Rechtsprechung
| BGH, 22.11.2016 - VI ZR 533/15 |
Volltextveröffentlichungen (18)
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StVG § 7 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Haftung bei Kfz-Unfall: Zurechnung des Betriebs eines Kraftfahrzeugs zu einem schädigenden Ereignis bei berührungslosem Unfall
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 7 Abs 1 StVG
Haftung bei Kfz-Unfall: Zurechnung des Betriebs eines Kraftfahrzeugs zu einem schädigenden Ereignis bei berührungslosem Unfall - verkehrslexikon.de
Fzg-Führer-Verhalten und Zurechnung bei einem berührungslosen Unfall
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)
Keine Betriebsgefahr bei bloßer Anwesenheit eines Fahrzeugs
- IWW
§ 7 Abs. 1 StVG, § 18 StVG, § 7 StVG, § 286 ZPO, § 559 Abs. 2 ZPO, § 398 Abs. 1 ZPO, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Voraussetzung für die Zurechnung des Betriebs eines Kraftfahrzeugs zu einem schädigenden Ereignis bei einem berührungslosen Unfall
- rabüro.de
Zur Zurechnung eines Unfallschadens bei fehlender Berührung der beteiligten Fahrzeuge
- ra.de
- blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)
Haftung nach § 7 StVG für Verkehrsunfall ohne Berührung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7 Abs. 1
Voraussetzung für die Zurechnung des Betriebs eines Kraftfahrzeugs zu einem schädigenden Ereignis bei einem berührungslosen Unfall - rechtsportal.de
StVG § 7 Abs. 1
Voraussetzung für die Zurechnung des Betriebs eines Kraftfahrzeugs zu einem schädigenden Ereignis bei einem berührungslosen Unfall - datenbank.nwb.de
Haftung bei Kfz-Unfall: Zurechnung des Betriebs eines Kraftfahrzeugs zu einem schädigenden Ereignis bei berührungslosem Unfall
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Verkehrsunfall: Zurechnung der Betriebsgefahr - Unfall ohne Berührung
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz und Auszüge)
Der berührungslose Verkehrsunfall: Haftung ohne Berührung?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der berührungslose Unfall
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Zurechnung des Betriebs eines Kraftfahrzeugs zu einem schädigenden Ereignis bei berührungslosem Unfall
- versr.de (Kurzinformation)
Bloße Anwesenheit eines im Betrieb befindlichen Kfz an der Unfallstelle begründet keine Haftung für berührungslosen Unfall
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Haftung bei einem berührungslosen Unfall
- haerlein.de (Kurzinformation)
Wann haften Kraftfahrzeughalter und -führer bei einem berührungslosen Unfall?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Haftung aus Verkehrsunfall auch ohne Berührung
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Berührungsloser Verkehrsunfall
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Schadensersatz bei berührungslosem Unfall
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Schadensersatz bei berührungslosem Unfall
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Ordnungsgemäßer Überholvorgang eines Fahrzeugführers begründet keine Verantwortung für Sturz eines ebenfalls überholenden Motorradfahrers - Betriebsgefahr des überholten Fahrzeugs nicht ursächlich für Unfall
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Haftung bei einem berührungslosen Unfall?
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Unfall durch Ausweichmanöver ("bei Betrieb" / Übersicht über die verschiedenen AGL)
Verfahrensgang
- LG Paderborn, 08.10.2014 - 3 O 60/13
- OLG Hamm, 07.08.2015 - 11 U 186/14
- BGH, 22.11.2016 - VI ZR 533/15
- OLG Hamm, 27.06.2018 - 11 U 186/14
Papierfundstellen
- NJW 2017, 1173
- MDR 2017, 271
- NZV 2017, 176
- VersR 2017, 311
Wird zitiert von ... (77) Zitiert selbst (10)
- BGH, 21.09.2010 - VI ZR 263/09
Fahrzeughalterhaftung: Unfall infolge einer objektiv nicht erforderlichen …
Auszug aus BGH, 22.11.2016 - VI ZR 533/15
Bei einem berührungslosen Unfall ist Voraussetzung für die Zurechnung des Betriebs eines Kraftfahrzeugs zu einem schädigenden Ereignis, dass es über seine bloße Anwesenheit an der Unfallstelle hinaus durch seine Fahrweise oder sonstige Verkehrsbeeinflussung zu der Entstehung des Schadens beigetragen hat (Festhaltung, Senatsurteil vom 21. September 2010, VI ZR 263/09, NJW-Spezial 2010, 681).Insbesondere bei einem sogenannten "Unfall ohne Berührung" ist daher Voraussetzung für die Zurechnung des Betriebs des Kraftfahrzeugs zu einem schädigenden Ereignis, dass über seine bloße Anwesenheit an der Unfallstelle hinaus das Fahrverhalten seines Fahrers in irgendeiner Art und Weise das Fahrmanöver des Unfallgegners beeinflusst hat (Senatsurteile vom 22. Oktober 1968 - VI ZR 178/67, VersR 1969, 58; vom 29. Juni 1971 - VI ZR 271/69, VersR 1971, 1060; vom 11. Juli 1972 - VI ZR 86/71, NJW 1972, 1808 unter II 1 c), mithin, dass das Kraftfahrzeug durch seine Fahrweise (oder sonstige Verkehrsbeeinflussung) zu der Entstehung des Schadens beigetragen hat (Senatsurteile vom 19. April 1988 - VI ZR 96/87, VersR 1988, 641 unter 1 a; vom 21. September 2010 - VI ZR 263/09, VersR 2010, 1614 Rn. 5; Galke, zfs 2011, 2, 5, 63;… Laws/Lohmeyer/Vinke in Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR 2016, § 7 StVG Rn. 37; Schwab, DAR 2011, 11, 13;… Bachmeier in Lütkes/Bachmeier/Müller/Rebler, Straßenverkehr, Stand April 2016, § 7 StVG Rn. 173;… Burmann in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 24. Aufl., § 7 Rn. 13;… Eggert in Ludovisy/Eggert/Burhoff, Praxis des Straßenverkehrsrechts, 6. Auflage, § 2 A Rn. 77 ff.;… König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 7 StVG Rn. 10).
Im vorliegenden Fall hat das Berufungsgericht - anders als das Berufungsgericht in der der Senatsentscheidung vom 21. September 2010 (VI ZR 263/09, aaO) zugrundeliegenden Fallgestaltung - nicht feststellen können, dass der Unfall - auch nur mittelbar - durch die Fahrweise (oder sonstige Verkehrsbeeinflussung) des Motorrads der Beklagten zu 1 verursacht worden ist.
Rn. 26 Vor diesem Hintergrund durfte das Berufungsgericht nicht ohne ergänzende Beweisaufnahme wie etwa einer Anhörung des Sachverständigen und gegebenenfalls einer erneuten Anhörung der Parteien in Anwesenheit des Sachverständigen davon ausgehen, dass der Überholvorgang des Klägers durch den der Beklagten zu 1 in keiner Weise beeinflusst worden sei (vgl. Senatsurteil vom 21. September 2010 - VI ZR 263/09, aaO Rn. 8).
- BGH, 26.04.2005 - VI ZR 168/04
Haftung des Fahrzeughalters für eine nicht erforderliche Ausweich- bzw. …
Auszug aus BGH, 22.11.2016 - VI ZR 533/15
An diesem auch im Rahmen der Gefährdungshaftung erforderlichen Zurechnungszusammenhang fehlt es, wenn die Schädigung nicht mehr eine spezifische Auswirkung derjenigen Gefahren ist, für die die Haftungsvorschrift den Verkehr schadlos halten will (Senatsurteil vom 26. April 2005 - VI ZR 168/04, VersR 2005, 992, 993 unter II 1 a mwN).Allerdings hängt die Haftung gemäß § 7 StVG nicht davon ab, ob sich der Führer des im Betrieb befindlichen Kraftfahrzeugs verkehrswidrig verhalten hat, und auch nicht davon, dass es zu einer Kollision der Fahrzeuge gekommen ist (Senatsurteil vom 26. April 2005, aaO mwN).
Ein Schaden ist demgemäß bereits dann "bei dem Betrieb" eines Kfz entstanden, wenn sich von einem Kfz ausgehende Gefahren ausgewirkt haben (Senatsurteil vom 26. April 2005, aaO mwN).
Selbst ein Unfall infolge einer voreiligen - also objektiv nicht erforderlichen - Abwehr- und Ausweichreaktion ist dem Betrieb des Kraftfahrzeugs zuzurechnen, das diese Reaktion - im Streitfall durch einen kleinen Schlenker aus seiner Fahrspur hinaus - ausgelöst hat (Senatsurteil vom 26. April 2005 - VI ZR 168/04, aaO unter II 1 b).
- BGH, 19.04.1988 - VI ZR 96/87
Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers wegen entgegenkommenden PKW
Auszug aus BGH, 22.11.2016 - VI ZR 533/15
Insbesondere bei einem sogenannten "Unfall ohne Berührung" ist daher Voraussetzung für die Zurechnung des Betriebs des Kraftfahrzeugs zu einem schädigenden Ereignis, dass über seine bloße Anwesenheit an der Unfallstelle hinaus das Fahrverhalten seines Fahrers in irgendeiner Art und Weise das Fahrmanöver des Unfallgegners beeinflusst hat (Senatsurteile vom 22. Oktober 1968 - VI ZR 178/67, VersR 1969, 58; vom 29. Juni 1971 - VI ZR 271/69, VersR 1971, 1060; vom 11. Juli 1972 - VI ZR 86/71, NJW 1972, 1808 unter II 1 c), mithin, dass das Kraftfahrzeug durch seine Fahrweise (oder sonstige Verkehrsbeeinflussung) zu der Entstehung des Schadens beigetragen hat (Senatsurteile vom 19. April 1988 - VI ZR 96/87, VersR 1988, 641 unter 1 a;… vom 21. September 2010 - VI ZR 263/09, VersR 2010, 1614 Rn. 5; Galke, zfs 2011, 2, 5, 63;… Laws/Lohmeyer/Vinke in Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR 2016, § 7 StVG Rn. 37; Schwab, DAR 2011, 11, 13;… Bachmeier in Lütkes/Bachmeier/Müller/Rebler, Straßenverkehr, Stand April 2016, § 7 StVG Rn. 173;… Burmann in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 24. Aufl., § 7 Rn. 13;… Eggert in Ludovisy/Eggert/Burhoff, Praxis des Straßenverkehrsrechts, 6. Auflage, § 2 A Rn. 77 ff.;… König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 7 StVG Rn. 10).In zurechenbarer Weise durch ein Kraftfahrzeug (mit-)veranlasst ist ein Unfall bei seinem Herannahen an entgegenkommenden Fahrradverkehr, wenn der Verkehrsraum zu eng zu werden droht und einer der Fahrradfahrer bei einem Ausweichmanöver stürzt (Senatsurteil vom 19. April 1988 - VI ZR 96/87, aaO unter 1 b).
- BGH, 11.07.1972 - VI ZR 86/71
Haftungsverteilung bei Überholen eines Mofas durch einen Sattelschlepper
Auszug aus BGH, 22.11.2016 - VI ZR 533/15
Insbesondere bei einem sogenannten "Unfall ohne Berührung" ist daher Voraussetzung für die Zurechnung des Betriebs des Kraftfahrzeugs zu einem schädigenden Ereignis, dass über seine bloße Anwesenheit an der Unfallstelle hinaus das Fahrverhalten seines Fahrers in irgendeiner Art und Weise das Fahrmanöver des Unfallgegners beeinflusst hat (Senatsurteile vom 22. Oktober 1968 - VI ZR 178/67, VersR 1969, 58; vom 29. Juni 1971 - VI ZR 271/69, VersR 1971, 1060; vom 11. Juli 1972 - VI ZR 86/71, NJW 1972, 1808 unter II 1 c), mithin, dass das Kraftfahrzeug durch seine Fahrweise (oder sonstige Verkehrsbeeinflussung) zu der Entstehung des Schadens beigetragen hat (Senatsurteile vom 19. April 1988 - VI ZR 96/87, VersR 1988, 641 unter 1 a;… vom 21. September 2010 - VI ZR 263/09, VersR 2010, 1614 Rn. 5; Galke, zfs 2011, 2, 5, 63;… Laws/Lohmeyer/Vinke in Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR 2016, § 7 StVG Rn. 37; Schwab, DAR 2011, 11, 13;… Bachmeier in Lütkes/Bachmeier/Müller/Rebler, Straßenverkehr, Stand April 2016, § 7 StVG Rn. 173;… Burmann in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 24. Aufl., § 7 Rn. 13;… Eggert in Ludovisy/Eggert/Burhoff, Praxis des Straßenverkehrsrechts, 6. Auflage, § 2 A Rn. 77 ff.;… König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 7 StVG Rn. 10).Eine typisch mit dem Betrieb eines Sattelschleppers verbundene Gefahr wirkt sich aus, wenn ein von diesem überholter Fahrer eines Motorfahrrades unsicher wird und deshalb stürzt (Senatsurteil vom 11. Juli 1972 - VI ZR 86/71, aaO unter II 1 c).
- BGH, 29.06.1971 - VI ZR 271/69
Haftungsverteilung bei Schäden eines auf der Überholspur der Bundesautobahn …
Auszug aus BGH, 22.11.2016 - VI ZR 533/15
Insbesondere bei einem sogenannten "Unfall ohne Berührung" ist daher Voraussetzung für die Zurechnung des Betriebs des Kraftfahrzeugs zu einem schädigenden Ereignis, dass über seine bloße Anwesenheit an der Unfallstelle hinaus das Fahrverhalten seines Fahrers in irgendeiner Art und Weise das Fahrmanöver des Unfallgegners beeinflusst hat (Senatsurteile vom 22. Oktober 1968 - VI ZR 178/67, VersR 1969, 58; vom 29. Juni 1971 - VI ZR 271/69, VersR 1971, 1060; vom 11. Juli 1972 - VI ZR 86/71, NJW 1972, 1808 unter II 1 c), mithin, dass das Kraftfahrzeug durch seine Fahrweise (oder sonstige Verkehrsbeeinflussung) zu der Entstehung des Schadens beigetragen hat (Senatsurteile vom 19. April 1988 - VI ZR 96/87, VersR 1988, 641 unter 1 a;… vom 21. September 2010 - VI ZR 263/09, VersR 2010, 1614 Rn. 5; Galke, zfs 2011, 2, 5, 63;… Laws/Lohmeyer/Vinke in Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR 2016, § 7 StVG Rn. 37; Schwab, DAR 2011, 11, 13;… Bachmeier in Lütkes/Bachmeier/Müller/Rebler, Straßenverkehr, Stand April 2016, § 7 StVG Rn. 173;… Burmann in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 24. Aufl., § 7 Rn. 13;… Eggert in Ludovisy/Eggert/Burhoff, Praxis des Straßenverkehrsrechts, 6. Auflage, § 2 A Rn. 77 ff.;… König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 7 StVG Rn. 10).So geht auf einer Bundesautobahn von einem verhältnismäßig sperrigen und langsam überholenden Fahrzeug oder auch nur einem Fahrverhalten, das als Beginn des Überholvorgangs oder seine Ankündigung aufgefasst werden kann, eine typische Gefahr für auf der Überholfahrbahn nachfolgende schnellere Verkehrsteilnehmer aus, die durch eine misslingende Abwehrreaktion zu Schaden kommen (Senatsurteil vom 29. Juni 1971, aaO).
- BGH, 22.10.1968 - VI ZR 178/67
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus BGH, 22.11.2016 - VI ZR 533/15
Insbesondere bei einem sogenannten "Unfall ohne Berührung" ist daher Voraussetzung für die Zurechnung des Betriebs des Kraftfahrzeugs zu einem schädigenden Ereignis, dass über seine bloße Anwesenheit an der Unfallstelle hinaus das Fahrverhalten seines Fahrers in irgendeiner Art und Weise das Fahrmanöver des Unfallgegners beeinflusst hat (Senatsurteile vom 22. Oktober 1968 - VI ZR 178/67, VersR 1969, 58; vom 29. Juni 1971 - VI ZR 271/69, VersR 1971, 1060; vom 11. Juli 1972 - VI ZR 86/71, NJW 1972, 1808 unter II 1 c), mithin, dass das Kraftfahrzeug durch seine Fahrweise (oder sonstige Verkehrsbeeinflussung) zu der Entstehung des Schadens beigetragen hat (Senatsurteile vom 19. April 1988 - VI ZR 96/87, VersR 1988, 641 unter 1 a;… vom 21. September 2010 - VI ZR 263/09, VersR 2010, 1614 Rn. 5; Galke, zfs 2011, 2, 5, 63;… Laws/Lohmeyer/Vinke in Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR 2016, § 7 StVG Rn. 37; Schwab, DAR 2011, 11, 13;… Bachmeier in Lütkes/Bachmeier/Müller/Rebler, Straßenverkehr, Stand April 2016, § 7 StVG Rn. 173;… Burmann in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 24. Aufl., § 7 Rn. 13;… Eggert in Ludovisy/Eggert/Burhoff, Praxis des Straßenverkehrsrechts, 6. Auflage, § 2 A Rn. 77 ff.;… König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 7 StVG Rn. 10).Dagegen rechtfertigt die bloße Anwesenheit eines anderen im Betrieb befindlichen Fahrzeugs an der Unfallstelle für sich allein noch nicht die Annahme, dass ein in seinem Ablauf ungeklärter Unfall bei dem Betrieb dieses Fahrzeugs entstanden ist (Senatsurteil vom 22. Oktober 1968 - VI ZR 178/67, VersR 1969, 58).
- BGH, 18.10.2006 - IV ZR 130/05
Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes einer Entwendung eines Tresors
Auszug aus BGH, 22.11.2016 - VI ZR 533/15
Rn. 24 aa) Zwar hatte das Berufungsgericht entgegen der Ansicht der Revision keinen Anlass, die Zeugen gemäß § 398 Abs. 1 ZPO erneut zu vernehmen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2006 - IV ZR 130/05, NJW 2007, 372, 374 mwN;… Voit in Musielak, ZPO, 13. Aufl. 2016, § 529 Rn. 14 f.). - BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02
Begriff der kritischen Verkehrssituation; Haftunsgverteilung bei Kollision …
Auszug aus BGH, 22.11.2016 - VI ZR 533/15
Die kritische Verkehrslage beginnt für einen Verkehrsteilnehmer dann, wenn die ihm erkennbare Verkehrssituation konkreten Anhalt dafür bietet, dass eine Gefahrensituation unmittelbar entstehen kann (Senatsurteile vom 25. März 2003 - VI ZR 161/02, VersR 2003, 783, 784;… vom 1. Dezember 2009 - VI ZR 221/08, VersR 2010, 642 Rn. 16, 21). - BGH, 16.04.2013 - VI ZR 44/12
Arzthaftungsprozess wegen Querschnittlähmung nach Bandscheibenoperation: Grenzen …
Auszug aus BGH, 22.11.2016 - VI ZR 533/15
Dieses kann lediglich nachprüfen, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 ZPO mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr., Senatsurteil vom 16. April 2013 - VI ZR 44/12, NJW 2014, 71 Rn. 13 mwN). - BGH, 01.12.2009 - VI ZR 221/08
Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem auf dem linken …
Auszug aus BGH, 22.11.2016 - VI ZR 533/15
Die kritische Verkehrslage beginnt für einen Verkehrsteilnehmer dann, wenn die ihm erkennbare Verkehrssituation konkreten Anhalt dafür bietet, dass eine Gefahrensituation unmittelbar entstehen kann (Senatsurteile vom 25. März 2003 - VI ZR 161/02, VersR 2003, 783, 784; vom 1. Dezember 2009 - VI ZR 221/08, VersR 2010, 642 Rn. 16, 21).
- OLG Frankfurt, 19.03.2019 - 16 U 57/18
Haftung des PKW-Fahrers für Sturz von Radfahrer nach Ausweichmanöver
Ob dies der Fall ist, muss mittels einer am Schutzzweck der Haftungsnorm orientierten wertenden Betrachtung beurteilt werden (BGH, Urteil vom 22.11.2016, VI ZR 533/15, Rn. 11, juris).Die Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG ist der Preis dafür, dass durch die Verwendung eines Kfz - erlaubterweise - eine Gefahrenquelle eröffnet wird, und will daher alle durch den Kfz-Verkehr beeinflussten Schadensabläufe erfassen (BGH, Urteil vom 22.11.2016, aaO., Rn. 13;… Urteil vom 19.4.1988, aaO., Rn. 8).
- BGH, 03.12.2024 - VI ZR 18/24
Haftungsabwägung beim Sturz eines Motorradfahrers ohne Berührung mit dem …
Rn. 11 Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Haftung gemäß § 7 Abs. 1 StVG nicht davon abhängt, dass es zu einer Kollision der Fahrzeuge gekommen ist (Senatsurteil vom 22. November 2016 - VI ZR 533/15, NJW 2017, 1173 Rn. 12 mwN).Bei einem sogenannten "Unfall ohne Berührung" ist Voraussetzung für die Zurechnung des Betriebs des Kraftfahrzeugs zu einem schädigenden Ereignis, dass über seine bloße Anwesenheit an der Unfallstelle hinaus das Fahrverhalten seines Fahrers in irgendeiner Art und Weise das Fahrmanöver des Unfallgegners beeinflusst hat, also, dass das Kraftfahrzeug durch seine Fahrweise (oder sonstige Verkehrsbeeinflussung) zu der Entstehung des Schadens beigetragen hat (vgl. Senatsurteile vom 22. November 2016 - VI ZR 533/15, NJW 2017, 1173 Rn. 14;… vom 26. April 2005 - VI ZR 168/04, NJW 2005, 2081, juris Rn. 10 mwN).
- OLG Zweibrücken, 27.01.2021 - 1 U 63/19
Bremsen in der Autowaschstraße
Ein Zurechnungszusammenhang zwischen dem (verzögerten) Anlassvorgang des Beklagten zu 2. und dem Abbremsen durch den Kläger bestand deshalb (vgl. auch BGH, Urteil vom 22.11.2016, Az. VI ZR 533/15, Juris).
- OLG Hamm, 10.03.2022 - 7 U 3/22
Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Zurechnung des Betriebs eines …
Bei einem berührungslosen Unfall ist Voraussetzung für die Zurechnung des Betriebs eines Kraftfahrzeugs zu einem schädigenden Ereignis, dass es über seine bloße Anwesenheit an der Unfallstelle hinaus durch seine Fahrweise oder sonstige Verkehrsbeeinflussung zu der Entstehung des Schadens beigetragen hat (im Anschluss an BGH Urt. v. 22.11.2016 - VI ZR 533/15, r+s 2017, 95 Ls.).An diesem auch im Rahmen der Gefährdungshaftung erforderlichen Zurechnungszusammenhang fehlt es, wenn die Schädigung nicht mehr eine spezifische Auswirkung derjenigen Gefahren ist, für die die Haftungsvorschrift den Verkehr schadlos halten will (BGH Urt. v. 22.11.2016 - VI ZR 533/15, r+s 2017, 95 Rn. 11 m. w. N.).
Allerdings hängt die Haftung gemäß § 7 StVG nicht davon ab, ob sich der Führer des im Betrieb befindlichen Kraftfahrzeugs verkehrswidrig verhalten hat, und auch nicht davon, dass es zu einer Kollision der Fahrzeuge gekommen ist (BGH Urt. v. 22.11.2016 - VI ZR 533/15, r+s 2017, 95 Rn. 12 m. w. N.).
Ein Schaden ist demgemäß bereits dann "bei dem Betrieb" eines Kfz entstanden, wenn sich von einem Kfz ausgehende Gefahren ausgewirkt haben (BGH Urt. v. 22.11.2016 - VI ZR 533/15, r+s 2017, 95 Rn. 13 m. w. N.).
Insbesondere bei einem sogenannten "Unfall ohne Berührung" ist daher Voraussetzung für die Zurechnung des Betriebs des Kraftfahrzeugs zu einem schädigenden Ereignis, dass über seine bloße Anwesenheit an der Unfallstelle hinaus das Fahrverhalten seines Fahrers in irgendeiner Art und Weise das Fahrmanöver des Unfallgegners beeinflusst hat, mithin, dass das Kraftfahrzeug durch seine Fahrweise (oder sonstige Verkehrsbeeinflussung) zu der Entstehung des Schadens beigetragen hat (BGH Urt. v. 22.11.2016 - VI ZR 533/15, r+s 2017, 95 Rn. 14 m. w. N.).
Allein der Umstand, dass der erste Motorradfahrer zeitlich parallel zu dem Unfallgeschehen ein Überholmanöver vorgenommen hat und der zweite Motorradfahrer selbst nach dem Vorbringen des ersten Motorradfahrers einen Bogen gefahren ist, um in zweiter Reihe zu überholen, genügte allein nicht, um eine - auch nur mittelbare - Verursachung anzunehmen (vgl. BGH Urt. v. 22.11.2016 - VI ZR 533/15, r+s 2017, 95 Rn. 15).
Das reicht indes für den gemäß § 7 Abs. 1 StVG erforderlichen Zurechnungszusammenhang nicht aus, weil die Zurechnung von dem Unfallgeschehen selbst nicht gelöst werden kann (vgl. BGH Urt. v. 22.11.2016 - VI ZR 533/15, r+s 2017, 95 Rn. 16).
Das gilt auch für die Gefährdungshaftung gemäß § 7 Abs. 1 StVG (BGH Urt. v. 22.11.2016 - VI ZR 533/15, r+s 2017, 95 Rn. 17 m. w. N.).
Allein der Umstand, dass der erste Motorradfahrer überholte, reicht daher nicht aus, um eine im Rahmen des § 7 Abs. 1 StVG relevante Ursächlichkeit seiner Fahrweise (oder sonstigen Verkehrsbeeinflussung) für den Unfall zu bejahen (vgl. BGH Urt. v. 22.11.2016 - VI ZR 533/15, r+s 2017, 95 Rn. 18).
Auch diesem ist der zweite Motorradfahrer durch sein Überholmanöver letztlich "ausgewichen" (vgl. BGH Urt. v. 22.11.2016 - VI ZR 533/15, r+s 2017, 95 Rn. 19).
- OLG Oldenburg, 17.05.2022 - 2 U 20/22
Unfall mit dem Rettungswagen - Rettungsdienst zur Zahlung von Schmerzensgeld …
Ein Schaden ist bereits dann "beim Betrieb" eines Kfz entstanden, wenn sich die von dem Kfz ausgehenden Gefahren ausgewirkt haben (BGH, Urt. vom 22.11.2016 - VI ZR 533/15, juris Rdn. 13).Auch der BGH hat angenommen, dass sich ein Unfall in zurechenbarer Weise durch ein Kfz (mit-) veranlasst wird, wenn der Verkehrsraum durch das Herannahen des Kfz eng zu werden droht und der Fahrradfahrer bei dem Ausweichmanöver stürzt (Urt. vom 22.11.2016, a.a.O., Rd. 20).
- OLG Hamm, 09.05.2023 - 7 U 17/23
Berührungsloser Unfall; Betrieb; Zurechnungszusammenhang
Den Zurechnungszusammenhang zwischen Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Querverkehr und einem berührungslosen Unfall eines bevorrechtigten Radfahrers muss der geschädigte Radfahrer beweisen, wofür - wie hier - die bloße Anwesenheit des Kraftfahrzeugs an der Unfallstelle nicht ausreicht (im Anschluss an BGH Urt. v. 22.11.2016 - VI ZR 533/15, r+s 2017, 95 Ls.; Senat Beschl. v. 10.3.2022 - 7 U 3/22, NJOZ 2022, 1286 Ls. 1).Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es damit maßgeblich darauf an, dass die Schadensursache in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht (…st. Rspr., zuletzt etwa BGH Urt. v. 24.1.2023 - VI ZR 1234/20, BeckRS 2023, 3235 Rn. 8 m. w. N.; siehe auch BGH Urt. v. 22.11.2016 - VI ZR 533/15, r+s 2017, 95 Rn. 11 f. m. w. N.).
Insbesondere bei einem sogenannten "Unfall ohne Berührung" ist daher Voraussetzung für die Zurechnung des Betriebs des Kraftfahrzeugs zu einem schädigenden Ereignis, dass über seine bloße Anwesenheit an der Unfallstelle hinaus das Fahrverhalten seines Fahrers in irgendeiner Art und Weise das Fahrmanöver des Unfallgegners beeinflusst hat, mithin, dass das Kraftfahrzeug durch seine Fahrweise (oder sonstige Verkehrsbeeinflussung) zu der Entstehung des Schadens beigetragen hat (BGH Urt. v. 22.11.2016 - VI ZR 533/15, r+s 2017, 95 Rn. 14 m. w. N.).
Das gilt auch für die Gefährdungshaftung gemäß § 7 Abs. 1 StVG (BGH Urt. v. 22.11.2016 - VI ZR 533/15, r+s 2017, 95 Rn. 17 m. w. N.;… vgl. dazu auch Senat Beschl. v. 10.3.2022 - 7 U 3/22, NJOZ 2022, 1286 = juris Ls. 2 und Rn. 26;… OLG München Urt. v. 30.6.2017 - 10 U 4051/16, BeckRS 2017, 116969 = juris Rn. 23).
Rn. 31 Hätte sie dies vermocht, wäre das Merkmal "beim Betrieb" im Sinne von § 7 Abs. 1 StVG bei entsprechender Beweisführung seitens der Klägerin ohne Weiteres zu bejahen gewesen, auch wenn die Haftung gemäß § 7 Abs. 1 StVG gerade nicht davon abhängt, dass sich der Führer des im Betrieb befindlichen Kraftfahrzeugs verkehrswidrig verhalten hat (BGH Urt. v. 22.11.2016 - VI ZR 533/15, r+s 2017, 95 Rn. 12 m. w. N.).
Allein der Umstand, dass sich der Beklagte zu 2 annäherte, reicht daher nicht aus, um eine im Rahmen des § 7 Abs. 1 StVG relevante Ursächlichkeit seiner Fahrweise (oder sonstigen Verkehrsbeeinflussung) für den Unfall zu bejahen (vgl. BGH Urt. v. 22.11.2016 - VI ZR 533/15, r+s 2017, 95 Rn. 18;… Senat Beschl. v. 10.3.2022 - 7 U 3/22, NJOZ 2022, 1286 = juris Rn. 26;… OLG München Urt. v. 30.6.2017 - 10 U 4051/16, BeckRS 2017, 116969 = juris Rn. 23).
- OLG Celle, 13.12.2023 - 14 U 32/23
Anscheinsbeweis; berührungsloser Unfall; Auffahrunfall; Haftungsverteilung bei …
Bei einem berührungslosen Unfall ist Voraussetzung für die Zurechnung des Betriebs eines Kraftfahrzeugs zu einem schädigenden Ereignis, dass es über seine bloße Anwesenheit an der Unfallstelle hinaus durch seine Fahrweise oder sonstige Verkehrsbeeinflussung zu der Entstehung des Schadens beigetragen hat (BGH, Urteil vom 22. November 2016 - VI ZR 533/15, VersR 2017, 311 ff.; Senat, Urteil vom 15. Mai 2018 - 14 U 175/17, ZfS 2019, 16). - OLG Hamm, 27.12.2024 - 7 U 132/23
Teilversäumnisurteil; Teilendurteil; Rechtskraft; Streitgegenstand; …
Betrieb im Sinne von § 7 Abs. 1 StVG und Gebrauch im Sinne von § 1 PflVG (AKB A.1.1.1 und Art. 3 KfzHPflV-RL 2021/2118) des Aussteigevorgangs wirken nach Beendigung des Aussteigevorgangs in einem solchen Fall unabhängig von einem Verstoß gegen § 14 Abs. 2 StVO nicht haftungsbegründend fort (in Anlehnung an BGH…, Urteil vom 16.01.2024 - VI ZR 385/22, r+s 2024, 560 Rn. 17 ff.; BGH, Urteil vom 22.11.2016 - VI ZR 533/15, r+s 2017, 95 Ls.; OLG Hamm, Urteil vom 09.05.2023 - 7 U 17/23, r+s 2023, 1020 Ls. 1 und 3; OLG Hamm, Beschluss vom 10.03.2022 - 7 U 3/22, NJOZ 2022, 1286 Ls. 1).Betrieb im Sinne von § 7 Abs. 1 StVG und Gebrauch im Sinne von § 1 PflVG (AKB A.1.1.1 und Art. 3 KfzHPflV-RL 2021/2118) des haltenden (oder parkenden) Fahrzeugs wirken sich bei ordnungsgemäßem Halten (oder Parken) nicht haftungsbegründend aus, wenn das haltende (oder parkende) Fahrzeug den Blick auf Fußgängerquerverkehr einschränkt (in Anlehnung an BGH…, Urteil vom 16.01.2024 - VI ZR 385/22, r+s 2024, 560 Rn. 17 ff.; BGH, Urteil vom 22.11.2016 - VI ZR 533/15, r+s 2017, 95 Ls.; OLG Hamm, Urteil vom 09.05.2023 - 7 U 17/23, r+s 2023, 1020 Ls. 1 und 3; OLG Hamm, Beschluss vom 10.03.2022 - 7 U 3/22, NJOZ 2022, 1286 Ls. 1).
Erforderlich ist vielmehr, dass die Fahrweise oder der Betrieb dieses Fahrzeugs zu dem Entstehen des Schadens beigetragen hat (…BGH Urt. v. 12.12.2023 - VI ZR 76/23, BeckRS 2023, 41269 Rn. 12 m. w. N. [brennender Pkw]; vgl. zur schlichten, nicht ausreichenden Anwesenheit insbesondere auch BGH Urt. v. 22.11.2016 - VI ZR 533/15, r+s 2017, 95 Rn. 14 m. w. N. [überholende Motorräder];… Senat Urt. v. 9.5.2023 - 7 U 17/23, r+s 2023, 1020 = juris Rn. 25 ff. [herannahendes Kfz];… Senat Beschl. v. 10.3.2022 - 7 U 3/22, NJOZ 2022, 1286 = juris Rn. 19 ff. [vor der Ampel haltendes Kfz]).
Rn. 33 Hätte die Klägerin einen Verstoß darzulegen vermocht, wäre das Merkmal "beim Betrieb" im Sinne von § 7 Abs. 1 StVG ohne Weiteres zu bejahen gewesen, auch wenn die Haftung gemäß § 7 Abs. 1 StVG gerade nicht davon abhängt, dass sich der Führer des im Betrieb befindlichen Kraftfahrzeugs verkehrswidrig verhalten hat (BGH Urt. v. 22.11.2016 - VI ZR 533/15, r+s 2017, 95 Rn. 12 m. w. N.).
- OLG München, 06.10.2021 - 10 U 1012/19
Haftungsverteilung bei berührungslosem Unfall während eines Überholvorgangs
Voraussetzung für die Zurechnung des Betriebs des Kraftfahrzeuges zu einem schädigenden Ereignis bei einem berührungslosen Unfall ist vielmehr nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. z.B. Urteil vom 22.11.2016, Az.: VI ZR 533/15, juris), dass über seine bloße Anwesenheit an der Unfallstelle hinaus das Fahrverhalten seines Fahrers in irgendeiner Art und Weise das Verhalten des Unfallgegners beeinflusst hat, mithin, dass das Kraftfahrzeug durch seine Fahrweise oder sonstige Verkehrsbeeinflussung zu der Entstehung des Schadens beigetragen hat (BGH, Urt. v. 22.11.2016 - VI ZR 533/15, ZfSch 2017, 315 (316) m.w.N.;… Senat, Urt. v. 30.06.2017 - 10 U 4051/16, juris).Dies prägt insbesondere die Bewertung des räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs (vgl. Walter, in: Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann/Spickhoff, beck-online, Stand 01.03.2018, § 7 StVG Rdnr. 96 ff m. u. N. unter anderem auf BGH NJW 2017, 1173).
- LG Hamburg, 27.09.2022 - 302 O 245/19
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines berührungslosen …
Rn. 34 Zwar greifen die Halterhaftung gemäß § 7 Abs. 1 StVG und die Haftung des Fahrers aus vermutetem Verschulden gemäß § 7 Abs. 1 i.V.m. § 18 StVG nicht ein, wenn ein in Betrieb befindliches Kraftfahrzeug lediglich an der Unfallstelle anwesend ist, ohne dass es durch seine Fahrweise (oder sonstige Verkehrsbeeinflussung) zu der Entstehung des Schadens beigetragen hat (BGH, Urteil vom 22. November 2016 - VI ZR 533/15 -, Rn. 10, juris).An diesem auch im Rahmen der Gefährdungshaftung erforderlichen Zurechnungszusammenhang fehlt es, wenn die Schädigung nicht mehr eine spezifische Auswirkung derjenigen Gefahren ist, für die die Haftungsvorschrift den Verkehr schadlos halten will (BGH, Urteil vom 22. November 2016 - VI ZR 533/15 -, Rn. 11 m.w.N., juris).
Allerdings hängt die Haftung gemäß § 7 StVG nicht davon ab, ob sich der Führer des im Betrieb befindlichen Kraftfahrzeugs verkehrswidrig verhalten hat, und auch nicht davon, dass es zu einer Kollision der Fahrzeuge gekommen ist (BGH, Urteil vom 22. November 2016 - VI ZR 533/15 -, Rn. 12 m.w.N., juris).
Ein Schaden ist demgemäß bereits dann "bei dem Betrieb" eines Kfz entstanden, wenn sich von einem Kfz ausgehende Gefahren ausgewirkt haben (BGH, Urteil vom 22. November 2016 - VI ZR 533/15 -, Rn. 13 m.w.N., juris).
Insbesondere bei einem sogenannten "Unfall ohne Berührung" ist daher Voraussetzung für die Zurechnung des Betriebs des Kraftfahrzeugs zu einem schädigenden Ereignis, dass über seine bloße Anwesenheit an der Unfallstelle hinaus das Fahrverhalten seines Fahrers in irgendeiner Art und Weise das Fahrmanöver des Unfallgegners beeinflusst hat, mithin, dass das Kraftfahrzeug durch seine Fahrweise (oder sonstige Verkehrsbeeinflussung) zu der Entstehung des Schadens beigetragen hat (BGH, Urteil vom 22. November 2016 - VI ZR 533/15 -, Rn. 14 m.w.N., juris).
- OLG Hamm, 13.05.2026 - 7 U 89/24
Unfall; bei Betrieb; Betriebszusammenhang; Kraftfahrzeugrennen
- OLG Saarbrücken, 15.12.2022 - 4 U 136/21
Haftungsverteilung nach berührungslosem Verkehrsunfall bei abgebrochenem …
- OLG Celle, 22.01.2020 - 14 U 150/19
Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall aus eigenem und übergegangenem …
- OLG Celle, 15.05.2018 - 14 U 175/17
Voraussetzungen von Ansprüchen des Geschädigten bei einem berührungslosen Unfall
- OLG Celle, 10.05.2023 - 14 U 56/21
Gefährdungshaftung; bei dem Betrieb; Betriebsgefahr; Erstschädiger; …
- OLG Schleswig, 24.03.2017 - 7 U 73/16
Verkehrsunfallhaftung: Haftungsverteilung bei Kollision infolge eines …
- LG Bonn, 23.08.2019 - 1 O 483/18
Zusammenstoß Golfcart/Pkw, Haftungsverteilung
- LG Siegen, 16.03.2023 - 8 O 97/23
Schadensersatz bei fehlender Berührung mit dem Kraftfahrzeug
- OLG Hamm, 27.11.2020 - 7 U 24/19
Kettenauffahrunfall; Haftungseinheit; innerstädtischer Kollonenverkehr
- LG Saarbrücken, 22.12.2017 - 13 S 93/17
Verkehrsunfall: Mitverschulden eines rückwärtsfahrenden Führers eines …
- AG München, 18.10.2024 - 338 C 15281/24
Fester Halt im Linienbus - Stehende Position keine geeignete Sicherung bei …
- AG Bergisch Gladbach, 15.09.2017 - 63 C 172/16
Regressanspruch eines Kfz-Haftpflichtversicherers wegen Mofasturz und …
- OLG Zweibrücken, 21.12.2020 - 1 U 108/19
Bemessung der Haftungsanteile mehrerer Verkehrsteilnehmer an Verkehrsunfall auf …
- OLG Brandenburg, 14.09.2017 - 12 U 12/17
Verkehrsunfallhaftung: Zurechnung der Betriebsgefahr bei einem berührungslosen …
- OLG Saarbrücken, 13.12.2024 - 3 U 36/23
Nachweis der Unfallursächlichkeit eines Geschwindigkeitsverstoßes
- OLG München, 12.01.2018 - 10 U 1742/17
Direkthaftung und Ausgleichsanspruch bei Mehrheit von Schädigern
- OLG Hamm, 19.08.2024 - 7 U 58/23
Ansehen eines erkennbar alkoholisierten Fußgängers als hilfsbedürftiger …
- OLG München, 25.01.2019 - 10 U 2443/18
Haftung aus Betriebsgefahr bei berührungslosem Unfall
- LG Bochum, 21.01.2025 - 11 S 72/24
Verkehrsunfall ohne Berührung: Haftung 50:50, 25 % Abzug neu für alt bei Brille
- OLG Hamm, 05.08.2024 - 7 U 57/24
Verpflichtung eines einen Lkw Überholenden zum Ausschluss jeder Behinderung des …
- OLG Stuttgart, 05.12.2018 - 9 U 76/18
Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem sogenannten …
- OLG Hamm, 19.11.2024 - 7 U 150/23
Bagger; Rückwärtsfahrt; Kardinalpflicht; Betriebsgelände; Rücksichtnahmegebot
- LG Kaiserslautern, 15.02.2019 - 3 O 335/17
- OLG Brandenburg, 29.11.2018 - 12 U 92/18
Haftungsverteilung bei einem berührungslosen Unfall
- LG Rottweil, 17.06.2022 - 2 O 33/22
Haftung der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung für Pkw-Schaden, verursacht …
- LG Lüneburg, 04.05.2023 - 6 O 143/22
Betriebsgefahrzurechnung bei Verkehrsunfall an Kreuzung
- OLG Stuttgart, 19.02.2020 - 9 U 272/19
Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers im Rahmen des sog. Abgasskandals: …
- OLG Bamberg, 10.01.2017 - 5 U 176/15
Berührungsloser Unfall - Voraussetzungen der Halter- und Fahrerhaftung
- AG Schwarzenbek, 30.03.2021 - 2 C 364/20
Verkehrsunfall zwischen PKW und Motorroller
- OLG München, 30.06.2017 - 10 U 4051/16
Zurechnung des Betriebs eines Kraftfahrzeugs bei einem berührungslosen Unfall
- LG Lübeck, 28.07.2023 - 9 O 27/21
Schadensersatz aus Verkehrsunfall, Unfallhaftung der Unfallbeteiligten im …
- LG Lübeck, 06.09.2024 - 10 O 72/24
Haftung bei Verkehrsunfall: Zurechnung der Betriebsgefahr
- OLG Hamburg, 05.02.2024 - 14 U 24/23
- OLG Hamm, 05.03.2026 - 7 U 89/24
Unfall; bei Betrieb; Betriebszusammenhang; Kraftfahrzeugrennen
- OLG Hamm, 17.05.2022 - 7 U 68/21
Haftungsverteilung bei einem berührungslosen Unfall auf einer Bundesautobahn im …
- LG Darmstadt, 12.08.2021 - 29 O 312/20
Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG - Unfallbeteiligung durch Betrieb eines Kfz
- OLG Hamm, 27.06.2018 - 11 U 186/14
Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Berührungsloser Unfall; Abwägung von …
- LG Berlin, 31.03.2022 - 44 O 340/21
Zurechenbarkeit zum Betrieb eines Fahrzeugs bei Verletzung durch anderen Fahrgast
- OLG Brandenburg, 16.12.2021 - 12 U 42/21
Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall Berührungsloser Unfall zwischen …
- LG Leipzig, 16.11.2018 - 8 O 2548/16
Berührungsloser Verkehrsunfall - bloße Anwesenheit an Unfallstelle
- LG Arnsberg, 14.08.2025 - 2 O 274/22
- OLG Nürnberg, 12.09.2024 - 13 U 3960/21
Unabwendbares Ereignis, Kraftfahrzeughalter, Haushaltsführungsschaden, …
- OLG Schleswig, 02.06.2025 - 7 U 23/25
Abstellen auf die Umstände des Einzelfalls i.R.d. bei einem Verkehrsunfall zweier …
- LG Koblenz, 16.09.2025 - 5 O 123/20
Verkehrsunfall, Touristenfahrt, Nürburgring, Betriebsgefahr
- LG Saarbrücken, 16.01.2025 - 13 S 61/24
Zurechnung der Betriebsgefahr und gebotener Mindestabstand bei berührungslosem …
- LG Amberg, 01.10.2021 - 24 O 1019/15
"bei Betrieb eines Kraftfahrzeugs", "berührungsloser Unfall", Tierhüter, …
- OLG Stuttgart, 08.07.2020 - 9 U 513/19
Gebrauchtwagenkaufvertrag über ein vom sogenannten Abgasskandal betroffenes …
- LG Lübeck, 26.04.2021 - 10 O 51/18
Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch aufgrund eines Verkehrsunfalls: …
- LG Münster, 11.07.2024 - 8 O 7/22
Regress des Kasko- und Haftpflichtversicherers Berücksichtigung von …
- OLG Hamm, 16.03.2026 - 7 U 70/25
Vorfahrt; Ausfall Lichtzeichenanlage; Ausfall Ampel
- LG Bielefeld, 13.10.2022 - 8 O 383/21
- OLG Stuttgart, 08.07.2020 - 9 U 484/19
Diesel-Abgasskandal: Deliktische Haftung des Motorherstellers bei Erwerb eines …
- AG Neu-Ulm, 07.03.2023 - 7 C 447/19
Betriebsgefahr und "berührungsloser" Unfall
- OLG Brandenburg, 26.08.2021 - 12 U 2/21
Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall Weite Auslegung des …
- OLG Stuttgart, 19.02.2020 - 9 U 250/19
Kaufvertrag über ein vom sogenannten Abgasskandal betroffenes Gebrauchtfahrzeug: …
- AG Wuppertal, 07.11.2019 - 33 C 496/18
- LG Potsdam, 08.06.2018 - 6 O 2/18
Berührungsloser Verkehrsunfall - Nachweis an Schadenentstehung
- LG Lüneburg, 17.06.2025 - 5 O 304/19
Berührungsloser Unfall bei Überholvorgang
- OLG Brandenburg, 02.05.2024 - 12 U 181/23
Feststellung der Ersatzpflicht für sämtliche materiellen und immateriellen …
- LG Bochum, 30.07.2024 - 1 O 133/22
- AG Pfaffenhofen/Ilm, 16.10.2020 - 1 C 389/20
Schadensersatz, Unfallhergang, Betriebsgefahr, Unfall, Schaden, Fahrzeug, …
- OLG Frankfurt, 10.12.2019 - 25 U 144/17
Voraussetzungen für die Zurechnung des Betriebs eines Kfz zu schädigendem …
- LG Osnabrück, 23.08.2017 - 1 S 22/17
Verkehrsunfall - Schadenseintritt durch Reaktion auf den Betrieb eines Fahrzeugs
- LG Neuruppin, 24.10.2024 - 5 O 137/22
- OLG Hamburg, 15.01.2024 - 14 U 24/23
Verkehrsunfallhaftung: Zurechnung der Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs
- LG Trier, 20.10.2025 - 4 O 8/25
- OLG Koblenz, 10.01.2023 - 12 U 1178/22
Nachweis für die Herbeiführung des Unfallgeschehens "bei dem Betrieb" des …
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