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Rechtsprechung
   BGH, 28.05.1957 - VI ZR 130/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,2793
BGH, 28.05.1957 - VI ZR 130/56 (https://dejure.org/1957,2793)
BGH, Entscheidung vom 28.05.1957 - VI ZR 130/56 (https://dejure.org/1957,2793)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 1957 - VI ZR 130/56 (https://dejure.org/1957,2793)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 28.05.1957 - VI ZR 130/56
    Wenn es hierbei nicht auf jedes einzelne Beweismittel und Parteivorbringen - so etwa die von den Beklagten angestellten Geschwindigkeits- und Entfernungsberechnungen und die Sachdarstellung des Erstbeklagten bei seiner polizeilichen Vernehmung - näher eingegangen ist und sich mit ihnen ausdrücklich auseinandergesetzt hat, so ist dies unschädlich; für eine einwandfreie Würdigung der Sach- und Rechtslage bedarf es einer solchen ins einzelne gehenden Ausführlichkeit nicht, wenn sich nur ergibt, daß eine sachentsprechende Beurteilung überhaupt stattgefunden hat (BGHZ 3, 162 [175]).
  • BGH, 16.10.1956 - VI ZR 162/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.05.1957 - VI ZR 130/56
    Dies ist darum fehlerhaft, weil die Vermutung des § 831 BGB nur für die Prüfung der Frage gilt, ob überhaupt eine Haftung des Geschäftsherrn dem Grunde nach besteht, während es bei der Schadensabwägung nach § 17 StVG losgelöst von der rechtlichen Beurteilung der auf beiden Seiten in Betracht kommenden rechtlichen Haftungsgrundlagen allein auf die feststehenden konkreten Unfallursachen ankommt (BGH LM Nr. 10 zu § 17 StVG = NJW 1957, 99 = VRS 12, 17 = VersR 1956, 732).
  • BGH, 11.11.1953 - II ZR 242/52

    Grundurteil bei Aufrechnung

    Auszug aus BGH, 28.05.1957 - VI ZR 130/56
    Hiergegen bestehen keine rechtlichen Bedenken (BGHZ 11, 63).
  • BGH, 17.04.1956 - VI ZR 31/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.05.1957 - VI ZR 130/56
    Bei der Frage nach der Schuld des Straßenbahnführers war es aber Sache der Beklagten, den Beweis dafür zu führen, daß der Straßenbahnzug noch weit genug entfernt gewesen ist, um vor der Straßenkreuzung angehalten werden zu können, als der Straßenbahnführer erkennen konnte und erkennen mußte, daß ihm der Lastzugführer die Vorfahrt nicht gewähren würde (BGH LM Nr. 3 zu § 13 StVO = VRS 4, 223; VRS 5, 87 = VersR 1953, 66; VRS 7, 38 = VersR 1954, 367; VersR 1956, 433 = DAR 1956, 328).
  • BGH, 28.01.1952 - III ZR 284/51

    Geschlossene Ortschaft. Ortstafel

    Auszug aus BGH, 28.05.1957 - VI ZR 130/56
    Bei der Frage nach der Schuld des Straßenbahnführers war es aber Sache der Beklagten, den Beweis dafür zu führen, daß der Straßenbahnzug noch weit genug entfernt gewesen ist, um vor der Straßenkreuzung angehalten werden zu können, als der Straßenbahnführer erkennen konnte und erkennen mußte, daß ihm der Lastzugführer die Vorfahrt nicht gewähren würde (BGH LM Nr. 3 zu § 13 StVO = VRS 4, 223; VRS 5, 87 = VersR 1953, 66; VRS 7, 38 = VersR 1954, 367; VersR 1956, 433 = DAR 1956, 328).
  • BGH, 20.11.1952 - VI ZR 2/52
    Auszug aus BGH, 28.05.1957 - VI ZR 130/56
    Bei der Frage nach der Schuld des Straßenbahnführers war es aber Sache der Beklagten, den Beweis dafür zu führen, daß der Straßenbahnzug noch weit genug entfernt gewesen ist, um vor der Straßenkreuzung angehalten werden zu können, als der Straßenbahnführer erkennen konnte und erkennen mußte, daß ihm der Lastzugführer die Vorfahrt nicht gewähren würde (BGH LM Nr. 3 zu § 13 StVO = VRS 4, 223; VRS 5, 87 = VersR 1953, 66; VRS 7, 38 = VersR 1954, 367; VersR 1956, 433 = DAR 1956, 328).
  • BGH, 26.04.1957 - VI ZR 88/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.05.1957 - VI ZR 130/56
    Wird ein auf der bevorrechtigten Straße nahendes Fahrzeug erst erkennbar, wenn sich ein aus der nachgeordneten Straße kommendes Fahrzeug bereits auf der Straßenkreuzung befindet, so kann es sich zwar unter besonderen Umständen aus der Grundregel der gegenseitigen Rücksichtnahme im Verkehr (§ 1 StVO) rechtfertigen, daß dieses vor jenem seine Fahrt fortsetzt (Urteil des erkennenden Senats vom 26. April 1957 VI ZR 88/56).
  • BGH, 02.06.1954 - VI ZR 263/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.05.1957 - VI ZR 130/56
    Bei der Frage nach der Schuld des Straßenbahnführers war es aber Sache der Beklagten, den Beweis dafür zu führen, daß der Straßenbahnzug noch weit genug entfernt gewesen ist, um vor der Straßenkreuzung angehalten werden zu können, als der Straßenbahnführer erkennen konnte und erkennen mußte, daß ihm der Lastzugführer die Vorfahrt nicht gewähren würde (BGH LM Nr. 3 zu § 13 StVO = VRS 4, 223; VRS 5, 87 = VersR 1953, 66; VRS 7, 38 = VersR 1954, 367; VersR 1956, 433 = DAR 1956, 328).
  • BGH, 17.01.1961 - VI ZR 81/60

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines LKW auf zwei zuvor verunfallte, am …

    Bei dieser Abwägung kann ein bloß vermutetes Verschulden (§ 831 BGB ) nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 16. Oktober 1956 - VI ZR 162/55, LM Nr. 10 zu § 10 StVG = VersR 1956, 732, und Urteil vom 28. Mai 1957 - VI ZR 130/56, VersR 1957, 528) nicht berücksichtigt werden.
  • BGH, 16.06.1959 - VI ZR 140/58

    Rechtsmittel

    Ob sich die Schadenshaftung des Erstbeklagten, wie die Revision meint, nicht nur aus § 7 StVG, sondern auch aus § 831 BGB ergibt, ist unerheblich, da es bei der Schadensabwägung nach § 17 StVG losgelöst von der rechtlichen Beurteilung der auf beiden Seiten in Betracht kommenden rechtlichen Haftungsgrundlagen allein auf die feststehenden konkreten Unfallursachen ankommt (Urteil des erkennenden Senats vom 28. Mai 1957 - VI ZR 130/56 - VersR 1957, 528).
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