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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.09.1969 - VI C 122.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1094
BVerwG, 19.09.1969 - VI C 122.65 (https://dejure.org/1969,1094)
BVerwG, Entscheidung vom 19.09.1969 - VI C 122.65 (https://dejure.org/1969,1094)
BVerwG, Entscheidung vom 19. September 1969 - VI C 122.65 (https://dejure.org/1969,1094)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Förmliche Streichung aus der Liste für die Offizierlaufbahn vorgesehener Soldaten wegen fehlender Eignung - Beschädigung bei berufsmäßigem Wehrdienst als Voraussetzung für eine Berufssoldatenversorgung - Irrevisibilität des als Reichsrecht erlassenen früheren Wehrrechts ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvR 481/60

    Wehrmachtspensionäre

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1969 - VI C 122.65
    Der Kläger könne sich auch auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 1963 (BVerfGE 16, 94) berufen.

    Der Kläger kann sich nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 1963 (BVerfGE 16, 94 ff.) berufen.

  • BVerwG, 08.05.1968 - VI C 100.64

    Antrag eines Soldaten auf Versorgung nach dem Gesetz zu Art. 131 Grundgesetz (GG) …

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1969 - VI C 122.65
    Die Auffassung des Berufungsgerichts, daß eine Berufssoldatenversorgung nach dieser Vorschrift Beschädigung bei berufsmäßigem Wehrdienst voraussetzt steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 10. Juli 1963 [BVerwGE 16, 206 - Leitsatz 2 -] und vom 8. Mai 1968 - BVerwG VI C 100.64 - mit weiteren Nachweisen).

    Wie im Urteil vom 8. Mai 1968 - BVerwG VI C 100.64 - entschieden, betrifft die angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch nicht sinngemäß die Anwendungsfälle der zweiten Alternative des § 53 Abs. 2 Satz 1 G 131. Die Ausführungen der Revision geben keinen Anlaß, jenen Entscheidungen, auf die insoweit verwiesen wird, etwas hinzuzufügen.

  • BVerwG, 23.10.1968 - VI C 27.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1969 - VI C 122.65
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehört das als Reichsrecht erlassene frühere Wehrrecht, in dessen Anwendung das Berufungsgericht seine Erkenntnisse gewonnen hat, weder zum Bundesrecht im Sinne des § 137 Abs. 1 VwGO noch zu dem gemäß § 127 BRRG revisiblen Beamtenrecht, sondern ist jedenfalls bei Anwendung im Rahmen des Gesetzes zu Art. 131 GG irrevisibel (neben vielen anderen Urteile vom 14. Oktober 1963 - BVerwG VI C 57.61 -, vom 25. März 1964 [BVerwGE 18, 168, 170 [BVerwG 25.03.1964 - VI C 150/62]], vom 17. März 1965 - BVerwG VI C 114.62 -, vom 11. November 1965 - BVerwG II C 181.62 - und vom 23. Oktober 1968 - BVerwG VI C 27.65 -).

    Die Eindeutigkeit dieser Rechtslage gestattet es einem Gericht nicht, von sich aus dieses Ergebnis, das vom Kläger verständlicherweise als hart empfunden werden muß, ausnahmsweise deshalb zu seinen Gunsten zu ändern, weil er sich nach dem Zeitpunkt seiner Verwundung im Rechtsstand eines Berufssoldaten befunden hat Für ein solches Vorgehen bestünde keine rechtliche Grundlage, es würde überdies in Widerspruch stehen zu der in anderem Zusammenhang mehrfach zum Ausdruck gebrachten Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, daß nicht einmal die tatsächliche Behandlung als Berufssoldat die an das Erfordernis dieses Rechtsstandes geknüpften Folgen auslösen kann (Urteil vom 23. Oktober 1968 - BVerwG VI C 27.65 -).

  • BVerwG, 20.10.1967 - VI C 75.65

    Recht der früheren Berufssoldaten - Wirksamkeit der Beförderung eines in …

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1969 - VI C 122.65
    Las Revisionsgericht ist deshalb an die Anwendung und Auslegung des früheren Wehrrechts durch das Berufungsgericht gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 562 ZPO gebunden (Urteil vom 20. Oktober 1967 - BVerwG VI C 75.65 - und Beschluß vom.

    wenn die Revision in diesem Zusammenhang ausführt, es seien wehrrechtliche Bestimmungen außer acht gelassen worden, so kann dies nicht zu einer materiellrechtlichen Prüfung durch das Revisionsgericht (§ 173 VwGO in. Verbindung mit § 565 Abs. 4 ZPO, hierzu BVerwGE 19, 204 [211, 213] und Urteil vom 20. Oktober 1967 - BVerwG VI C 75.65 -) führen; denn die Revision beanstandet, wie ihre umfangreichen Darlegungen im einzelnen eindeutig zeigen, jedenfalls mit ihrem Vorbringen zur Unwirksamkeit der Streichung des Klägers aus der Liste der Offizierbewerber in Wirklichkeit nicht die Nichtanwendung bestimmter wehrrechtlicher Vorschriften, sondern die angeblich fehlerhafte Anwendung oder Auslegung dieses Rechts.

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1969 - VI C 122.65
    Gleichzeitig ergibt sich aus den vorstehenden Darlegungen, daß es sich bei der Frage der Bedeutung der Merkblätter für den Erlaß vom 12. Mai 1943 jedenfalls nicht um eine solche der Aufklärung des für die Entscheidung erheblichen Sachverhalts handelt, so daß sich dem Berufungsgericht weitere Ermittelungen in dieser Hinsieht nicht aufzudrängen brauchten - unabhängig davon, daß eine etwa in dem am 18. April 1967 eingegangenen Schriftsatz enthaltene Aufklärungsrüge wegen Ablaufs der Revisionsbegründungsfrist unzulässig ist und im übrigen nicht den durch § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO an die Rüge eines Verfahrensmangels gestellten Anforderrungen entspräche (dazu Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG VI C 52.65 -, insoweit abgedruckt in NJW 1969, 811).
  • BVerwG, 29.03.1966 - II C 97.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1969 - VI C 122.65
    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 29. März 1966 (BVerwGE 24, 44 [51 ff.]) entschieden, daß diese Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur die Anwendungsfälle der ersten Alternative des § 53 Abs. 2 Satz 1 G 131 (Fassungen 1957 und 1961) betrifft, nicht aber die in der zweiten Alternative dieser Vorschrift geregelten Fälle, zu denen der des Klägers günstigstenfalls zu rechnen ist.
  • BVerwG, 07.10.1964 - VI C 59.63

    Rücknahme einer gesetzeswidrigen rechtswirksamen Versetzung eines Beamten in den …

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1969 - VI C 122.65
    Nr. 1] und vom 7. Oktober 1964 [BVerwGE 19, 284, 287]).
  • BVerwG, 25.03.1964 - VI C 150.62

    Materielle Beweislast für die Frage der Rechtswidrigkeit eines zurückgenommenen …

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1969 - VI C 122.65
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehört das als Reichsrecht erlassene frühere Wehrrecht, in dessen Anwendung das Berufungsgericht seine Erkenntnisse gewonnen hat, weder zum Bundesrecht im Sinne des § 137 Abs. 1 VwGO noch zu dem gemäß § 127 BRRG revisiblen Beamtenrecht, sondern ist jedenfalls bei Anwendung im Rahmen des Gesetzes zu Art. 131 GG irrevisibel (neben vielen anderen Urteile vom 14. Oktober 1963 - BVerwG VI C 57.61 -, vom 25. März 1964 [BVerwGE 18, 168, 170 [BVerwG 25.03.1964 - VI C 150/62]], vom 17. März 1965 - BVerwG VI C 114.62 -, vom 11. November 1965 - BVerwG II C 181.62 - und vom 23. Oktober 1968 - BVerwG VI C 27.65 -).
  • BVerwG, 26.08.1964 - V C 128.63

    Eine früher zur Volksdeutschen Minderheit in Litauen gehörende deutsche …

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1969 - VI C 122.65
    wenn die Revision in diesem Zusammenhang ausführt, es seien wehrrechtliche Bestimmungen außer acht gelassen worden, so kann dies nicht zu einer materiellrechtlichen Prüfung durch das Revisionsgericht (§ 173 VwGO in. Verbindung mit § 565 Abs. 4 ZPO, hierzu BVerwGE 19, 204 [211, 213] und Urteil vom 20. Oktober 1967 - BVerwG VI C 75.65 -) führen; denn die Revision beanstandet, wie ihre umfangreichen Darlegungen im einzelnen eindeutig zeigen, jedenfalls mit ihrem Vorbringen zur Unwirksamkeit der Streichung des Klägers aus der Liste der Offizierbewerber in Wirklichkeit nicht die Nichtanwendung bestimmter wehrrechtlicher Vorschriften, sondern die angeblich fehlerhafte Anwendung oder Auslegung dieses Rechts.
  • BVerwG, 21.01.1955 - II C 177.54

    Anfechtung von Prüfungsentscheidungen; Irrevisibilität von zur Ergänzung nicht …

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1969 - VI C 122.65
    Jrrevisibel sind auch allgemeine Grundsatze des Verwaltungsrechts, die zur Ergänzung irrevisiblen Rechts herangezogen werden (BVerwGE 2, 22 [BVerwG 21.01.1955 - II C 177/54]).
  • BVerwG, 10.07.1963 - VI C 103.61

    Bedeutung des Rechtsstandes im Unfallzeitpunkt für Versorgung der Berufssoldaten

  • BVerwG, 17.03.1965 - VI C 114.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 31.03.1965 - VI C 127.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.11.1965 - II C 181.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.10.1963 - VI C 57.61

    Irrevisiblität früheren Wehrrechts - Möglichkeit der Entlassung von …

  • BVerwG, 30.04.1969 - VI C 72.65

    Militärische Tätigkeit im Auftrag der Besatzungsmacht als deutscher öffentlicher …

  • BVerwG, 24.06.1965 - II C 48.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.11.1966 - VI C 97.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.03.1955 - I B 61.54

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.04.1959 - VI C 279.57

    Anwendung des § 115 Bundesbeamtengesetz (BBG) i.R.d. § 180 Abs. 2 BBG

  • BVerwG, 29.04.1965 - II C 48.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.03.1969 - VI C 32.65

    Recht der verdrängten Beamten

  • BVerwG, 30.11.1967 - VI B 25.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …

  • BVerwG, 15.11.1971 - VI C 107.67

    Notwendigkeit der Erfüllung der Mindestbezugszeit von Dienstbezügen - Möglichkeit …

    Diese auf der Anwendung und Auslegung der damals geltenden Beförderungsbestimmungen beruhende Erkenntnis des Berufungsgerichts, daß der Kläger die Beförderungsreife zum Oberstleutnant nicht vor der effektiv erfolgten Beförderung am 20. Juni 1944 gehabt hat, ist in Anwendung irrevisiblen Rechts oder im Wege tatsächlicher Feststellungen gewonnen (zu dieser Lage bei Anwendung gerade der Bestimmungen des "Zusammendrucks" bereits Urteile vom 31. August 1967 - BVerwG II C 21.64 -, vom 20. Oktober 1967 - BVerwG VI C 75.65 -, Beschluß vom 30. November 1967 - BVerwG VI B 25.67 - und Urteil vom 17. Oktober 1968 - BVerwG II C 65.65 - [Buchholz 232 § 109 BBG Nr. 18], zu der Frage der Irrevisibilität von Wehrrecht allgemein Urteil vom 19. September 1969 - BVerwG VI C 122.65 -, sämtlich mit weiteren Nachweisen) und deshalb revisionsrechtlich unangreifbar.
  • BVerwG, 03.12.1969 - VI C 97.65

    Befugnis des Revisionsgerichts zur Ersetzung der Würdigung des Tatsachengerichts …

    Ein revisionsrechtlich relevanter Verstoß gegen Denkgesetze liegt aber nicht schon dann vor, wenn das Berufungsgericht Schlüsse gezogen hätte, die nicht zwingend oder überzeugend wären, und selbst dann nicht, wenn die vom Berufungsgericht gezogenen Schlüsse unwahrscheinlich oder weniger wahrscheinlich als andere mögliche Schlüsse wären, sondern allein dann, wenn das Tatsachengericht Folgerungen zieht, die aus denkgesetzlichen Gründen schlechterdings unmöglich sind (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Urteil vom 19. September 1969 - BVerwG VI C 122.65 - mit weiteren Nachweisen).
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