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Rechtsprechung
   BGH, 12.03.2024 - VI ZR 166/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,9419
BGH, 12.03.2024 - VI ZR 166/22 (https://dejure.org/2024,9419)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2024 - VI ZR 166/22 (https://dejure.org/2024,9419)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2024 - VI ZR 166/22 (https://dejure.org/2024,9419)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs bei Nichtberücksichtigung einer Stellungnahme; Bestimmung des durch eine unerlaubte Handlung Erlangten im Falle von Schmiergeldzahlungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 812 Abs 1 S 1 BGB, § 818 Abs 1 BGB, § 818 Abs 3 BGB, § 818 Abs 4 BGB
    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs bei Nichtberücksichtigung einer Stellungnahme; Bestimmung des durch eine unerlaubte Handlung Erlangten im Falle von Schmiergeldzahlungen

  • IWW
  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Art. 103 Abs. 1 GG, GG Art. 103, rechtliches Gehör, Restschadensersatz, Restschadensersatzanspruch, Schmiergeld

  • Betriebs-Berater

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (hier: Nichtberücksichtigung einer Stellungnahme zu § 522 Abs. 2 S. 2 ZPO-Hinweis)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Falle der Nichtberücksichtigung einer rechtzeitig bei Gericht eingegangenen Stellungnahme zu einem gerichtlichen Hinweis; Bestimmung des durch die unerlaubte Handlung Erlangten im Falle von Schmiergeldzahlungen

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs bei Nichtberücksichtigung einer Stellungnahme; Bestimmung des durch eine unerlaubte Handlung Erlangten im Falle von Schmiergeldzahlungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fristwahrung ist wichtig, falsches Aktenzeichen unschädlich!

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Falsches Aktenzeichen, falsch eingeordnet: Frist trotzdem gewahrt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzung eines zielgerichteten Tätigwerdens des Luftfahrtunternehmens bei Unterrichtung über Flugannullierung nach FluggastrechteVO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2024, 1335
  • MDR 2024, 796
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.02.2022 - VIa ZR 8/21

    BGH bejaht einen Anspruch nach § 852 Satz 1 BGB bei Erwerb eines vom sogenannten …

    Auszug aus BGH, 12.03.2024 - VI ZR 166/22
    Sie hat den Charakter einer Rechtsverteidigung gegenüber der Einrede der Verjährung (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 8/21, BGHZ 233, 16 Rn. 19 mwN).

    Rn. 20 Im Übrigen deuten die Ausführungen des Berufungsgerichts, wonach gegen die Heranziehung der genannten Vermutung im Streitfall spreche, dass das Vermögen der Beklagten zu 3 in Höhe der an den Beklagten zu 1 geleisteten Zahlungen vermindert worden sei, darauf hin, dass es nicht - wie nach den über § 852 Satz 1 BGB anwendbaren bereicherungsrechtlichen Vorschriften erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 8/21, BGHZ 233, 16 Rn. 88) - zwischen dem erlangten und herauszugebenden Gegenstand (§ 812 Abs. 1 Satz 1, § 818 Abs. 1 BGB) und der Beschränkung der Herausgabepflicht auf die dadurch eingetretene Bereicherung des Schuldners (§ 818 Abs. 3 BGB) unterschieden hat.

  • BGH, 17.12.2020 - VI ZR 739/20

    VW-Verfahren: Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist

    Auszug aus BGH, 12.03.2024 - VI ZR 166/22
    Die dreijährige Verjährungsfrist gibt dem Geschädigten dann noch hinreichende Möglichkeiten, sich für das weitere Vorgehen noch sicherere Grundlagen, insbesondere zur Beweisbarkeit seines Vorbringens, zu verschaffen (vgl. zur st. Rspr. des BGH nur Senatsurteil vom 17. Dezember 2020 - VI ZR 739/20, VersR 2021, 324 Rn. 7 f. mwN).
  • BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvR 1294/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …

    Auszug aus BGH, 12.03.2024 - VI ZR 166/22
    Rn. 13 Grundsätzlich verstößt das Gericht gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn es einen ordnungsgemäß eingegangenen Schriftsatz nicht berücksichtigt, wobei es auf ein Verschulden des Gerichts nicht ankommt (vgl. BGH…, Beschluss vom 8. November 2023 - VIII ZB 59/23, juris Rn. 7; BVerfG, NJW 2013, 925; jeweils mwN).
  • BGH, 08.11.2023 - VIII ZB 59/23

    Gehörsverletzung in Berufungsverfahren bei Nichtkenntnisnahme einer fristgerecht …

    Auszug aus BGH, 12.03.2024 - VI ZR 166/22
    Rn. 13 Grundsätzlich verstößt das Gericht gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn es einen ordnungsgemäß eingegangenen Schriftsatz nicht berücksichtigt, wobei es auf ein Verschulden des Gerichts nicht ankommt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2023 - VIII ZB 59/23, juris Rn. 7; BVerfG, NJW 2013, 925; jeweils mwN).
  • BGH, 14.03.2023 - X ZB 4/22

    Zulässigkeit der Berufung bei unzutreffender Angabe des Verkündungsdatums und …

    Auszug aus BGH, 12.03.2024 - VI ZR 166/22
    Dem Schriftsatz muss jedoch zweifelsfrei zu entnehmen sein, zu welchem Verfahren er eingereicht werden soll (vgl. für die Berufungsschrift bzw. -begründung BGH, Beschlüsse vom 14. März 2023 - X ZB 4/22, MDR 2023, 934 Rn. 19;… vom 18. November 2015 - IV ZB 22/15, juris Rn. 11; jeweils mwN).
  • BGH, 26.03.1962 - II ZR 151/60

    Zahlung von Schmiergeldern an einen Vertreter des anderen Vertragsteils - …

    Auszug aus BGH, 12.03.2024 - VI ZR 166/22
    Es wäre daher widersprüchlich, bei der Bestimmung des Schadens des Verletzten aufgrund der deliktischen Handlung die oben genannte Vermutung heranzuziehen ("Schmiergeldzahlung in Vergütung eingepreist", vgl. dazu BGH, Urteil vom 26. März 1962 - II ZR 151/60, NJW 1962, 1099, 1100, juris Rn. 10; OLG Frankfurt…, Urteil vom 9. Februar 2009 - 17 U 247/07, juris Rn. 84;… MüKoBGB/Wagner, 9. Aufl., § 826 Rn. 270), bei der Bestimmung des vom Schädiger aufgrund derselben unerlaubten Handlung Erlangten im Sinne des § 852 BGB - in Form der vom Verletzten gezahlten Auftragsvergütung - aber nicht.
  • BGH, 18.11.2015 - IV ZB 22/15

    Berufungsbegründung: Wahrung der Frist bei Angabe eines falschen Aktenzeichens …

    Auszug aus BGH, 12.03.2024 - VI ZR 166/22
    Dem Schriftsatz muss jedoch zweifelsfrei zu entnehmen sein, zu welchem Verfahren er eingereicht werden soll (…vgl. für die Berufungsschrift bzw. -begründung BGH, Beschlüsse vom 14. März 2023 - X ZB 4/22, MDR 2023, 934 Rn. 19; vom 18. November 2015 - IV ZB 22/15, juris Rn. 11; jeweils mwN).
  • OLG Frankfurt, 09.02.2009 - 17 U 247/07

    Auftragserlangung durch Schmiergeldzahlung: Aufklärungspflicht gegenüber der …

    Auszug aus BGH, 12.03.2024 - VI ZR 166/22
    Es wäre daher widersprüchlich, bei der Bestimmung des Schadens des Verletzten aufgrund der deliktischen Handlung die oben genannte Vermutung heranzuziehen ("Schmiergeldzahlung in Vergütung eingepreist", vgl. dazu BGH…, Urteil vom 26. März 1962 - II ZR 151/60, NJW 1962, 1099, 1100, juris Rn. 10; OLG Frankfurt, Urteil vom 9. Februar 2009 - 17 U 247/07, juris Rn. 84;… MüKoBGB/Wagner, 9. Aufl., § 826 Rn. 270), bei der Bestimmung des vom Schädiger aufgrund derselben unerlaubten Handlung Erlangten im Sinne des § 852 BGB - in Form der vom Verletzten gezahlten Auftragsvergütung - aber nicht.
  • OLG Celle, 06.05.2022 - 9 U 25/22

    Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BGH, 12.03.2024 - VI ZR 166/22
    Dieser wurde allerdings, wie aus einem Berichterstattervermerk vom 9. Mai 2022 hervorgeht, aufgrund eines Schreibversehens der anwaltlichen Vertreter der Klägerin bei der Angabe des Aktenzeichens ("99 U 25/22" statt "9 U 25/22") auf Geschäftsstellenebene zunächst dem falschen Senat (Eingangssenat) zugeordnet und dem Berichterstatter des Berufungssenats erst nach Versendung des Zurückweisungsbeschlusses vom 6. Mai 2022 vorgelegt.
  • OLG München, 13.08.2026 - 9 U 3225/24
    Es ist der typische Verlauf, dass dem Geschäftsherrn, wenn er das Geschäft selbst geführt oder ein redlicher Vertreter für ihn gehandelt hätte, wertmäßig mindestens der dem unredlichen Vertreter gewährte Vorteil als Gegenleistung angeboten worden wäre (…BGH, aaO, juris Rn. 10; OLG Frankfurt…, Urteil vom 9. Februar 2009 - 17 U 247/07, juris Rn. 84/85; OLG Zweibrücken…, Urteil vom 12. März 2009 - 4 U 68/08, juris Rn. 35; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 13. Januar 1994 - 10 U 64/93, juris Rn. 35;… MüKoBGB/Wagner, 9. Aufl. 2024, § 826 Rn. 270;… BeckOGK/T. Voigt, 1.5.2026, BGB § 826 Rn. 128;… Staudinger/Oechsler, BGB, 2021, § 826 Rn. 380, vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. März 2024 - VI ZR 166/22, juris Rn. 18/19).
  • OLG Stuttgart, 31.01.2025 - 5 U 89/24

    Zur Rückforderung von Verlusten aus Online-Glücksspielen

    Erst im Rahmen einer möglichen Schmälerung der Bereicherung des Schuldners nach § 818 Abs. 3 BGB können sein Vermögen verringernde Gegenleistungen und Aufwendungen gegebenenfalls Berücksichtigung finden (BGH, Beschluss vom 12.03.2024 - VI ZR 166/22, NJOZ 2024, 700 Rn. 20).
  • OLG Stuttgart, 28.04.2025 - 5 U 201/24
    Erst im Rahmen einer möglichen Schmälerung der Bereicherung des Schuldners nach § 818 Abs. 3 BGB können sein Vermögen verringernde Gegenleistungen und Aufwendungen gegebenenfalls Berücksichtigung finden (BGH, Beschluss vom 12.03.2024 - VI ZR 166/22, NJOZ 2024, 700 Rn. 20).
  • OLG Stuttgart, 23.05.2025 - 5 U 201/24
    Erst im Rahmen einer möglichen Schmälerung der Bereicherung des Schuldners nach § 818 Abs. 3 BGB können sein Vermögen verringernde Gegenleistungen und Aufwendungen gegebenenfalls Berücksichtigung finden (BGH, Beschluss vom 12.03.2024 - VI ZR 166/22, NJOZ 2024, 700 Rn. 20).
  • BGH, 27.01.2026 - XI ZB 2/25

    Rechtzeitigkeit des Eingangs einer Berufungsbegründungsschrift

    Denn auch die Angabe eines falschen Aktenzeichens in der Berufungsbegründung selbst steht dem fristgerechten Eingang nicht entgegen, sofern auf Grund sonstiger, innerhalb der Berufungsbegründungsfrist erkennbarer Umstände für Gericht und Prozessgegner zweifelsfrei feststeht, welchem Rechtsmittelverfahren die Begründung zuzuordnen ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2017 - XII ZB 567/15, NJW-RR 2017, 385 Rn. 7 f., vom 20. Februar 2024 - VIII ZR 238/22, NJW-RR 2024, 548 Rn. 16, vom 12. März 2024 - VI ZR 166/22, ZIP 2024, 1335 Rn. 12 f. …und vom 29. Mai 2024 - IV ZB 14/22, juris Rn. 8 f.).
  • BGH, 29.05.2024 - IV ZB 14/22

    Erforderlichkeit eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts zur Sicherung …

    Es handelt sich um eine Ordnungsmaßnahme, die für die Sachentscheidung ohne Bedeutung ist (…Senatsbeschluss vom 18. November 2015 - IV ZB 22/15, juris Rn. 10; BGH, Beschlüsse vom 12. März 2024 - VI ZR 166/22, juris Rn. 13;… vom 25. Januar 2017 - XII ZB 567/15, NJW-RR 2017, 385 Rn. 7; jeweils m.w.N.).
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