Rechtsprechung
| BFH, 14.03.2011 - VI R 81/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision: Eingangsstempel - Widerlegung der Beweiswirkung eines Eingangsstempels - Eidesstattliche Versicherung kein geeigneter Beweismittel
- openjur.de
Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision: Eingangsstempel; Widerlegung der Beweiswirkung eines Eingangsstempels; Eidesstattliche Versicherung kein geeigneter Beweismittel
- Bundesfinanzhof
FGO § 120 Abs 1, FGO § 96 Abs 1, FGO § 56, ZPO § 418, ZPO § 294
Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision: Eingangsstempel - Widerlegung der Beweiswirkung eines Eingangsstempels - Eidesstattliche Versicherung kein geeigneter Beweismittel - rechtsinformationen.bund.de
Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision: Eingangsstempel - Widerlegung der Beweiswirkung eines Eingangsstempels - Eidesstattliche Versicherung kein geeigneter Beweismittel
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 120 Abs 1 FGO, § 96 Abs 1 FGO, § 56 FGO, § 418 ZPO, § 294 ZPO
Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision: Eingangsstempel - Widerlegung der Beweiswirkung eines Eingangsstempels - Eidesstattliche Versicherung kein geeigneter Beweismittel - IWW
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auswirkung einer eidesstattlichen Versicherung hinsichtlich des Einwurfs eines Schriftsatzes vor 24 Uhr im Nachtbriefkasten des Bundesfinanzhofs auf die Fristwahrung
- datenbank.nwb.de
Eingangsstempel eines Gerichts als Beweis für Zeit und Ort des Eingangs; eidesstattliche Versicherung kein Beweismittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 24.09.2010 - 8 K 2633/08
- BFH, 14.03.2011 - VI R 81/10
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BGH, 30.03.2000 - IX ZR 251/99
Vermutung der Richtigkeit des Eingangsstempels
Auszug aus BFH, 14.03.2011 - VI R 81/10
Denn die eidesstattliche Versicherung ist letztlich ein Mittel der Glaubhaftmachung, aber nicht des Beweises (§ 155 FGO i.V.m. § 294 ZPO; BFH-Urteil in BFHE 178, 303, BStBl II 1996, 19; BGH-Urteil vom 30. März 2000 IX ZR 251/99, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2000, 852).Wenn gleichwohl aus den genannten Gründen ein verspäteter Einwurf als bewiesen anzusehen ist, kann das nur daran liegen, dass der Schriftsatz zu spät aus dem Machtbereich der Prozessbevollmächtigten herausgelangt ist; das wäre nach dem von dem Kläger geschilderten Geschehensablauf nicht ohne Verschulden des S denkbar (s. BGH-Urteil in HFR 2000, 852).
- BFH, 07.04.1998 - VII R 70/96
Auszug aus BFH, 14.03.2011 - VI R 81/10
So erbringt der Eingangsstempel eines Gerichts grundsätzlich Beweis für Zeit und Ort des Eingangs eines Schreibens (BFH-Urteil in BFHE 178, 303, BStBl II 1996, 19; BFH-Beschluss vom 7. April 1998 VII R 70/96, BFH/NV 1998, 1115;… BFH-Beschluss vom 25. April 1988 X R 90/87, BFH/NV 1989, 110; Lange in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, § 96 FGO Rz 95).Durch bloße Zweifel an der Richtigkeit der urkundlichen Feststellungen ist der Gegenbeweis noch nicht erbracht (…Zöller/Geimer, ZPO, 28. Aufl., § 418 Rz 4; s. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 1115, m.w.N.;… BFH-Beschluss vom 19. Mai 1999 VI B 342/98, BFH/NV 1999, 1460).
- BGH, 14.10.2004 - VII ZR 33/04
Beweiswirkung des Eingangstempels auf einem fristwahrenden Schriftsatz; Führung …
Auszug aus BFH, 14.03.2011 - VI R 81/10
Andererseits dürfen wegen der Beweisnot der betroffenen Partei die Anforderungen an den Gegenbeweis nicht überspannt werden (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 14. Oktober 2004 VII ZR 33/04, Betriebs-Berater 2005, 182).
- BFH, 19.05.1999 - VI B 342/98
Beweiskraft eines Eingangsstempels
Auszug aus BFH, 14.03.2011 - VI R 81/10
Durch bloße Zweifel an der Richtigkeit der urkundlichen Feststellungen ist der Gegenbeweis noch nicht erbracht (…Zöller/Geimer, ZPO, 28. Aufl., § 418 Rz 4;… s. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 1115, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 19. Mai 1999 VI B 342/98, BFH/NV 1999, 1460). - BFH, 25.04.1988 - X R 90/87
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund verspäteter Einlegung der Revision
Auszug aus BFH, 14.03.2011 - VI R 81/10
So erbringt der Eingangsstempel eines Gerichts grundsätzlich Beweis für Zeit und Ort des Eingangs eines Schreibens (BFH-Urteil in BFHE 178, 303, BStBl II 1996, 19;… BFH-Beschluss vom 7. April 1998 VII R 70/96, BFH/NV 1998, 1115; BFH-Beschluss vom 25. April 1988 X R 90/87, BFH/NV 1989, 110; Lange in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, § 96 FGO Rz 95). - FG München, 24.09.2010 - 8 K 2633/08
Keine Lohnsteuerpauschalierung für einen Gutschein der anstelle einer …
Auszug aus BFH, 14.03.2011 - VI R 81/10
Rn. 1 I. Das Finanzgericht München entschied im Verfahren 8 K 2633/08 am 24. September 2010 vorab durch Zwischenurteil und ließ die Revision zu.
- BSG, 07.09.2017 - B 10 LW 1/16 R
Alterssicherung der Landwirte - Ehegattin eines Landwirts - rückwirkende …
Wie die höchstrichterliche Rechtsprechung indes anerkannt hat, erbringt ein solcher Stempel darüber hinaus Beweis für Zeit und Ort des Eingangs eines damit versehenen Schreibens (BGH Urteil vom 31.5.2017 - VIII ZR 224/16 - NJW 2017, 2285; vgl auch BSG Beschluss vom 9.3.2011 - B 4 AS 60/10 BH - Juris; BFH Beschluss vom 14.3.2011 - VI R 81/10 - Juris).Denn der Rechtsmittelführer befindet sich insoweit regelmäßig in Beweisnot, weil er gerichtsinterne Vorgänge nicht kennen kann (BSG Beschluss vom 8.2.2012 - B 5 RS 76/11 B - Juris; auch BFH Beschluss vom 14.3.2011 - VI R 81/10 - Juris).
Seine ordnungsgemäße Leerung wird auch nicht, wie etwa beim Bundesfinanzhof (vgl BFH Beschluss vom 14.3.2011 - VI R 81/10 - Juris), in einem besonderen Protokoll dokumentiert, was ebenfalls eine höhere Richtigkeitsgewähr des Eingangsstempels böte.
- BVerwG, 29.11.2017 - 10 B 5.17
Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch; erfolglose Anhörungsrüge; erfolgloser …
Dieser Eingangsstempel erbringt grundsätzlich den Beweis für Zeit und Ort des Eingangs eines Schreibens (vgl. BFH, Beschluss vom 14. März 2011 - VI R 81/10 - juris Rn. 15 m.w.N.). - VGH Bayern, 12.07.2018 - 8 N 16.2563
Festsetzung eines Wasserschutzgebiets zum Schutz des Grundwassers
- FG Niedersachsen, 24.08.2023 - 11 K 181/21
Verzicht auf Beweiserhebung unter dem Gesichtspunkt der Wahrunterstellung in …
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