Rechtsprechung
| BGH, 23.04.2024 - VI ZR 348/21 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Kostenersatz für Corona-Schutzmaßnahmen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 249 Abs 2 S 1 BGB, § 287 ZPO
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Kostenersatz für Corona-Schutzmaßnahmen - IWW
§ 287 ZPO, § 7 Abs. 1 StVG, § 249 Abs. 2 BGB, § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG, § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 249 Abs. 1 BGB
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstattungsfähigkeit von Kosten für Corona-Schutzmaßnahmen (hier: Desinfektionskosten); Bemessung der Höhe des Schadensersatzanspruchs eines Geschädigten nach einem Verkehrsunfall
- rechtsportal.de
Erstattungsfähigkeit von Kosten für Corona-Schutzmaßnahmen (hier: Desinfektionskosten); Bemessung der Höhe des Schadensersatzanspruchs eines Geschädigten nach einem Verkehrsunfall
- datenbank.nwb.de
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Kostenersatz für Corona-Schutzmaßnahmen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Überhöhte Kosten für Corona-Schutzmaßnahmen müssen nicht ersetzt werden!
Kurzfassungen/Presse (8)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)
Coronaschutz, Werkstattrisiko und Überwachung - 33 EUR sind für Coronaschutzmaßnahmen genug
- lawblog.de (Kurzinformation)
Wagendesinfektion für 153 Euro
- lto.de (Kurzinformation)
Kosten für Autoreparatur: Versicherte müssen überteuerte Rechnungsposten überprüfen
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Erstattungsfähigkeit von Kosten für Corona-Schutzmaßnahmen (Desinfektionskosten) nach einem Verkehrsunfall
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Desinfektionskosten: Zur Erstattungsfähigkeit von Kosten für Corona-Schutzmaßnahmen
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Plausibilitätscheck nicht bestanden: 160 Euro für Pkw-Desinfektion sind zu viel
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Grenzen der Erstattungsfähigkeit von Desinfektionskosten
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Erstattungsfähigkeit von Desinfektionskosten für Corona-Schutzmaßnahmen
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Harburg, 07.04.2021 - 647 C 422/20
- LG Hamburg, 21.10.2021 - 323 S 14/21
- BGH, 23.04.2024 - VI ZR 348/21
Papierfundstellen
- NJW 2024, 2324
- ZIP 2024, 1547
- MDR 2024, 840
- NZV 2024, 442
- DB 2024, 1610
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (11)
- BGH, 16.01.2024 - VI ZR 253/22
Zur Ersatzfähigkeit von Kfz-Reparaturkosten im Falle des sog. Werkstattrisikos
Auszug aus BGH, 23.04.2024 - VI ZR 348/21
Im Ausgangspunkt ist sein Anspruch auf Befriedigung seines Finanzierungsbedarfs in Form des zur Wiederherstellung objektiv erforderlichen Geldbetrags gerichtet (Senatsurteil vom 16. Januar 2024 - VI ZR 253/22, ZIP 2024, 405 Rn. 10 mwN).Denn Ziel der Schadensrestitution ist es, den Zustand wiederherzustellen, der wirtschaftlich gesehen der hypothetischen Lage ohne das Schadensereignis entspricht (Senatsurteil vom 16. Januar 2024 - VI ZR 253/22, ZIP 2024, 405 Rn. 11 mwN).
Allerdings ist bei der Beurteilung, welcher Herstellungsaufwand erforderlich ist, auch Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (sog. subjektbezogene Schadensbetrachtung, st. Rspr., vgl. nur Senatsurteil vom 16. Januar 2024 - VI ZR 253/22, ZIP 2024, 405 Rn. 12 mwN).
Das Werkstattrisiko verbleibt in diesem Fall - wie bei § 249 Abs. 1 BGB - auch im Rahmen des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB im Verhältnis des Geschädigten zum Schädiger beim Schädiger (st. Rspr.; Senatsurteile vom 16. Januar 2024 - VI ZR 253/22, ZIP 2024, 405 Rn. 14;… vom 26. April 2022 - VI ZR 147/21, NJW 2022, 2840 Rn. 12 mwN;… vom 29. Oktober 1974 - VI ZR 42/73, BGHZ 63, 182, 184, juris Rn. 9 ff.).
Ersatzfähig im Verhältnis des Geschädigten zum Schädiger sind vielmehr auch diejenigen Rechnungspositionen, die sich auf - für den Geschädigten nicht erkennbar - tatsächlich nicht durchgeführte einzelne Reparaturschritte und -maßnahmen beziehen (Senatsurteil vom 16. Januar 2024 - VI ZR 253/22, ZIP 2024, 405 Rn. 16).
Rn. 17 c) Freilich führen diese Grundsätze nicht dazu, die Reparaturkostenrechnung der Werkstatt dem nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB für die Instandsetzung des Fahrzeugs geschuldeten Betrag ungeprüft gleichzusetzen (Senatsurteile vom 16. Januar 2024 - VI ZR 253/22, ZIP 2024, 405 Rn. 17;… vom 29. Oktober 1974 - VI ZR 42/73, BGHZ 63, 182, 187, juris Rn. 14).
An den vom Geschädigten zu führenden Nachweis, dass er wirtschaftlich vorgegangen ist, also bei der Beauftragung aber auch bei der Überwachung der Reparaturwerkstatt den Interessen des Schädigers an Geringhaltung des Herstellungsaufwandes Rechnung getragen hat, dürfen deshalb nicht zu geringe Anforderungen gestellt werden (Senatsurteile vom 16. Januar 2024 - VI ZR 253/22, ZIP 2024, 405 Rn. 19;… vom 29. Oktober 1974 - VI ZR 42/73, BGHZ 63, 182, 187, juris Rn. 14).
Soweit der Geschädigte die Rechnung nicht beglichen hat, kann er - will er das Werkstattrisiko nicht selbst tragen - die Zahlung der Reparaturkosten aber nicht an sich, sondern nur an die Werkstatt verlangen, Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger (dieses Risiko betreffender) Ansprüche des Geschädigten gegen die Werkstatt (näher im Einzelnen Senatsurteil vom 16. Januar 2024 - VI ZR 253/22, ZIP 2024, 405 Rn. 20 ff.).
Sie übersieht, dass der Nachweis, dass der Geschädigte wirtschaftlich vorgegangen ist, nach den oben angeführten Grundsätzen dem Geschädigten obliegt (…vgl. Senatsurteile vom 12. März 2024 - VI ZR 280/22, juris Rn. 15; vom 16. Januar 2024 - VI ZR 253/22, ZIP 2024, 405 Rn. 19 mwN).
- BGH, 12.03.2024 - VI ZR 280/22
Übertragung der Grundsätze zum Werkstattrisiko auf den Sachverständigen …
Auszug aus BGH, 23.04.2024 - VI ZR 348/21
Ein Überwachungsverschulden kommt beispielsweise in Betracht, wenn die Rechnung - für den Geschädigten erkennbar - von einer Preisvereinbarung abweicht oder wenn die Werkstatt für den Geschädigten erkennbar deutlich überhöhte Positionen ansetzt (vgl. zu Sachverständigenkosten Senatsurteile vom 12. März 2024 - VI ZR 280/22, juris Rn. 15;… vom 17. Dezember 2019 - VI ZR 315/18, NJW 2020, 1001 Rn. 15;… vom 24. Oktober 2017 - VI ZR 61/17, NJW 2018, 693 Rn. 27;… vom 26. April 2016 - VI ZR 50/15, VersR 2016, 1133 Rn. 14).Erfolgte - wie hier - eine Reparatur während der Corona-Pandemie, war die Durchführung von Corona-Schutzmaßnahmen im Zuge der Reparatur des Fahrzeugs grundsätzlich auch adäquat-kausal (vgl. zu Sachverständigenkosten Senatsurteil vom 12. März 2024 - VI ZR 280/22, juris Rn. 28).
Rn. 24 (2) Bei der Beurteilung, ob die durchgeführten Corona-Schutzmaßnahmen objektiv erforderlich waren, ist zu berücksichtigen, dass einem Werkstattbetreiber als Unternehmer gewisse Entscheidungsspielräume hinsichtlich seines individuellen Hygienekonzepts während der Corona-Pandemie zuzugestehen sind (vgl. entsprechend zu Sachverständigenkosten Senatsurteile vom 12. März 2024 - VI ZR 280/22, juris Rn. 29;… vom 13. Dezember 2022 - VI ZR 324/21, NJW 2023, 1057 Rn. 16).
Angesichts der nur vorübergehenden Natur jedenfalls der verschiedenen Phasen der Corona-Pandemie mag es sogar ein Ausdruck des Bemühens um Kostentransparenz sein, den Preis für Corona-Schutzmaßnahmen für die Dauer des Anfallens gesondert auszuweisen (vgl. zu Sachverständigenkosten Senatsurteile vom 12. März 2024 - VI ZR 280/22, juris Rn. 30;… vom 13. Dezember 2022 - VI ZR 324/21, NJW 2023, 1057 Rn. 16).
Sie übersieht, dass der Nachweis, dass der Geschädigte wirtschaftlich vorgegangen ist, nach den oben angeführten Grundsätzen dem Geschädigten obliegt (vgl. Senatsurteile vom 12. März 2024 - VI ZR 280/22, juris Rn. 15;… vom 16. Januar 2024 - VI ZR 253/22, ZIP 2024, 405 Rn. 19 mwN).
- BGH, 24.10.2017 - VI ZR 61/17
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der für die Begutachtung des …
Auszug aus BGH, 23.04.2024 - VI ZR 348/21
Zwar kann sich in einem solchen Fall auch aus den Entscheidungsgründen des Berufungsurteils eine wirksame Beschränkung des Rechtsmittels ergeben, sofern sich eine solche mit der erforderlichen Eindeutigkeit entnehmen lässt (st. Rspr., vgl. nur Senatsurteil vom 24. Oktober 2017 - VI ZR 61/17, NJW 2018, 693 Rn. 11 mwN).Ein Überwachungsverschulden kommt beispielsweise in Betracht, wenn die Rechnung - für den Geschädigten erkennbar - von einer Preisvereinbarung abweicht oder wenn die Werkstatt für den Geschädigten erkennbar deutlich überhöhte Positionen ansetzt (…vgl. zu Sachverständigenkosten Senatsurteile vom 12. März 2024 - VI ZR 280/22, juris Rn. 15;… vom 17. Dezember 2019 - VI ZR 315/18, NJW 2020, 1001 Rn. 15; vom 24. Oktober 2017 - VI ZR 61/17, NJW 2018, 693 Rn. 27;… vom 26. April 2016 - VI ZR 50/15, VersR 2016, 1133 Rn. 14).
Es ist zu Recht davon ausgegangen, dass die Klägerin unter den Umständen des Streitfalls nur Ersatz der tatsächlich erforderlichen Kosten für Corona-Schutzmaßnahmen verlangen kann, deren Höhe der Tatrichter gemäß § 287 ZPO zu bemessen hat (vgl. zu Sachverständigenkosten Senatsurteile vom 24. Oktober 2017 - VI ZR 61/17, NJW 2018, 693 Rn. 17;… vom 26. April 2016 - VI ZR 50/15, NJW 2016, 3092 Rn. 13 mwN).
Auch darf das Gericht in für die Streitentscheidung zentralen Fragen auf nach Sachlage unerlässliche fachliche Erkenntnisse nicht verzichten (vgl. Senatsurteil vom 24. Oktober 2017 - VI ZR 61/17, NJW 2018, 693 Rn. 29 mwN).
- BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten …
Auszug aus BGH, 23.04.2024 - VI ZR 348/21
Ein Überwachungsverschulden kommt beispielsweise in Betracht, wenn die Rechnung - für den Geschädigten erkennbar - von einer Preisvereinbarung abweicht oder wenn die Werkstatt für den Geschädigten erkennbar deutlich überhöhte Positionen ansetzt (…vgl. zu Sachverständigenkosten Senatsurteile vom 12. März 2024 - VI ZR 280/22, juris Rn. 15;… vom 17. Dezember 2019 - VI ZR 315/18, NJW 2020, 1001 Rn. 15;… vom 24. Oktober 2017 - VI ZR 61/17, NJW 2018, 693 Rn. 27; vom 26. April 2016 - VI ZR 50/15, VersR 2016, 1133 Rn. 14).Das ist angesichts der während der Pandemie im Jahr 2020 in allen Bereichen des täglichen Lebens - und nicht nur im Rahmen einer Fahrzeugreparatur - durchgeführten Desinfektionsmaßnahmen, mit deren Kosten jeder Erwachsene in dieser Zeit konfrontiert war, revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. zur Plausibilitätskontrolle bei Kosten des täglichen Lebens Senatsurteil vom 26. April 2016 - VI ZR 50/15, NJW 2016, 3092 Rn. 14).
Es ist zu Recht davon ausgegangen, dass die Klägerin unter den Umständen des Streitfalls nur Ersatz der tatsächlich erforderlichen Kosten für Corona-Schutzmaßnahmen verlangen kann, deren Höhe der Tatrichter gemäß § 287 ZPO zu bemessen hat (…vgl. zu Sachverständigenkosten Senatsurteile vom 24. Oktober 2017 - VI ZR 61/17, NJW 2018, 693 Rn. 17; vom 26. April 2016 - VI ZR 50/15, NJW 2016, 3092 Rn. 13 mwN).
- BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73
Haftung des Schädigers für ohne Schuld des Geschädigten entstandenen höheren …
Auszug aus BGH, 23.04.2024 - VI ZR 348/21
Das Werkstattrisiko verbleibt in diesem Fall - wie bei § 249 Abs. 1 BGB - auch im Rahmen des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB im Verhältnis des Geschädigten zum Schädiger beim Schädiger (st. Rspr.;… Senatsurteile vom 16. Januar 2024 - VI ZR 253/22, ZIP 2024, 405 Rn. 14;… vom 26. April 2022 - VI ZR 147/21, NJW 2022, 2840 Rn. 12 mwN; vom 29. Oktober 1974 - VI ZR 42/73, BGHZ 63, 182, 184, juris Rn. 9 ff.).Rn. 17 c) Freilich führen diese Grundsätze nicht dazu, die Reparaturkostenrechnung der Werkstatt dem nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB für die Instandsetzung des Fahrzeugs geschuldeten Betrag ungeprüft gleichzusetzen (…Senatsurteile vom 16. Januar 2024 - VI ZR 253/22, ZIP 2024, 405 Rn. 17; vom 29. Oktober 1974 - VI ZR 42/73, BGHZ 63, 182, 187, juris Rn. 14).
An den vom Geschädigten zu führenden Nachweis, dass er wirtschaftlich vorgegangen ist, also bei der Beauftragung aber auch bei der Überwachung der Reparaturwerkstatt den Interessen des Schädigers an Geringhaltung des Herstellungsaufwandes Rechnung getragen hat, dürfen deshalb nicht zu geringe Anforderungen gestellt werden (…Senatsurteile vom 16. Januar 2024 - VI ZR 253/22, ZIP 2024, 405 Rn. 19; vom 29. Oktober 1974 - VI ZR 42/73, BGHZ 63, 182, 187, juris Rn. 14).
- BGH, 13.12.2022 - VI ZR 324/21
COVID-19-Desinfektionspauschale nach einem Verkehrsunfall ersatzfähig?
Auszug aus BGH, 23.04.2024 - VI ZR 348/21
Rn. 24 (2) Bei der Beurteilung, ob die durchgeführten Corona-Schutzmaßnahmen objektiv erforderlich waren, ist zu berücksichtigen, dass einem Werkstattbetreiber als Unternehmer gewisse Entscheidungsspielräume hinsichtlich seines individuellen Hygienekonzepts während der Corona-Pandemie zuzugestehen sind (…vgl. entsprechend zu Sachverständigenkosten Senatsurteile vom 12. März 2024 - VI ZR 280/22, juris Rn. 29; vom 13. Dezember 2022 - VI ZR 324/21, NJW 2023, 1057 Rn. 16).Angesichts der nur vorübergehenden Natur jedenfalls der verschiedenen Phasen der Corona-Pandemie mag es sogar ein Ausdruck des Bemühens um Kostentransparenz sein, den Preis für Corona-Schutzmaßnahmen für die Dauer des Anfallens gesondert auszuweisen (…vgl. zu Sachverständigenkosten Senatsurteile vom 12. März 2024 - VI ZR 280/22, juris Rn. 30; vom 13. Dezember 2022 - VI ZR 324/21, NJW 2023, 1057 Rn. 16).
- BGH, 17.12.2019 - VI ZR 315/18
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung des erforderlichen Herstellungsaufwands …
Auszug aus BGH, 23.04.2024 - VI ZR 348/21
Ein Überwachungsverschulden kommt beispielsweise in Betracht, wenn die Rechnung - für den Geschädigten erkennbar - von einer Preisvereinbarung abweicht oder wenn die Werkstatt für den Geschädigten erkennbar deutlich überhöhte Positionen ansetzt (…vgl. zu Sachverständigenkosten Senatsurteile vom 12. März 2024 - VI ZR 280/22, juris Rn. 15; vom 17. Dezember 2019 - VI ZR 315/18, NJW 2020, 1001 Rn. 15;… vom 24. Oktober 2017 - VI ZR 61/17, NJW 2018, 693 Rn. 27;… vom 26. April 2016 - VI ZR 50/15, VersR 2016, 1133 Rn. 14). - BGH, 26.04.2022 - VI ZR 147/21
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sicherungsabtretung von Reparaturkostenersatz; …
Auszug aus BGH, 23.04.2024 - VI ZR 348/21
Das Werkstattrisiko verbleibt in diesem Fall - wie bei § 249 Abs. 1 BGB - auch im Rahmen des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB im Verhältnis des Geschädigten zum Schädiger beim Schädiger (st. Rspr.;… Senatsurteile vom 16. Januar 2024 - VI ZR 253/22, ZIP 2024, 405 Rn. 14; vom 26. April 2022 - VI ZR 147/21, NJW 2022, 2840 Rn. 12 mwN;… vom 29. Oktober 1974 - VI ZR 42/73, BGHZ 63, 182, 184, juris Rn. 9 ff.). - BGH, 29.09.2020 - VI ZR 271/19
Abrechnung auf Neuwagenbasis bei Beschädigung eines fabrikneuen Fahrzeugs
Auszug aus BGH, 23.04.2024 - VI ZR 348/21
Rn. 12 Die Bemessung der Höhe des Schadensersatzanspruchs ist in erster Linie Sache des dabei nach § 287 ZPO besonders freigestellten Tatrichters und revisionsrechtlich lediglich daraufhin überprüfbar, ob der Tatrichter Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Acht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (st. Rspr., vgl. nur Senatsurteil vom 29. September 2020 - VI ZR 271/19, NJW 2020, 3591 Rn. 7 mwN). - BGH, 13.07.2004 - VI ZR 273/03
Überleitung eines Schadensersatzanspruchs der Mutter gegen den Arzt wegen des …
Auszug aus BGH, 23.04.2024 - VI ZR 348/21
Gegen eine beschränkte Zulassung der Revision auf den Anspruchsgrund (zu deren Zulässigkeit vgl. Senatsurteil vom 13. Juli 2004 - VI ZR 273/03, NJW 2004, 3176, 3177, juris Rn. 10 mwN) spricht bereits, dass zwischen den Parteien nach den Feststellungen des Berufungsgerichts nicht in Streit gestanden hat, dass der Klägerin dem Grunde nach ein Schadensersatzanspruch gemäß § 7 Abs. 1 StVG, § 249 Abs. 2 BGB und damit ein Direktanspruch gegen die Beklagte gemäß § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG zusteht, sondern nur, in welcher Höhe ein solcher Anspruch besteht. - LG Hamburg, 21.10.2021 - 323 S 14/21
Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Ersatzfähigkeit von einer Werkstatt berechneter …
- LG Ansbach, 27.06.2024 - 1 S 530/23 gewisse Plausibilitätskontrolle wird erwartet (BGH, Urteil vom 23.04.2024 - VI ZR 348/21,.
Erfasst sind etwa solche Reparaturkosten, die wegen überhöhter Ansätze von Material oder Arbeitszeit oder wegen unsachgemäßer oder unwirtschaftlicher Arbeitsweise der Werkstatt unangemessen sind (vgl. BGH, Urteil vom 23.04.2024 - VI ZR 348/21, BeckRS 2024, 12623 Rn. 16).
Das Werkstattrisiko verbleibt nur im Verhältnis des Geschädigten zum Schädiger beim Schädiger (vgl. BGH, Urteil vom 23.04.2024 - VI ZR 348/21, BeckRS 2024, 12623 Rn. 16 mwN.).
- LG Nürnberg-Fürth, 03.07.2025 - 2 S 6018/24
Kfz-Sachschaden
Rn. 42 a) Die Beklagte verweist insofern mit Recht darauf, dass dem Geschädigten auch im Anwendungsbereich des Werkstatt-, Sachverständigen- oder Hakenrisikos eine Obliegenheit zu einer gewissen Plausibilitätskontrolle der von vom jeweiligen Unternehmer bei Vertragsschluss geforderten bzw. später berechneten Preise obliegt (BGH, Urteil vom 23. April 2024 - VI ZR 348/21 -, juris Rn. 18). - AG Ulm, 28.09.2026 - 6 C 1022/26 Die betriebswirtschaftliche Entscheidung, ob bestimmte Kosten gesondert ausgewiesen oder als interne Kosten in die Kalkulation der Reparaturkosten "eingepreist" werden, steht dabei grundsätzlich dem Werkstattinhaber als Unternehmer zu (so zu den Kosten für Coronaschutzmaßnahmen BGH, Urteil vom 23. April 2024 - VI ZR 348/21 -, Rn. 25, juris).
- AG Euskirchen, 18.11.2024 - 103 C 137/24 So trifft den Geschädigten eine Obliegenheit zu einer gewissen Plausibilitätskontrolle der von der Werkstatt bei Vertragsschluss geforderten bzw. später berechneten Preise (BGH, Urteil vom 23.04.2024, VI ZR 348/21).
- AG Wangen, 25.07.2025 - 4 C 138/25 Muss hiernach ein verständiger, wirtschaftlich denkender Geschädigter zu dem Schluss kommen, dass bestimmte Kosten deutlich überhöht und in dieser Höhe nicht ersatzfähig sind, kann er diese nur in berechtigter Höhe verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 23.4.2024 - VI ZR 348/21 , NJW 2024, 2324).
- AG Wangen, 27.10.2025 - 4 C 172/25 Muss hiernach ein verständiger, wirtschaftlich denkender Geschädigter zu dem Schluss kommen, dass bestimmte Kosten deutlich überhöht und in dieser Höhe nicht ersatzfähig sind, kann er diese nur in berechtigter Höhe verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 23.4.2024 - VI ZR 348/21, NJW 2024, 2324).
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