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Rechtsprechung
   BFH, 22.06.2009 - VII B 204/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11199
BFH, 22.06.2009 - VII B 204/08 (https://dejure.org/2009,11199)
BFH, Entscheidung vom 22.06.2009 - VII B 204/08 (https://dejure.org/2009,11199)
BFH, Entscheidung vom 22. Juni 2009 - VII B 204/08 (https://dejure.org/2009,11199)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de

    Vollstreckungsmaßnahmen kurz vor der mündlichen Verhandlung rechtfertigen auch im Rechtsstreit gegen Maßnahmen nach § 284 AO nicht die Vertagung

  • Judicialis

    AO § 131 Abs. 1; ; AO § 284; ; FGO § 76; ; FGO § 102; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 155; ; ZPO § 227 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigungsfähigkeit der Entwicklung tatsächlicher Verhältnisse nach Ergehen einer letzten Verwaltungsentscheidung im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Vollstreckungsmaßnahmen kurz vor dem Verhandlungstermin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.03.1991 - VII R 66/90

    Für die gerichtliche Überprüfung einer behördlichen Ermessensentscheidung sind …

    Auszug aus BFH, 22.06.2009 - VII B 204/08
    Dem Betroffenen ist bei veränderter Sachlage zuzumuten, ein neues Verwaltungsverfahren in Gang zu setzen und wegen evtl. veränderter Verhältnisse die Aufhebung des im Zeitpunkt seines Erlasses rechtmäßigen Verwaltungsaktes gemäß § 131 Abs. 1 AO zu beantragen (Senatsbeschluss vom 26. März 1991 VII R 66/90, BFHE 164, 7, BStBl II 1991, 545).
  • BFH, 24.09.1991 - VII R 34/90

    Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach § 284 AO kann auch ohne …

    Auszug aus BFH, 22.06.2009 - VII B 204/08
    Sie verkennt dabei, dass das FA das Verfahren nach § 284 AO nach der --zutreffenden (vgl. Grundsatzentscheidung des Senats vom 24. September 1991 VII R 34/90, BFHE 165, 477, BStBl II 1992, 57)-- Rechtsauffassung des FG nach erfolglosen Vollstreckungsmaßnahmen ermessensfehlerfrei betreiben darf, weil diese --anders als das unter dem psychologischen Druck des Verfahrens nach § 284 AO erwirkte Vermögensverzeichnis-- regelmäßig keine zuverlässige Kenntnis über die Vermögensverhältnisse bringen.
  • BFH, 06.02.2007 - X B 89/06

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Versorgungsausgleich

    Auszug aus BFH, 22.06.2009 - VII B 204/08
    Die Klägerin hätte darlegen müssen, inwieweit das Urteil --ausgehend von der sachlich-rechtlichen Auffassung des FG-- auf der unterbliebenen weiteren Aufklärung ihrer Vermögenssituation beruhen kann (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 6. Februar 2007 X B 89/06, BFH/NV 2007, 958).
  • BFH, 23.02.2007 - III B 105/06

    NZB: Terminsverlegung, Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 22.06.2009 - VII B 204/08
    Zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs muss ein Termin zur mündlichen Verhandlung verlegt werden, wenn erhebliche Gründe i.S. der § 155 FGO i.V.m. § 227 Abs. 1 der Zivilprozessordnung für eine Terminsänderung vorliegen (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Februar 2007 III B 105/06, BFH/NV 2007, 1163).
  • BFH, 08.02.2016 - VII B 60/15

    Kein Ermessen der Finanzbehörde hinsichtlich der Abgabe der eidesstattlichen …

    Dem Betroffenen ist bei einer veränderten Sachlage zuzumuten, ein neues Verwaltungsverfahren in Gang zu setzen und wegen evtl. veränderter Verhältnisse die Aufhebung des im Zeitpunkt seines Erlasses rechtmäßigen Verwaltungsakts gemäß § 131 Abs. 1 AO zu beantragen (…Senatsbeschlüsse vom 15. März 2013 VII B 201/12, BFH/NV 2013, 972, und vom 22. Juni 2009 VII B 204/08, BFH/NV 2009, 1780).
  • BFH, 15.03.2013 - VII B 201/12

    Abgabe der eidesstattlichen Versicherung während des Klageverfahrens

    Dem Betroffenen ist bei veränderter Sachlage zuzumuten, ein neues Verwaltungsverfahren in Gang zu setzen und wegen evtl. veränderter Verhältnisse die Aufhebung des im Zeitpunkt seines Erlasses rechtmäßigen Verwaltungsaktes gemäß § 131 Abs. 1 AO zu beantragen (Senatsbeschluss vom 22. Juni 2009 VII B 204/08, BFH/NV 2009, 1780).
  • FG Köln, 30.08.2012 - 6 K 130/08

    Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung …

    Das Gericht folgt in dieser Frage der Rechtsprechung des BFH (Beschluss vom 22.06.2009 VII B 204/08, BFH/NV 2009, 1780 m. w. N.).
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