Rechtsprechung
| BVerwG, 13.02.1964 - VI CB 49.63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.02.1963 - V C 105.61
Bemessung der Sozialhilfe für zwei Hilfsbedürftige in eheähnlicher Gemeinschaft …
Auszug aus BVerwG, 13.02.1964 - VI CB 49.63
Nachdem über das Armenrechtsgesuch erst nach Ablauf dieser Fristen entschieden worden ist, war dem Antragsteller gemäß § 60 VwGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (BVerwGE 15, 306 [308]). - BVerwG, 04.09.1963 - VI ER 200.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.02.1964 - VI CB 49.63
Durch Beschluß vom 4. September 1963 - BVerwG VI ER 200.63/3 - hat der Senat das Gesuch des Antragstellers, ihm für beabsichtigte Anträge auf Berichtigung bzw. Ergänzung des Beschlusses vom 7. Juni 1963 - BVerwG VI CB 49.63 - und auf Wiederaufnahme des Verfahrens (Restitutions- bzw. Nichtigkeitsklage) gegen diesen Beschluß das Armenrecht zu bewilligen, abgelehnt.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 29.06.1964 - VI CB 49.63 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63
Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten - …
Auszug aus BVerwG, 29.06.1964 - VI CB 49.63
Die Berufung des Erinnerungsführers auf die Beschlüsse vom 18. März 1964 - BVerwG V C 117 und 118.63 - geht im übrigen schon deshalb fehl, weil dem Kläger durch diese Beschlüsse lediglich das Armenrecht für Revisionsverfahren bewilligt worden ist, in denen er mit der Klage Ansprüche unmittelbar aus dem Schwerbeschädigtenrecht, das zum Sachgebiet der allgemeinen öffentlichen Fürsorge im Sinne des § 188 VwGO gehört (vgl.Urteil vom 15. April 1964 - BVerwG V C 45.63 -) geltend macht. - BVerwG, 04.09.1963 - VI ER 200.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.06.1964 - VI CB 49.63
DurchBeschluß vom 4. September 1963 - BVerwG VI ER 200.63/3 - hat der Senat das Gesuch des Klägers, ihm für beabsichtigte Anträge auf Berichtigung bzw. Ergänzung des Beschlusses vom 7. Juni 1963 und auf Wiederaufnahme des Verfahrens (Restitutions- bzw. Nichtigkeitsklage) gegen diesen Beschluß das Armenrecht zu bewilligen, abgelehnt.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 07.06.1963 - VI CB 49.63 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 15.04.1959 - V C 162.56
Zur Auslegung des Schwerbeschädigtengesetzes § 13 Abs 1 und 2
Auszug aus BVerwG, 07.06.1963 - VI CB 49.63
Mit der Beschwerde werden als Verfahrensmängel Verstöße gegen § 188, § 138, § 133, § 9 Abs. 3 und § 7 sowie gegen § 91, § 65 und § 86 VwGO, ferner Abweichung des angefochtenen Urteils von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. April 1959 - BVerwG V C 162.56 - gerügt; die Rechtssache sei auch von grundsätzlicher Bedeutung, weil das angefochtene Urteil der "gesamtdeutschen Konzeption" des Grundgesetzes sowie dem Sonderstatus von Berlin und der Tatsache, daß die "Deutsche Reichsbahn" auch im Raum von Berlin (West) eine Sonderstellung einnehme, nicht Rechnung trage.Das Berufungsurteil weicht auch nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. April 1959 - BVerwG V C 162.56 - ab, und zwar schon deshalb nicht, weil sich dieses Urteil ausschließlich mit den Voraussetzungen für die Zustimmung der Schwerbeschädigtenbehörde zur Kündigung von Angestellten und Arbeitern, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, nach dem Schwerbeschädigtengesetz von 1923 unter dem Leitgedanken der Erhaltung des Arbeitsplatzes befaßt, wogegen es im vorliegenden auf das öffentliche Recht beschränkten Verfahren um den Einfluß des Schwerbeschädigtengesetzes von 1953 (jetzt in der Fassung von 1961) auf die Ermessensentscheidung der Ernennungsbehörde über die Einstellung eines Schwerbeschädigten ins Beamtenverhältnis geht.
- BVerwG, 08.03.1961 - VIII B 183.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.06.1963 - VI CB 49.63
Es bedarf hier keiner erneuten Entscheidung, ob die sogenannten "unbedingten" Revisionsgründe des § 138 Nr. 1, 2, 4, 5 und 6 VwGO mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (§ 132 VwGO) oder nur mit der zulassungsfreien Revision (§ 133 VwGO) geltend gemacht werden können (für die letztgenannte Auffassung BVerwGE 12, 107). - BVerwG, 03.01.1962 - VI B 39.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.06.1963 - VI CB 49.63
Die Geltendmachung von Verfahrensmängeln kann zur Zulassung der Revision nur führen, wenn Tatsachen vorgetragen sind, aus denen sich ergibt, daß die behaupteten Verfahrensmängel vorliegen können und daß das angefochtene Urteil hierauf beruhen kann (vgl. u.a. Beschluß vom 3. Januar 1962 - BVerwG VI B 39.61 - und die dort angeführten Entscheidungen). - BVerwG, 01.07.1959 - VI CB 89.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.06.1963 - VI CB 49.63
Das Oberverwaltungsgericht hatte nur über den vom Kläger geltend gemachten Anspruch gegen die Bundesbahndirektion Essen auf Einstellung in ein Beamtenverhältnis bzw. auf neue Bescheidung durch diese Bundesbahndirektion über den Antrag zu entscheiden; nur im Zusammenhang mit dem Einstellungsgesuch war auch der Antrag auf Frei- und Personalfahrten gestellt, und nur in diesem Zusammenhang und soweit öffentliches Recht in Betracht kam (vgl. Beschluß des Senats vom 1. Juli 1959 - BVerwG VI CB 89.59 -), hatte die sonst offensichtlich unzuständige Bundesbahndirektion Essen darüber zu befinden.
- BVerwG, 20.07.1970 - VI CB 25.68
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Besoldung eines …
- BVerwG, 04.06.1970 - II C 16.66
Anhörung der Hauptfürsorgestelle bei Entlassung eines schwerbeschädigten früheren …
Die Auffassung des Berufungsgerichts, daß weder das Schwerbeschädigtengesetz noch das Heimkehrergesetz dem Kläger einen Anspruch auf Übernahme in das Richter- oder in das Beamtenverhältnis gab, entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zum Schwerbeschädigtengesetz: BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 1962 - BVerwG II C 151.60 - [Buchholz BVerwG 237.1, Art. 7 BayBG Nr. 2]; BVerwGE 26, 8; Beschluß vom 7. Juni 1963 - BVerwG VI CB 49.63 - [… - BVerwG, 04.09.1963 - VI ER 200.63
Rechtsmittel
Das Gesuch des Antragstellers, ihm für die Anträge auf Berichtigung bzw. Ergänzung des Beschlusses des Senats vom 7. Juni 1963 - BVerwG VI CB 49.63 - und auf Wiederaufnahme des Verfahrens gegen diesen Beschluß das Armenrecht zu bewilligen, wird abgelehnt. - BFH, 28.11.1968 - I R 101/68
Darlegungsumfang bei Verfahrensrüge einer Verletzung der Vorschriften über die …
Es müssen Tatsachen vorgetragen sein, die geeignet erscheinen, eine Verletzung der Vorschriften über die Besetzung des Gerichts darzutun (vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - VI CB 49/63 vom 7. Juni 1963, Verwaltungs-Rechtsprechung Bd. 16 Nr. 80, und Urteil des BVerwG V C 65/62 vom 11. Dezember 1963, Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts Bd. 17 S. 253).
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