Rechtsprechung
| BGH, 25.03.2025 - VI ZB 32/24 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Beschwer einer beklagten Partei bei Verurteilung zu einer Löschung und Unterlassung der Anfertigung von Bildern
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 511 Abs 1 ZPO, § 511 Abs 2 Nr 1 ZPO, § 511 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 511 Abs 4 S 1 Nr 1 ZPO, § 574 Abs 1 S 1 Nr 1 ZPO
Beschwer einer beklagten Partei bei Verurteilung zu einer Löschung und Unterlassung der Anfertigung von Bildern - IWW
§ 3 ZPO, § ... 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, § 708 Nr. 11 ZPO, § 711 ZPO, § 713 ZPO, § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 511 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 511 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 2 ZPO, §§ 3 ff. ZPO, §§ 2, 3 ZPO, § 48 Abs. 2 Satz 1 GKG, § 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1
- rechtsportal.de
ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Löschungs- und Unterlassungsanspruch bei Bildaufnahmen
Verfahrensgang
- AG Alzey, 30.11.2023 - 23 C 31/23
- LG Mainz, 26.02.2024 - 6 S 75/23
- BGH, 25.03.2025 - VI ZB 32/24
Papierfundstellen
- NJW-RR 2025, 703
- GRUR 2025, 781
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BGH, 16.11.2021 - VI ZB 58/20
Für die Bemessung des Beschwerdewerts eines Berufungsantrags auf Unterlassung …
Auszug aus BGH, 25.03.2025 - VI ZB 32/24
Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn das Berufungsgericht bei der Ausübung seines Ermessens die in Betracht zu ziehenden Umstände nicht umfassend berücksichtigt hat (Senatsbeschluss vom 16. November 2021 - VI ZB 58/20, VersR 2022, 456 Rn. 9 mwN).Für die Bemessung der Beschwer nach freiem Ermessen sind alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere Umfang und Bedeutung der Sache, zu berücksichtigen (vgl. §§ 2, 3 ZPO, § 48 Abs. 2 Satz 1 GKG, Senatsbeschluss vom 16. November 2021 - VI ZB 58/20, VersR 2022, 456 Rn. 8).
- BGH, 12.09.2023 - VI ZB 72/22
Berufungszulassung: Nachholung der vom erstinstanzlichen Gericht unterlassenen …
Auszug aus BGH, 25.03.2025 - VI ZB 32/24
Rn. 8 aa) Das Berufungsgericht muss vor Verwerfung des Rechtsmittels mangels ausreichender Beschwer eine Zulassungsprüfung nachholen, wenn das erstinstanzliche Gericht davon ausgegangen ist, dass die Beschwer der unterlegenen Partei 600 EUR übersteigt, und deswegen keine Prüfung der Zulassung der Berufung vorgenommen hat (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschluss vom 12. September 2023 - VI ZB 72/22, NJW-RR 2023, 1484 Rn. 8 mwN).Rn. 10 bb) Eine unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu der an sich gegebenen Berufung liegt in der unterlassenen nachgeholten Entscheidung über die Zulassung der Berufung durch das Berufungsgericht aber nur, wenn ein Grund für die Zulassung der Berufung vorliegt (Senatsbeschluss vom 12. September 2023 - VI ZB 72/22, NJW-RR 2023, 1484 Rn. 9; BGH…, Beschluss vom 29. Januar 2015 - V ZB 179/14, WuM 2015, 320 Rn. 6).
- BGH, 12.04.2016 - VI ZB 48/14
Berufungssumme: Wert der Beschwer bei Verpflichtung zum Widerruf eines …
Auszug aus BGH, 25.03.2025 - VI ZB 32/24
Außer Betracht bleiben dabei die Nachteile, die nicht mit der Befolgung des Unterlassungsgebots, sondern mit einer Zuwiderhandlung - etwa durch die Festsetzung eines Ordnungsgeldes - verbunden sind (Senatsbeschlüsse vom 12. April 2016 - VI ZB 48/14, VersR 2016, 1524 Rn. 10;… vom 13. Januar 2015 - VI ZB 29/14, NJW 2015, 787 Rn. 8; jeweils mwN).
- BGH, 10.02.2011 - III ZR 338/09
Berufung gegen eine Verurteilung zur Auskunftserteilung: Nachholung der …
Auszug aus BGH, 25.03.2025 - VI ZB 32/24
Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass das Amtsgericht - das dem Kläger im Übrigen außergerichtliche Rechtsanwaltskosten aus dem Gegenstandswert von 5.000 EUR zuerkannt hat - für das Löschungs- und Unterlassungsbegehren eine den Wert von 600 EUR überschreitende Beschwer der Beklagten angenommen hat (vgl. zur Bedeutung der Vollstreckbarkeitsentscheidung auch BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - III ZR 338/09, NJW 2011, 926 Rn. 18;… Beschluss vom 21. April 2010 - XII ZB 128/09, NJW-RR 2010, 934 Rn. 20). - BGH, 13.01.2015 - VI ZB 29/14
Berufungsbeschwer eines Unterlassungsschuldners nach Verurteilung zur Löschung …
Auszug aus BGH, 25.03.2025 - VI ZB 32/24
Außer Betracht bleiben dabei die Nachteile, die nicht mit der Befolgung des Unterlassungsgebots, sondern mit einer Zuwiderhandlung - etwa durch die Festsetzung eines Ordnungsgeldes - verbunden sind (…Senatsbeschlüsse vom 12. April 2016 - VI ZB 48/14, VersR 2016, 1524 Rn. 10; vom 13. Januar 2015 - VI ZB 29/14, NJW 2015, 787 Rn. 8; jeweils mwN). - BGH, 21.04.2010 - XII ZB 128/09
Rechtsbeschwerde: Prüfung der Zulassung der Berufung durch das …
Auszug aus BGH, 25.03.2025 - VI ZB 32/24
Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass das Amtsgericht - das dem Kläger im Übrigen außergerichtliche Rechtsanwaltskosten aus dem Gegenstandswert von 5.000 EUR zuerkannt hat - für das Löschungs- und Unterlassungsbegehren eine den Wert von 600 EUR überschreitende Beschwer der Beklagten angenommen hat (vgl. zur Bedeutung der Vollstreckbarkeitsentscheidung auch BGH…, Urteil vom 10. Februar 2011 - III ZR 338/09, NJW 2011, 926 Rn. 18; Beschluss vom 21. April 2010 - XII ZB 128/09, NJW-RR 2010, 934 Rn. 20). - BVerfG, 09.08.1991 - 1 BvR 630/91
Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens bei Zurückweisung einer …
Auszug aus BGH, 25.03.2025 - VI ZB 32/24
Dieses Verfahrensgrundrecht verbietet es, einer Partei den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfG NJW 1991, 3140;… Senatsbeschluss vom 7. März 2023 - VI ZB 74/22, NJW 2023, 2280 Rn. 6). - BGH, 07.03.2023 - VI ZB 74/22
Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelgegners
Auszug aus BGH, 25.03.2025 - VI ZB 32/24
Dieses Verfahrensgrundrecht verbietet es, einer Partei den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfG NJW 1991, 3140; Senatsbeschluss vom 7. März 2023 - VI ZB 74/22, NJW 2023, 2280 Rn. 6). - BGH, 16.01.2024 - VI ZB 45/23
Wert des Beschwerdegegenstands bei Grundurteil über Schmerzensgeldanspruch
Auszug aus BGH, 25.03.2025 - VI ZB 32/24
Die Wertfestsetzung kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht die Grenzen des ihm von § 3 ZPO eingeräumten Ermessens überschritten oder rechtsfehlerhaft von ihm Gebrauch gemacht hat (Senatsbeschluss vom 16. Januar 2024 - VI ZB 45/23, NJW-RR 2024, 474 Rn. 7 f. mwN). - BGH, 29.01.2015 - V ZB 179/14
Nachholung der Berufungszulassung durch das Berufungsgericht: Umfang der …
Auszug aus BGH, 25.03.2025 - VI ZB 32/24
Rn. 10 bb) Eine unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu der an sich gegebenen Berufung liegt in der unterlassenen nachgeholten Entscheidung über die Zulassung der Berufung durch das Berufungsgericht aber nur, wenn ein Grund für die Zulassung der Berufung vorliegt (…Senatsbeschluss vom 12. September 2023 - VI ZB 72/22, NJW-RR 2023, 1484 Rn. 9; BGH, Beschluss vom 29. Januar 2015 - V ZB 179/14, WuM 2015, 320 Rn. 6).
- BGH, 16.09.2026 - IV ZB 4/26 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss das Berufungsgericht allerdings die Entscheidung über die Zulassung der Berufung nachholen, wenn das erstinstanzliche Gericht hierzu keine Veranlassung gesehen hat, weil es davon ausgegangen ist, dass die Beschwer der unterlegenen Partei die Wertgrenze des § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO übersteigt, das Berufungsgericht diesen Wert aber nicht für erreicht hält (…BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2026 - XI ZB 4/25, juris Rn. 14; vom 25. März 2025 - VI ZB 32/24, NJW-RR 2025, 703 Rn. 8).
Holt das Berufungsgericht eine an sich gebotene Zulassungsentscheidung nicht nach, liegt darin aber nur dann eine unzumutbare Erschwerung des Zugangs zur Berufungsinstanz, wenn tatsächlich ein Zulassungsgrund vorliegt (BGH, Beschlüsse vom 25. März 2025 aaO Rn. 10;… vom 12. September 2023 - VI ZB 72/22, NJW-RR 2023, 1484 Rn. 9;… vom 10. Mai 2012 - V ZB 242/11, WuM 2012, 402 Rn. 12).
- BGH, 05.05.2026 - XI ZB 4/25
Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig; Wirksamkeit mehrerer …
Das Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) verbietet es zwar, einer Partei den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfG, NJW 1991, 3140; BGH, Beschluss vom 25. März 2025 - VI ZB 32/24, NJW-RR 2025, 703 Rn. 6 mwN).Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss allerdings das Berufungsgericht die Entscheidung über die Zulassung der Berufung nachholen, wenn das erstinstanzliche Gericht hierzu keine Veranlassung gesehen hat, weil es davon ausgegangen ist, dass die Beschwer der unterlegenen Partei 600 EUR (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO in der bis zum 31. Dezember 2025 geltenden Fassung; im Folgenden: aF) übersteigt, und deswegen keine Prüfung der Zulassung der Berufung vorgenommen hat, das Gericht des zweiten Rechtszugs diesen Wert aber nicht für erreicht hält (…vgl. nur BGH, Urteile vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, NJW 2008, 218 Rn. 12 …und vom 11. Februar 2011 aaO; Beschluss vom 25. März 2025 - VI ZB 32/24, NJW-RR 2025, 703 Rn. 8, jeweils mwN).
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann zwar die Nichtanwendung des § 713 ZPO unter Umständen dafür sprechen, dass das erstinstanzliche Gericht eine den maßgeblichen Wert überschreitende Beschwer des Rechtsmittelführers angenommen hat (vgl. BGH…, Urteil vom 10. Februar 2011 - III ZR 338/09, NJW 2011, 926 Rn. 18;… Beschlüsse vom 21. April 2010 - XII ZB 128/09, NJW-RR 2010, 934 Rn. 20 und vom 25. März 2025 - VI ZB 32/24, NJW-RR 2025, 703 Rn. 9).
- BGH, 24.03.2026 - VI ZB 61/24
Der abgewiesene Antrag auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung - und die …
Rn. 9 aa) Hiernach dürfen die zivilprozessualen Vorschriften, die für die Eröffnung eines Rechtswegs und die Beschreitung eines Instanzenzugs von Bedeutung sind, nicht derart ausgelegt und angewandt werden, dass den Parteien der Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wird (vgl. Senat, Beschluss vom 25. März 2025 - VI ZB 32/24, NJW-RR 2025, 703 Rn. 6;… BGH, Beschlüsse vom 23. Mai 2023 - VIII ZB 16/22, NJW-RR 2023, 1101 Rn. 8 mwN;… vom 10. Oktober 2023 - VIII ZB 29/22, NJW-RR 2024, 60 Rn. 10).Eine solche unzumutbare Erschwerung des Zugangs zur Berufung kann zwar auch in einem Fehler bei der Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) liegen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. März 2025 - VI ZB 32/24, NJW-RR 2025, 703 Rn. 11; BGH…, Beschluss vom 5. Oktober 2021 - VIII ZB 83/20, NZM 2022, 269 Rn. 21 mwN).
Der vom Berufungsgericht angenommene Wert kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht, etwa weil es bei der Ausübung seines Ermessens die in Betracht zu ziehenden Umstände nicht umfassend berücksichtigt hat, die Grenze des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. Senat, Beschluss vom 25. März 2025 - VI ZB 32/24, NJW-RR 2025, 703 Rn. 12;… BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2021 - VIII ZB 83/20, NZM 2022, 269 Rn. 21;… vom 23. Mai 2023 - VIII ZB 16/22, NJW-RR 2023, 1101 Rn. 10;… vom 10. Oktober 2023 - VIII ZB 29/22, NJW-RR 2024, 60 Rn. 11; jeweils mwN).
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