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| BGH, 08.07.1953 - VI ZR 241/52 |
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- BGH, 12.02.1952 - I ZR 96/51
Sport-Toto. Vertragsbedingungen
Auszug aus BGH, 08.07.1953 - VI ZR 241/52
Vertretenen auf den Rechtsschein der Vollmacht berufen kann, wenn er nach Treu und Glauben annehmen durfte, der Vertretene kenne und dulde das Verhalten des für ihn auftretenden Vertreters, und wenn der Geschäftsherr bei pflichtgemäßer Sorgfalt das Verhalten des Vertreters hätte erkennen müssen und verhindern können (BGHZ 5, 111 [116]). - RG, 13.11.1935 - V 99/35
1. Wie verhalten sich die Vorschriften in den §§ 683, 670 BGB. zueinander? 2. Wie …
Auszug aus BGH, 08.07.1953 - VI ZR 241/52
Hat die Geschäftsführung dem Interesse und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn entsprochen, so ist der eigenmächtige Eingriff des Geschäftsführers in den Rechtskreis des Geschäftsherrn allerdings nicht widerrechtlich (vgl. RGZ 149, 205 [206]; 151, 349 [354/355]). - BGH, 11.12.1950 - III ZR 94/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.07.1953 - VI ZR 241/52
Was eine Partei bei einer solchen Anhörung äußert braucht als gewöhnliche Parteierklärung aber nicht im Protokoll niedergelegt oder im Urteil festgestellt zu werden (BGH NJW 1951, 110; RGZ 149, 63 [64]).
- RG, 22.11.1934 - VI 288/34
1. Ist der Inhalt der Aussage eines vor dem Berufungsgericht vernommenen Zeugen …
- RG, 19.06.1936 - III 298/35
1. Inwieweit ist ein Arzt zu körperlichen Eingriffen auch ohne oder sogar gegen …
Auszug aus BGH, 08.07.1953 - VI ZR 241/52
Hat die Geschäftsführung dem Interesse und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn entsprochen, so ist der eigenmächtige Eingriff des Geschäftsführers in den Rechtskreis des Geschäftsherrn allerdings nicht widerrechtlich (vgl. RGZ 149, 205 [206]; 151, 349 [354/355]). - RG, 01.04.1911 - I 60/10
Handlungsvollmacht; Eingehung von Wechselverbindlichkeiten
Auszug aus BGH, 08.07.1953 - VI ZR 241/52
So kann es als stillschweigende Erteilung einer erweiterten Vollmacht in Betracht kommen, wenn der Vollmachtgeber es wissentlich geschehen läßt, daß der Bevollmächtigte fortgesetzt die Grenzen der bestehenden Vollmacht überschreitet (vgl. RGZ 76, 202 [203]). - BGH, 09.02.1951 - V ZR 1/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.07.1953 - VI ZR 241/52
Bei rechtmäßiger Geschäftsführung bleibt der Geschäftsführer vielmehr darauf angewiesen, von dem Geschäftsherrn wie ein Beauftragter Ersatz seiner Aufwendungen (§ 683 BGB) und damit gegebenenfalls die Freistellung von den Folgen des von ihm geschlossenen Vertrages zu verlangen (vgl. BGH Lindenmaier-Möhring BGB § 177 - [1] = JZ 1951, 268 = MDR 1951, 280 = NJW 1951, 398). - RG, 05.05.1942 - VII 4/42
Welche Bedeutung kommt der im Einbürgerungsverfahren von einem Dritten zur …
Auszug aus BGH, 08.07.1953 - VI ZR 241/52
Als einseitige Willenserklärung unterliegt die Vollmacht der Auslegung nach § 133 BGB durch Erforschung des wirklichen Willens; dabei kommt es aber, ohne daß die Anwendung des § 157 BGB unmittelbar in Betracht kommt, nach dem in dieser Bestimmung zum Ausdruck gebrachten allgemeinen Grundsatz entscheidend darauf an, wie der erklärte Wille vom Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben und nach der allgemeinen Auffassung des Verkehrs verstanden werden konnte (RGZ 169, 122 [124/125]). - RG, 17.10.1935 - VI 160/35
1. Ist der Grundsatz, daß die Aussagen der vor dem Berufungsgericht vernommenen …
Auszug aus BGH, 08.07.1953 - VI ZR 241/52
Was eine Partei bei einer solchen Anhörung äußert braucht als gewöhnliche Parteierklärung aber nicht im Protokoll niedergelegt oder im Urteil festgestellt zu werden (BGH NJW 1951, 110; RGZ 149, 63 [64]). - RG, 15.05.1936 - II 196/35
1. Über das Erfordernis der Lückenlosigkeit des Preisbindungssystems für …
Auszug aus BGH, 08.07.1953 - VI ZR 241/52
Dies wäre nach §§ 160 Abs. 2 Ziff 3, 161 ZPO auch nur dann erforderlich gewesen, wenn der Beklagte als Partei beweiseshalber vernommen worden wäre (vgl. RGZ 145, 390 [392]; 151, 239 [250/251]; OGHZ 1, 168 [169]).
- BGH, 04.05.1955 - IV ZR 185/54
Prozeßvertretung der offenen Handelsgesellschaft
Dies hat der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 8. Juli 1953 VI ZR 241/52 (LM Nr. 2 zu § 683 BGB) in Ablehnung der gegenteiligen Meinung von Baur in JZ 1952, 328 zutreffend ausgeführt (vgl. auch das Urteil vom 9. Februar 1951 V ZR 1/50 bei LM Nr. 1 zu § 177 = JZ 1951, 268 [BGH 09.02.1951 - V ZR 1/50] = MDR 1951, 280 [BGH 09.02.1951 - V ZR 1/50] = NJW 1951, 398). - BGH, 04.10.1977 - VI ZR 5/74
Vererblichkeit des Schmerzensgeldanspruchs
- BGH, 12.07.1957 - VIII ZR 249/56 Auch wenn sein Abschluß dem Interesse und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen der Klägerin entsprochen haben sollte, so wird diese durch den Vertrag dennoch nicht verpflichtet, wenn Dr. Z. keine entsprechende Vollmacht hatte, sondern als Vertreter ohne Vertretungsvollmacht tätig gewesen war (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Juli 1953 - VI ZR 241/52 - LM § 683 BGB Nr. 2).
- BGH, 08.12.1954 - VI ZR 68/54
Rechtsmittel
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, das Oberlandesgericht hat die Berufung der Kläger zurückgewiesen, Auf die Revision der Kläger und der Streithelferin hat der Senat durch Urteil vom 8. Juli 1953 - VI ZR 241/52 -, auf das im einzelnen verwiesen wird, die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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