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Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.11.2007

Rechtsprechung
   BGH, 25.09.2007 - VI ZR 23/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8061
BGH, 25.09.2007 - VI ZR 23/07 (https://dejure.org/2007,8061)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2007 - VI ZR 23/07 (https://dejure.org/2007,8061)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2007 - VI ZR 23/07 (https://dejure.org/2007,8061)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Judicialis
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Publikation von Eltern-Kind-Verhältnis ohne Kind

  • Wolters Kluwer

    Zulassung einer Revision im Hinblick auf ein Verfahren zur Zulässigkeit der Veröffentlichung von Abbildungen einer spezifischen Eltern-Kind-Situation ohne Einwilligung des Abgebildeten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1
    Untersagung der Veröffentlichung von Abbildungen eines Prominenten wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzanmerkung)

    Davor: OLG Hamburg; 21.11.06; 7 U 108/06
    Verbot von Bildpublikationen bei "Eltern-Kind-Verhältnis”: Hinwendung zu einem Kind nicht erforderlich.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 13/06

    Caroline von Monaco - Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG bei …

    Auszug aus BGH, 25.09.2007 - VI ZR 23/07
    Die beanstandeten Bilder dürfen nicht einer isolierten Betrachtung zugeführt werden, sondern sind im Zusammenhang mit der gesamten Veröffentlichung einschließlich der Wortberichterstattung zu beurteilen (vgl. Senatsurteil vom 06. März 2007 - VI ZR 13/06 - VersR 2007, 697 = NJW 2007, 1981).
  • OLG Köln, 28.03.2019 - 15 U 155/18

    Fahrradhelmkampagne - Foto von Prominenter ohne Helm darf veröffentlicht werden - …

    Die Klägerseite hat auf S. 4 der Replik (Bl. 130 d.A.) zu Recht auf die zu Recht herrschende Meinung verwiesen, nach deren zutreffender Auffassung eine Abbildung (auch) der Kinder auf einem angegriffenen Lichtbild nicht erforderlich ist, um eine Anwendung der aufgezeigten Grundsätze einer sog. Eltern-Kind-Situation zu rechtfertigen (vgl. OLG Hamburg v. 21.11.2006 - 7 U 108/06, AfP 2007, 558 und bestätigend BGH v. 25.09.2007 - VI ZR 23/07, BeckRS 2007, 16581: "Eltern-Kind-Situation ….
  • OLG Köln, 28.05.2019 - 15 U 39/18

    Unterlassunganspruch bzgl. der Veröffentlichung und Verbreitung von Bildnissen; …

    Auch kommt es nicht entscheidend darauf an, dass die Kinder zugleich mit ihren Eltern abgebildet werden (Senat v. 28.03.2018 - 15 U 155/18, zur Veröffentlichung bestimmt; siehe ferner OLG Hamburg v. 21.11.2006 - 7 U 108/06, AfP 2007, 558 und bestätigend BGH v. 25.09.2007 - VI ZR 23/07, BeckRS 2007, 16581: "Eltern-Kind-Situation ….
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Rechtsprechung
   BGH, 12.11.2007 - VI ZR 23/07 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13473
BGH, 12.11.2007 - VI ZR 23/07 (1) (https://dejure.org/2007,13473)
BGH, Entscheidung vom 12.11.2007 - VI ZR 23/07 (1) (https://dejure.org/2007,13473)
BGH, Entscheidung vom 12. November 2007 - VI ZR 23/07 (1) (https://dejure.org/2007,13473)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 12.11.2007 - VI ZR 23/07
    Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags auch ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f.; BGH, Beschluss NJW 2005, 1432).
  • BGH, 24.02.2005 - III ZR 263/04

    Anwendung des AnhörungsrügenG in Altfällen; Anforderungen an die Begründung einer …

    Auszug aus BGH, 12.11.2007 - VI ZR 23/07
    Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags auch ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f.; BGH, Beschluss NJW 2005, 1432).
  • OLG Dresden, 21.07.2025 - 4 U 1664/24

    Entscheidungserheblichkeit einer Gehörsverletzung

    Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelheiten des Partei- bzw. Beteiligtenvortrags auch ausdrücklich zu bescheiden (BGH, Beschluss vom 12.11.2007 - VI ZR 23/07 -, juris, Rn. 2 m.w.N.; BVerfG…, Urteil vom 08.07.1997, 1 BvR 1621/94 -, juris, Rn. 42 f.).
  • KG, 20.02.2019 - 22 W 43/18

    Handelsregistersache: Voraussetzungen für die Begründetheit einer Gehörsrüge

    Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags auch ausdrücklich zu bescheiden (BGH, Beschluss vom 12.11.2007 - VI ZR 23/07 - zitiert nach juris, Rn. 2 m. w. N.).
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