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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1969 - VI ZR 176/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1402
BGH, 13.05.1969 - VI ZR 176/68 (https://dejure.org/1969,1402)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1969 - VI ZR 176/68 (https://dejure.org/1969,1402)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1969 - VI ZR 176/68 (https://dejure.org/1969,1402)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund eines Unfalls - Ersatz eines immateriellen Schadens - Verstoß gegen Verkehrspflichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17; StVO § 1 § 9 § 13
    Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einer Fahrzeugkolonne in eine Vorfahrtstraße einbiegenden wartepflichtigen Radfahrers mit einem die Kolonne überholenden Fahrzeug

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1969, 756
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.03.1966 - VI ZR 204/64

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden PKW mit einem vor dem …

    Auszug aus BGH, 13.05.1969 - VI ZR 176/68
    Insbesondere bezieht sie sich auf die Senatsurteile VersR 1963, 269 und 1966, 685 dafür, daß ein Kraftfahrer beim Überholen im Stadtverkehr nicht damit zu rechnen brauche, daß aus dem für ihn nicht einsehbaren Raum unmittelbar vor dem überholten Fahrzeug Fußgänger auftauchen.
  • OLG Köln, 24.08.1967 - 4 W 63/66
    Auszug aus BGH, 13.05.1969 - VI ZR 176/68
    Auf den Grundsatz der von der Revision in diesem Zusammenhang angeführten Entscheidung des Senats vom 5. November 1967 (VI ZR 248/65 - NJW 1968, 259) kommt es indessen nicht an.
  • BGH, 13.05.1953 - 3 StR 124/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.05.1969 - VI ZR 176/68
    Es macht vielmehr dem Kläger zum Vorwurf, daß er einer für ihn ungeklärten konkreten Verkehrs lage nicht angemessen Rechnung trug (vgl. BGH Urteil vom 13. Mai 1953 - 3 StR 124/53 - VRS 5, 453;… Floegel/Hartung, 17. Aufl. Rdn. 14 zu § 9 Rdn. 36 zu § 10 StVO mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 04.06.2024 - VI ZR 374/23

    Anwendbarkeit von Lückenrechtsprechung bei Vorbeifahren an Zweitreihen-Fahrzeug

    Denn dann muss derjenige, der diese Reihe überholen oder an dieser vorbeifahren will, mit dem Vorhandensein ihm unsichtbarer Hindernisse rechnen und seine Geschwindigkeit darauf einstellen (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 28. Mai 2019 - 7 U 85/18, juris Rn. 27;… OLG Düsseldorf, NJW-RR 2017, 922 Rn. 36, juris Rn. 49;… OLG Düsseldorf, Schaden-Praxis 2014, 403, juris Rn. 51; BayObLG, NZV 1988, 77 f.; grundlegend Senat, Urteil vom 13. Mai 1969 - VI ZR 176/68, VersR 1969, 756, juris Rn. 13).

    Die Berechtigung der Lückenrechtsprechung in Kolonnenfällen liegt darin, dass der vorfahrtsberechtigte, die Kolonne überholende Verkehrsteilnehmer gerade durch das Stocken der Kolonne und die Lückenbildung konkreten Anlass hat, besonders besonnen und rücksichtsvoll zu fahren und nicht länger auf die Einhaltung seines Vorrangs zu vertrauen, weil derartige Stockungen mit besonderer Häufigkeit auf Vorfahrtsverletzungen Dritter, auf unbedachter Straßenüberquerung von Fußgängern oder aber darauf zu beruhen pflegen, dass vorausfahrende Fahrzeuge Dritten die Möglichkeit zur Querung der Fahrbahn ermöglichen wollen (vgl. Senat, Urteil vom 13. Mai 1969 - VI ZR 176/68, VersR 1969, 756, juris Rn. 13).

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2017 - 1 U 147/16

    Haftungsverteilung bei Kollision eines links an einer zum Stillstand gekommenen …

    Rn. 68 Kommt eine Fahrzeugreihe vor einer Einmündung ins Stocken, dann muss derjenige Verkehrsteilnehmer, der diese Reihe überholen will, mit dem Vorhandensein für ihn unsichtbarer Hindernisse rechnen und seine Geschwindigkeit darauf einrichten (BGH, Urteil vom 13. Mai 1969, Az.: VI ZR 176/68, VersR 1969, 756).
  • OLG Hamm, 26.10.2018 - 7 U 56/18

    Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einer Fahrzeugkolonne …

    Er darf sich der Lücke nur mit voller Aufmerksamkeit und unter Beachtung einer Geschwindigkeit nähern, die ihm notfalls ein sofortiges Anhalten ermöglicht (vgl. grundlegend BGH, Urt. v. 13.05.1969, Az. VI ZR 176/68, zitiert nach juris;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.03.2014, Az. I-1 U 71/13, zitiert nach beck-online m. weit. Nachw.;… aktuell: OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.04.2017, Az. I-1 U 147716, NJW-RR 2017, 922).
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2014 - 1 U 151/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einer Kolonne nach …

    Rn. 66 Kommt eine Fahrzeugreihe von einer Einmündung ins Stocken, dann muss derjenige Verkehrsteilnehmer, der diese Reihe überholen will, mit dem Vorhandensein für ihn unsichtbarer Hindernisse rechnen und seine Geschwindigkeit darauf einrichten (BGH VersR 1969, 756).
  • KG, 12.02.1998 - 12 U 5603/96

    Haftungsverteilung bei Ausfahren von einem Tankstellengelände durch eine Lücke in …

    Diese Rechtsprechung besagt, daß der vorfahrtberechtigte Fahrzeugführer, der an einer zum Stillstand gekommenen Fahrzeugkolonne links vorbeifährt, bei Annäherung an eine Kreuzung oder Einmündung auf größere Lücken in der Kolonne zu achten und sich darauf einzustellen hat, daß sie vom Querverkehr benutzt werden (BGH VersR 1969, 756; KG, NZV 1996, 365; NZV 1992, 486 = VerkMitt 1992, 75, 76 = VRS 83, 412; DAR 1976, 299, 300 = VerkMitt 1976 Nr. 106; VersR 1974, 370, 371 = DAR 1974, 51; VersR 1972, 1143).
  • OLG Hamm, 28.05.2019 - 7 U 85/18

    Lückenrechtsprechung

    Denn dann muss derjenige, der diese Reihe überholen oder an dieser vorbeifahren will, mit dem Vorhandensein ihm unsichtbarer Hindernisse rechnen und seine Geschwindigkeit darauf einstellen (vgl. grundlegend BGH, Urt. v. 13.05.1969, Az. VI ZR 176/68 - juris; OLG Hamm, Beschluss vom 26.08.2018, Az.: 7 U 56/18 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2016 - 1 U 50/15

    Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einem Fahrzeugstau aus …

    Rn. 97 Kommt eine Fahrzeugreihe vor einer Einmündung ins Stocken, dann muss derjenige Verkehrsteilnehmer, der diese Reihe überholen will, mit dem Vorhandensein für ihn unsichtbarer Hindernisse rechnen und seine Geschwindigkeit darauf einrichten (BGH VersR 1969, 756).
  • LG Saarbrücken, 16.11.2012 - 13 S 117/12

    Haftung bei Verkehrsunfall: Sorgfaltspflicht bei Überholen einer Fahrzeugkolonne …

    Rn. 17 aa) Nach gefestigter und vom Bundesgerichtshof gebilligter Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 13.05.1969 - VI ZR 176/68, VersR 1969, 756) ist der Grundsatz, wonach der bevorrechtigte fließende Verkehr auf die Beachtung seines Vorrangs gemäß § 8 StVO vertrauen darf, durch die sogenannte Lückenfallrechtsprechung eingeschränkt.
  • OLG Rostock, 19.02.2010 - 5 U 124/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines eine Fahrzeugkolonne überholenden …

    Wer eine wartende Kfz-Schlange überholt, muss für den Querverkehr freigelassene Lücken an Kreuzungen und Einmündungen beachten und dort mit Querverkehr rechnen (…Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., Rdn. 41 zu § 5 StVO m.w.N.; BayObLG NJW 1965, 1341; KG, Urteil vom 12.11.1973, 12 U 873/73; BGH VersR 1969, 756; OLG Koblenz VersR 1981 1136; OLG Hamm NZV 1992, 238; AG Siegburg Schadenpraxis 1998, 48; LG Neuruppin Schadenpraxis 1997, 460).
  • KG, 15.12.2005 - 12 U 165/05

    Haftungsverteilung bei Kollision des vom Fahrbahnrand anfahrenden mit einem im …

    Danach gilt: Wer bei dichtem Verkehr an einer zum Stehen gekommenen Fahrzeugkolonne vorbeifährt, muss bei erkennbaren Verkehrslücken in Höhe von Kreuzungen und Einmündungen trotz seiner Vorfahrt seine Fahrweise so einrichten, dass er auch vor unvorsichtig aus der Lücke herausfahrenden Fahrzeugen rechtzeitig anhalten kann; regelmäßig ist bei Verletzung dieser Sorgfaltspflicht, die ihre Grundlage in § 1 Abs. 2 StVO findet (vgl. BGH VersR 1969, 756; KG VersR 1975, 524; Senat, Urteil vom 20. Dezember 1993 - 12 U 6046/93 -) eine Mithaftung des Vorfahrtberechtigten zu 1/4 gerechtfertigt.
  • KG, 25.05.1992 - 12 U 4397/91

    Haftungsverteilung bei Lückenunfall

  • OLG Dresden, 05.01.2023 - 8 U 901/22

    Pflichten des Geradeausverkehrs beim Einordnen eines vorausfahrenden Fahrzeugs …

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2014 - 1 U 71/13

    Haftung für für die erhöhte Betriebsgefahr eines Taxifahrzeugs; Bestimmung des …

  • LG Berlin, 03.03.2003 - 59 S 352/02

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts an einer Kolonne vorbeifahrenden …

  • KG, 22.07.2002 - 12 U 9728/00

    Haftung bei einem Unfall an einer Kreuzung mit Lichtzeichen

  • LG Karlsruhe, 11.05.2007 - 3 O 419/06

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Mitverschulden an einem Zusammenstoß mit …

  • AG Hanau, 16.03.2023 - 38 C 55/19

    Haftung bei Ausfahrt aus einer Grundstücksausfahrt durch eine vom fließenden …

  • BayObLG, 27.09.1982 - 1 ObOWi 259/82

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