Rechtsprechung
| BVerwG, 02.09.1977 - VI C 80.74 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Konkurrenzklausel bei Bezug einer weiteren Weihnachtszuwendung aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst - Bestimmtheit einer Ermächtigungsgrundlage - Bestimmtheit durch Auslegung - Anwendung des beamtenrechtlichen Alimentationsprinzips auf Referendare im ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Weihnachtszuwendung - Anrechnungsregelung - Beamte auf Widerruf - Vorbereitungsdienst
Verfahrensgang
- VG Minden, 03.12.1973 - 4 K 1439/73
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.1974 - I A 240/74
- BVerwG, 02.09.1977 - VI C 80.74
Papierfundstellen
- DÖV 1978, 111
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 12.04.1972 - 2 BvR 704/70
Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Vergütung für Nebentätigkeiten auf den …
Auszug aus BVerwG, 02.09.1977 - VI C 80.74
Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst haben keinen Anspruch auf eine beamtenrechtliche (Voll-)Alimentation; sie erhalten nur einen Unterhaltszuschuß, der nicht zur Bestreitung des vollen Lebensunterhalts dient (vgl. BVerfGE 33, 44 [50/51]; ständige Rechtsprechung der Beamtensenate des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Urteil vom 23. März 1977 - BVerwG VI C 8.74 - [ZBR 1977, 158] mit Nachweisen).Wie das Berufungsgericht in offenbarer Anlehnung an BVerfGE 33, 44 (50 [BVerfG 12.04.1972 - 2 BvR 704/70]/51) mit Recht ausgeführt hat, schließt dies aber nicht aus, daß bei der Bemessung des Unterhaltszuschusses auf Regeln zurückgegriffen wird, die dem beamtenrechtlichen Alimentationsprinzip seit je eigen sind.
Dies ist offenbar auch die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, das in BVerfGE 33, 44 die Verfassungsbeschwerde gegen jene Entscheidung zurückgewiesen hat.
- BVerwG, 03.09.1970 - II C 34.69
Nebentätigkeiten eines Beamten - Anrechnung von Vergütungen aus Nebentätigkeit im …
Auszug aus BVerwG, 02.09.1977 - VI C 80.74
Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG wendet sich zwar unmittelbar nur an den Bundesgesetzgeber; die in dieser Verfassungsbestimmung zum Ausdruck gebrachten Grundsätze über die Abgrenzung von Gesetzgebungs- und Verordnungsgewalt gelten jedoch als Ausfluß der Prinzipien des Rechtsstaats und der Gewaltenteilung kraft Bundesverfassungsrechts auch für die Landesgesetzgeber (vgl. BVerwGE 36, 61 [65]).Es genügt, wenn sie sich im Wege der Auslegung unter Heranziehung allgemeiner beamtenrechtlicher Grundsätze hinreichend bestimmt ermitteln lassen (vgl. BVerwGE 36, 61 [65]).
Der vorliegende Streitfall hat vielmehr Berührungspunkte mit der Entscheidung BVerwGE 36, 61, in der eine durch Rechtsverordnung vorgeschriebene Anrechnungsregelung, nach der auf den Unterhaltszuschuß an Beamte im Vorbereitungsdienst die Vergütung aus einer Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst in Höhe des den Unterhaltszuschuß überschießenden Betrags anzurechnen war, für verfassungsgemäß (auch unter dem Aspekt des Art. 2 Abs. 1 GG) erachtet worden ist.
- BVerwG, 21.05.1970 - II C 12.66
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus BVerwG, 02.09.1977 - VI C 80.74
Die Entscheidung BVerwGE 35, 201 beziehe sich auf eine andere Problematik, nämlich die Beschränkung der Nebentätigkeitsvergütung (durch Ablieferung) für Beamte im Vorbereitungsdienst.Hinsichtlich der Beamten im Vorbereitungsdienst habe das Bundesverwaltungsgericht allerdings im Urteil BVerwGE 35, 201 die Auffassung vertreten, daß der bei voll alimentierten Beamten als Rechtfertigung der Ablieferungspflicht im Nebentätigkeitsrecht von ihm anerkannte Alimentationsgrundsatz nicht eingreifen könne, weil die Beamten im Vorbereitungsdienst keine angemessene Alimentation in Form von Besoldung, sondern nur einen Unterhaltszuschuß in erheblich geringerer Höhe erhielten.
Die Revision beruft sich in diesem Zusammenhang zu Unrecht auf das Urteil BVerwGE 35, 201.
- BVerwG, 03.11.1976 - VI C 18.74
Auszug aus BVerwG, 02.09.1977 - VI C 80.74
Davon ist der erkennende Senat ersichtlich schon in seinem Urteil vom 3. November 1976 - BVerwG VI C 18.74 - (ZBR 1977, 126 = DVBl. 1977, 580 = DÖD 1977, 65) ausgegangen.Anrechnungsregelungen dieser Art sind verfassungsrechtlich - auch unter dem Gesichtspunkt des Art. 2 Abs. 1 GG - nicht zu beanstanden (vgl. auch hierzu das oben bereits angeführte Urteil des erkennenden Senats vom 3. November 1976 - BVerwG. VI C 18.74 -).
- BVerfG, 29.11.1967 - 2 BvR 668/67
Auszug aus BVerwG, 02.09.1977 - VI C 80.74
Sie könnten deshalb, ohne Verstoß gegen Art. 33 Abs. 5 GG diese Bezüge jederzeit für die Zukunft mindern oder streichen (BVerfG, Beschluß vom 29. November 1967 - 2 BvR 668/67 - [DÖD 1968, 130]).Die Weihnachtszuwendung (nunmehr jährliche Sonderzuwendung) gehört daher nicht zu den beamtenrechtlichen Ansprüchen, die nach den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums dem Beamten zustehen und deshalb durch Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich garantiert sind (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 29. November 1967 - 2 BvR 668/67 - [ZBR 1967, 364]; vgl. neuerdings auch Beschluß vom 30. März 1977 - 2 BvR 1039/75 - und - 2 BvR 1045/75 -).
- BVerwG, 23.03.1977 - VI C 8.74
Rückforderung allgemeiner Ausbildungskosten - Beamter - Vorzeitiges Ausscheiden - …
Auszug aus BVerwG, 02.09.1977 - VI C 80.74
Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst haben keinen Anspruch auf eine beamtenrechtliche (Voll-)Alimentation; sie erhalten nur einen Unterhaltszuschuß, der nicht zur Bestreitung des vollen Lebensunterhalts dient (vgl. BVerfGE 33, 44 [50/51]; ständige Rechtsprechung der Beamtensenate des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Urteil vom 23. März 1977 - BVerwG VI C 8.74 - [ZBR 1977, 158] mit Nachweisen). - BVerwG, 17.07.1969 - II C 97.67
Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung bei Beurlaubung vom Beamtendienst - …
Auszug aus BVerwG, 02.09.1977 - VI C 80.74
Nach dem Gesamtinhalt der hier zu beurteilenden Regelung, die abgesehen von der Höhe der Zuwendung auch im Laufe der Fortentwicklung bis in die jüngste Zeit inhaltlich im wesentlichen unverändert geblieben ist, und unter Berücksichtigung der historischen Entwicklung stellt die Weihnachtszuwendung eine zusätzliche besondere Zahlung als Anerkennung für geleistete Dienste, eine auch in die Zukunft gerichtete Treueprämie und, wie sich insbesondere aus der historischen Entwicklung und aus dem Zeitpunkt der Zahlung ergibt, eine Sonderleistung zur Deckung des im Weihnachtsmonat entstehenden besonderen Bedarfes dar (vgl. dazu BVerwGE 32, 326 [330]; Urteil vom 24. März 1976 - BVerwG VI C 167.73 - [Buchholz 238.95 SZG Nr. 7], Beschluß vom 21. Februar 1977 - BVerwG VI B 44.76 -).". - BVerwG, 21.02.1977 - 6 B 44.76
Auszug aus BVerwG, 02.09.1977 - VI C 80.74
Nach dem Gesamtinhalt der hier zu beurteilenden Regelung, die abgesehen von der Höhe der Zuwendung auch im Laufe der Fortentwicklung bis in die jüngste Zeit inhaltlich im wesentlichen unverändert geblieben ist, und unter Berücksichtigung der historischen Entwicklung stellt die Weihnachtszuwendung eine zusätzliche besondere Zahlung als Anerkennung für geleistete Dienste, eine auch in die Zukunft gerichtete Treueprämie und, wie sich insbesondere aus der historischen Entwicklung und aus dem Zeitpunkt der Zahlung ergibt, eine Sonderleistung zur Deckung des im Weihnachtsmonat entstehenden besonderen Bedarfes dar (vgl. dazu BVerwGE 32, 326 [330]; Urteil vom 24. März 1976 - BVerwG VI C 167.73 - [Buchholz 238.95 SZG Nr. 7], Beschluß vom 21. Februar 1977 - BVerwG VI B 44.76 -).". - BVerwG, 24.03.1976 - VI C 167.73
Pflicht zur Rückzahlung einer gewährten Zuwendung - Auslegung des Begriffes …
Auszug aus BVerwG, 02.09.1977 - VI C 80.74
Nach dem Gesamtinhalt der hier zu beurteilenden Regelung, die abgesehen von der Höhe der Zuwendung auch im Laufe der Fortentwicklung bis in die jüngste Zeit inhaltlich im wesentlichen unverändert geblieben ist, und unter Berücksichtigung der historischen Entwicklung stellt die Weihnachtszuwendung eine zusätzliche besondere Zahlung als Anerkennung für geleistete Dienste, eine auch in die Zukunft gerichtete Treueprämie und, wie sich insbesondere aus der historischen Entwicklung und aus dem Zeitpunkt der Zahlung ergibt, eine Sonderleistung zur Deckung des im Weihnachtsmonat entstehenden besonderen Bedarfes dar (vgl. dazu BVerwGE 32, 326 [330]; Urteil vom 24. März 1976 - BVerwG VI C 167.73 - [Buchholz 238.95 SZG Nr. 7], Beschluß vom 21. Februar 1977 - BVerwG VI B 44.76 -).". - BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75
Alimentationsprinzip
Auszug aus BVerwG, 02.09.1977 - VI C 80.74
Die Weihnachtszuwendung (nunmehr jährliche Sonderzuwendung) gehört daher nicht zu den beamtenrechtlichen Ansprüchen, die nach den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums dem Beamten zustehen und deshalb durch Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich garantiert sind (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 29. November 1967 - 2 BvR 668/67 - [ZBR 1967, 364]; vgl. neuerdings auch Beschluß vom 30. März 1977 - 2 BvR 1039/75 - und - 2 BvR 1045/75 -). - BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62
Beamtinnenwitwer
- BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74
Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von …
- BVerfG, 21.01.1970 - 2 BvL 27/63
Verfassungswidrigkeit der Anrechnung von Einkommen eines Ruhestandsbeamten aus …
- BVerwG, 15.07.1977 - 6 C 24.75
Beamter - Beurlaubung ohne Bezüge - Weihnachtszuwendung
- BVerwG, 26.10.1967 - II C 52.67
Dauer der Gewährung einer widerruflichen Stellenzulage - Jederzeitige Entziehung …
- BVerwG, 28.05.2009 - 2 C 23.07
Sonderzahlung; Sonderzuwendung; Kürzung der Sonderzuwendung durch rechtzeitig …
Sie steht zur freien Disposition des Normgebers und kann im Rahmen der allgemeinen grundgesetzlichen Bindungen jederzeit für die Zukunft gemindert oder gestrichen werden (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. November 1967 a.a.O. S. 61 f. und vom 30. März 1977 - 2 BvR 1039/75, 2 BvR 1045/75 - BVerfGE 44, 249 ; BVerwG, Urteile vom 15. Juli 1977 - BVerwG 6 C 24.75 - Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 24 und vom 2. September 1977 - BVerwG 6 C 80.74 - Buchholz 238.95 SZG Nr. 10 m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - 1 L 453/05
Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes ist für das Jahr 2003 rechtmäßig
Nicht anders als eine Zulage, die immerhin den Dienstbezügen im Sinne von § 1 Abs. 2 BBesG zuzurechnen ist, gehört die Sonderzahlung (wie auch die vorherige Sonderzuwendung) im Unterschied zum Grundgehalt sowie zur Amtszulage, die ein Zwischenamt darstellt, gerade nicht zum Kernbestand beamtenrechtlicher Alimentation (siehe schon: BVerfG, Urteil vom 29. November 1967 - Az.: 2 BvR 668/67 -, ZBR 1967, 364; siehe zudem: Beschluss vom 30. März 1977 - Az.: 2 BvR 1039/75 und 2 BvR 1045/75 -, BVerfGE 44, 249; siehe auch: BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1977 - Az.: VI C 24.75 -, Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 24, Urteil vom 2. September 1977 - Az.: VI C 80.74 -, Buchholz 238.95 SZG Nr. 10). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2005 - 1 A 3099/03
Auslegung und rechtssystematische Betrachtung der in Art. 9 § 1 Abs. 1 …
Rn. 105 Vgl. BVerwG, Urteil vom 2. September 1977 - VI C 80.74 - zitiert nach Wurster/Wurster, Bundesbesoldungsrecht Kommentar, Stand: November 1995, A I Rdnr. 5; VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 5. Mai 1980 - IV 3095/78 -, DÖD 1981, 91.
- BVerwG, 30.08.2010 - 2 B 45.10
Sonderzuwendung für das Kalenderjahr 2004
Sie steht zur freien Disposition des Normgebers und kann im Rahmen der allgemeinen grundgesetzlichen Bindungen jederzeit für die Zukunft gemindert oder gestrichen werden (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. November 1967 a.a.O. S. 61 f. und vom 30. März 1977 - 2 BvR 1039/75, 2 BvR 1045/75 - BVerfGE 44, 249 ; BVerwG, Urteile vom 15. Juli 1977 - BVerwG 6 C 24.75 - Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 24 und vom 2. September 1977 - BVerwG 6 C 80.74 - Buchholz 238.95 SZG Nr. 10 m.w.N.). - BVerwG, 03.08.1978 - 6 B 27.78
Der Unterhaltszuschuss eines Gerichtsreferendars als Einkommen aus einer …
Dabei ist unerheblich, ob es sich bei dem Einkommen aus dieser Verwendung im öffentlichen Dienst um eine Alimentierung handelt oder nur um einen Unterhaltszuschuß, der nicht zur Bestreitung des vollen Lebensunterhalts dient (BVerfGE 33, 44 [50, 51]; ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Urteile vom 23. März 1977 - BVerwG 6 C 8.74 - [Buchholz 232 § 32 BBG Nr. 20], vom 20. Oktober 1976 - BVerwG 6 C 244.73 - [Buchholz 237.0 § 94 LBG Baden-Württemberg Nr. 2] und vom 2. September 1977 - BVerwG 6 C 80.74 - [Buchholz 238.95 SZG Nr. 10]). - VG Saarlouis, 30.10.2007 - 3 K 351/07
Kürzung der jährlichen Sonderzahlung durch das Saarländische Sonderzahlungsgesetz
Nicht anders als eine Zulage, die immerhin den Dienstbezügen im Sinne von § 1 Abs. 2 BBesG zuzurechnen ist, gehört die Sonderzahlung, wie bereits dargelegt, im Unterschied zum Grundgehalt sowie zur Amtszulage gerade nicht zum Kernbestand beamtenrechtlicher Alimentation (BVerfG, Urteil vom 29.11.1967 - 2 BvR 668/67 - Beschluss vom 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75 und 2 BvR 1045/75 -, BVerfGE 44, 249; BVerwG, Urteil vom 15.07.1977 - VI C 24.75 -, Urteil vom 02.09.1977 - VI C 80.74 - OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25.04.2007 - Az.: 1 L 453/05 -). - BVerwG, 02.07.1979 - 6 B 70.78
Anrechnung der Hinterbliebenenrente der Bundesversicherungsanstalt für …
Im übrigen hat der Gesetzgeber bei der Regelung der jährlichen Sonderzuwendung einen besonders weiten Ermessensspielraum (vgl. Urteile vom 15. Juli 1977 - BVerwG 6 C 24.75 - [Buchholz 237.0 § 90 LBG Baden-Württemberg Nr. 1] und vom 2. September 1977 - BVerwG 6 C 80.74 - [Buchholz 238.95 SZG Nr. 10]).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".