Beweisen, deren Erhebung die von einem Rechtsanwalt vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat, die Pflicht des Gerichts, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen, grundsätzlich nicht verletzt wird (Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG VIII C 41.61 - [Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 21], Beschlüsse vom 19. Februar 1969 - BVerwG VI B 17.68 -, vom 6. Juni 1969 - BVerwG VI B 37.68 - und vom 9. Juni 1970 - BVerwG VI B 22.69 -). - BVerwG, 29.08.1968 - VI B 52.67
Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung der grundsätzlichen Bedeutung …
Auszug aus BVerwG, 13.08.1970 - VI B 7.70
Aber selbst wenn dies der Fall wäre, würde unter diesen Umständen ein auch für § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO wirksamer Rügeverlust dadurch eingetreten sein, daß nicht bis zum Abschluß der Instanz eindeutig zum Ausdruck gebracht worden ist, der von einem etwaigen Verfahrensverstoß betroffene Beteiligte werde sich mit diesem Verfahrensverstoß nicht abfinden (Beschlüsse vom 29. August 1968 - BVerwG VI B 52.67 - mit weiteren Nachweisen aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vom 20. Juni 1969 - BVerwG VI B 42.68 - und vom 9. Juni 1970 - BVerwG VI B 22.69 -). - BVerwG, 20.06.1969 - VI B 42.68
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verstoß gegen …
- BVerwG, 06.06.1969 - VI B 37.68
Nichtzulassung der Revision - Vertreibung aus deutschen Siedlungsgebieten - …
- BVerwG, 02.05.2024 - 2 B 37.23
Lösung von den tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils
Das Gericht darf die Begutachtung nicht einfach für seine Entscheidung übernehmen, sondern muss die Feststellungen und Schlussfolgerungen des Gutachtens im Rahmen seiner tatrichterlichen Würdigung unter Berücksichtigung aller Umstände, der eigenen Sachkunde und der allgemeinen Lebenserfahrung selbstverantwortlich überprüfen und nachvollziehen; erst auf der Grundlage dieser Prüfung darf es sich das Gutachten zu Eigen machen (BVerwG, Urteil vom 2. April 1969 - 6 C 76.65 - Buchholz 232 § 139 BBG Nr. 9 S. 5 und Beschluss vom 13. August 1970 - 6 B 7.70 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 71 S. 16). - BVerwG, 24.11.1977 - 6 B 16.77
Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts - …
"Dabei ist darauf hinzuweisen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Gericht seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich dann nicht verletzt, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei - wie der Kläger - nicht ausdrücklich beantragt hat (Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG VIII C 41.61 - [Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 21] und Beschlüsse vom 19. August 1968 - BVerwG VI B 19.68 -, vom 13. August 1970 - BVerwG VI B 7.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 71] sowie vom 6. Dezember 1974 - BVerwG II B 60.74 -). - BVerwG, 04.12.1970 - VI B 37.70
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der …
Gegen den diese Förmlichkeit betreffenden Inhalt der Niederschrift wäre nur der Nachweis der Fälschung zulässig (§ 173 VwGO, § 164 Satz 2 ZPO, Urteil vom 21. Oktober 1964 - BVerwG VI C 132.61 - [Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 22], Beschlüsse vom 2. März 1965 - BVerwG VI C 12.63 - und vom 13. August 1970 - BVerwG VI B 7.70 -).Unter solchen Umständen tritt ein auch für § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO wirksamer Rügeverlust dadurch ein, daß nicht bis zum Abschluß der Instanz zum Ausdruck gebracht worden ist (und zwar hier durch einen gemäß § 86 Abs. 2 VwGO gestellten Beweisantrag), der von einem mit diesem Vorgang im Zusammenhang stehenden Verfahrensverstoß betroffene Beteiligte werde sich mit diesem Verfahrensverstoß nicht abfinden (vgl. Beschlüsse vom 29. August 1968 - BVerwG VI B 52.67 -, vom 20. Juni 1969 - BVerwG VI B 42.68 -, vom 9. Juni 1970 - BVerwG VI B 22.69 - und vom 13. August 1970 - BVerwG VI B 7.70 -).
- BVerwG, 17.08.1976 - 6 B 2.76
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - An die Darlegung eines …
Dabei ist darauf hinzuweisen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Gericht seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich dann nicht verletzt, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei - wie hier die Klägerin - nicht ausdrücklich beantragt hat (Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG VIII C 41.61 - [Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 21] und Beschlüsse vom 19. August 1968 - BVerwG VI B 19.68 -, vom 13. August 1970 - BVerwG VI B 7.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 71] sowie vom 6. Dezember 1974 - BVerwG II B 60.74 -). - BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung …
Da schon hiernach ein Verfahrensmangel nicht vorliegt, kann dahingestellt bleiben, ob nicht ein auch für § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO wirksamer Rügeverlust dadurch eingetreten ist, daß nicht bis zum Abschluß der Vorinstanz eindeutig - gegebenenfalls durch einen hier nicht gestellten Antrag nach § 86 Abs. 2 VwGO - zum Ausdruck gebracht worden ist, der von einem etwaigen Verfahrensmangel betroffene Beteiligte werde sich mit diesem Verfahrensverstoß nicht abfinden (vgl. in diesem Zusammenhang Urteil vom 12. Februar 1959 - BVerwG III C 133.57 - [BVerwGE 8, 149 = NJW 1959, 1099], Urteil vom 31. August 1960 - BVerwG VIII C 391.59 - [Buchholz 310 § 130 VwGO Nr. 1], Urteil vom 31. August 1964 - BVerwG VIII C 350.63 - [BVerwGE 19, 231], Beschlüsse vom 2. März 1965 - BVerwG VI C 12.63 -, vom 9. Juni 1970 - BVerwG VI B 22.69 -, vom 13. August 1970 - BVerwG VI B 7.70 - und vom 4. Dezember 1970 - BVerwG VI B 37.70 -). - BVerwG, 07.09.1970 - VI B 30.70
Zulässigkeit der Mitwirkung wissenschaftlicher Hilfskräfte bei der Erstattung von …
Die Rüge der Beschwerde, der Verwaltungsgerichtshof hätte zur mündlichen Verhandlung auch den Sachverständigen des Klägers, Dr. L., zur Erläuterung seiner Auffassung hinzuziehen müssen, ist schon deswegen unbeachtlich, weil ausweislich der Verhandlungsniederschrift ein dahingehender Antrag vom Prozeßbevollmächtigten des Klägers in der mündlichen Verhandlung nicht gestellt worden ist (vgl. BVerwGE 18, 216; Beschluß vom 13. August 1970 - BVerwG VI B 7.70 -). - BVerwG, 07.09.1978 - 2 B 9.77
Ausbildungsabschnitt zwischen Erster und Zweiter Dienstprüfung für Lehrer als …
Ein Gericht verletzt trotz der Inquisitionsmaxime seine Aufklärungspflicht grundsätzlich aber dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei - wie der Kläger - nicht ausdrücklich zum Gegenstand eines Beweisantrags gemacht hat (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Beschlüsse vom 13. August 1970 - BVerwG 6 B 7.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 71] und vom 9. Januar 1978 - BVerwG 2 B 16.77 -). - BVerwG, 10.02.1978 - 6 B 18.78
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf …
"Dabei ist darauf hinzuweisen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Gericht seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich dann nicht verletzt, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei - wie der Kläger - nicht ausdrücklich beantragt hat (Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG VIII C 41.61 - [Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 21] und Beschlüsse vom 19. August 1968 - BVerwG VI B 19.68 -, vom 13. August 1970 - BVerwG VI B 7.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 71] sowie vom 6. Dezember 1974 - BVerwG II B 60.74 -). - BVerwG, 05.12.1972 - VI B 37.72
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache innerhalb der …
Da es demnach schon an einem Verfahrensmangel fehlt, braucht nicht weiter darauf eingegangen zu werden, ob außerdem ein auch für § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO wirksamer Rügeverlust dadurch eingetreten ist, daß nicht bis zum Abschluß der Vorinstanz eindeutig - gegebenenfalls durch einen Antrag nach § 86 Abs. 2 VwGO - zum Ausdruck gebracht worden ist, der von einem etwaigen Verfahrensmangel betroffene Beteiligte werde sich mit diesem Verfahrensverstoß nicht abfinden (vgl. in diesem Zusammenhang Urteil vom 12. Februar 1959 - BVerwG III C 133.57 - [BVerwGE 8, 149 = NJW 1959, 1099], Urteil vom 31. August 1960 - BVerwG VIII C 391.59 - [Buchholz 310 § 130 VwGO Nr. 1], Urteil vom 31. August 1964 - BVerwG VIII C 350.63 - [BVerwGE 19, 231], Beschlüsse vom 2. März 1965 - BVerwG VI C 12.63 -, vom 9. Juni 1970 - BVerwG VI B 22.69 -, vom 13. August 1970 - BVerwG VI B 7.70 - und vom 4. Dezember 1970 - BVerwG VI B 37.70 -). - BVerwG, 03.12.1973 - VI B 62.73
Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde
Außerdem hat der Kläger die mit der Beschwerde behaupteten Verfahrensmängel in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht, obwohl dazu ausweislich der Verhandlungsniederschrift hinreichend Gelegenheit gewesen wäre, nicht gerügt und ist damit dieser Rüge verlustig geworden (§ 295 ZPO, § 173 VwGO; ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. in diesem ZusammenhangUrteil vom 12. Februar 1959 - BVerwG III C 133.57 - [BVerwGE 8, 149 = NJW 1959, 1099], Urteil vom 31. August 1960 - BVerwG VIII C 391.59 - [Buchholz 310 § 130 VwGO Nr. 1], Urteil vom 31. August 1964 - BVerwG VIII C 350.63 - [BVerwGE 19, 231], Beschlüsse vom 2. März 1965 - BVerwG VI C 12.63 -, vom 9. Juni 1970 - BVerwG VI B 22.69 -, vom 13. August 1970 - BVerwG VI B 7.70 -, vom 4. Dezember 1970 - BVerwG VI B 37.70 - undvom 23. März 1972 - BVerwG VI B 39.71 -). - BVerwG, 12.09.1972 - II B 35.72
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der …
- BVerwG, 08.03.1974 - VI B 72.73
- BVerwG, 20.02.1973 - II B 63.72
Verletzung eines Beamten in seinen Rechten durch Entziehung seines bisherigen, …
- BVerwG, 31.08.1979 - 2 B 68.78
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
- BVerwG, 20.07.1972 - IV CB 71.70
Weitere Abwägungen mit privaten Belangen bei § 35 Abs. 2 Bundesbaugesetz (BBauG) …
- BVerwG, 23.01.1978 - 2 B 6.76
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 13.12.1977 - 2 B 37.76
Verkennung des rechtssystematischen Unterschieds zwischen den Erfordernissen der …
- BVerwG, 22.02.1973 - II B 51.71
Pflicht des Gerichts zur Erhebung von Beweisen - Umfang der Pflicht des …
- BVerwG, 09.01.1978 - 2 B 16.77
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer …
- BVerwG, 30.09.1976 - 2 B 66.75
Bestimmung der Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge - Verwertung …
- BVerwG, 19.01.1978 - 2 B 2.78
Auswirkung unrichtiger Angaben bei der Einstellung als Lehrerin - Zeitpunkt der …
- BVerwG, 01.11.1978 - 4 CB 30.77
Annahme eines privilegierten landwirtschaftlichen Betriebes - Dienen eines …
- BVerwG, 08.02.1972 - VI B 47.71
Sachverständiger als Gehilfe des Gerichts - Hinzuziehung eines Sachverständigen …
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