Rechtsprechung
| BGH, 02.07.2024 - VI ZR 211/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Geltendmachung des an dem Leasingfahrzeug entstandenen Sachschadens in gewillkürter Prozessstandschaft; Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des bei der Abrechnung eines Totalschadens zu berücksichtigenden Restwertes des Unfallfahrzeugs
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 249 Abs 2 S 1 BGB, § 254 Abs 2 BGB
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Geltendmachung des an dem Leasingfahrzeug entstandenen Sachschadens in gewillkürter Prozessstandschaft; Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des bei der Abrechnung eines Totalschadens zu berücksichtigenden Restwertes des Unfallfahrzeugs - IWW
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249 Abs. 2 S. 1
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des bei der Abrechnung eines Totalschadens zu berücksichtigenden Restwertes des Unfallfahrzeugs; Maßgeblichkeit der Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten des Leasinggebers im Rahmen der subjektbezogenen Schadensbetrachtung - datenbank.nwb.de
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Geltendmachung des an dem Leasingfahrzeug entstandenen Sachschadens in gewillkürter Prozessstandschaft; Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des bei der Abrechnung eines Totalschadens zu berücksichtigenden Restwertes des Unfallfahrzeugs
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)
Regulierung nach Unfall mit Leasingfahrzeug - Schadensbetrachtung und Darlegungs-/Beweislast
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Verkehrsunfall mit Leasingfahrzeug und der Schadensersatz
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Zur Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des bei der Abrechnung eines Totalschadens zu berücksichtigenden Restwertes des Unfallfahrzeugs
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Restwertermittlung überregional oder via Internet
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Geltendmachung eines fremden Schadens des Leasinggebers in gewillkürter Prozessstandschaft gegenüber dem Unfallgegner durch Leasingnehmer
Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 26.03.2021 - 5 O 280/20
- OLG Dresden, 22.06.2022 - 1 U 671/21
- BGH, 02.07.2024 - VI ZR 211/22
Papierfundstellen
- NJW 2024, 3069
- ZIP 2024, 2826
- ZIP 2024, 2863
- MDR 2024, 1379
- VersR 2024, 1496
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (17)
- BGH, 25.06.2019 - VI ZR 358/18
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Veräußerung des beschädigten Fahrzeugs zu einem …
Auszug aus BGH, 02.07.2024 - VI ZR 211/22
Denn auch bei der Verwertung des beschädigten Fahrzeugs muss sich der Geschädigte im Rahmen der wirtschaftlichen Vernunft halten (vgl. nur Senatsurteile vom 25. Juni 2019 - VI ZR 358/18, VersR 2019, 1235 Rn. 16;… vom 27. September 2016 - VI ZR 673/15, VersR 2017, 56 Rn. 8;… vom 1. Juni 2010 - VI ZR 316/09, VersR 2010, 963 Rn. 6; jeweils mwN).Diese subjektbezogene Schadensbetrachtung gilt auch für die Frage, in welcher Höhe dem Geschädigten im Hinblick auf die ihm in seiner individuellen Lage mögliche und zumutbare Verwertung seines Unfallfahrzeugs ein Schaden entstanden ist (vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 2019 - VI ZR 358/18, VersR 2019, 1235 Rn. 17 mwN).
Rn. 20 Die subjektbezogene Schadensbetrachtung bedeutet dabei nicht, dass eine unangemessene Verwertung erst unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung der Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 BGB zu prüfen wäre; die Schadensersatzpflicht besteht vielmehr von vornherein nur insoweit, als sich die Verwertung im Rahmen wirtschaftlicher Vernunft hält (vgl. Senatsurteile vom 25. Juni 2019 - VI ZR 358/18, VersR 2019, 1235 Rn. 18;… vom 15. Oktober 1991 - VI ZR 314/90, BGHZ 115, 364, 369, juris Rn. 13;… vom 24. April 1990 - VI ZR 110/89, BGHZ 111, 168, 178, juris Rn. 22).
Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, über die Einholung des Sachverständigengutachtens hinaus eigene Marktforschung zu betreiben und dabei die Angebote auch räumlich entfernter Interessenten einzuholen oder einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen (vgl. nur Senatsurteile vom 25. Juni 2019 - VI ZR 358/18, VersR 2019, 1235 Rn. 10;… vom 27. September 2016 - VI ZR 673/15, NJW 2017, 953 Rn. 9, 13; jeweils mwN).
Damit entfällt von vornherein der vom Senat auf die Regelfallgruppe des nicht gewerblich mit der Verwertung eines Gebrauchtwagens befassten Verkehrsunfallgeschädigten bezogene und diese Senatsrechtsprechung tragende Grund (vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 2019 - VI ZR 358/18, VersR 2019, 1235 Rn. 15, 19).
Indem die Klägerin den Restwert realisiert hat, ohne zuvor ein den besonderen individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten der geschädigten Leasinggeberin Rechnung tragendes Gutachten einzuholen, hat sie nicht nur das Risiko übernommen, dass sich der erzielte Erlös später - wie im Streitfall - als zu niedrig erweist (vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 2019 - VI ZR 358/18, VersR 2019, 1235 Rn. 20).
- BGH, 17.01.2023 - VI ZR 203/22
Verkehrsunfallbedingter Schadensersatz bei Verletzung des Sicherungseigentums an …
Auszug aus BGH, 02.07.2024 - VI ZR 211/22
Der Mangel der Bestimmtheit des Klageantrages wie des Klagegrundes ist auch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachten (vgl. Senatsurteile vom 17. Januar 2023 - VI ZR 203/22, VersR 2023, 468 Rn. 14;… vom 29. Januar 2019 - VI ZR 481/17, NJW 2019, 1669 Rn. 8 mwN).Dabei kann es auch etwaige Erklärungen zum Inhalt und Umfang der Prozessermächtigung selbst würdigen (vgl. Senatsurteil vom 17. Januar 2023 - VI ZR 203/22, VersR 2023, 468 Rn. 17 mwN).
Darüber hinaus muss sich der Prozessführende im Rechtsstreit grundsätzlich auf die ihm erteilte Ermächtigung berufen und zum Ausdruck bringen, wessen Recht er geltend macht (vgl. Senatsurteil vom 17. Januar 2023 - VI ZR 203/22, VersR 2023, 468 Rn. 18 mwN).
- BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04
Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf
Auszug aus BGH, 02.07.2024 - VI ZR 211/22
Rn. 29 (2) Allerdings hat es der Senat zur Erfüllung der Darlegungs- und Beweislast des Klägers im Rahmen des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB genügen lassen, dass dieser seiner Schadensberechnung den tatsächlich für das beschädigte Auto erzielten Preis zugrunde legt, und den Einwand, dieser Erlös entspreche nicht dem für den Geschädigten relevanten Marktniveau, zur Darlegungs- und Beweislast des Schädigers im Rahmen des § 254 Abs. 2 BGB gestellt (…vgl. Senatsurteile vom 13. Oktober 2009 - VI ZR 318/08, NJW 2010, 605 Rn. 9;… vom 30. Mai 2006 - VI ZR 174/05, NJW 2006, 2320 Rn. 9; vom 12. Juli 2005 - VI ZR 132/04, BGHZ 163, 362, 366 ff., juris Rn. 13 ff.).Diese Verteilung der Darlegungs- und Beweislast soll dem gesetzlichen Leitbild des Schadensersatzes Rechnung tragen, nach dem es dem Geschädigten im Rahmen der ihm zustehenden Ersetzungsbefugnis grundsätzlich freisteht, sein Fahrzeug bei der ihm vertrauten Vertragswerkstatt oder einem angesehenen Gebrauchtwagenhändler beim Erwerb eines Ersatzfahrzeugs - auch ohne vorherige Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Restwert - in Zahlung zu geben (vgl. Senatsurteil vom 12. Juli 2005 - VI ZR 132/04, BGHZ 163, 362, 366 f., juris Rn. 13).
- BGH, 27.09.2016 - VI ZR 673/15
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots und …
Auszug aus BGH, 02.07.2024 - VI ZR 211/22
Denn auch bei der Verwertung des beschädigten Fahrzeugs muss sich der Geschädigte im Rahmen der wirtschaftlichen Vernunft halten (…vgl. nur Senatsurteile vom 25. Juni 2019 - VI ZR 358/18, VersR 2019, 1235 Rn. 16; vom 27. September 2016 - VI ZR 673/15, VersR 2017, 56 Rn. 8;… vom 1. Juni 2010 - VI ZR 316/09, VersR 2010, 963 Rn. 6; jeweils mwN).Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, über die Einholung des Sachverständigengutachtens hinaus eigene Marktforschung zu betreiben und dabei die Angebote auch räumlich entfernter Interessenten einzuholen oder einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen (…vgl. nur Senatsurteile vom 25. Juni 2019 - VI ZR 358/18, VersR 2019, 1235 Rn. 10; vom 27. September 2016 - VI ZR 673/15, NJW 2017, 953 Rn. 9, 13; jeweils mwN).
- BGH, 29.01.2019 - VI ZR 481/17
Verkehrsunfall eines Leasingfahrzeugs: Recht des Leasingnehmers gegen den …
Auszug aus BGH, 02.07.2024 - VI ZR 211/22
Der Mangel der Bestimmtheit des Klageantrages wie des Klagegrundes ist auch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachten (…vgl. Senatsurteile vom 17. Januar 2023 - VI ZR 203/22, VersR 2023, 468 Rn. 14; vom 29. Januar 2019 - VI ZR 481/17, NJW 2019, 1669 Rn. 8 mwN).Bei einem Anspruch aus eigenem und einem Anspruch aus fremdem Recht handelt es sich auch bei einheitlichem Klageziel um unterschiedliche Streitgegenstände, so dass der Leasingnehmer zur Vermeidung einer unzulässigen alternativen Klagehäufung eindeutig zum Ausdruck bringen muss, ob eigene oder fremde Ansprüche bzw. in welcher Prüfungsreihenfolge eigene und fremde Ansprüche geltend gemacht werden (vgl. Senatsurteil vom 29. Januar 2019 - VI ZR 481/17, NJW 2019, 1669 Rn. 9 ff. mwN).
- BGH, 12.05.2015 - VI ZR 102/14
Haftung bei Kapitalanlagebetrug: Verbreiten unrichtiger Informationen; …
Auszug aus BGH, 02.07.2024 - VI ZR 211/22
Diese - auch in den Entscheidungsgründen möglichen (…vgl. BGH, Urteile vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, NJW 2012, 928 Rn. 52;… vom 17. Mai 2000 - VIII ZR 216/99, NJW 2000, 3007, juris Rn. 24 mwN) - tatbestandlichen Feststellungen im Berufungsurteil erbringen nach § 314 ZPO Beweis zum Vorbringen der Klägerin hinsichtlich des von ihr verfolgten Streitgegenstandes am Schluss der mündlichen (Berufungs-)Verhandlung und sind für das Revisionsgericht bindend (vgl. Senatsurteil vom 12. Mai 2015 - VI ZR 102/14, VersR 2015, 1165 Rn. 47).Die Revision kann daher nicht mit ihrem Einwand gehört werden, aus dem - vom Berufungsgericht nicht konkret in Bezug genommenen - schriftsätzlichen Vorbringen der Klägerin in den Instanzen ergebe sich, dass sie allein eigene Ansprüche mit ihrer Klage geltend mache (vgl. Senatsurteil vom 12. Mai 2015 - VI ZR 102/14, VersR 2015, 1165 Rn. 48).
- BGH, 06.12.2022 - VI ZR 168/21
Deliktische Haftung: Schockschaden als Gesundheitsverletzung
Auszug aus BGH, 02.07.2024 - VI ZR 211/22
Rn. 31 bb) Die Einwendungen der Klägerin gegen die - nach ständiger Rechtsprechung revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüfbare (vgl. nur Senatsurteil vom 6. Dezember 2022 - VI ZR 168/21, BGHZ 235, 239 Rn. 21 mwN) - Beweiswürdigung des Berufungsgerichts greifen nicht durch. - BGH, 13.10.2009 - VI ZR 318/08
Schadensabrechnung unter Zugrundelegung des durch Sachverständigengutachten …
Auszug aus BGH, 02.07.2024 - VI ZR 211/22
Rn. 29 (2) Allerdings hat es der Senat zur Erfüllung der Darlegungs- und Beweislast des Klägers im Rahmen des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB genügen lassen, dass dieser seiner Schadensberechnung den tatsächlich für das beschädigte Auto erzielten Preis zugrunde legt, und den Einwand, dieser Erlös entspreche nicht dem für den Geschädigten relevanten Marktniveau, zur Darlegungs- und Beweislast des Schädigers im Rahmen des § 254 Abs. 2 BGB gestellt (vgl. Senatsurteile vom 13. Oktober 2009 - VI ZR 318/08, NJW 2010, 605 Rn. 9;… vom 30. Mai 2006 - VI ZR 174/05, NJW 2006, 2320 Rn. 9;… vom 12. Juli 2005 - VI ZR 132/04, BGHZ 163, 362, 366 ff., juris Rn. 13 ff.). - BGH, 30.05.2006 - VI ZR 174/05
Ersatzfähigkeit der Kosten konkreter Ersatzbeschaffung und des konkret erzielten …
Auszug aus BGH, 02.07.2024 - VI ZR 211/22
Rn. 29 (2) Allerdings hat es der Senat zur Erfüllung der Darlegungs- und Beweislast des Klägers im Rahmen des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB genügen lassen, dass dieser seiner Schadensberechnung den tatsächlich für das beschädigte Auto erzielten Preis zugrunde legt, und den Einwand, dieser Erlös entspreche nicht dem für den Geschädigten relevanten Marktniveau, zur Darlegungs- und Beweislast des Schädigers im Rahmen des § 254 Abs. 2 BGB gestellt (…vgl. Senatsurteile vom 13. Oktober 2009 - VI ZR 318/08, NJW 2010, 605 Rn. 9; vom 30. Mai 2006 - VI ZR 174/05, NJW 2006, 2320 Rn. 9;… vom 12. Juli 2005 - VI ZR 132/04, BGHZ 163, 362, 366 ff., juris Rn. 13 ff.). - BGH, 17.09.2019 - VI ZR 494/18
Berücksichtigung von sogenannten Beilackierungskosten im Rahmen fiktiver …
Auszug aus BGH, 02.07.2024 - VI ZR 211/22
Rn. 27 Im Übrigen hat das Berufungsgericht zutreffend angenommen, dass die Klägerin aufgrund der ihr nach ständiger Senatsrechtsprechung im Rahmen des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB obliegenden Darlegungs- und Beweislast zur Schadenshöhe (vgl. nur Senatsurteil vom 17. September 2019 - VI ZR 494/18, juris Rn. 11 mwN) die Behauptung der Beklagten zum erzielbaren Verwertungserlös widerlegen und nicht - wie die Revision meint - die Beklagte diese Behauptung im Rahmen der Prüfung einer etwaigen Verletzung der Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) beweisen musste. - BGH, 07.03.2017 - VI ZR 125/16
Haftung bei Kfz-Unfall: Zurechnung der Betriebsgefahr des sicherungsübereigneten …
- BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10
ORWI - Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz …
- BGH, 01.06.2010 - VI ZR 316/09
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anforderungen an die Schadensgeringhaltungspflicht …
- BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90
Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution
- BGH, 24.04.1990 - VI ZR 110/89
Kindesentziehung - Detektivkosten - §§ 823 Abs. 1, 1626 BGB, Ersatzfähigkeit von …
- OLG Karlsruhe, 02.12.2013 - 1 U 74/13
Geltendmachung der Unfallschadensersatzansprüche des Kfz-Eigentümers durch den …
- BGH, 17.05.2000 - VIII ZR 216/99
Widersprüchliche Feststellungen im Berufungsurteil
- BGH, 25.03.2025 - VI ZR 174/24
Der Verkehrsunfall mit einem sicherungsübereigneten PKW - und die Klage des …
Der Mangel der Bestimmtheit des Klageantrags wie des Klagegrunds ist auch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachten (vgl. Senatsurteile vom 2. Juli 2024 - VI ZR 211/22, NJW 2024, 3069 Rn. 10;… vom 17. Januar 2023 - VI ZR 203/22, VersR 2023, 468 Rn. 14;… vom 29. Januar 2019 - VI ZR 481/17, NJW 2019, 1669 Rn. 8 mwN).Dabei kann es auch etwaige Erklärungen zum Inhalt und Umfang der Prozessermächtigung selbst würdigen (vgl. Senatsurteile vom 2. Juli 2024 - VI ZR 211/22, NJW 2024, 3069 Rn. 14;… vom 17. Januar 2023 - VI ZR 203/22, VersR 2023, 468 Rn. 17 mwN).
Darüber hinaus muss sich der Prozessführende im Rechtsstreit grundsätzlich auf die ihm erteilte Ermächtigung berufen und zum Ausdruck bringen, wessen Rechte er geltend macht (vgl. Senatsurteile vom 2. Juli 2024 - VI ZR 211/22, NJW 2024, 3069 Rn. 15;… vom 17. Januar 2023 - VI ZR 203/22, VersR 2023, 468 Rn. 18 mwN).
Denn auch bei der Verwertung des beschädigten Fahrzeugs muss sich der Geschädigte im Rahmen der wirtschaftlichen Vernunft halten (vgl. nur Senatsurteile vom 2. Juli 2024 - VI ZR 211/22, NJW 2024, 3069 Rn. 18;… vom 25. Juni 2019 - VI ZR 358/18, VersR 2019, 1235 Rn. 16;… vom 27. September 2016 - VI ZR 673/15, VersR 2017, 56 Rn. 8).
Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, über die Einholung des Sachverständigengutachtens hinaus eigene Marktforschung zu betreiben und dabei die Angebote auch räumlich entfernter Interessenten einzuholen oder einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen (vgl. nur Senatsurteile vom 2. Juli 2024 - VI ZR 211/22, NJW 2024, 3069 Rn. 21;… vom 25. Juni 2019 - VI ZR 358/18, VersR 2019, 1235 Rn. 10;… vom 27. September 2016 - VI ZR 673/15, NJW 2017, 953 Rn. 9, 13; jeweils mwN).
Damit entfällt von vornherein der vom Senat auf die Regelfallgruppe des nicht gewerblich mit der Verwertung eines Gebrauchtwagens befassten Verkehrsunfallgeschädigten bezogene und diese Senatsrechtsprechung tragende Grund (vgl. Senatsurteile vom 2. Juli 2024 - VI ZR 211/22, NJW 2024, 3069 Rn. 22;… vom 25. Juni 2019 - VI ZR 358/18, VersR 2019, 1235 Rn. 15, 19).
Rn. 25 c) Dass etwas anderes auch dann gelten kann, wenn der Leasingnehmer den Fahrzeugschaden allein als fremden Schaden des Leasinggebers geltend macht, weil im Rahmen der subjektbezogenen Schadensbetrachtung die Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten des Leasinggebers als Geschädigten maßgeblich sind, hat der Senat zuletzt in seinem Urteil vom 2. Juli 2024 (VI ZR 211/22, NJW 2024, 3069 Rn. 24) entschieden.
Vielmehr ist - mit dem Berufungsgericht - darauf abzustellen, ob es sich wie in den bisher entschiedenen Fällen eines Autohauses (…vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 2019 - VI ZR 358/18, VersR 2019, 1235 Rn. 15, 19) und eines Leasinggebers (vgl. Senatsurteil vom 2. Juli 2024 - VI ZR 211/22, NJW 2024, 3069 Rn. 24) bei dem konkreten geschädigten Sicherungsnehmer um ein Unternehmen handelt, welches sich jedenfalls auch mit dem Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen befasst.
Im Übrigen hat der Senat in seiner erwähnten Leasingentscheidung maßgeblich darauf abgestellt, ob es dem Leasinggeber selbst oder über die in seine Geschäftstätigkeit eingebundenen Autohäuser ohne weiteres möglich gewesen wäre, Zugriff auf den Sondermarkt der Restwertaufkäufer im Internet zu nehmen (vgl. Senatsurteil vom 2. Juli 2024 - VI ZR 211/22, NJW 2024, 3069 Rn. 24).
- BGH, 31.03.2026 - VI ZR 100/25
Schadensersatzanspruch eines Geschädigten bei Beschädigung des Fahrzeugs durch …
Denn auch bei der Verwertung des beschädigten Fahrzeugs muss sich der Geschädigte im Rahmen der wirtschaftlichen Vernunft halten (vgl. Senat, Urteil vom 2. Juli 2024 - VI ZR 211/22, NJW 2024, 3069 Rn. 18 mwN).Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls leistet dem Wirtschaftlichkeitsgebot des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB im Allgemeinen Genüge, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeugs zu dem Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger in einem Gutachten, das eine korrekte Wertermittlung erkennen lässt, als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt (vgl. Senat, Urteile vom 2. Juli 2024 - VI ZR 211/22, NJW 2024, 3069 Rn. 21;… vom 27. September 2016 - VI ZR 673/15, NJW 2017, 953 Rn. 9; jeweils mwN).
- BGH, 21.01.2025 - VI ZR 141/24
Verkehrsunfallhaftung: Geltendmachung deliktischer Schadensersatzansprüche bei …
Der Leasingnehmer muss also zur Vermeidung einer unzulässigen alternativen Klagehäufung eindeutig zum Ausdruck bringen, ob eigene oder fremde Ansprüche geltend gemacht werden bzw. in welcher Prüfungsreihenfolge dies geschieht, anderenfalls die Klage wegen fehlender Bestimmtheit des Klagegrundes unzulässig ist (vgl. Senatsurteil vom 2. Juli 2024 - VI ZR 211/22, NJW 2024, 3069 Rn. 10 f. mwN).Dabei kann es auch etwaige Erklärungen zum Inhalt und Umfang der Prozessermächtigung selbst würdigen (Senatsurteil vom 2. Juli 2024 - VI ZR 211/22, NJW 2024, 3069 Rn. 14 mwN).
Hierbei ist sowohl im Rahmen der subjektbezogenen Schadensbetrachtung nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB (vgl. hierzu Senatsurteil vom 2. Juli 2024 - VI ZR 211/22, NJW 2024, 3069 Rn. 24) als auch im Rahmen der Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB auf die Person der Leasinggeberin als Geschädigter abzustellen.
- BGH, 04.03.2026 - VIa ZR 473/24
Beschränkung der Revisionszulassung - auf den Einwand des Mitverschuldens
Während die Restwertverwertung von Unfallfahrzeugen im Ausgangspunkt die Einhaltung des aus § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB folgenden und der Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten unterfallenden Wirtschaftlichkeitsgebots betrifft (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1999 - VI ZR 219/98, NJW 2000, 800, 801;… Urteil vom 27. September 2016 - VI ZR 673/15, NJW 2017, 953 Rn. 9;… Urteil vom 25. Juni 2019 - VI ZR 358/18, NJW 2019, 3139 Rn. 10; Urteil vom 2. Juli 2024 - VI ZR 211/22, NJW 2024, 3069 Rn. 21; jeweils mwN), hat die Frage eines Mitverschuldens bei der Weiterveräußerung eines mit einer unrichtigen Übereinstimmungsbescheinigung in den Verkehr gebrachten Fahrzeugs die der Darlegungs- und Beweislast des Schädigers unterfallende Vorteilsausgleichung zum Gegenstand.Rn. 28 bb) Ausgehend von dem demnach vom Geschädigten darzulegenden tatsächlich erzielten Verkaufserlös hat der Schädiger - will er sich auf einen Mindererlös durch den Geschädigten berufen - weiter nachzuweisen, dass am regionalen, allgemeinen Markt (vgl. insoweit BGH…, Urteil vom 27. September 2016 - VI ZR 673/15, NJW 2017, 953 Rn. 9;… Urteil vom 25. Juni 2019 - VI ZR 358/18, NJW 2019, 3139 Rn. 10; Urteil vom 2. Juli 2024 - VI ZR 211/22, NJW 2024, 3069 Rn. 21; jeweils mwN) ein höherer Verkaufserlös für das Fahrzeug erzielbar war.
Namentlich ist der Geschädigte - anders als in der Fallkonstellation einer Restwertverwertung von Unfallfahrzeugen (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 2024 - VI ZR 211/22, NJW 2024, 3069 Rn. 21 mwN) - nicht gehalten, im Vorfeld der Veräußerung seines Fahrzeugs ein Sachverständigengutachten zur Ermittlung von dessen marktgerechtem Restwert einzuholen, um ein bei ihm verbleibendes Risiko zu vermeiden (vgl. BGH…, Urteil vom 13. Oktober 2009 - VI ZR 318/08, NJW 2010, 605 Rn. 9 mwN).
- OLG Hamm, 27.12.2024 - 7 U 132/23
Teilversäumnisurteil; Teilendurteil; Rechtskraft; Streitgegenstand; …
Rn. 75 Das muss erst recht gelten, wenn - wie hier in Bezug auf die maßgebliche Rolle als Sorgeberechtigte - der Anwendungsbereich der §§ 113 bis 124 VVG mangels Gebrauch eines Kraftfahrzeugs im Sinne des § 1 PflVG wie oben dargestellt gar nicht eröffnet ist, nachdem die Klägerin die Beklagten letztlich aus zwei Streitgegenständen - zulässigerweise in eventueller Klagehäufung in erster Linie wegen Ansprüchen im Zusammenhang mit der Rolle der Beklagten zu 1 als Fahrerin und in zweiter Linie wegen Ansprüchen im Zusammenhang mit ihrer Rolle als Sorgeverpflichtete (vgl. BGH Urt. v. 2.7.2024 - VI ZR 211/22, NJW 2024, 3069 Rn. 11;… BGH Urt. v. 17.1.2023 - VI ZR 203/22, r+s 2023, 265 Rn. 14 f.;… BGH Urt. v. 29.1.2019 - VI ZR 481/17, r+s 2019, 228 Rn. 9 ff.) - in Anspruch nimmt. - BGH, 24.02.2026 - VI ZR 430/24 Dabei kann es auch etwaige Erklärungen zum Inhalt und Umfang der Prozessermächtigung selbst würdigen (Senatsurteil vom 2. Juli 2024 - VI ZR 211/22, NJW 2024, 3069 Rn. 14 mwN).
- OLG München, 06.02.2025 - 24 U 3140/24
Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, Schadenminderungspflicht, Restwertangebot, …
Denn eine unangemessene Verwertung ist nicht erst unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung der Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 BGB zu prüfen, sondern der Kläger ist im rechtlichen Ausgangspunkt bereits nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB dafür darlegungs- und beweispflichtig, dass die Verwertung des Unfallfahrzeugs im Rahmen wirtschaftlicher Vernunft erfolgt ist, wobei die ex ante bestehenden Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten des Geschädigten zu berücksichtigen sind (BGH Urteil vom 02.07.2024 - VI ZR 211/22, NJW 2024, 3069 Rn. 27, 28).Der Geschädigte ist also in der Regel nicht verpflichtet, bei der Verwertung des beschädigten Fahrzeugs die Angebote räumlich entfernter Interessenten einzuholen, einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen oder dem Schädiger Gelegenheit zum Nachweis höherer Restwertangebote zu geben (BGH Urteil vom 02.07.2024 - VI ZR 211/22, NJW 2024, 3069 Rn. 21 mit Verweis auf Urteil vom 25.06.2019 - VI ZR 358/18, NJW 2019, 3139).
Denn es wäre in der Situation des Geschädigten wirtschaftlich objektiv unvernünftig, im Rahmen der Schadensabwicklung eine Verwertungsmöglichkeit ungenutzt zu lassen, die im Rahmen des eigenen Gewerbes typischerweise ohne Weiteres genutzt wird (BGH, Urteil vom 02.07.2024 - VI ZR 211/22, NJW 2024, 3069, Rn. 22 …und Urteil vom 25.06.2019 - VI ZR 358/18, NJW 2019, 3139, Rn. 19).
- OLG Zweibrücken, 20.11.2024 - 1 U 224/23
Schadensersatz nach Verkehrsunfall durch Vorfahrtsverstoß: Anspruch auf …
Das bedeutet, dass der Geschädigte bei der Schadensbehebung gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB im Rahmen des ihm Zumutbaren und unter Berücksichtigung seiner individuellen Lage den wirtschaftlichsten Weg zu wählen hat (BGH Urteil vom 02.07.2024, Az. VI ZR 211/22; BGH, Urteil vom 25.06.2019, Az. VI ZR 358/18; jeweils Juris).Die subjektbezogene Schadensbetrachtung bedeutet dabei nicht, dass eine unangemessene Verwertung erst unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung der Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 BGB zu prüfen wäre; die Schadensersatzpflicht besteht vielmehr von vornherein nur insoweit, als sich die Verwertung im Rahmen wirtschaftlicher Vernunft hält (BGH, Urteil vom 02.07.2024, Az. VI ZR 211/22, Juris).
- LG Düsseldorf, 23.06.2025 - 22 S 189/22 Zwar können zum Tatbestand im Sinne des § 314 ZPO auch in den Urteilsgründen getroffene Feststellungen gehören (BGH, Urteil vom 02.07.2024 - VI ZR 211/22 -,.
Der Fall liegt hier anders als in der von der Beklagten zitierten Entscheidung des BGH (Urteil vom 02.07.2024 - VI ZR 211/22).
Auch das Urteil vom 02.07.2024, VI ZR 211/22, ist hier nicht einschlägig, weil dort, wie die Beklagte.
- OLG München, 12.06.2026 - 36 U 1331/25
Online-Glücksspiel, Verbraucherschutz, Prozessfinanzierung, internationale …
Rn. 69 1. Bei der Prozessführungsbefugnis handelt es sich um eine Prozessvoraussetzung, die in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist (BGH, Urteil vom 02.07.2004 20, VI ZR 211/22, NJW 2024, 3069, juris Rdnr. 14; BGH…, Urteil vom 17.01.2023, VI ZR 203/22, NJW 2023, 1361, juris Rdnr. 17). - OLG Hamm, 12.06.2025 - 18 U 60/24
Schadenersatzbegehren auf der Grundlage eines Rahmenvertrags u.a. zur …
- OLG Brandenburg, 07.07.2026 - 6 U 15/25
Schadensersatzanspruch eines Geschädigten für die erlittenen Spielverluste unter …
- OLG Bamberg, 15.12.2025 - 4 U 71/25
Handverletzung, fachlicher Standard bei fehlender Leitlinie, fehlende Indikation, …
- OLG Schleswig, 05.03.2026 - 6 U 40/24
Klage auf Rückzahlung von Wettverlusten beim Online-Glücksspiel: Abgrenzung …
- OLG München, 19.03.2026 - 14 U 2762/25
Kasko-Versicherung, Kfz-Kaskoversicherung, Restwert, Totalschadenabrechnung, …
- OLG Hamm, 11.11.2025 - 7 U 27/25
Werbeflächenüberlassung; Gemeinde; Exklusivvertrag; Sondernutzungsrecht
- LG Berlin II, 07.07.2025 - 61 O 37/25
Anspruch auf Belieferung mit Parfümerie- und Kosmetikprodukten zum Zwecke des …
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