Rechtsprechung
| BFH, 29.04.1983 - VI R 139/80 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 9 Abs. 1 Nr. 7, § 7 Abs. 1 Satz 4
- Wolters Kluwer
Pkw - Berufliche Nutzung eines Pkws - Autodiebstahl - Außergewöhnliche Abnutzung - Werbungskosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Werbungskosten bei Beschädigung eines PKW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 138, 441
- BStBl II 1983, 586
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (10)
- BFH, 23.04.1982 - VI R 30/80
Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen sind auch bei eintägigen …
Auszug aus BFH, 29.04.1983 - VI R 139/80
Bei der Prüfung der Frage, ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 23. April 1982 VI R 30/80 , BFHE 135, 515, BStBl II 1982, 500).Wie der Senat in seinem Urteil in BFHE 135, 515, BStBl II 1982, 500 unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden hat, bietet jedoch das regelmäßige Aufsuchen eines begrenzten Reisegebiets keinen Grund, die genannten Pauschsätze unberücksichtigt zu lassen.
Der Senat hat aus diesem Grunde auch in seinem Urteil in BFHE 135, 515, BStBl II 1982, 500 jedenfalls für die erwähnten Tagessätze an den von der Rechtsprechung zu Fahrten in Großstädten und nach benachbarten Gemeinden entwickelten Grundsätzen nicht mehr festgehalten.
- BFH, 15.05.1981 - VI R 66/78
Werbungskosten - Anschaffungskosten
Auszug aus BFH, 29.04.1983 - VI R 139/80
Auch auf die Steuerfreiheit von bei der Veräußerung von Arbeitsmitteln erzielten Gewinnen im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit kann sich das FA nicht mit Erfolg für seine gegenteilige Auffassung berufen, weil dieser Umstand keinen Einfluß auf die Absetzbarkeit des hier zu beurteilenden Vermögensverlustes hat (vgl. Urteil des Senats vom 15. Mai 1981 VI R 66/78 , BFHE 133, 516, BStBl II 1981, 735). - BFH, 21.12.1982 - VIII R 215/78
Grundstücksbelastung - Anschaffungskosten - Werbungskosten - Befreiung von einer …
- BFH, 19.03.1982 - VI R 25/80
Privates Wirtschaftsgut - Zerstörung eines privaten Wirtschaftsguts - …
Auszug aus BFH, 29.04.1983 - VI R 139/80
Gerade deshalb steht es -entgegen der Auffassung des FA- mit dem vorgenannten Grundsatz nicht in Widerspruch, wenn bei anderen, nicht ausschließlich für den Beruf angeschafften und genutzten Wirtschaftsgütern, wie z.B. dem gemischt oder privat genutzten PKW des Arbeitnehmers, regelmäßig darauf abgehoben wird, ob das schadensbegründende Ereignis, wie etwa bei einem Unfall auf einer beruflichen Fahrt, in hinreichendem Zusammenhang mit der Tätigkeit des Steuerpflichtigen steht (vgl. die Urteile des Senats vom 17. Oktober 1973 VI R 395/70 , BFHE 111, 59, BStBl II 1974, 185; vom 23. Juni 1978 VI R 133/76 , BFHE 125, 181, BStBl II 1978, 457, sowie vom 19. März 1982 VI R 25/80 , BFHE 135, 479, BStBl II 1982, 442). - BFH, 18.02.1977 - VI R 182/75
Häuslicher Schreibtisch eines Studienrats als Arbeitsmittel i. S. des § 9 Abs. 1 …
Auszug aus BFH, 29.04.1983 - VI R 139/80
Sie ist schon deshalb als beruflich veranlaßt anzusehen, weil der Kläger nach den Feststellungen des FG, an die der Senat gebunden ist (§ 118 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung - FGO-), den PKW zu 95 % für berufliche Zwecke und damit als Arbeitsmittel eingesetzt hat (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 18. Februar 1977 VI R 182/75 , BFHE 121, 444, BStBl II 1977, 464). - BFH, 09.11.1979 - VI R 156/77
Privat genutzter PKW - Wertminderung - Werbungskosten - Zeitwert - Unfallkosten
Auszug aus BFH, 29.04.1983 - VI R 139/80
Bei der betragsmäßigen Ermittlung der Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung ist das FG von den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 9. November 1979 VI R 156/77 (BFHE 129, 143, BStBl II 1980, 71) ausgegangen. - BFH, 23.06.1978 - VI R 133/76
Unfallkosten an einem privaten Kraftfahrzeug nur bei ursächlichem Zusammenhang …
Auszug aus BFH, 29.04.1983 - VI R 139/80
Gerade deshalb steht es -entgegen der Auffassung des FA- mit dem vorgenannten Grundsatz nicht in Widerspruch, wenn bei anderen, nicht ausschließlich für den Beruf angeschafften und genutzten Wirtschaftsgütern, wie z.B. dem gemischt oder privat genutzten PKW des Arbeitnehmers, regelmäßig darauf abgehoben wird, ob das schadensbegründende Ereignis, wie etwa bei einem Unfall auf einer beruflichen Fahrt, in hinreichendem Zusammenhang mit der Tätigkeit des Steuerpflichtigen steht (vgl. die Urteile des Senats vom 17. Oktober 1973 VI R 395/70 , BFHE 111, 59, BStBl II 1974, 185; vom 23. Juni 1978 VI R 133/76 , BFHE 125, 181, BStBl II 1978, 457, sowie vom 19. März 1982 VI R 25/80 , BFHE 135, 479, BStBl II 1982, 442). - BFH, 08.02.1974 - VI R 326/70
Arbeitsmittel - Mehrjährige Nutzungsdauer - Werbungskosten - Zeitpunkt der …
Auszug aus BFH, 29.04.1983 - VI R 139/80
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 8. Februar 1974 VI R 326/70 , BFHE 111, 341, BStBl II 1974, 306 und die dort erwähnte Rechtsprechung) ist auch auf Arbeitsmittel die Vorschrift des § 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG anzuwenden, nach der Absetzungen für Abnutzung und für Substanzverringerung als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. - BFH, 29.11.1974 - VI R 203/72
Dienstreisekosten bei Fahrten in Nachbarorte; Berücksichtigung der pauschalen …
Auszug aus BFH, 29.04.1983 - VI R 139/80
Denn diese waren im wesentlichen von der Erwägung getragen, daß bei Dienstreisen mit täglicher Rückkehr ein Mehraufwand in der Regel allenfalls durch eine Zwischenmahlzeit entstehen könne (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29. November 1974 VI R 203/72 , BFHE 114, 422, BStBl II 1975, 339). - BFH, 17.10.1973 - VI R 395/70
Totalschaden eines Pkw - Fahrt zur Arbeitsstätte - Ermittlung abzugsfähiger …
Auszug aus BFH, 29.04.1983 - VI R 139/80
Gerade deshalb steht es -entgegen der Auffassung des FA- mit dem vorgenannten Grundsatz nicht in Widerspruch, wenn bei anderen, nicht ausschließlich für den Beruf angeschafften und genutzten Wirtschaftsgütern, wie z.B. dem gemischt oder privat genutzten PKW des Arbeitnehmers, regelmäßig darauf abgehoben wird, ob das schadensbegründende Ereignis, wie etwa bei einem Unfall auf einer beruflichen Fahrt, in hinreichendem Zusammenhang mit der Tätigkeit des Steuerpflichtigen steht (vgl. die Urteile des Senats vom 17. Oktober 1973 VI R 395/70 , BFHE 111, 59, BStBl II 1974, 185; vom 23. Juni 1978 VI R 133/76 , BFHE 125, 181, BStBl II 1978, 457, sowie vom 19. März 1982 VI R 25/80 , BFHE 135, 479, BStBl II 1982, 442).
- BFH, 09.12.2003 - VI R 185/97
Restbuchwert einer vom Ehegatten entwendeten Violine als WK
Der BFH habe mit Urteil vom 29. April 1983 VI R 139/80 (BFHE 138, 441, BStBl II 1983, 586) entschieden, dass der durch Diebstahl eines Arbeitsmittels entstandene Schaden zwar zu Werbungskosten (in Form einer AfaA) führen könne.Im Urteil in BFHE 138, 441, BStBl II 1983, 586 habe der BFH die Motive des Täters nicht mehr erörtert und nur darauf abgestellt, ob das Parken eines Fahrzeugs vor der eigenen Wohnung noch dem beruflichen Bereich zuzuordnen sei.
Wird eine als Arbeitsmittel genutzte Violine (vgl. hierzu Senatsurteil vom 26. Januar 2001 VI R 26/98, BFHE 195, 140, BStBl II 2001, 194) entwendet, kann dieser Gegenstand durch den Steuerpflichtigen nicht mehr genutzt werden; seine wirtschaftliche Nutzbarkeit und Verwendungsmöglichkeit wird hierdurch beseitigt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 138, 441, BStBl II 1983, 586;… v. Bornhaupt in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff --K/S/M--, Einkommensteuergesetz, § 9 Rz. B 700 Stichwort: Diebstahl Arbeitsmittel;… Blümich/Thürmer, a.a.O., § 9 EStG Rz. 600 Stichwort: Vermögensverluste).
a) ein Arbeitsmittel verloren geht, sofern nicht ausnahmsweise das die AfaA auslösende Ereignis dem privaten Bereich zuzuordnen ist (BFH-Urteil in BFHE 138, 441, BStBl II 1983, 586;… Schmidt/Drenseck, a.a.O., § 9 Rz. 174, m.w.N.),.
Dabei sind --auch im Rahmen der Überschusseinkünfte-- neutrale außerbetriebliche bzw. außerberufliche Ursachen keine der Privatsphäre des Steuerpflichtigen zuzurechnenden Ereignisse (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 138, 441, BStBl II 1983, 586).
- BFH, 18.04.2007 - XI R 60/04
Diebstahl eines betrieblichen PKW anlässlich einer Privatfahrt
Bei einer nahezu ausschließlich beruflichen Nutzung ist auch das Abstellen des PKW vor der eigenen Wohnung nicht privat veranlasst, weil die als steuerrechtlich bedeutungslos zu wertende ganz geringfügige Nutzung zu privaten Zwecken bei der gebotenen typisierenden Beurteilung außer Betracht bleiben muss (BFH-Urteil vom 29. April 1983 VI R 139/80, BFHE 138, 441, BStBl II 1983, 586). - BFH, 09.08.1989 - X R 131/87
Sammlungs- und Anschauungsobjekte sind nicht abnutzbar
Außergewöhnliche Umstände, deren Eintritt ungewiß und auch zeitlich nicht bestimmbar ist, können, sofern sie eintreten, durch eine Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (AfaA) nach § 7 Abs. 1 letzter Satz EStG berücksichtigt werden (vgl. BFH-Urteil vom 29. April 1983 VI R 139/80, BFHE 138, 441, BStBl II 1983, 586, für den Fall der Zerstörung oder Beschädigung eines Wirtschaftsguts infolge äußerer Einflüsse, und BFH-Urteil vom 31. Januar 1963 IV 119/59 S, BFHE 77, 23, BStBl III 1963, 325, in bezug auf schädigende Ereignisse, die durch in der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts selbst liegende Umstände eintreten).
- BFH, 15.12.1992 - VIII R 27/91
Voraussetzungen für eine Verböserung im Einspruchsverfahren - Mitteilung der …
Veränderungen im Vermögensbereich sind bei den Überschuß-Einkunftsarten grundsätzlich steuerlich unbeachtlich (BFH-Urteile vom 29. April 1983 VI R 139/80, BFHE 138, 441, BStBl II 1983, 586; vom 21. Dezember 1982 VIII R 215/78, BFHE 138, 44, BStBl II 1983, 410). - BFH, 04.07.1986 - VI R 227/83
Geldentwendung auf einer Dienstreise führt nicht zu Werbungskostenabzug
Etwas anderes gilt, wenn ein Arbeitsmittel verlorengeht oder beschädigt wird (BFH-Urteil vom 29. April 1983 VI R 139/80, BFHE 138, 441, BStBl II 1983, 586), wenn der Verlust bei einem Gegenstand, der kein Arbeitsmittel ist, bei dessen Verwendung für berufliche Zwecke eintritt (BFH-Urteile vom 6. April 1984 VI R 103/79, BFHE 141, 35, BStBl II 1984, 434, und vom 11. Oktober 1984 VI R 48/81, BFHE 142, 137, BStBl II 1985, 10) oder wenn ein Gegenstand, der nicht beruflich genutzt wird, aus in der Berufssphäre des Arbeitnehmers liegenden Gründen entzogen wird (Urteil in BFHE 135, 479, BStBl II 1982, 442). - FG Köln, 31.03.2008 - 14 K 2865/07
Zulassung einer Revision
Der BFH hat bei einem Außendienstmitarbeiter, der seinen Pkw zu 95 % beruflich nutzte, angenommen, dass es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG handelt (vgl. BFH-Urteil vom 29.04.1983 VI R 139/80, BStBl II 1983, 586). - FG Baden-Württemberg, 03.09.1993 - 9 K 165/88 Dabei ist ohne Belang, ob ein Wirtschaftsgut im Sinne dieser Werbungskostenregelung so gut wie ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzt wird (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70 - BStBl II 1971, 17) mit der Folge, daß es als Arbeitsmittel im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG zu behandeln ist (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteil vom 29. April 1983 VI R 139/80, BStBl II 1983, 586 und BFH-Urteil vom 21. März 1975 VI R 131/73 - BStBl II 1975, 641) oder ob es nur teilweise zu beruflichen Zwecken eingesetzt wird, wie im Streitfall, in dem die Verfahrensbeteiligten aufgrund einer tatsächlichen Verständigung übereinstimmend von einer beruflichen Nutzung des vom Kl geleasten Fahrzeugs von 60 v.H. der gefahrenen Gesamtkilometerleistung im Streitjahr ausgehen, so daß wegen des nicht geringfügigen privaten Gebrauchs von einem Arbeitsmittel im obigen Sinne nicht ausgegangen werden kann.
- FG Köln, 28.02.2002 - 15 K 4557/99
Umzugskosten: Fahrzeitersparnis bei Ehegatten
Das dem § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG vom BFH grundsätzlich entnommene Aufteilungs- und Abzugsverbot wirkt sich nämlich hier insoweit zu Gunsten der Steuerpflichtigen aus (Fröschl, a. a. O. unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 29.4.1983 VI R 139/80, BStBl II 1983, 586). - FG Niedersachsen, 06.08.1997 - IX 466/96
Arbeitsmittel; Geige; AfA; Anlagevermögen - Restwert einer ausschließlich …
Eine außergewöhnliche technische Abnutzung könne daher nur dann privat veranlaßt sein, wenn das die Abschreibung auslösende Schadensereignis ausnahmsweise dem privaten Bereich zuzuordnen sei ( BFH-Urteil vom 29. April 1983 VI R 139/80, BStBl II 1983, 586). - BFH, 27.11.2003 - VI B 23/00
Pkw als Arbeitsmittel eines katholischen Geistlichen
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist ein PKW, der von einem Arbeitnehmer nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird, als Arbeitsmittel anzuerkennen (BFH-Urteil vom 29. April 1983 VI R 139/80, BFHE 138, 441, BStBl II 1983, 586; vgl. ferner Senatsurteil vom 21. November 1986 VI R 137/83, BFHE 148, 469, BStBl II 1987, 262) selbstverständlich unter der Voraussetzung, dass entsprechende Nachweise erbracht werden. - FG München, 21.01.2016 - 10 K 965/15
Absetzung für außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung im Bereich der …
- BFH, 09.08.1989 - X R 133/87
Abnutzbares Wirtschaftsgut - Optiker - Optische Geräte - Ophthalmologische Geräte …
- FG Hessen, 18.03.2005 - 8 K 4194/04
Aufwendungen für Diebstahl eines Motorrollers als Werbungskosten
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