Rechtsprechung
| BGH, 14.10.1975 - VI ZR 226/74 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Arglistige Täuschung über die Fehlerhaftigkeit eines Motors - Nichtigkeit eines vereinbarten Gewährleistungsausschlusses - Schuldhafte Verletzung der durch ein Arbeitsverhältnis begründeten Schutzpflichten und Treuepflichten - Wirksamkeit einer Streitverkündung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1976, 292
- MDR 1976, 213
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (7)
- BGH, 29.11.1956 - III ZR 235/55
Anforderungen an den Inhalt einer Klageschrift im Anwaltsprozeß; Bezugnahme auf …
Auszug aus BGH, 14.10.1975 - VI ZR 226/74
Die Bedeutung des § 73 ZPO ist nicht höher zu bewerten als die des § 253 Abs. 2 ZPO: Mängel der Klageschrift können, sofern nicht gegen den Bestimmtheitsgrundsatz verstoßen wird, nach § 295 ZPO geheilt werden (vgl. BGHZ 22, 254, 257 = LM Nr. 11 zu § 295 ZPO; BGH Urteil vom 9. Mai 1957 - III ZR 129/55 = LM Nr. 16 zu § 253 ZPO). - BGH, 09.05.1957 - III ZR 129/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.10.1975 - VI ZR 226/74
Die Bedeutung des § 73 ZPO ist nicht höher zu bewerten als die des § 253 Abs. 2 ZPO: Mängel der Klageschrift können, sofern nicht gegen den Bestimmtheitsgrundsatz verstoßen wird, nach § 295 ZPO geheilt werden (vgl. BGHZ 22, 254, 257 = LM Nr. 11 zu § 295 ZPO; BGH Urteil vom 9. Mai 1957 - III ZR 129/55 = LM Nr. 16 zu § 253 ZPO). - BGH, 16.05.1974 - II ZR 36/73
Inanspruchnahme aus einem Scheck - Erwerb von Eigentum an einem Scheck - …
Auszug aus BGH, 14.10.1975 - VI ZR 226/74
Einer Nichtzulassung seines Vertrages einschließlich der ihm zur Verfügung stehenden Beweismittel hätte aber schon entgegengestanden, daß das Berufungsgericht durch prozeßleitende Anordnungen nach § 272 b ZPO die Erhebung etwaiger Beweise in der ersten mündlichen Verhandlung hätte sicherstellen können, so daß eine Verzögerung in der Erledigung des Rechtsstreits nach dem Zeitpunkt des verspäteten Vorbringens nicht eingetreten wäre (Stein/Jonas/Grunsky § 529 Anm. III 1 a; vgl. auch BGH Urteil vom 16. Mai 1974 - II ZR 36/73 = LM Nr. 30 zu § 529 ZPO = NJW 1974, 1512; Urteil vom 7. Februar 1974 - II ZR 65/73 = Nr. 29 zu § 529 ZPO = NJW 1974, 862, 1335).
- BGH, 07.02.1974 - II ZR 65/73
Ersatz für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung der Güter in der Zeit …
Auszug aus BGH, 14.10.1975 - VI ZR 226/74
Einer Nichtzulassung seines Vertrages einschließlich der ihm zur Verfügung stehenden Beweismittel hätte aber schon entgegengestanden, daß das Berufungsgericht durch prozeßleitende Anordnungen nach § 272 b ZPO die Erhebung etwaiger Beweise in der ersten mündlichen Verhandlung hätte sicherstellen können, so daß eine Verzögerung in der Erledigung des Rechtsstreits nach dem Zeitpunkt des verspäteten Vorbringens nicht eingetreten wäre (Stein/Jonas/Grunsky § 529 Anm. III 1 a; vgl. auch BGH Urteil vom 16. Mai 1974 - II ZR 36/73 = LM Nr. 30 zu § 529 ZPO = NJW 1974, 1512; Urteil vom 7. Februar 1974 - II ZR 65/73 = Nr. 29 zu § 529 ZPO = NJW 1974, 862, 1335). - BGH, 28.06.1962 - III ZR 102/61
Pflichtverletzung eines Schulleiters wegen der Verletzung einer Schülerin an …
Auszug aus BGH, 14.10.1975 - VI ZR 226/74
Nach der heute vorherrschenden Auffassung (vgl. BGH Urteil vom 28. Juni 1962 - III ZR 102/61 - nicht veröffentlicht;… vgl. schon Seuffert, SeuffBl. Bd. 51, S. 2 ff, 7;… Seuffert/Walsmann 12. Aufl. Bd. I § 73 Anm. 4;… Sydow/Busch 22. Aufl. § 73 Anm. 2;… ferner: Stein/Jonas/Pohle 19. Aufl. § 73 Anm. I 2; Wieczorek § 73 B I;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann 33. Aufl. § 73 Anm. 1 c und § 295 Anm. 2 D;… Thomas/Putzo 8. Aufl. § 73 Anm. 2 a;… Zöller/Degenhart 11. Aufl. § 73 Anm. 1;… Rosenberg/Schwab 11. Aufl. § 48 III 2; a.A. nur Hellwig, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts 1907 2. Bd. S. 528 Fußn. 33;… Förster/Kann 3. Aufl. § 73 Anm. 3) sind Mängel des Inhalts der Streitverkündungsschrift oder ihrer Zustellung, wenn der Streitverkündete dem Rechtsstreit nicht beigetreten ist, im Folgeprozeß in der ersten mündlichen Verhandlung geltend zu machen, andernfalls sie nach § 295 ZPO geheilt werden. - BGH, 01.07.1955 - V ZR 221/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.10.1975 - VI ZR 226/74
Auch wenn mit der Revision eine arbeitsrechtliche Streitigkeit anzunehmen wäre, hat der Beklagte die Einrede der sachlichen Unzuständigkeit jedenfalls durch Nichtvorbringen in erster Instanz sowie Unterlassen einer Nachholung im zweiten Rechtszug gemäß § 528 ZPO verloren; mit dieser Einrede ist er daher auch im Revisionsrechtszug abgeschnitten (vgl. BGH Urteil vom 1. Juli 1955 - V ZR 221/54 = LM Nr. 4 zu § 528 ZPO). - RG, 05.03.1935 - III B 3/35
Kann der Nebenintervenient die Berufung beschränken, wenn die Hauptpartei zwar im …
Auszug aus BGH, 14.10.1975 - VI ZR 226/74
Im übrigen ist die Prozeßhandlung eines unselbständigen Streithelfers wirksam, so lange nicht ein entgegenstehender Wille der Hauptpartei festzustellen ist (RGZ 147, 125, 127).
- BGH, 06.12.2007 - IX ZR 143/06
Hemmung der Verjährung durch Streitverkündung; Zulässigkeit der Streitverkündung …
Dieses Rechtsverhältnis ist unter Angabe der tatsächlichen Grundlagen so genau zu bezeichnen, dass der Streitverkündungsempfänger - gegebenenfalls nach Einsicht in die Prozessakten (§ 299 ZPO) - prüfen kann, ob es für ihn angebracht ist, dem Rechtsstreit beizutreten (BGH, Urt. v. 14. Oktober 1975 - VI ZR 226/74, NJW 1976, 292, 293;… v. 21. Februar 2002 - IX ZR 127/00, aaO; vgl. auch BGHZ 155, 69, 72: der geltend gemachte Ausgleichsanspruch muss hinreichend individualisiert sein).Der Bundesgerichtshof hat eine Heilung durch rügelose Einlassung im Folgeprozess in einem Fall für möglich gehalten, in welchem die Streitverkündungsschrift die erforderlichen Angaben zur Lage des Rechtsstreits nicht enthielt (BGH, Urt. v. 14. Oktober 1975, aaO).
Voraussetzung einer Anwendung der Heilungsvorschriften ist jedoch, dass der unvollständige Streitverkündungsschriftsatz den Klageanspruch und die Regressmöglichkeit gegen den Streitverkündungsempfänger insoweit erkennen lässt, dass dieser sich - gegebenenfalls durch Akteneinsicht - die erforderliche Klarheit für seinen Entschluss verschaffen kann, ob er dem Rechtsstreit beitreten soll (BGH, Urt. v. 14. Oktober 1975, aaO).
- BGH, 08.12.2011 - IX ZR 204/09
Verjährungsunterbrechende Wirkung der Streitverkündung in einem Bauprozess
Dieses Rechtsverhältnis ist unter Angabe der tatsächlichen Grundlagen so genau zu bezeichnen, dass der Streitverkündungsempfänger - gegebenenfalls nach Einsicht in die Prozessakten (§ 299 ZPO) - prüfen kann, ob es für ihn angebracht ist, dem Rechtsstreit beizutreten (BGH, Urteil vom 14. Oktober 1975 - VI ZR 226/74, NJW 1976, 292, 293;… vom 21. Februar 2002, aaO;… vom 6. Dezember 2007, aaO Rn. 28;… Prütting/Gehrlein, ZPO, 3. Aufl., § 73 Rn. 2). - OLG Brandenburg, 20.05.2020 - 11 U 74/18
Anforderungen an einen Bedenkenhinweis gem. § 4 Abs. 3 VOB/B
Doch selbst wenn man im vorliegenden Falle zu dem Ergebnis käme, die Angaben betreffend den Streitverkündungsgrund und die Lage des Vorprozesses seien im Rahmen der Streitverkündung unvollständig geblieben, wäre dieser Verfahrensmangel gemäß § 295 Abs. 1 ZPO geheilt, weil er durch den Beklagten nicht in der ersten mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Neuruppin geltend gemacht wurde (vgl. dazu BGH, Urt. v. 14.10.1975 - VI ZR 226/74, Rdn. 10 f., juris = JurionRS 1975, 12710;… ferner Sacher aaO Rdn. 23).
- BGH, 12.06.2025 - VII ZR 14/24
Keine Heilung eine nicht vorschriftsmäßigen Streiverkündung durch rügeloses …
Dieses Rechtsverhältnis ist unter Angabe der tatsächlichen Grundlagen so genau zu bezeichnen, dass der Streitverkündungsempfänger - gegebenenfalls nach Einsicht in die Prozessakten (§ 299 ZPO) - prüfen kann, ob es für ihn angebracht ist, dem Rechtsstreit beizutreten (BGH…, Urteil vom 8. Dezember 2011 - IX ZR 204/09 Rn. 14, BauR 2012, 675 = NZBau 2012, 159;… Urteil vom 6. Dezember 2007 - IX ZR 143/06 Rn. 28 und 32, BGHZ 175, 1; Urteil vom 14. Oktober 1975 - VI ZR 226/74, NJW 1976, 292, juris Rn. 11).Hierzu müssen der Klageanspruch und die Regressmöglichkeit erkennbar sein (vgl. BGH…, Urteil vom 6. Dezember 2007 - IX ZR 143/06 Rn. 32, BGHZ 175, 1; Urteil vom 14. Oktober 1975 - VI ZR 226/74, NJW 1976, 292, juris Rn. 11).
- OLG Düsseldorf, 16.05.2024 - 2 U 75/23
Anspruch auf Schadensersatz wegen behaupteter defizitärer anwaltlicher Beratung …
Da § 73 S. 1 ZPO die Mitteilung "der Lage des Rechtsstreits" verlangt, sind im Schriftsatz nicht nur die Parteien und das Gericht zu bezeichnen, die Anträge (und eventuelle weitere prozessrechtliche Erklärungen der Parteien) mitzuteilen, sondern es muss auch über bereits stattgefundene oder angeordnete Beweisaufnahmen, über etwa ergangene gerichtliche Entscheidungen und für das weitere Verfahren relevante Verfügungen sowie über bevorstehende Termine informiert werden (…OLG Frankfurt a.M., NJW 2021, 1825 Rn. 35;… BeckOK ZPO/Dressler/von Selle, 52. Ed. 01.03.2024, ZPO § 73 Rn. 5; zur Notwendigkeit der Angabe eines anberaumten Termins siehe auch: BGH, NJW 1976, 292, 293;… Musielak/Voit/Weth, 21. Aufl. 2024, ZPO § 73 Rn. 3).Rn. 98 Verstöße gegen die Form der Streitverkündung können zwar nach § 295 ZPO geheilt werden, wenn sie in der ersten mündlichen Verhandlung des Folgeprozesses nicht gerügt werden (vgl. BGH NJW 1976, 292, 293; NJW 2008, 519, 22;… Musielak/Voit/Weth, 21. Aufl. 2024, ZPO § 73 Rn. 4;… MüKoZPO/Schultes, 6. Aufl. 2020, ZPO § 73 Rn. 4;… BeckOK ZPO/Dressler/von Selle, 52. Ed. 01.03.2024, ZPO § 73 Rn. 6).
Voraussetzung einer Anwendung der Heilungsvorschriften ist insoweit, dass der unvollständige Streitverkündungsschriftsatz den Klageanspruch und die Regressmöglichkeit gegen den Streitverkündungsempfänger insoweit erkennen lässt, dass dieser sich - ggf. durch Akteneinsicht - die erforderliche Klarheit für seinen Entschluss verschaffen kann, ob er dem Rechtsstreit beitreten soll (BGH, NJW 1976, 292; NJW 2008, 519, 22), was hier der Fall sein mag.
- BGH, 08.10.1981 - VII ZR 341/80
Architekten u. Ingenieure-Streitverkündung b. alternativer Vertragspartnerschaft
Nach Lage des Falles muß das hier als ausgeschlossen angesehen werden (insoweit liegen die Dinge anders als in BGH NJW 1976, 292, 293 f) [BGH 14.10.1975 - VI ZR 226/74]. - BGH, 23.05.2006 - VI ZB 29/05
Ablehnung des Sachverständigen durch den Streithelfer im selbständigen …
Die Interventionswirkung zu Lasten des Nebenintervenienten oder Streithelfers ist nur gerechtfertigt, wenn dieser die Möglichkeit hatte, den Prozess sachgerecht zu führen (vgl. Senatsurteil vom 14. Oktober 1975 - VI ZR 226/74 - NJW 1976, 292, 294). - OLG Düsseldorf, 03.11.2022 - 2 U 39/21
Patentverletzung bezüglich eines Tassenspenders Unterlassungsanspruch bei …
Rn. 154 Da der Nebenintervenient nur die Partei in ihrer Prozessführung unterstützen, nicht aber den Rechtsstreit selbständig führen soll, kann er nicht wirksam Erklärungen abgeben, Sachvortrag halten und Prozesshandlungen vornehmen, die mit dem Willen der unterstützten Partei nicht vereinbar sind (BGH, NJW 1976, 292; NJW-RR 1999, 285; NJW 2007, 632, 634; BGHZ 165, 358, 361 = NJW 2009, 3240 f.;… Musielak/Voit/Weth, ZPO, 19. Aufl., § 67 Rz. 9;… MüKo ZPO/Schultes, 6. Aufl., § 67 Rz. 10). - OLG Hamm, 01.12.2022 - 6 U 167/21
Haftung des Versicherungsmaklers; Wechsel des Versicherungsnehmers; …
Der Bundesgerichtshof hat eine Heilung durch rügelose Einlassung im Folgeprozess in einem Fall für möglich gehalten, in welchem die Streitverkündungsschrift die erforderlichen Angaben zur Lage des Rechtsstreits nicht enthielt (vgl. BGH, Urteil vom 14.10.1975 - VI ZR 226/74 -, juris Rn. 8 ff.). - BGH, 06.05.1982 - VII ZR 172/81
Gesamtschuldnerische Haftung von Architekt und Auftragnehmer: Zulässigkeit der …
Damit ist der ursprüngliche Mangel der Streitverkündungsschrift bedeutungslos geworden (vgl. dazu auch BGH NJW 1976, 292, 293 r.Sp.). - BGH, 26.09.1985 - III ZR 61/84
Beschränkung des beamtenrechtlichen Rückgriffanspruchs auf die …
- OLG Celle, 29.03.1995 - 6 U 94/94
Begriff des Mängelbeseitigungsaufwandes; Baustofflieferant als Erfüllungsgehilfe
- LG Köln, 28.11.2014 - 10 S 58/14
Herausgabeanspruch des Eigentümers gegen den Mieter aufgrund eines …
- OLG Dresden, 05.06.2020 - 12 U 358/18
Verjährung beginnt mit Übergang des Vertrags in ein Abrechnungsverhältnis!
- OLG Saarbrücken, 20.05.2022 - 5 U 34/21
Haftung im internationalen Straßengüterverkehr: Verjährungsfrist für Ansprüche …
- OLG Saarbrücken, 23.11.2006 - 8 U 611/05
Zum Umfang der Interventionswirkung hinsichtlich der in einem Teilurteil …
- OLG Dresden, 16.12.2014 - 4 U 2025/13
Gebäudeschäden fehlerhaft ermittelt: Mängelansprüche verjähren nach fünf Jahren!
- OLG Saarbrücken, 04.05.2022 - 5 U 34/21
Haftung im internationalen Straßengüterverkehr: Verjährungsfrist für Ansprüche …
- OLG Saarbrücken, 30.01.2002 - 1 U 322/01
Gefahr widersprechender Entscheidungen bei Erlass mehrerer Teilurteile
- LG Nürnberg-Fürth, 14.03.2024 - 2 S 6063/22
Mietwagenkosten, Abgasuntersuchung, Vorprozess, Entgangene Nutzungsmöglichkeiten, …
- OLG Karlsruhe, 25.04.2005 - 9 U 159/04
Mangelhafte Bauplanung und Aufsicht des Architekten
- LAG Hessen, 04.01.2000 - 9 Sa 828/99
Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Berufung der …
- OLG Köln, 12.10.1994 - 13 U 38/94
Widerruf eines gerichtlichen Geständnisses der Hauptpartei durch Streithelfer
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".