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Rechtsprechung
   BFH, 06.11.2014 - VI R 39/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,42882
BFH, 06.11.2014 - VI R 39/14 (https://dejure.org/2014,42882)
BFH, Entscheidung vom 06.11.2014 - VI R 39/14 (https://dejure.org/2014,42882)
BFH, Entscheidung vom 06. November 2014 - VI R 39/14 (https://dejure.org/2014,42882)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 56 Abs 1 S 1, FGO § 56 Abs 1 S 2, FGO § 120 Abs 2 S 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56 Abs 1 S 1 FGO, § 56 Abs 1 S 2 FGO, § 120 Abs 2 S 1 FGO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

  • IWW

    § 120 Abs. 2 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 124 Abs. 1, § 126 Abs. 1 FGO, § 56 FGO, § 120 Abs. 2 Satz 1 FGO, § 120 Abs. 2 Satz 3 FGO, § 56 Abs. 1 FGO, § 56 Abs. 2 Sätze 1 und 2 FGO, § 155 FGO, § 85 Abs. 2 der Zivilprozessordnung, § 294 ZPO, § 135 Abs. 2 FGO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 120 Abs. 2 S. 1; FGO § 56 Abs. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur Revisionsbegründung wegen plötzlicher Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung wegen Erkrankung des Prozessbevollmächtigten; Anforderungen an einen schlüssigen Wiedereinsetzungsantrag; Darlegung einer geeigneten Notfall-Vorsorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erkrankung des Prozessbevollmächtigten - die liegengebliebene Fristsache

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 10.05.2013 - II R 5/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Erkrankung eines …

    Auszug aus BFH, 06.11.2014 - VI R 39/14
    Rn. 16 aa) Eine Erkrankung des Prozessbevollmächtigten stellt nur dann eine unverschuldete Verhinderung dar, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwerwiegend ist, dass es für den Prozessbevollmächtigten unzumutbar ist, die Frist einzuhalten oder rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (…BFH-Beschlüsse vom 16. März 2005 X R 8/04, BFH/NV 2005, 1341;… vom 24. März 2005 XI B 62/04, BFH/NV 2005, 1347;… vom 13. Oktober 2006 XI R 4/06, BFH/NV 2007, 253; vom 10. Mai 2013 II R 5/13, BFH/NV 2013, 1428).

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ausgeschlossen, wenn ein Prozessbevollmächtigter, der Mitglied einer Sozietät und für die Bearbeitung des Falls zuständig ist, erkrankt, die ebenfalls beauftragten übrigen Mitglieder der Sozietät es jedoch unterlassen, die erforderlichen fristwahrenden Maßnahmen zu ergreifen (…BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 253; in BFH/NV 2013, 1428).

  • BFH, 13.10.2006 - XI R 4/06

    Wiedereinsetzung; Erkrankung des Prozessbevollmächtigten; Sozietät

    Auszug aus BFH, 06.11.2014 - VI R 39/14
    Rn. 16 aa) Eine Erkrankung des Prozessbevollmächtigten stellt nur dann eine unverschuldete Verhinderung dar, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwerwiegend ist, dass es für den Prozessbevollmächtigten unzumutbar ist, die Frist einzuhalten oder rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (…BFH-Beschlüsse vom 16. März 2005 X R 8/04, BFH/NV 2005, 1341;… vom 24. März 2005 XI B 62/04, BFH/NV 2005, 1347; vom 13. Oktober 2006 XI R 4/06, BFH/NV 2007, 253;… vom 10. Mai 2013 II R 5/13, BFH/NV 2013, 1428).

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ausgeschlossen, wenn ein Prozessbevollmächtigter, der Mitglied einer Sozietät und für die Bearbeitung des Falls zuständig ist, erkrankt, die ebenfalls beauftragten übrigen Mitglieder der Sozietät es jedoch unterlassen, die erforderlichen fristwahrenden Maßnahmen zu ergreifen (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 253;… in BFH/NV 2013, 1428).

  • BFH, 18.03.2014 - VIII R 33/12

    Organisationsverschulden hinsichtlich Fristversäumnis

    Auszug aus BFH, 06.11.2014 - VI R 39/14
    Aus dem erforderlichen schlüssigen Vortrag eines Wiedereinsetzungsgrunds muss sich auch ergeben, dass die Fristversäumnis nicht auf einem Organisationsmangel beruht (BFH-Urteil vom 18. März 2014 VIII R 33/12, BFHE 246, 1).
  • BFH, 07.12.1982 - VIII R 77/79

    Revisionsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Einhaltung …

    Auszug aus BFH, 06.11.2014 - VI R 39/14
    Denn die Erledigung eines fristwahrenden Schriftsatzes muss organisatorisch bis zu seiner Absendung (Ausgangskontrolle) überwacht werden (z.B. BFH-Beschlüsse vom 7. Dezember 1982 VIII R 77/79, BFHE 137, 221, BStBl II 1983, 229; vom 9. April 1987 V B 111/86, BFHE 149, 146, BStBl II 1987, 441).
  • BFH, 16.03.2005 - X R 8/04

    Wiedereinsetzung; Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 06.11.2014 - VI R 39/14
    Rn. 16 aa) Eine Erkrankung des Prozessbevollmächtigten stellt nur dann eine unverschuldete Verhinderung dar, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwerwiegend ist, dass es für den Prozessbevollmächtigten unzumutbar ist, die Frist einzuhalten oder rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (BFH-Beschlüsse vom 16. März 2005 X R 8/04, BFH/NV 2005, 1341;… vom 24. März 2005 XI B 62/04, BFH/NV 2005, 1347;… vom 13. Oktober 2006 XI R 4/06, BFH/NV 2007, 253;… vom 10. Mai 2013 II R 5/13, BFH/NV 2013, 1428).
  • BFH, 24.03.2005 - XI B 62/04

    Wiedereinsetzung; Erkrankung des Prozeßbevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 06.11.2014 - VI R 39/14
    Rn. 16 aa) Eine Erkrankung des Prozessbevollmächtigten stellt nur dann eine unverschuldete Verhinderung dar, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwerwiegend ist, dass es für den Prozessbevollmächtigten unzumutbar ist, die Frist einzuhalten oder rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (…BFH-Beschlüsse vom 16. März 2005 X R 8/04, BFH/NV 2005, 1341; vom 24. März 2005 XI B 62/04, BFH/NV 2005, 1347;… vom 13. Oktober 2006 XI R 4/06, BFH/NV 2007, 253;… vom 10. Mai 2013 II R 5/13, BFH/NV 2013, 1428).
  • BFH, 09.04.1987 - V B 111/86

    Beginn der Rechtsmittelfrist - Entscheidung des Finanzgerichts - Wiederholte …

    Auszug aus BFH, 06.11.2014 - VI R 39/14
    Denn die Erledigung eines fristwahrenden Schriftsatzes muss organisatorisch bis zu seiner Absendung (Ausgangskontrolle) überwacht werden (z.B. BFH-Beschlüsse vom 7. Dezember 1982 VIII R 77/79, BFHE 137, 221, BStBl II 1983, 229; vom 9. April 1987 V B 111/86, BFHE 149, 146, BStBl II 1987, 441).
  • BFH, 22.06.1994 - II R 104/93

    Zugang der Revisionsschrift beim Finanzgericht (FG) durch Einlage in ein bei der …

    Auszug aus BFH, 06.11.2014 - VI R 39/14
    Jedes Verschulden --also auch einfache Fahrlässigkeit-- schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (z.B. BFH-Beschluss vom 22. Juni 1994 II R 104/93, BFH/NV 1995, 134).
  • BFH, 04.08.2020 - XI R 15/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; allgemeine Vorsorge für unvorhergesehene …

    Ausreichend ist z.B., wenn er die Vertretung, für die er zuvor im Rahmen der ihm obliegenden allgemeinen Vorkehrungen für Verhinderungsfälle Vorsorge zu treffen hat, kontaktiert und um die Beantragung einer Fristverlängerung bittet (vgl. BGH-Beschluss vom 16.04.2019 - VI ZB 44/18, MDR 2019, 955, Rz 11, m.w.N.); dass evtl. selbst diese Maßnahme nicht möglich und zumutbar war, ist im Antrag darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. BGH-Beschluss in NJW-RR 2019, 691, Rz 10;… s.a. BFH-Beschlüsse vom 13.10.2006 - XI R 4/06, BFH/NV 2007, 253, unter II.2., Rz 10; vom 06.11.2014 - VI R 39/14, BFH/NV 2015, 339, Rz 14;… in BFH/NV 2020, 375, Rz 8).
  • BFH, 25.11.2025 - X R 20/24

    Versäumen der Ausschlussfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Jedes Verschulden, also auch einfache Fahrlässigkeit, schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (ständige Rechtsprechung, s. Senatsbeschluss vom 24.03.2009 - X B 154/08, unter II.2.a; BFH-Beschluss vom 06.11.2014 - VI R 39/14, BFH/NV 2015, 339, Rz 14).

    Rn. 31 Das bedeutet, dass die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand durch präsente Beweismittel glaubhaft gemacht werden müssen (…ständige Rechtsprechung, s. etwa BFH-Beschlüsse vom 17.07.2014 - XI B 8/14, BFH/NV 2014, 1760, Rz 11; vom 06.11.2014 - VI R 39/14, BFH/NV 2015, 339, Rz 14).

  • BFH, 27.07.2015 - X B 107/14

    Erhöhte Sorgfaltspflicht des prozessbevollmächtigten Steuerberaters bei …

    Jedes Verschulden --also auch einfache Fahrlässigkeit-- schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BFH-Beschluss vom 6. November 2014 VI R 39/14, BFH/NV 2015, 339, unter II.2.a, m.w.N.).

    Denn eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ausgeschlossen, wenn die Fristversäumnis auf einem --den Klägern gemäß § 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnenden-- Organisationsverschulden ihres Prozessbevollmächtigten beruht (vgl. erneut BFH-Beschluss in BFH/NV 2015, 339, unter II.2.b aa, m.w.N.).

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