Rechtsprechung
| BGH, 03.09.2014 - VI ZR 562/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 78b Abs. 1
Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 27.06.2013 - 111 O 126/11
- OLG Hamm, 18.09.2013 - 3 U 106/13
- OLG Hamm, 14.10.2013 - 3 U 106/13
- BGH, 10.07.2014 - VI ZR 562/13
- BGH, 03.09.2014 - VI ZR 562/13
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 25.07.2023 - XI ZR 14/23
Zurückweisung des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts für das …
Rn. 8 2. Der Antrag des Beklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, weil der Antrag entgegen § 236, § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO nicht von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt gestellt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. September 2014 - VI ZR 562/13, juris Rn. 2 …und vom 28. September 2017 - III ZR 93/17, juris Rn. 7). - BGH, 28.09.2017 - III ZR 93/17
Schadensersatz- und Schmerzensgeldbegehren unter dem Vorwurf von …
Der weitere Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Hinblick auf die versäumte Begründungsfrist ist ebenfalls bereits unzulässig, weil der Anwaltszwang auch hierfür gilt (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 2014 - VI ZR 562/13, BeckRS 2014, 18095 Rn. 1). - BGH, 12.03.2024 - II ZR 104/23
Beiordnung eines Notanwalts bei Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung
Rn. 11 2. Der Antrag des Beklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, weil er entgegen § 236, § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO nicht von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt gestellt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 2014 - VI ZR 562/13, juris Rn. 2;… Beschluss vom 28. September 2017 - III ZR 93/17, juris Rn. 7). - BGH, 04.10.2016 - VIII ZB 16/16
Postulationsfähigkeit in einem Verfahren über eine Rechtsbeschwerde beim BGH nach …
Nur dieser kann die Rechtsbeschwerde in der gemäß § 575 ZPO erforderlichen Weise einlegen und begründen sowie einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde stellen (BGH, Beschluss vom 3. September 2014 - VI ZR 562/13, juris Rn. 2 [zum gleichgelagerten Fall der Nichtzulassungsbeschwerde]).
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Rechtsprechung
| BGH, 10.07.2014 - VI ZR 562/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
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- Wolters Kluwer
Bestellung eines Notanwaltes bei Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 4 Abs. 1; ZPO § 78b Abs. 1; EGZPO § 26 Nr. 8
Bestellung eines Notanwaltes bei Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung - datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 27.06.2013 - 111 O 126/11
- OLG Hamm, 18.09.2013 - 3 U 106/13
- OLG Hamm, 14.10.2013 - 3 U 106/13
- BGH, 10.07.2014 - VI ZR 562/13
- BGH, 03.09.2014 - VI ZR 562/13
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