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   BGH, 30.03.2000 - VII ZR 299/96   

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https://dejure.org/1999,3313
BGH, 30.03.2000 - VII ZR 299/96 (https://dejure.org/1999,3313)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2000 - VII ZR 299/96 (https://dejure.org/1999,3313)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2000 - VII ZR 299/96 (https://dejure.org/1999,3313)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Sicherung der gesamten für die erbrachten Leistungen erwachsenen Werklohnforderung ; Wirksamkeit einer Vormerkung gerichtet auf Einräumung einer Gesamt-Bauhandwerkersicherungshypothek ; Einräumung einer Gesamtsicherungshypothek bei Überbauung mehrerer ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Werklohnsicherungshypothek

  • Judicialis

    BGB § 648 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1132; ; BGB § 883 Abs. 1

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Unfang der Bauhandwerker-Sicherungshypothek

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 648 Abs. 1 S. 1, § 1132, § 883 Abs. 1
    Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshyptohek bei Arbeiten des Unternehmes an mehreren Grundstücken

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 648 Abs. 1 Satz 1; BGB §§ 1132, 883 Abs. 1
    Anspruch des Bauunternehmers auf Sicherung der Werklohnforderung bei mehreren Grundstücken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Gesamt- und Einzelgrundpfandrecht

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 648 Abs. 1 Satz 1, § 883 Abs. 1, § 1132
    Gesamtsicherungshypothek für die gesamte Werklohnforderung auf jedem Grundstück des Bestellers bei Erstreckung des Bauwerks über mehrere, zum Teil fremde Grundstücke

Besprechungen u.ä. (3)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauhandwerkerhypotheken als Gesamthypothek auf mehreren Baugrundstücken

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Deutliche Verbesserung der Sicherung bei der Bauhandwerkersicherungshypothek! (IBR 2000, 321)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vormerkung auf Gesamthypothek: wirksam nur für ein Grundstück - geht das? (IBR 2000, 322)

Papierfundstellen

  • BGHZ 144, 138
  • NJW 2000, 1861
  • ZIP 2000, 1104
  • MDR 2000, 879
  • NZBau 2000, 286
  • WM 2000, 1110
  • DB 2000, 1707
  • Rpfleger 2000, 382
  • JR 2001, 199
  • JR 2001, 201
  • BauR 2000, 1083
  • BauR 2000, 1244
  • ZfBR 2000, 329
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.03.1977 - VII ZR 77/76

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Einräumung einer

    Auszug aus BGH, 30.03.2000 - VII ZR 299/96
    Dem Unternehmer, der durch den Einbau von beweglichen Sachen in das Grundstück gemäß § 946 BGB einen Eigentumsverlust erleide und sich durch einen Eigentumsvorbehalt oder ein Besitzpfandrecht nicht absichern könne, solle bereits vor Fälligkeit seiner Werklohnforderung ein Kreditsicherungsmittel in die Hand gegeben werden (Urteile vom 3. Mai 1984 - VII ZR 80/82, BGHZ 91, 139, 145 f m.w.N.; vom 10. März 1977 - VII ZR 77/76, BGHZ 68, 180, 183).

    c) Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 10. März 1977 (VII ZR 77/76, BGHZ 68, 180, 185) ausgeführt, der Bauherr habe ein schutzwertes Interesse daran, daß sein Grundstück nicht mit Sicherungshypotheken gemäß § 648 BGB belastet werde, mit denen kein entsprechender Wertzuwachs des Grundstücks verbunden sei.

    Vielmehr sollte der Unternehmer eines Bauwerks Sicherung für seinen Werklohn jeweils nur in der Höhe erhalten, in der die geleistete Arbeit dem Wert der vereinbarten Vergütung entspricht, der Vergütungsanspruch mithin wegen mangelhafter Leistung eine Kürzung erfährt (BGHZ 68, 180, 184).

  • OLG Köln, 22.12.1993 - 11 W 58/93

    Keine Bauhandwerkergesamthypothek trotz einheitlichen Auftrags

    Auszug aus BGH, 30.03.2000 - VII ZR 299/96
    b) Zu Unrecht meint das Berufungsgericht in Anschluß an eine verbreitete Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum, der Schutzzweck des § 648 Abs. 1 BGB gebiete es, die vertraglich geschuldete Leistung eines Bauwerks hinsichtlich der geschuldeten Sicherheit in die dem jeweiligen Grundstück erbrachten Leistungen aufzuteilen (OLG Frankfurt, OLGZ 1985, 193, 199 f; OLG Köln, BauR 1995, 110 = NJW-RR 1994, 531; Oelmaier/Merl, Handbuch des privaten Baurechts, 2. Aufl., § 19 Rdn. 185; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 9. Aufl. Rdn. 244; Heiermann/Riedl/Rusam, VOB, 8. Aufl., B § 2 Rdn. 48; Ingenstau/Korbion, VOB, 13. Aufl., B § 16 Rdn. 376; Siegburg, Die Bauwerksicherungshypothek, 1989, S. 239 ff; ders., BauR 1990, 32, 49).

    d) Zu Unrecht wird teilweise angenommen (vgl. z.B. OLG Köln, BauR 1995, 110, 111 m.w.N.), der Unternehmer müsse sich aus Rücksicht auf die Sicherungsinteressen nachrangiger Unternehmer mit Einzelhypotheken in Höhe der auf dem jeweiligen Grundstück erbrachten Leistungen begnügen.

  • BGH, 15.07.1999 - IX ZR 239/98

    Wirksamkeit von aufgrund einstweiliger Verfügungen eingetragener Vormerkungen im

    Auszug aus BGH, 30.03.2000 - VII ZR 299/96
    § 648 Abs. 1 BGB enthält eine allein auf das Vertragsgefüge zwischen Besteller und Unternehmer ausgerichtete Regelung (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 1999 - IX ZR 239/98, BauR 1999, 1326; 1328 = NJW 1999, 3122, 3124).
  • BGH, 03.05.1984 - VII ZR 80/82

    Formularmäßiger Ausschluß des Anspruchs des Unternehmers auf Einräumung einer

    Auszug aus BGH, 30.03.2000 - VII ZR 299/96
    Dem Unternehmer, der durch den Einbau von beweglichen Sachen in das Grundstück gemäß § 946 BGB einen Eigentumsverlust erleide und sich durch einen Eigentumsvorbehalt oder ein Besitzpfandrecht nicht absichern könne, solle bereits vor Fälligkeit seiner Werklohnforderung ein Kreditsicherungsmittel in die Hand gegeben werden (Urteile vom 3. Mai 1984 - VII ZR 80/82, BGHZ 91, 139, 145 f m.w.N.; vom 10. März 1977 - VII ZR 77/76, BGHZ 68, 180, 183).
  • BGH, 27.02.1976 - V ZR 104/74

    Streit zwischen Gläubigern in einem Zwangsversteigerungsverfahren - Vorrang eines

    Auszug aus BGH, 30.03.2000 - VII ZR 299/96
    Das ergibt sich aus § 1132 Abs. 2 Satz 1 BGB, wonach der Gläubiger die Gesamthypothek aufteilen kann, wodurch die Gesamthypothek in eine oder mehrere Einzelhypotheken für selbständige Forderungen zerfällt (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 1976 - V ZR 104/74, WM 1976, 585, 586) und die Mitbelastung der Grundstücke in Höhe der auf sie nicht zugeteilten Beträge erlischt (RGZ 70, 91, 93 f).
  • OLG Köln, 22.12.1993 - 11 W 53/93

    Keine Gesamthypothek für Bauarbeiten an mehreren benachbarten Grundstücken

    Auszug aus BGH, 30.03.2000 - VII ZR 299/96
    b) Zu Unrecht meint das Berufungsgericht in Anschluß an eine verbreitete Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum, der Schutzzweck des § 648 Abs. 1 BGB gebiete es, die vertraglich geschuldete Leistung eines Bauwerks hinsichtlich der geschuldeten Sicherheit in die dem jeweiligen Grundstück erbrachten Leistungen aufzuteilen (OLG Frankfurt, OLGZ 1985, 193, 199 f; OLG Köln, BauR 1995, 110 = NJW-RR 1994, 531; Oelmaier/Merl, Handbuch des privaten Baurechts, 2. Aufl., § 19 Rdn. 185; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 9. Aufl. Rdn. 244; Heiermann/Riedl/Rusam, VOB, 8. Aufl., B § 2 Rdn. 48; Ingenstau/Korbion, VOB, 13. Aufl., B § 16 Rdn. 376; Siegburg, Die Bauwerksicherungshypothek, 1989, S. 239 ff; ders., BauR 1990, 32, 49).
  • OLG Frankfurt, 19.09.1984 - 17 U 32/84

    Errichtung eines einheitliche Bauwerks; Mehrere Grundstücke des Bestellers;

    Auszug aus BGH, 30.03.2000 - VII ZR 299/96
    b) Zu Unrecht meint das Berufungsgericht in Anschluß an eine verbreitete Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum, der Schutzzweck des § 648 Abs. 1 BGB gebiete es, die vertraglich geschuldete Leistung eines Bauwerks hinsichtlich der geschuldeten Sicherheit in die dem jeweiligen Grundstück erbrachten Leistungen aufzuteilen (OLG Frankfurt, OLGZ 1985, 193, 199 f; OLG Köln, BauR 1995, 110 = NJW-RR 1994, 531; Oelmaier/Merl, Handbuch des privaten Baurechts, 2. Aufl., § 19 Rdn. 185; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 9. Aufl. Rdn. 244; Heiermann/Riedl/Rusam, VOB, 8. Aufl., B § 2 Rdn. 48; Ingenstau/Korbion, VOB, 13. Aufl., B § 16 Rdn. 376; Siegburg, Die Bauwerksicherungshypothek, 1989, S. 239 ff; ders., BauR 1990, 32, 49).
  • OLG Nürnberg, 08.11.1950 - 2 W 416/50

    Eintragung einer Sicherungshypothek; Grundstück des Bestellers; Bauwerk auf zwei

    Auszug aus BGH, 30.03.2000 - VII ZR 299/96
    Ist das Bauwerk teils auf dem Grundstück des Bestellers, teils auf dem eines Dritten errichtet, so ist an dem Grundstück des Bestellers die Sicherungshypothek für die ganze Forderung einzuräumen (OLG Nürnberg, NJW 1951, 155; Glanzmann in: BGB-RGRK, 12. Aufl., § 648 Rdn. 13).
  • RG, 05.12.1908 - V 128/08

    Bedarf es zur Eintragung der Verteilung des Forderungsbetrages einer

    Auszug aus BGH, 30.03.2000 - VII ZR 299/96
    Das ergibt sich aus § 1132 Abs. 2 Satz 1 BGB, wonach der Gläubiger die Gesamthypothek aufteilen kann, wodurch die Gesamthypothek in eine oder mehrere Einzelhypotheken für selbständige Forderungen zerfällt (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 1976 - V ZR 104/74, WM 1976, 585, 586) und die Mitbelastung der Grundstücke in Höhe der auf sie nicht zugeteilten Beträge erlischt (RGZ 70, 91, 93 f).
  • KG, 05.01.2021 - 27 W 1054/20

    Architektenvertrag: Anspruch auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek

    Zutreffend weist allerdings die Antragstellerin in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Bundesgerichtshof schon in einer Entscheidung vom 30.03.2000 dieser Verknüpfung des Anspruchs auf Einräumung einer Sicherungshypothek mit dem Eintritt einer Wertsteigerung des Grundstückes eine Absage erteilt hatte mit dem Hinweis, eine derartige Beschränkung ergebe sich nicht aus dem Wortlaut des § 648 Abs. 1 S. 1 BGB a.F. und lasse sich auch nicht aus der Gesetzgebungsgeschichte herleiten (BGH, Urteil vom 30.03.2000 zu VII ZR 299/96, zitiert nach juris, dort Rdz. 15).

    Dieses Ergebnis, dass der Unternehmer nach Kündigung des Werkvertrages vor vollständiger Leistungserbringung eine Sicherung gemäß § 650e S. 2 BGB nur im Umfang der bereits erbrachten Leistungen verlangen kann, korrespondiert auch mit der Feststellung des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 30.03.2000 (zu VII ZR 299/96, zitiert nach juris, dort Rdz. 15/16) und vom 10.03.1977 zu VII ZR 77/76, zitiert nach juris, dort Rdz. 15/16), wonach der Gesetzgeber in § 648 Abs. 1 S. 2 BGB "den Sicherungsanspruch der Höhe nach auf die erbrachte Gegenleistung eingeschränkt und damit dem Mehrwertprinzip Rechnung getragen hat (so auch KG, Urteil vom 24.07.2018 zu 7 U 134/17, zitiert nach juris, dort Rdz. 14).

    Unter Berücksichtigung der Ausführungen des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 30.03.2000 a.a.O.) wonach der Unternehmer gemäß § 650e S. 2 BGB Sicherung für seinen Werklohn nur in der Höhe erhalten sollte, in der die geleistete Arbeit dem Wert der vereinbarten Vergütung entspricht, ist die mangelhafte Leistung hinsichtlich der zu sichernden Werklohnforderung als nicht vollwertige Leistung angesehen und einer Teilleistung gleichgestellt, weshalb hinsichtlich der Mängel, zumal in Teilen unstreitig, ein Abzug für den Minderwert zu erfolgen hat (BGH a.a.O.; OLG Stuttgart, Urteil vom 25.01.2005 zu 6 U 175/04, zitiert nach juris, dort Rdz. 23/24), zumal auch die Frage der Nachbesserungsfähigkeit einzelner Mängel keine Rolle mehr spielt, nachdem das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung beendet worden ist.

  • OLG Celle, 06.02.2020 - 14 U 160/19

    Eintragung einer Vormerkung zur Einräumung einer Sicherungshypothek für eine

    Dem Unternehmer, der durch den Einbau von beweglichen Sachen in das Grundstück gemäß § 946 BGB einen Eigentumsverlust erleidet und sich durch einen Eigentumsvorbehalt oder ein Besitzpfandrecht nicht absichern kann, soll bereits vor Fälligkeit seiner Werklohnforderung ein Kreditsicherungsmittel in die Hand gegeben werden (st. Rspr. BGH, Urteil vom 30. März 2000 - VII ZR 299/96 -, Rn. 14 m.w.N., juris).

    Ob der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 30. März 2000 (VII ZR 299/96, juris) so zu verstehen ist, dass er auf die in früheren Entscheidungen (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 1977 - VII ZR 77/76 -, Rn. 18 ff.; BGH, Urteil vom 03. Mai 1984 - VII ZR 80/82 -, Rn. 28, beide zitiert nach juris) verlangte Wertsteigerung des Grundstücks verzichten möchte (so Schwenker/Rodemann, in: Erman, BGB, 16. Aufl. 2020, § 650 e BGB, Rn. 3; a.A. KG Berlin, Urteil vom 24. Juli 2018 - 7 U 134/17 -, Rn. 12, juris), kann offen bleiben.

    Denn der Bundesgerichtshof hält jedenfalls an der ungeschriebenen Voraussetzung fest, dass sich die Leistungen des Unternehmers in einem Bauwerk manifestiert haben müssen (ebenso Schwenker/Rodemann, in: Erman, BGB, 16. Aufl. 2020, § 650 e BGB, Rn. 7; vgl. BGH, Urteil vom 10. März 1977 - VII ZR 77/76 -, Rn. 15; BGH, Urteil vom 30. März 2000 - VII ZR 299/96 -, Rn. 10 ff. "Werkerfolg", "Bauwerk", beide zitiert nach juris).

  • KG, 24.07.2018 - 7 U 134/17

    Bauhandwerkersicherungshypothek vor Baubeginn

    Dem lässt sich zwar nicht die Aussage entnehmen, der Anspruch aus § 648 Abs. 1 BGB sei streng an dem vom Unternehmer geschaffenen Mehrwert des jeweiligen Baugrundstücks orientiert und hierauf beschränkt (BGH, Urteil vom 30. März 2000 - VII ZR 299/96 -, Rn. 14 m. w. N.).
  • LG Köln, 10.08.2009 - 13 S 195/09

    Gesamtsicherungshypotheken auf allen Einzelgrundstücken

    In Anlehnung an die Entscheidung des BGH v. 30.3.2000 - VII ZR 299/96, BGHZ 144, 138 ff. = NJW 2000, 1861 ff. hat es dann einen Anspruch aus § 648 BGB bejaht.

    Den Ausführungen auf S. 6 ff. der Berufungsbegründung (Bl. 255 ff. d.A.) ist zuzugeben, dass die Entscheidung des BGH v. 30.3.2000 - VII ZR 299/96, BGHZ 144, 138 ff. = NJW 2000, 1861 ff. für die vorliegende Fallkonstellation nur bedingt aussagekräftig ist.

    Daraus wird man aber auch ablesen können, dass es nicht nur auf eine Auftragsvergabe am gleichen Tage und/oder die äußere Gestaltung der Vertragsurkunde(n) ankommen kann, sondern vielmehr im Kern auf die vertragliche "Zusammenfassung" der verschiedenen Arbeiten (so Brehm/Kleinheisterkamp , JZ 2001, 43, 44), auf einen "inneren Zusammenhang" der Arbeiten, der bei einer einheitlichen Vergabe allerdings zu vermuten sein dürfte (so überzeugend Peters , JR 2001, 201, 202).

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2006 - 22 U 83/06

    Sicherung eines Architektenhonoraranspruchs durch Vormerkung der Eintragung einer

    Dies steht im Übrigen im Einklang mit der neueren Rechtsprechung des BGH zu § 648 Abs. 1 BGB (Urteil vom 16.12.1999 - VII ZR 299/96, veröffentlicht z. B. in NZBau 2000, 286), der entschieden hat, der Anspruch aus § 648 Abs. 1 BGB sei nicht streng an dem vom Unternehmer geschaffenen Mehrwert des jeweiligen Baugrundstücks orientiert und hierauf beschränkt; aus dem Wortlaut der Gesetzes ergebe sich eine Beschränkung des Zugriffs des Unternehmers auf das "Baugrundstück" und nicht auf den von ihm daran geschaffenen Mehrwert (aaO., S. 287).
  • OLG Hamburg, 18.03.2009 - 14 W 24/09

    Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek: Voraussetzungen des Anspruchs

    § 648 BGB knüpft den Sicherungsanspruch nicht einschränkungslos an den wertsteigernden Effekt eines Werkes (vgl. BGHZ 144, 138 ff) oder an die bloße Grundstücksbezogenheit des Werkes.
  • KG, 13.07.2018 - 7 U 126/17

    Bauhandwerkersicherungshypothek: Anwendbarkeit im Fall eines Gerüstaufbaus

    Dem Unternehmer, der durch den Einbau von beweglichen Sachen in das Grundstück gemäß § 946 BGB einen Eigentumsverlust erleide und sich durch einen Eigentumsvorbehalt oder ein Besitzpfandrecht nicht absichern könne, solle bereits vor Fälligkeit seiner Werklohnforderung ein Kreditsicherungsmittel in die Hand gegeben werden (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2000 - VII ZR 299/96 - , Rn. 14 m. w. N., juris).
  • LG München I, 12.06.2002 - 24 O 6471/02

    Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung: Werkvertrag?

    Diese Realisierung muss entgegen der Ansicht der Verfügungsbeklagten nicht unbedingt zu einem Wertzuwachs des Grundstücks geführt haben (vgl. BGHZ 144, S. 138, 143).
  • LG Flensburg, 05.10.2018 - 2 O 38/18

    Einstweiliger Rechtsschutz: Anspruch eines Architekten auf Grundbucheintragung

    Allerdings ist Hintergrund der Bauhandwerkersicherungshypothek, dass Handwerker regelmäßig in Vorleistung treten und durch den Einbau von beweglichen Sachen in ein Grundstück gemäß § 846 BGB ihr Eigentum an diesen Sachen verlieren, ohne sich durch einen Eigentumsvorbehalt oder ein Besitzpfandrecht absichern zu können, während sie gleichzeitig dem Grundstück bereits einen Mehrwert verschaffen (vgl. hierzu BGH NJW 2000, 1861, 1862).
  • KG, 14.02.2023 - 21 W 28/22

    Anspruch eines Architekten auf Einräumung einer Sicherungshypothek für seinen

    Zutreffend weist allerdings die Antragstellerin in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Bundesgerichtshof schon in einer Entscheidung vom 30.03.2000 dieser Verknüpfung des Anspruchs auf Einräumung einer Sicherungshypothek mit dem Eintritt einer Wertsteigerung des Grundstückes eine Absage erteilt hatte mit dem Hinweis, eine derartige Beschränkung ergebe sich nicht aus dem Wortlaut des § 648 Abs. 1 S. 1 BGB a.F. und lasse sich auch nicht aus der Gesetzgebungsgeschichte herleiten (BGH, Urteil vom 30.03.2000 zu VII ZR 299/96, zitiert nach juris, dort Rdz. 15).
  • KG, 14.02.2023 - 21 U 28/22
  • LG Marburg, 22.04.2015 - 2 O 186/14

    Werkleistungen "für" ein Grundstück: Keine Einräumung von Sicherungshypothek!

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