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Rechtsprechung
   BFH, 29.01.2010 - VII B 188/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6658
BFH, 29.01.2010 - VII B 188/09 (https://dejure.org/2010,6658)
BFH, Entscheidung vom 29.01.2010 - VII B 188/09 (https://dejure.org/2010,6658)
BFH, Entscheidung vom 29. Januar 2010 - VII B 188/09 (https://dejure.org/2010,6658)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Lohnsteuererstattungsansprüche als Teil der Insolvenzmasse - Grundsätzliche Bedeutung einer von der Rechtsprechung bereits geklärten Rechtsfrage

  • openjur.de

    Lohnsteuererstattungsansprüche als Teil der Insolvenzmasse; Grundsätzliche Bedeutung einer von der Rechtsprechung bereits geklärten Rechtsfrage

  • Bundesfinanzhof

    InsO § 35 Abs 1, InsO § 36, InsO § 96 Abs 1 S 1 Nr 1, InsO § 287 Abs 2, AO § 37 Abs 2, AO § 226, ZPO § 850c, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 116 Abs 3 S 3, EStG § 38
    Lohnsteuererstattungsansprüche als Teil der Insolvenzmasse - Grundsätzliche Bedeutung einer von der Rechtsprechung bereits geklärten Rechtsfrage

  • rechtsinformationen.bund.de

    Lohnsteuererstattungsansprüche als Teil der Insolvenzmasse - Grundsätzliche Bedeutung einer von der Rechtsprechung bereits geklärten Rechtsfrage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35 Abs 1 InsO, § 36 InsO, § 96 Abs 1 S 1 Nr 1 InsO, § 287 Abs 2 InsO, § 37 Abs 2 AO
    Lohnsteuererstattungsansprüche als Teil der Insolvenzmasse - Grundsätzliche Bedeutung einer von der Rechtsprechung bereits geklärten Rechtsfrage

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Aufrechnung eines Erstattungsanspruchs mit einer Lohnsteuerforderung im Fall der Insolvenz des Steuerpflichtigen

  • datenbank.nwb.de

    Lohnsteuererstattungsansprüche gehören nicht zum insolvenzfreien Vermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lohnsteuererstattungsanspüche als Teil der Insolvenzmasse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer Aufrechnung eines Erstattungsanspruchs mit einer Lohnsteuerforderung im Fall der Insolvenz des Steuerpflichtigen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Erstattungsansprüche gehören nicht zum insolvenzfreien Vermögen

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 1340
  • NZA 2010, 752
  • NZI 2010, 11
  • NZI 2010, 65
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 115/04

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Steuererstattungsansprüche des Schuldners in …

    Auszug aus BFH, 29.01.2010 - VII B 188/09
    Der an den Steuerpflichtigen zu erstattende Betrag erlange, so hat der BGH ausgeführt, auch wenn er wirtschaftlich betrachtet das auf den Veranlagungszeitraum entfallende Einkommen erhöhe, nicht wieder den Charakter eines Einkommens, das dem Berechtigten aufgrund einer Arbeits- oder Dienstleistung zusteht (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 21. Juli 2005 IX ZR 115/04, NJW 2005, 2988;… siehe auch die Entscheidung des beschließenden Senats vom 9. Januar 2007 VII B 45/06, BFH/NV 2007, 855).
  • BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04

    Erstattung von Einkommensteuervorauszahlungen in der Insolvenz des …

    Auszug aus BFH, 29.01.2010 - VII B 188/09
    Steuererstattungsansprüche, für die nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gelegt worden ist, werden daher allgemein als zur Insolvenzmasse gehörig angesehen (vgl. statt aller Bundesgerichtshof --BGH--, Beschluss vom 12. Januar 2006 IX ZB 239/04, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2006, 1127, m.N.).
  • BFH, 01.09.2010 - VII R 35/08

    Aufrechnung der Finanzbehörde mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden gegen einen …

    Auszug aus BFH, 29.01.2010 - VII B 188/09
    Rn. 6 Die vorgenannte Rechtsfrage sei klärungsbedürftig, zumal sie sowohl das Thüringer Finanzgericht als auch das Sächsische Finanzgericht anders als das FG im Streitfall beantwortet hätten (Hinweis auf die Revisionsverfahren VII R 35/08 und VII R 25/09).
  • BFH, 01.09.2010 - VII R 25/09

    Insolvenzbeschlag von Umsatzsteuervergütungsansprüchen, auch wenn sie durch …

    Auszug aus BFH, 29.01.2010 - VII B 188/09
    Rn. 6 Die vorgenannte Rechtsfrage sei klärungsbedürftig, zumal sie sowohl das Thüringer Finanzgericht als auch das Sächsische Finanzgericht anders als das FG im Streitfall beantwortet hätten (Hinweis auf die Revisionsverfahren VII R 35/08 und VII R 25/09).
  • BFH, 27.10.1998 - VII B 101/98

    Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 AO

    Auszug aus BFH, 29.01.2010 - VII B 188/09
    Im Übrigen hat auch der beschließende Senat --wie die Beschwerde selbst vorträgt-- in der Entscheidung vom 26. September 1995 VII B 117/95 (…BFH/NV 1996, 281) entschieden und diese Ansicht in dem Beschluss vom 27. Oktober 1998 VII B 101/98 (BFH/NV 1999, 738) bekräftigt, dass der Erstattungsanspruch eines Arbeitnehmers wegen überzahlter Einkommensteuer (Lohnsteuer) nicht als Teil des Arbeitseinkommens zu werten sei mit der Folge, dass er nicht unter die Pfändungsschutzbestimmungen des § 319 AO i.V.m. §§ 850 ff. ZPO fällt und kein Pfändungs- und Aufrechnungsverbot nach § 850c ZPO, § 226 AO i.V.m. § 394 des Bürgerlichen Gesetzbuchs besteht, auch wenn das Arbeitseinkommen unter den Pfändungsgrenzen gelegen haben sollte.
  • BFH, 09.01.2007 - VII B 45/06

    Aufrechnung gegen LSt-Erstattung

    Auszug aus BFH, 29.01.2010 - VII B 188/09
    Der an den Steuerpflichtigen zu erstattende Betrag erlange, so hat der BGH ausgeführt, auch wenn er wirtschaftlich betrachtet das auf den Veranlagungszeitraum entfallende Einkommen erhöhe, nicht wieder den Charakter eines Einkommens, das dem Berechtigten aufgrund einer Arbeits- oder Dienstleistung zusteht (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 21. Juli 2005 IX ZR 115/04, NJW 2005, 2988; siehe auch die Entscheidung des beschließenden Senats vom 9. Januar 2007 VII B 45/06, BFH/NV 2007, 855).
  • BFH, 26.09.1995 - VII B 117/95

    Aufrechnung gegen Einkommensteuererstattungsanspruch bei Anwendung des § 32 d …

    Auszug aus BFH, 29.01.2010 - VII B 188/09
    Im Übrigen hat auch der beschließende Senat --wie die Beschwerde selbst vorträgt-- in der Entscheidung vom 26. September 1995 VII B 117/95 (BFH/NV 1996, 281) entschieden und diese Ansicht in dem Beschluss vom 27. Oktober 1998 VII B 101/98 (…BFH/NV 1999, 738) bekräftigt, dass der Erstattungsanspruch eines Arbeitnehmers wegen überzahlter Einkommensteuer (Lohnsteuer) nicht als Teil des Arbeitseinkommens zu werten sei mit der Folge, dass er nicht unter die Pfändungsschutzbestimmungen des § 319 AO i.V.m. §§ 850 ff. ZPO fällt und kein Pfändungs- und Aufrechnungsverbot nach § 850c ZPO, § 226 AO i.V.m. § 394 des Bürgerlichen Gesetzbuchs besteht, auch wenn das Arbeitseinkommen unter den Pfändungsgrenzen gelegen haben sollte.
  • BFH, 15.03.2017 - III R 12/16

    Veranlagungswahlrecht: Einspruchsbefugnis des Insolvenzverwalters gegen einen für …

    Im Fall einer Rückerstattung wird aus dem Steueranspruch des Fiskus der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch des Steuerpflichtigen (§ 37 Abs. 2 AO), der nicht wieder Einkommen wird, das dem Berechtigten aufgrund einer Arbeits- oder Dienstleistung zusteht (vgl. u.a. BGH-Urteil vom 21. Juli 2005 IX ZR 115/04, Neue Juristische Wochenschrift 2005, 2988;… Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Januar 2007 VII B 45/06, BFH/NV 2007, 855, und vom 29. Januar 2010 VII B 188/09, BFH/NV 2010, 1243).
  • BAG, 17.09.2014 - 10 AZB 4/14

    Rechtsweg - Insolvenzanfechtung von Lohn- und Annexsteuern

    Auch im Fall der Rückerstattung überzahlter Lohnsteuer an den Steuerpflichtigen durch das Finanzamt erlangt der an das Finanzamt abgeführte Teil des Arbeitslohns nicht wieder den Charakter eines Einkommens, das dem Berechtigten aufgrund einer Arbeits- oder Dienstleistung zusteht (BFH 29. Januar 2010 - VII B 188/09 - Rn. 12).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2014 - 3 K 185/13

    Zuordnung einer nach Erteilung der Restschuldbefreiung entstandenen …

    Rn. 29 Ungeachtet der Frage des Verständnisses des BGH-Beschlusses vom 03.12.2009, steht nach Auffassung des Senats nach Erteilung der Restschuldbefreiung auch derjenige Neuerwerb, der - wie der Einkommensteuererstattungsanspruch - nicht zu den Bezügen aus laufendem Einkommen i. S. d. § 287 Abs. 2 InsO gehört (vgl. BGH v. 21.07.2005 IX ZR 115/04, NJW 2005, 2988; BFH-Beschluss v.29.1.2010, VII B 188/09, BFH/NV 2010, 1243) und damit nicht der Abtretungserklärung unterfällt, wieder dem Schuldner zu.
  • FG Münster, 15.05.2023 - 7 K 2627/20

    Einkommensteuer / Verfahrensrecht - Liegt ein formwirksamer Antrag auf …

    Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch stellt kein Arbeitseinkommen dar, auch wenn er seinen Ursprung in der Arbeitstätigkeit und darauf entfallenen Lohnzahlung hat (vgl. BGH-Urteil vom 21.07.2005 IX ZR 115/04, NJW 2005, 2988;… BFH vom 09.01.2007 VII B 45/06, BFH/NV 2007, 855; vom 29.01.2010 VII B 188/09, BFH/NV 2010, 1243; vom 15.03.2017 III R 12/16, BStBl. II. 2018, 789).
  • BFH, 31.05.2022 - IX B 3/22

    Keine grundsätzliche Bedeutung wegen fehlender Entscheidung des BFH

    Hier einschlägig ist die Rechtsprechung des BFH, wonach Steuererstattungsansprüche, für die nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gelegt worden ist, allgemein als zur Insolvenzmasse gehörig angesehen werden (BFH-Beschluss vom 29.01.2010 - VII B 192/09), sowie die BFH-Rechtsprechung zu den Voraussetzungen einer Zuordnung von Einkommensteuererstattungsansprüchen zum insolvenzfreien Vermögen (BFH-Beschluss vom 06.03.2014 - VII S 47/13 (PKH); s. ferner BFH-Urteil vom 26.11.2014 - VII R 32/13, BFHE 247, 494, BStBl II 2015, 561, und BFH-Beschluss vom 29.01.2010 - VII B 188/09).
  • FG Münster, 29.03.2011 - 10 K 230/10

    Streitige Zuordnung der Einkommensteuer zur Insolvenzmasse oder zum …

    Rn. 40 (2) Der Senat übersieht bei seiner Würdigung nicht, dass der Lohn- und Gehaltsanspruch mit dem Nettobetrag unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen (§ 36 Abs. 1 Satz 2 InsO in Verbindung mit §§ 850c, 850e der Zivilprozessordnung -- ZPO --; BFH-Urteil vom 21.07.2009 VII R 49/08, BStBl. II 2010, 13) wie auch etwaig entstehende Einkommensteuererstattungsansprüche als Neuerwerb in die Insolvenzmasse fallen (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 29.01.2010 VII B 188/09, BFH/NV 2010, 1243).
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